Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zum Auskunftsanspruch gegen Arzneimittel-Hersteller bei heftiger Nebenwirkung eines Medikamentsveröffentlicht am 24. Juni 2015
BGH, Urteil vom 12.05.2015, Az. VI ZR 63/14
§ 84 a AMG
Der BGH hat entschieden, dass im Falle eines Schadens wegen der Nebenwirkung eines Medikaments Anspruch auf Auskunft gegen den Vertreiber eines Arzneimittels besteht. Voraussetzung sei, dass schlüssig dargelegt werde, dass ein Schaden durch die Anwendung des Medikaments entstanden sein könne und dies nach den konkreten Umständen jedenfalls plausibel erscheine. Nicht notwendig sei, dass die begehrte Auskunft im konkreten Fall zur Feststellung, ob ein Schadensersatzanspruch nach § 84 AMG bestehe, erforderlich sei. Es genüge, dass vorliegend Zweifel daran bestünden, dass die zu dem Medikament gereichten Gebrauchsinformationen dem Stand der Wissenschaft entsprochen hätten. Die Vorschrift sei entsprechend weit auszulegen. Zum Volltext der Entscheidung: - Filesharing: Die vorbeugende Unterlassungserklärung des Abgemahnten ist auch beim OLG Düsseldorf weiterhin möglich / Klarstellungveröffentlicht am 19. Januar 2012
Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 14.11.2011, Az. I-20 W 132/11, hier) wird in verschiedenen juristischen Blogs die Wirksamkeit von sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen für die Zukunft in Abrede gestellt. Es handelt sich hierbei um eine Fehlinterpretation der Düsseldorfer Entscheidungsgründe. Der Senat hat nicht etwa gerügt, dass die (weite/vorbeugende) Unterlassungserklärung des Abgemahnten unwirksam ist, also eine Unterlassungserklärung, die über den eigentlichen Verstoß hinaus geht, um weiteren Abmahnungen anderer Musiktitel, Videos oder dergleichen des gleichen Rechtsinhabers die Grundlage zu entziehen. Vielmehr hat das Gericht gerügt, dass die Forderung einer solchen pauschalen Unterlassungserklärung durch den Abmahner (!) gegen geltendes Recht verstößt. Dies ist auch zutreffend, da eine Abmahnung inklusive der ihr beigefügten Unterlassungserklärung dem Abgemahnten klar aufzeigen muss, was er unterlassen soll. Ist dies nicht der Fall, weil der Anspruch nebulös formuliert wird, so scheitert die Wirksamkeit einer solchen Abmahnung an dem sog. Bestimmtheitserfordernis. Das OLG Düsseldorf darf wie folgt zitiert werden: (mehr …)
- BGH: Geht eine Ware auf dem Versandweg verloren, muss der Verkäufer keine neue Ware schickenveröffentlicht am 24. September 2011
BGH, Urteil vom 16.07.2003, Az. VIII ZR 302/02
§ 275 Abs. 1 a.F. BGB, § 269 BGBDer BGH hat in dieser älteren Entscheidung konstatiert, dass ein Verkäufer im Versandhandel grundsätzlich keine Bringschuld übernimmt. D.h. bei Verlust der versendeten Ware auf dem Versandweg werde der Verkäufer von seiner Pflicht zur Leistung frei und er müsse dem Käufer nicht erneut die entsprechende Ware übersenden. Ist der Käufer ein Verbraucher, müsse dieser allerdings den Kaufpreis nicht mehr entrichten bzw. könne diesen zurückfordern. Das OLG Hamm hat im Übrigen in einer aktuellen Entscheidung ebenso diesen Grundsatz befolgt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: „Buddy Bär 2“ verletzt noch nicht das Geschmacksmusterrecht an „Teddy“veröffentlicht am 8. September 2011
OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2011, Az. I-4 U 192/10
§ 42 GeschmMGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die nachstehend abgebildeten Figuren nicht verwechselungsgefährdet sind.
Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Hamm vom 13.04.2011: (mehr …)
- Wettbewerbszentrale warnt vor produktbezogener Werbung mit Polizeiempfehlungenveröffentlicht am 15. Juli 2011
Die Wettbewerbszentrale hat (Online-) Händler davor gewarnt, in Bezug auf bestimmte Produkte mit Polizeiempfehlungen („Sogar die Kriminalpolizei empfiehlt den S. Schutzalarm“, „R. ist ein akustisches Alarmgerät. Akustische Alarmgeräte werden aufgrund ihrer abschreckenden Wirkung auf Täter von der deutschen Polizei empfohlen„) zu werben. Die vorstehenden Hinweise wurden von der Wettbewerbszentrale als irreführend beanstandet. Zitat aus der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale (hier): „Die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes sind zur Neutralität und zur Gleichbehandlung verpflichtet. … Die kriminalpolizeiliche Prävention empfiehlt Produkte allenfalls allgemein, wenn sie bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, wobei Grundlage entsprechender Aussagen polizeiliche Erfahrungen sind, die sich an der jeweiligen Gefährdungssituation orientieren. … Den Anbietern von Sicherheitstechnik, die mit Polizeiempfehlungen werben, kann nur geraten werden, darauf zu achten, dass die Empfehlungen aktuell sind, da sich diese aufgrund der polizeilichen Erfahrungen durchaus ändern können. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass bei der Bezugnahme auf solche Empfehlungen jeglicher Eindruck vermieden wird, die Empfehlungen gelten für das konkret beworbene Produkt.“
- LG Bonn: Das Widerrufsrecht darf nicht ohne Weiteres auf “Verbraucher im Sinne von § 13 BGB” beschränkt werdenveröffentlicht am 25. Februar 2011
LG Bonn, Beschluss vom 21.07.2010, Az. 30 O 75/10
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 307 BGBDas LG Bonn hat – wie bereits zuvor das LG Kiel – entschieden, dass die Einleitung der Widerrufsbelehrung mit „Für Verbraucher im Sinne des §13 BGB gilt: … “ wettbewerbswidrig ist, ohne dass dies allerdings in der Beschlussverfügung näher begründet wurde. Auch wurden die Ausführungen zum Wertersatz beanstandet. Hier dürfte die Formulierung „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“ gefehlt haben. Für insgesamt 11 Wettbewerbsverstöße wurde ein Streitwert von 30.000,00 EUR angenommen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BPatG: Die Marken „Commarco“ und „Contargo“ sind nicht verwechselungsgefährdet / Von Lippen- und Zahnlautenveröffentlicht am 22. August 2010
BPatG, Beschluss vom 10.08.2010, Az. 29 W (pat) 524/10
§§ 9 Abs.1 Nr. 2; 125b Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Marken „Commarco“ und „Contargo“ trotz sich weitgehend überschneidender Dienstleistungsklassen nicht verwechselungsgefährdet sind. Die Widerspruchsmarke unterscheide sich bereits aufgrund ihrer besonderen grafischen Ausgestaltung und zusätzlicher Wortbestandteile von der Wortmarke „Commarco“ deutlich, so dass eine Verwechslungsgefahr in (schrift-)bildlicher Hinsicht zu verneinen sei. Eine klangliche Verwechselungsgefahr sei zwar zu erkennen; jedoch werde die klangliche Ähnlichkeit der Vergleichsmarken durch den Sinngehalt der Widerspruchsmarke („Contargo“) neutralisiert. Zitat: (mehr …)
- OLG Braunschweig: Die Registrierung der Domain „bundderverunsicherten.de“ stellt keine Markenverletzung in Bezug auf die Domain „bundderversicherten.de“ dar / Wo keine Zuordnungsverwirrung, da keine Namensanmaßung.veröffentlicht am 30. Juni 2010
OLG Braunschweig, Urteil vom 10.11.2009, Az. 2 U 191/09
§§ 5 Abs. 2; 15 Abs. 2, Abs. 4 Marken; § 12 BGBDas OLG Braunschweig hat entschieden, dass die Registrierung eines fremden Namens als Internetadresse nur dann eine Namensanmaßung darstellt, wenn dadurch Zuordnungsverwirrung ausgelöst wird. Der Beklagte war Mitglied des Klägers und hatte im Jahre 2008 die Internet-Domain www.b…-d…-verunsicherten.de für sich registrieren lassen und unter dieser Domain eine Internetseite unterhalten, auf der er sich kritisch mit der Arbeit des Vorstands des Klägers auseinandersetzte. Um auf seine Internetseite aufmerksam zu machen, hat er hierfür mit einer AdWord-Kampagne geworben und hierzu als Schlüsselwort den Begriff „B… d… Versicherten“ eingegeben. Der Kläger hatte daraufhin den Beklagten abgemahnt, die Verletzung seines Kennzeichen- und Namensrechts gerügt und von dem Beklagten verlangt, es künftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr 1. die Internetadresse www.b…-d…-verunsicherten.de ohne Zustimmung des Klägers für die Veröffentlichung von Inhalten über die Vereinstätigkeit des Klägers zu verwenden, 2. den Begriff „B… d… Versicherten“ ohne Zustimmung als Überschrift für eine Werbeanzeige für eine Internetseite zu verwenden und 3. ohne Zustimmung des Klägers Google-AdWord-Anzeigen, die auf die Domain www.B…-d…-Verunsicherten.de verweisen, in der Art zu gestalten, dass diese erscheint, wenn nach dem Begriff „B… d… Versicherten“ gesucht wird. (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Aus dem Nichts heraus steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür und lässt die Palette mit der China-Ware abfahren / Zu der Beschlagnahme von sog. Nachahmungsware per einstweiliger Anordnungveröffentlicht am 11. März 2010
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.01.2010, Az. 6 W 4/10
Art. 17; Art. 89 Abs. 1 GGV; § 43 Abs. 1 GeschmMGDas OLG Frankfurt a.M. hat sich zu der Frage geäußert, wann die Beschlagnahme von Nachahmungsprodukten – hier ein USB-Adapterstecker – per einstweiliger Anordnung erfolgen darf. Das Problem ist für die Betroffenen prekär: Regelmäßig recht unerwartet betritt der Gerichtsvollzieher mit einer gerichtlichen Anordnung das Ladenlokal und lässt im nächsten Akt der staatlichen Vollstreckung die Palette mit der abgekupferten China-Ware abfahren, wahlweise zum nächsten Speditionsunternehmen (zur Einlagerung oder „Verwahrung“) oder aber direkt zur Entsorgung beim ortsnahen Recycling-Unternehmen. Geld bekommt der Betroffene keines. Ganz im Gegenteil: Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen und zwar, nach Auffassung des Frankfurter Senats auch dann, wenn er sofort die Ansprüche der Antragstellerin anerkennt. Interessant war nun allerdings auch die Frage, wann überhaupt eine solche einstweilige Anordnung vom Gericht erlassen wird. (mehr …)
- EBAY: Neuer Rücknahmeprozess eine Abmahnfalle?veröffentlicht am 30. Juni 2009
eBay hat zum 15.06.2009 einen eBay-eigenen Rücknahmeprozess für Händler initiiert (Link: eBay-Neuerungen), der sich bald als juristischer Boomerang erweisen könnte. Als problematisch erweist sich, dass dieser Rücknahmeprozess in den Verkäufereinstellungen in der Default-Einstellung aktiviert ist und vom Händler deaktiviert werden muss.
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