Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Zur irreführenden Verwendung eines Gütesiegels und der Klagebefugnis einer Industrie- und Handelskammerveröffentlicht am 28. Dezember 2015
KG Berlin, Urteil vom 27.03.2012, Az. 5 U 39/10
§ 5 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 4 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Verleihung eines „deutschen Hygienezertifikats“ gegen Entgelt durch ein privates Unternehmen wettbewerbswidrig ist, weil der Eindruck erweckt werde, dass es sich um ein von einer neutralen Stelle verliehenes Gütesiegel handele. Die Verwendung eines dem Aeskulap-Stab ähnlichen Zeichens verstärke noch den Eindruck eines offiziellen medizinischen Hygienestandards. Zudem stellte das Gericht fest, dass ein Verband, dem gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 4 UWG klagebefugte Industrie- und Handelskammern angehören, seinerseits klagebefugt hinsichtlich Wettbewerbsverstößen aus den Bereichen Industrie und Handel sei. Die finanzielle Ausstattung dieses Verbandes müsse solide sein, jedoch nicht dem Erfordernis entsprechen, dass der gleichzeitige Verlust aller geführten Prozessverfahren vollständig abgedeckt sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hamburg: Die Aktivierung des Facebook „Gefällt mir“-Buttons wird vom Verkehr nicht als Gütesiegel positiver persönlicher Erfahrung mit dem Seitenbetreiber interpretiertveröffentlicht am 27. Februar 2013
LG Hamburg, Urteil vom 10.01.2013, Az. 327 O 438/11
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass es nicht wettbewerbswidrig ist, wenn die Teilnahme an einem Gewinnspiel im sozialen Netzwerk Facebook von dem Klicken des „Gefällt mir“-Buttons abhängig gemacht wird. Ein Verbraucherschutz sah hierin eine Irreführung des Verbrauchers, da dieser bei Aufruf der Facebook-Seite der Beklagten auf Grund der gehäuften „Gefällt mir“-Meldungen von einer positiven Erfahrungen anderer Nutzer mit der Beklagten bzw. ihren Produkten ausgehe. Das sei wiederum nicht zutreffend, da sich die Beklagte die „Gefällt mir“-Erklärungen über das Gewinnspiel „erkauft“ habe. (mehr …)
- LG Offenburg: Wettbewerbswidrige Kategorisierung – Schiffe haben keine Sterneveröffentlicht am 14. September 2012
LG Offenburg, Urteil vom 30.07.2012, Az. 5 O 32/12 – rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Offenburg hat laut einem Bericht der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass eine Werbung für Kreuzfahrten mit Verweis auf ein Gütesystem nach Sternen (z.B. „5-Sterne-Komfort auf dem schönen Schiff …“) wettbewerbswidrig ist. Das Sternesystem sei dem angesprochenen Verkehr beispielsweise aus den Bereichen Hotels oder Ferienhäuser bekannt und werde daher vom Verbraucher gedanklich auf das beworbene Schiff übertragen, so dass er bei einer Anpreisung mit „5 Sternen“ den ihm u.a. aus Hotels bekannten Komfort erwarte. Für Schiffe existiere aber gerade kein Gütesicherungssystem, welches Sterne je nach erreichtem Standard vergibt, so dass der Verbraucher über das tatsächliche Leistungsangebot in die Irre geführt werde.
- OLG Dresden: Gütesiegel, welches lediglich auf Eigenauskünften des ausgezeichneten Unternehmens beruht, ist irreführendveröffentlicht am 30. Juli 2012
OLG Dresden, Urteil vom 03.07.2012, Az. 14 U 167/12
§ 8 Abs. 1, 3 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas OLG Dresden hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, dass auf Internetportalen ein Gütesiegel mit der Aufschrift „Empfohlen – … .de – Ausgabe 2011“ nicht geführt werden darf, wenn der verleihende Verein dieses Siegel nur auf Grund von Selbstauskünften des ausgezeichneten Unternehmens vergibt, ohne eine Prüfung nach objektiven Kriterien durchzuführen. Gegenüber dem Verbraucher werde der Eindruck erweckt, das Siegel sei nach einer sachgerechten Prüfung durch eine neutrale Instanz verliehen worden. Durch diese Irreführung könne auch seine Kaufentscheidung beeinflusst werden, da er solchen vermeintlich objektiven Kriterien ein größeres Vertrauen entgegen bringe. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Werbung mit selbst erdachten Gütesiegelnveröffentlicht am 10. Februar 2012
LG Köln, Urteil vom 05.01.2012, Az. 31 O 491/11
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass die Bewertung von Hotels durch ein Internetportal für Hotelbewertungen mit z.B. „das Kunden-Gütesiegel der Touristik“ wettbewerbswidrig ist. Bei Gütesiegeln erwarte der allgemeine Verkehr, dass eine sachgerechte Prüfung durch eine neutrale Instanz stattgefunden habe. Das „Siegel“ der Beklagten beruhe hingegen nur auf Gästemeinungen, die auf ihrem Bewertungsportal hinterlassen und nicht überprüft worden seien. Darüber hinaus prüfe ein Hotelgast ein Hotel nicht, er verbringe dort lediglich Zeit, nehme Leistungen in Anspruch und nutze die Einrichtungen des Hotels gemäß seiner persönlichen Interessen. Diese subjektiven Erfahrungen seien nicht mit einer objektiven Bewertung gleichzusetzen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Nürnberg-Fürth: Natürliches Mineralwasser ist kein „Biomineralwasser“ / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 25. Januar 2011
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.01.2011, Az. 3 O 819/10
§§ 3; 5 UWGDas LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass natürliches Mineralwasser nicht unter der Bezeichnung „Biomineralwasser“ beworben und in den Verkehr gebracht werden darf. Desweiteren hat das Gericht untersagt, ein entsprechendes „Bio“- Siegel für ihr Mineralwasser zu benutzen. Aus der Pressemitteilung 1/11 des Landgerichts vom 19.01.2010: (mehr …)
- LG Darmstadt: Wenn durch die Werbung mit „TÜV, CE und GS-geprüft“ fälschlicherweise eine gesetzlich nicht geforderte Prüfung suggeriert wirdveröffentlicht am 26. Oktober 2010
LG Darmstadt, Urteil vom 19.02.2010, Az. 15 O 327/09
§§ 3; 5 UWGDas LG Darmstadt hat entschieden, dass die Verwendung von CE-Kennzeichen für technische Produkte irreführend ist, wenn – wie in der Regel – der Eindruck erweckt wird, es fände durch eine neutrale Stelle eine Überprüfung statt, welche höhere Anforderungen als die gesetzlichen Vorgaben berücksichtige. Im vorliegenden Fall hatte ein Onlinehändler für einen Hosenbügler mit dem Hinweis „TÜV, CE und GS-geprüft“ geworben. Vgl. auch LG Stendal und LG Münster.
- LG Köln: Gütesiegel des Händlerbunds e.V. „Mitglied – geprüft – Sicherheit & Qualität“ ist wettbewerbswidrig, wenn Erläuterung fehlt / Händlerbund vs. LBRveröffentlicht am 7. September 2010
LG Köln, Beschluss vom 25.08.2010, Az. 31 O 430/10
§§ 3; 5 UWG
Das LG Köln hat entschieden, dass das vom Händlerbund e.V. verwendete „Gütesiegel“ mit der Aufschrift „Händlerbund – Mitglied – geprüft – Sicherheit & Qualität“ wettbewerbswidrig verwendet ist, wenn dies „ohne weitere Erläuterung“ erfolgt. Der Händlerbund e.V. fand die Überschrift der hierüber berichtenden Kollegen Lampmann Behn Rosenbaum „reißerisch“, da diese nicht darauf hingewiesen hätten, dass das Gütesiegel an sich nicht wettbewerbswidrig sei, sondern nur, wenn es nicht mit einer entsprechenden Erklärung verlinkt sei. Was wir davon halten? (mehr …) - LG Hannover: Ein Gütesiegel, das nicht von einer neutralen Stelle stammt, verstößt gegen das Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 7. September 2010
LG Hannover, Urteil vom 30.08.2001, Az. 25 O 3590/01 – 110 –
§§ 3 UWG a.F.; §§ 3; 5 UWG n.F.Das LG Hannover hat in diesem etwas älteren Urteil entschieden, dass ein Gütesiegel, das eine Prüfung für einen bestimmten rechtlichen Umstand vorgibt, wettbewerbswidrig in die Irre führt, wenn die Prüfung nicht durch eine neutrale Stelle erfolgt. Die Erwartung, dass das Produkt von einer neutralen, außerhalb des gewerblichen Gewinnstrebens stehenden Stelle geprüft worden sei, diene dazu, der Beklagten einen durch die Verwendung des Begriffs „Gütesiegel“ beabsichtigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, der unlauter sei. Zum Problem der Gütesiegel, wenn eine potentiell voreingenommene Prüfstelle involviert ist, vgl. LG Stendal, LG Darmstadt und unseren Kommentar. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - Banadoo gibt nicht auf – Rechtsanwalt mit Forderungseinzug beauftragtveröffentlicht am 25. November 2009
Das Banadoo Shopping-Portal, über das wir u.a. wegen aus unserer Sicht unzureichend transparenter Geschäftspraktiken bereits berichteten (Link: banadoo), bleibt bei seinen Kostenforderungen hartnäckig. Nachdem das beauftragte Inkasso-Büro in einigen Fällen auf Grund von Beschwerden den Forderungseinzug einstellte, verzichtete Banadoo nicht etwa auf seine Forderungen gegenüber den überraschten Kunden, sondern schaltete nunmehr einen Rechtsanwalt, seines Zeichens Fachanwalt für Versicherungsrecht (!) ein, der sich für die Einhaltung der banadoo-AGB stark macht und eine willkürliche Änderung durch seine Mandantin wenig überraschend bestreitet. Interessant ist das vom Kollegen unterbreitete Vergleichsangebot: Für nur 40,00 EUR akzeptiert Banadoo eine Rücknahme der Kündigung und würde die Geschäftsbeziehung mit den sich geprellt fühlenden Kunden gerne wieder aufnehmen. Ob dieses „Angebot“ viele Anhänger finden wird, wagen wir allerdings zu bezweifeln.