Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Rechtsanwalt muss Rechtsanwaltsfachangestellte mit mehrjähriger Berufserfahrung und über 6-monatiger Kanzleimitarbeit nicht exzessiv überwachenveröffentlicht am 8. Mai 2014
BGH, Beschluss vom 11.03.2014, Az. VI ZB 45/13
§ 85 Abs. 2 ZPODer BGH hat entschieden, dass bei einem versehentlich nicht mehr fristgerechten, jedoch zur Fristwahrung abgesandten Schriftsatz der Rechtsanwalt nicht für das fahrlässige Fehlverhalten seiner Rechtsanwaltsfachangestellten haftet, wenn diese über eine Berufserfahrung von mehreren Jahren verfügt und in ihrer 6-monatigen Kanzleimitarbeit kein Fehlverhalten gezeigt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Koblenz: Zur Frage, wann die Muttergesellschaft durch ihre Webseiten-Gestaltung für die Wettbewerbsverstöße der Tochtergesellschaft haftetveröffentlicht am 22. April 2014
OLG Koblenz, Urteil vom 26.03.2014, Az. 9 U 1116/13
§ 312g Abs. 2 BGB, § 3 UWG § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Koblenz hat entschieden, dass eine Muttergesellschaft bei Verwendung der Klausel „Der Vertrag über die Nutzung des Mobilen Internets kommt mit der X-GmbH, einer 100% Tochtergesellschaft der Y-AG, unter Einbeziehung deren AGB, sowie der Leistungsbeschreibungen zustande. …“ für Wettbewerbsverstöße ihrer Tochtergesellschaft haftet, die darin begründet sind, dass nicht zusammen mit der Klausel auf die relevanten Verbraucherrechte (z.B. Widerrufsrecht) hingewiesen wird. (mehr …)
- AG Köln: eBay-Accountinhaber haftet auch für Urheberrechtsverletzungen, die ohne seine Kenntnis begangen wurdenveröffentlicht am 19. März 2014
AG Köln, Urteil vom 23.01.2014, Az. 137 C 17/13
§ 72 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas AG Köln hat entschieden, dass der Inhaber eines eBay-Accounts auch für über diesen Account begangene Urheberrechtsverletzungen haftet, wenn er von der konkreten Handlung keine Kenntnis hatte. Wer einer anderen Person bei der Nutzung des Accounts freie Hand lasse (hier: Lebensgefährtin des Beklagten), müsse für deren Handlungen einstehen. Neben der Verpflichtung zur Unterlassung seien auch die Abmahnkosten durch den Accountinhaber zu begleichen. Schadensersatz schulde er jedoch nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Köln: Amazon EU s.a.r.l. haftet ohne Kenntnis nicht für Wettbewerbsverstöße von Amazon-Händlern / VOLLTEXTveröffentlicht am 27. Februar 2014
OLG Köln, Urteil vom 20.12.2013, Az. 6 U 56/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Betreiber der Internethandelsplattform amazon.de nicht ohne Weiteres, insbesondere nicht ohne Kenntnis, für Wettbewerbsverstöße der auf der Plattform weitestgehend eigenverantwortlich handelnden Amazon-Händler haften. Insbesondere sei Amazon nicht dazu verpflichtet, für die einzelnen Produktgruppen genauere Vorgaben zum Einstellen der Angebote zu machen und auf diese Weise möglichen Rechtsverstößen der Händler vorzubeugen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. gegen den Betreiber Amazon EU s.a.r.l. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - BGH: Zur Haftung des Webseiten-Betreibers, der fremde Inhalte selbst veröffentlichtveröffentlicht am 10. Januar 2014
BGH, Urteil vom 04.07.2013, Az. I ZR 39/12
§ 15 Abs. 2 Nr. 2 UrhG, § 19a UrhGDer BGH hat entschieden, dass ein Webseiten-Betreiber, der fremde (von einem Nutzer bereit gestellte) Inhalte veröffentlicht, für diese im Falle von Urheberrechtsverletzungen haftet. Dieser Fall sei zu unterscheiden von Hosting-Diensten, wo Nutzer selbst Inhalte hochladen könnten. Könne nur der Betreiber Inhalte veröffentlichen, habe er die Kontrolle darüber, unabhängig davon, woher die Inhalte stammen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Eltern haften nicht ohne Weiteres für die Internet-Urheberrechtsverletzungen ihrer volljährigen (Stief-) Kinder / Filesharingveröffentlicht am 8. Januar 2014
BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12
§ 97 Abs. 1 UrhGDer BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverstöße (hier: Filesharing) eines volljährigen Familienangehörigen (hier: Stiefsohn) nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hat, dass das Familienmitglied den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht. Zur Pressemitteilung Nr. 5/2014 des BGH: (mehr …)
- LG Köln: Aus dem Unternehmen bereits ausgeschiedener Mitarbeiter haftet für Markenverstöße des Unternehmens, wenn diese unter einer noch auf ihn registrierten Domain erfolgenveröffentlicht am 23. Dezember 2013
LG Köln, Urteil vom 24.10.2013, Az. 31 O 212/13
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG, § 25 Abs. 2 MarkenG, § 26 MarkenG, § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S. 1 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass der bereits ausgeschiedene Mitarbeiter eines Unternehmens, der eine Domain für das Unternehmen unter seinem Namen registriert hat, für Markenverletzungen, die unter der fraglichen Domain begangen werden, haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Der Geschäftsführer einer GmbH haftet bei Schutzrechtsverletzungen von Angestellten nicht automatisch neben der GmbHveröffentlicht am 26. November 2013
KG Berlin, Urteil vom 25.02.2013, Az. 24 U 58/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 13 UrhG, § 16 UrhG, § 19?a UrhG, § 72 Abs.1, Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 2 S. 1 UrhGDas KG Berlin hat entschieden, dass es keinen Rechtssatz des Inhalts gibt, dass der Geschäftsführer einer GmbH oder einer sonstigen Gesellschaft für die im Rahmen der Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaft begangenen und dieser zuzurechnenden Schutzrechtsverletzungen stets auch ohne Feststellung einer persönlichen Verantwortlichkeit als Täter auf Schadensersatz haftet. Ein solcher Rechtssatz sei in der Rechtsprechung des BGH gerade nicht anerkannt. Zitat:
- OLG Stuttgart: Zur Haftung von Wikipedia für rechtswidrige Beiträgeveröffentlicht am 21. November 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 02.10.2013, Az. 4 U 78/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass der Betreiber der Online-Enzyklopädie Wikipedia wie ein Host-Provider als Störer für rechtsverletzende Beiträge erst haftet, wenn er davon Kenntnis erlangt. Eine Pflicht zur Vorabkontrolle der von den Nutzern selbst verfassten Beiträge bestehe nicht. Die fremden Beiträge würden sich nicht zu eigen gemacht. Nach Kenntnis sei ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich des weiteren Verbreitens der rechtswidrigen Behauptungen gegeben. Das Gericht hat zudem klargestellt, dass eine Vergleichbarkeit mit Online-Archiven, für welche eine Haftungsprivilegierung hinsichtlich archivierter Altmeldungen bestehe, vorliegend nicht gegeben sei, da die Artikel der Online-Enzyklopädie stets aktuell gehalten würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Internethändler Amazon haftet nicht für urheberrechtswidrige Inhalte von E-Booksveröffentlicht am 29. Oktober 2013
OLG München, Urteil vom 24.10.2013, Az. 29 U 885/13
§ 97 UrhGDas OLG München hat gemäß einem Bericht bei heise online (hier) entschieden, dass die Internethandelsplattform Amazon nicht für urheberrechtswidrige Inhalte von ihr vertriebener E-Books haftet. Verantwortlich für die Inhalte vertriebener Literatur seien Autor und Verlag, nicht jedoch der Händler. Das Gericht wies darauf hin, dass auch Händler herkömmlicher Bücher nicht für deren Inhalte hafteten. Die letzte Entscheidung in der Angelegenheit wird nach der zugelassenen Revision jedoch wohl vom Bundesgerichtshof gefällt werden.