IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Oktober 2013

    BGH, Urteil vom 20.06.2013, Az. I ZR 201/11
    § 242 BGB, § 705 BGB, § 128 HGB

    Der BGH hat entschieden, dass die strafbewehrte Unterlassungserklärung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht auch gleichzeitig strafbewehrte Unterlassungserklärungen der einzelnen Gesellschafter umfasst. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Oktober 2013

    OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2013, Az. 6 W 256/12
    § 15 Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG, § 97 UrhG; § 683 BGB, § 677 BGB, § 670 BGB

    Das OLG Köln hat in diesem Prozesskostenhilfeverfahren entschieden, dass der Betrieb eines Internetanschlusses zwar allein unter dem Gesichtspunkt der Eröffnung einer Gefahrenquelle keine Haftung des Anschlussinhabers für eine täterschaftlich begangene Urheberrechtsverletzung begründen kann. Allerdings spreche bei einem gemeinsamen Anschluss von Ehepartnern eine tatsächliche Vermutung zumindest für eine Mitverantwortung. Diese Vermutung könne nicht durch vage Behauptungen wie „es habe zur fraglichen Zeit im gemeinsamen Haushalt niemand das Internet benutzt und seien sämtliche Rechner ausgeschaltet gewesen, auch seien ihr die streitgegenständlichen Dateien nicht bekannt“ widerlegt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. September 2013

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2013, Az. I-20 U 63/12
    § 97 UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses die Nutzung des Internets durch volljährige Kinder nicht überwachen muss, wenn er nicht konkreten Anlass zur Vermutung von Rechtsverletzungen hat. Deshalb hafte im vorliegenden Fall die Anschlussinhaberin nicht als sog. Störerin für den Down-/Upload diverser Musiktitel über ihren Anschluss seitens ihres Sohnes. Weder müsse sie eine Unterlassungserklärung abgeben noch Schadensersatz leisten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. August 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 28.05.2013, Az. 6 W 60/13
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass Eltern von volljährigen Kindern, die nach Behauptung der Eltern für illegales Filesharing verantwortlich sind, nicht den konkreten, uhrzeitbezogenen Zugang ihrer Kinder zum Internet darlegen, sondern lediglich deren allgemeine Zugangsmöglichkeit behaupten müssen, um die eigene täterschaftliche Begehung zu erschüttern. Eine täterschaftliche Haftung der Eltern als „Haushaltsvorstand nach § 823 Abs. 1 BGB“, wie vom Landgericht Köln angenommen, wies der Senat zurück. Im vorliegenden Fall war über ein Prozesskostengesuch zu entscheiden, in welchem aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht sämtliche relevanten Rechtsfragen erörtert werden konnten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. August 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 18.06.2013, Az. 310 O 182/12
    § 17 Abs. 2 UrhG,
    § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Händler für den Vertrieb von (unerkannten) Grauimporten von Musik-CDS über Amazon auf Unterlassung haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. August 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Freiburg, Beschluss vom 31.07.2013, Az. 12 O 83/13 – nicht rechtskräftig
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 2 UWG

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass ein Pkw-Händler auf für wettbewerbswidrige Werbung seiner Mitarbeiter (Verkaufsangestellter) haftet. Der Mitarbeitet hatte eine Werbung bei Facebook geschaltet und dabei gegen die Regelungen der Pkw-EnVKV verstoßen, eine fehlerhafte Anbieterkennzeichnung vorgehalten und die Motorleistung des beworbenen Pkw nicht (auch) in „kW“ angeben. Der Händler hatte eingewandt, er habe von der Schaltung der Anzeige keine Kenntnis gehabt. Von § 8 Abs. 2 UWG hatten offensichtlich weder er noch sein Rechtsanwalt Kenntnis. Der Unterlassungsanspruch setzt im Vergleich zum Schadensersatzanspruch im Übrigen kein Verschulden voraus. Die weitere Entgegnung, bei dem Hinweis des Mitarbeiters handele es sich nicht um Werbung, also keine geschäftliche Handlung, überging der Händler, dass der konkrete Inhalt des „Hinweises“, in welchem ein bestimmtes Fahrzeug abgebildet und benannt und mit Motorleistung sowie Verkaufspreis angegeben war, als „absatzfördernd“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG bewertet werden konnte.

  • veröffentlicht am 18. Juli 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.06.2013, Az. 30 C 3078/12 (75)
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Das AG Frankfurt hat entschieden, dass der Vorwurf des illegalen Filesharings bereits dadurch entkräftet werden kann, dass der Anschlussinhaber vorträgt, nicht der alleinige Nutzer des Anschlusses zu sein und zudem einen WLAN-Router mit dem werkseitig voreingestellten Authentifizierungsschlüs­sel genutzt zu haben. Damit sei der sekundären Darlegungslast Genüge getan, um die Vermutung des ersten Anscheins zu erschüttern, dass der Anschlussinhaber auch Täter einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing sei oder als Störer dafür hafte. Gegenüber Familienangehörigen bestünden keine (Ehepartner) oder nur eingeschränkte (Kinder) Überwachungs- und Belehrungspflichten, soweit keine Hinweise auf Rechtsverletzungen vorliegen. An anderen Gerichtsstandorten wie z.B. München oder Hamburg werden die Anforderungen an die Darlegungslast des Anschlussinhabers jedoch noch weit höher gesehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Juli 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 26.06.2013, Az. 28 O 80/12
    Art. 5 Nr. 1 a) EuGVVO; Art. 28 Abs. 1 S. 1 EGBGB a.F.; § 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Betreiber einer Personensuchmaschine oder vergleichbarer Internetportale nicht als Täter oder Störer für die Veröffentlichung rechtsverletzender Bilder hafte, wenn die gezeigten Bilder erkennbar nicht vom Betreiber, sondern von fremden Webseiten stammen. Im vorliegenden Fall ergebe sich bereits aus der äußeren Form, dass sich die Beklagte die präsentierten Inhalt nicht zu Eigen mache. Durch die Kennzeichnung der dargestellten Inhalte als fremd werde dem Nutzer der Website hinreichend deutlich gemacht, dass es sich bei dem Bild nicht um eine eigene Veröffentlichung der Beklagten, sondern um eine fremde Nachricht handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Juli 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Erfurt, Urteil vom 29.11.2012, Az. 1 S 101/12
    § 7 Abs. 1 StVG, § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 VVG

    Das LG Erfurt hat entschieden, dass ein bei einem Unfall beschädigtes Notebook jedenfalls nicht im Wege der direkten Inanspruchnahme der Versicherung des Unfallverursachers entschädigt wird. Versicherungsschutz bestehe lediglich für die Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führten (z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Das Gericht hatte nicht die Frage zu beurteilen, ob der Unfallverursacher auf Schadensersatz haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juni 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 29.05.2013, Az. VIII ZR 174/12
    § 309 Nr. 7 lit. a und b BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam ist, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden. Die Klausel „VI. … Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. … VII. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. …(mehr …)

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