Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Zu der (eingeschränkten) Störer-Haftung von Anschlussinhabern bei illegalem Filesharing ihrer Familienmitgliederveröffentlicht am 19. November 2012
LG Hamburg, (Hinweis-) Beschluss vom 26.09.2012, Az. 308 O 242/11
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 139 ZPODas LG Hamburg hat in einem Filesharing-Prozess den Umfang der Beweisführung des Abgemahnten konkretisiert, wenn dieser sich damit verteidigt, nicht er, sondern ein volljähriges Familienmitglied habe den Verstoß begangen. In der aktuellen „Morpheus“-Entscheidung hat der BGH (hier) eine Überwachungspflicht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder, die vorher instruiert waren, im Internet keine unerlaubten Handlungen vorzunehmen, verneint. Zum Volltext des Hinweisbeschlusses: (mehr …)
- LG Köln: Amazon-Händler haften für Urheberrechtsverletzungen an Fotos, die sie auf der Amazon-Plattform zur Verfügung gestellt bekommenveröffentlicht am 16. November 2012
LG Köln, (Hinweis-) Beschluss vom 16.11.2012, Az. 28 O 814/11
§ 97 Abs. 1 UrhGDie Internethandelsplattform Amazon beruht bekanntlich auf einem System, bei dem jedem Angebot unter Verwendung eines bestimmten EAN-Codes Produktfotos hinzugefügt werden. In der Regel sind dies die Produktfotos desjenigen Verkäufers, der das Produkt zum ersten Mal bei Amazon eingestellt und somit auch die entsprechende Artikelbeschreibung (Text, Fotos etc.) erstellt hat. Stellt ein Dritter nunmehr ein identisches Produkt an, lädt Amazon hierfür die Artikelbeschreibung des Konkurrenten samt Bildern hoch. In diesem Fall stellt sich die Frage, wie es zu bewerten ist, wenn der Konkurrent damit nicht einverstanden ist. Das LG Köln hat hierin eine Urheberrechtsverletzung erkannt und den „Folgeverkäufer“ als Störer angesehen. Besondere Bedeutung hat die Entscheidung für die Verkäufer von Badeenten / Gummienten jeglicher Aufmachung. Der Hinweis des Landgerichts Köln lautet im Volltext: (mehr …)
- LG Köln: Filesharing – Klage gegen Anschlussinhaber erneut gescheitertveröffentlicht am 2. November 2012
LG Köln, Urteil vom 24.10.2012, Az. 28 O 391/11
§ 683 BGB, § 670 BGB; § 97 UrhGDas LG Köln hat erneut entschieden, dass ein Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer für einen Musikupload in Tauschbörsen haftet. In diesem Fall konnte der Beklagte nachweisen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt mit der Familie im Urlaub und der Computer/Router vom Stromnetz getrennt war. Erst kürzlich hatte das LG Köln (hier) ebenfalls ein Haftung des Anschlussinhabers abgelehnt, in jenem Fall, weil eine Nutzung durch Familienangehörige nicht ausgeschlossen und eine Verletzung von Prüf- und Kontrollpflichten nicht nachgewiesen werden konnte. Das LG Düsseldorf stellt an den Nachweis einer Täterschaft ebenfalls erhöhte Anforderungen (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Filesharing – Keine Haftung des Anschlussinhabers, wenn Nutzung durch Familienangehörige dargelegt wirdveröffentlicht am 17. Oktober 2012
LG Köln, Urteil vom 11.09.2012, Az. 33 O 353/11
§ 97 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht für darüber betriebenes Filesharing haftet – und zwar weder als Täter noch als Störer – wenn er substantiiert dargelegt hat, dass außer ihm auch andere Familienmitglieder den Anschluss nutzen. Dabei müsse der Anschlussinhaber jedoch nicht so weit gehen, den tatsächlichen Täter zu präsentieren. Zuvor wurde in solchen Fällen zwar häufig die Täterhaftung verneint, der Anschlussinhaber haftete jedoch als Störer jedenfalls für die Rechtsanwaltskosten des abmahnenden Rechteinhabers. Das LG Köln verneinte jedoch auch die Störerhaftung, da gegenüber Ehepartnern keine Prüfpflichten bestünden und hinsichtlich der (minderjährigen) Kinder zwar Prüfpflichten gegeben seien, aber eben nicht ausreichend nachgewiesen wurde, dass eines der Kinder für den Verstoß überhaupt verantwortlich sei – und somit auch kein Verstoß gegen Prüfpflichten ausreichend dargelegt sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hagen: Händler haftet grundsätzlich nicht für einen herstellerseitigen Mangel am Ersatzteilveröffentlicht am 13. September 2012
LG Hagen, Urteil vom 24.08.2012, Az. 2 O 61/12
§ 434 Abs. 1 BGB, § 437 Nr. 3 BGB, § 280 Abs. 1 S. 1, 2 BGBDas LG Hagen hat entschieden, dass ein (Pkw-) Handel und -Reparaturbetrieb einen aus einem Herstellerfehler folgenden Mangel grundsätzlich nicht zu vertreten hat, wenn er selbst am Produktionsprozess nicht beteiligt war. Der Händler habe nämlich in der Regel keine Möglichkeit, die ihm zum Vertrieb gelieferte Ware umfassend auf Fehler zu überprüfen. Im vorliegenden Fall war unerheblich, dass der streitgegenständliche Zahnriemensatz vom Händler nicht ausgepackt und auf Fehler hin überprüft worden war, da der Fehler mit bloßem Auge nicht zu erkennen war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Keine Störerhaftung des Admin-C für E-Mail-Spam von seiner Domainveröffentlicht am 13. September 2012
KG Berlin, Urteil vom 03.07.2012, Az. 5 U 15/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas KG Berlin hat entschieden, dass der Admin-C einer Domain nicht für die Zusendung unerbetener Werbe-E-Mails von dieser Domain wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Betrieb haftet. Zwar liege eine Störung zum Nachteil des Empfängers vor, der Admin-C hafte dafür aber weder als Täter, Teilnehmer oder Störer – auch dann nicht, wenn die E-Mail-Versendung nach Erhalt einer Abmahnung weiter geführt werde. Zwar habe ihm die Abmahnung Kenntnis von der zuvor verschickten ersten E-Mail verschafft, dies bedeute aber nicht, dass er konkrete Kenntnis davon erlangt habe, dass zu bestimmten späteren Zeitpunkten erneut Werbe-E-Mails an den Antragsteller verschickt werden sollten. Es sei ein nicht mit dem Unrechtsgehalt in Zusammenhang stehender Umstand, wenn die Absenderanschrift einer unerbetenen Werbe-E-Mail als Schlussbestandteil eine Domain enthält, für die der Antragsgegner als Admin-C fungiere, oder aber irgendeine andere Domain wie beispielsweise „gmx.de“ oder „web.de“, deren sämtliche administrativen Ansprechpartner gleichfalls nicht wegen unerbetener E-Mail-Werbung als Störer in Anspruch genommen werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Keine Haftung für Kaufgeschäfte Dritter, wenn eBay-Account mit unzureichendem Passwort gehackt wird / Klausel in eBay-AGB entfaltet zwischen eBay-Mitgliedern keine Wirkungveröffentlicht am 24. August 2012
BGH, Urteil vom 11.05.2011, AZ. VIII ZR 289/09
§ 164 BGB, § 177 Abs. 1 BGB, 307 BGBDer BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines eBay-Accounts nicht notwendigerweise haftet, wenn ein Dritter des Zugangspasswortes habhaft wird und darüber Käufe oder Verkäufe tätigt. Unter Abgrenzung von der Entscheidung BGH, Urteil vom 11.03.2009, Az. I ZR 114/06 – (Halzband) urteilte der Senat, dass der Account-Inhaber auch dann nicht hafte, wenn er die Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff des Handelnden geschützt habe. In der Halzband-Entscheidung seien Grundsätze für den Bereich der deliktischen Haftung entwickelt worden, die sich nicht auf die Zurechnung einer unter unbefugter Nutzung eines Mitgliedskontos von einem Dritten abgegebenen rechtsgeschäftlichen Erklärung übertragen ließen. Es kämen in einem solchen Fall schlicht die Regeln der Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB), einschließlich der Grundsätze der Anscheins- und Duldungsvollmacht, zur Anwendung. Außerdem entschied der Senat, dass die eBay-AGB-Klausel „Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden.“ keine Haftung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern begründet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Der Filesharing-Hoster Rapidshare haftet für die Urheberrechtsverstöße seiner Kunden, wenn er nach Kenntnis nicht prüft und filtertveröffentlicht am 13. Juli 2012
BGH, Urteil vom 12.07.2012, Az. I ZR 18/11
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 94 Abs. 1 UrhGDer BGH hat entschieden, dass der Filesharing-Hoster Rapidshare dann für Urheberrechtsverletzungen unter Nutzung seiner Dienste als Störer haftet, wenn er nach Kenntnis über die Rechtsverletzung kein effektives Prüf- und Filtersystem installiert, um weitere derartige Rechtsverstöße zu verhindern. Nach Auffassung des Senats muss ein Filesharing-Hoster auch sog. Linklisten auf seinen Servern im Einzelfall notfalls manuell auf weitere illegal eingestellte Dateien durchsuchen, falls ein Rechteinhaber ihn zuvor auf eine urheberrechtsverletzende Datei hingewiesen hat. Das OLG Düsseldorf wird nun, da das Verfahren dorthin vom Senat zurückverwiesen worden ist, zu prüfen haben, ob und inwieweit der Rechercheaufwand und die Filterpflicht solcher illegaler Dateien unzumutbar für das Rapidshare-Geschäftsmodell sind. Für den heutigen Tag ist eine Pressemitteilung des BGH angekündigt.
- OLG Celle: Gesellschafter einer „Limited“ (Ltd.) haften persönlich, wenn die Gesellschaft erloschen ist / Automatische Umwandlung in oHG oder GbRveröffentlicht am 6. Juli 2012
OLG Celle, Beschluss vom 29.05.2012, Az. 6 U 15/12
§ 128 S. 1 HGBWird eine sog. Limited-Gesellschaft (Ltd.) im Ausland aufgelöst und sind die Gesellschafter in Deutschland weiterhin gewerblich tätig, so haften die Gesellschafter persönlich weiter als Teil einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dies hat das OLG Celle entschieden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Bremen: eBay-Mitglied haftet nicht für missbräuchliche Nutzung seines Kontos durch Dritte(n)veröffentlicht am 4. Juli 2012
OLG Bremen, (Hinweis-) Beschluss vom 21.06.2012, Az. 3 U 1/12
§ 280 Abs. 1 BGB, § 281 Abs. 1 BGB, § 325 BGB, § 433 Abs. 2 BGBDas OLG Bremen hat entschieden, dass der Inhaber eines eBay-Kontos nicht für Kaufangebote haftet, die ein Dritter über sein Mitglieds-Konto abgibt. Allein die Tatsache, dass ihm das eBay-Konto gehöre, reiche noch nicht als Anscheinsbeweis dafür aus, dass der Inhaber auch tatsächlich die relevanten Erklärungen abgegeben habe. Ein Passwort könne leicht „geknackt“ werden. Der Inhaber des Kontos hatte einen Kaufvertrag über eine über 30.000 EUR teure Harley-Davidson bestritten und erklärt, sein Konto sei „gehackt“ worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)