Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Amazon haftet für markenverletzende Suchergebnisseveröffentlicht am 21. Januar 2016
OLG Köln, Urteil vom 20.11.2015, Az. 6 U 40/15
Art. 9 GMV; § 15 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Betreiberin der Internethandelsplattform Amazon für markenverletzende Ergebnisse der plattformeigenen Suchmaschine haftet. Würden bei der Suche nach einer Marke (hier: „MAXNOMIC“) auf Grund des programmierten Suchalgorithmus Suchergebnisse anderer Produkte angezeigt, ohne dass erkennbar ist oder darauf hingewiesen wird, dass diese nicht vom Markeninhaber stammen, werde die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt. Dies gelte allerdings nicht für Marken, die aus beschreibenden Begriffen bestehen, welche im Suchergebnis ebenfalls tatsächlich auftauchen (hier: „NEEDforSEAT“). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur rechtmäßigen Nutzung eines fremden Unternehmenskennzeichensveröffentlicht am 3. Juni 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.04.2015, Az. 6 U 35/15
§ 15 Abs. 2 MarkenG, § 23 Nr. 3 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Nutzung eines fremden Unternehmenskennzeichens in der Form „Unabhängige Interessenvertretung der Handelsvertreter der XVZ“ nicht markenrechtswidrig ist. Es sei bereits zweifelhaft, ob überhaupt eine Benutzung der Marke „XVZ“ vorliege. Jedenfalls aber sei diese Art der Verwendung gemäß § 23 Nr. 3 MarkenG erlaubt, sofern die Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Dienstleistung diene, dafür notwendig sei und nicht gegen die guten Sitten verstoße. Diese Voraussetzungen seien vorliegend erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Markenverletzung beim Vertrieb von Kontaktlinsen trotz neu gestalteter Umverpackungveröffentlicht am 27. April 2015
OLG Köln, Urteil vom 09.07.2014, Az. 6 U 183/13
Art. 9 Abs. 1 S. 2 b) GMV, Art. 102 Abs. 1 GMVDas OLG Köln hat entschieden, dass hinsichtlich des Vertriebs von Kontaktlinsen unter einer fremden Marke auch dann eine Markenverletzung vorliegt, wenn die Umverpackung neu gestaltet wurde. Liege keine Erschöpfung vor, weil sich die Markeninhaberin dem Vertrieb berechtigt widersetze, genüge es für die Markenverletzung, dass auf der neuen Umverpackung die Internetadresse, welche die Marke enthält, aufgedruckt sei, und auch das Produkt innen die Marke abbilde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Zur Nutzung einer fremden Marke als Keyword für Google AdWords-Anzeigenveröffentlicht am 17. April 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015, Az. 5 U 271/11
§ 4 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Verwendung einer fremden Marke als sog. Keyword in einer Google AdWords-Anzeige unzulässig ist, wenn ein deutlicher Hinweis darauf fehlt, dass es sich bei dem Werbenden nicht um den Markeninhaber handelt. In diesem Fall werde die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt und die Rechte des Inhabers verletzt. Vorliegend ging es um die Verwendung der Marke „Parship“ durch einen Konkurrenten der bekannten Partnerschaftsvermittlung. Die Verteidigung der Beklagten, es lasse sich nicht mehr nachvollziehen, welche Keywords bei Google gebucht worden seien, wies das Gericht als prozessual unzulässig zurück, da es um eigene Handlungen und Wahrnehmungen der Beklagten gehe, welche die Klägerin nicht kennen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Zum Verfall einer Marke wegen des Entstehens einer gebräuchlichen Bezeichnungveröffentlicht am 15. Januar 2015
EuGH, Urteil vom 06.03.2014, Az. C-409/12
Art. 12 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 2008/95/EGDer EuGH hat im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens entschieden, dass eine eingetragene Marke wegen Verfalls gelöscht werden kann, wenn sich die Bezeichnung zu einem gebräuchlichen Begriff für eine bestimmte Ware gewandelt hat. Vorliegend war über die für u.a. eine Backzutat eingetragene Wortmarke „Kornspitz“ zu befinden, worunter der (österreichische) Endverbraucher zum großen Teil ein längliches, an beiden Enden spitz zulaufendes Brötchen versteht. Es komme auch entscheidend auf die Wahrnehmung des Endverbrauchers an und nicht auf die der Vertreiber/Zwischenhändler, die in der Regel wüssten, dass „Kornspitz“ eine eingetragene Marke sei, jedoch die Verbraucher darauf in der Regel nicht hinweisen würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Unterscheidungskraft von Marken – beschreibende Angaben bezüglich Waren oder Dienstleistungenveröffentlicht am 5. Januar 2015
BGH, Beschluss vom 15.05.2014, Az. I ZB 29/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Der BGH hat entschieden, dass das Zeichen „DüsseldorfCongress“ wegen des beschreibenden Begriffsinhalts nicht für Dienstleistungen wie „Planen, Veranstalten und Durchführen von Messen“ u.a. eingetragen werden kann. Dies gelte jedoch nicht für Dienstleistungen wie „Zusammenstellen von Daten in Datenbanken“, da hier ein beschreibender Begriffsinhalt nicht vorliege. Bei der Beurteilung des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft bestünden keine unterschiedlichen Maßstäbe für Waren- und Dienstleistungsmarken. Zum Volltext der Entscheidung: - BPatG: „Mir reicht’s. Ich geh schaukeln“ – Lustiger Spruch, aber keine Markeveröffentlicht am 12. November 2014
BPatG, Beschluss vom 01.07.2014, Az. 27 W (pat) 521/14
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortfolge „MIR REICHT’S. ICH GEH SCHAUKELN“ nicht als Marke für Bekleidung eintragungsfähig ist. Solchen sog. Fun-Sprüchen mangele es an Unterscheidungskraft, so dass sie nicht als Herkunftshinweis auf einen bestimmten Markeninhaber dienen könnten. Auch wenn der Spruch nicht auf der Ware selbst (z.B. T-Shirt), sondern lediglich auf einem Etikett an der Ware aufgebracht werde, genüge dies nicht für eine herkunftshinweisende Funktion. Entsprechend hat das DPMA auch schon für andere Fun-Spruch-Marken entschieden (z.B. hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Frankfurt a.M.: Zur markenrechtswidrigen Nutzung einer fremden Marke in AdWords-Anzeigenveröffentlicht am 22. August 2014
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.10.2013, Az. 3-08 O 103/13
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG , § 14 Abs. 5 MarkenGDas LG Frankfurt hat entschieden, dass die Nutzung einer fremden Marke in einer Google AdWords-Anzeige zu unterlassen ist, wenn die herkunftshinweisende Funktion der Marke dadurch beeinträchtigt wird. Dies sei z.B. der Fall, wenn mit der konkreten Verwendung des Zeichens suggeriert werde, dass zwischen der Antragsgegnerin und der Antragstellerin als Markeninhaberin der Wortmarke eine wirtschaftliche Verbindung bestehe oder der Verbraucher auf Grund der vagen Angaben nicht erkennen könne, ob eine solche Verbindung möglicherweise bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Eine Markenverletzung kann auch vorliegen, wenn der Verkehr irrtümlich lizenzvertragliche Beziehungen zwischen Nutzer und Markeninhaber annimmtveröffentlicht am 19. März 2014
BGH, Beschluss vom 06.02.2013, Az. I ZR 67/12
§ 23 Nr. 3 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Herkunftsfunktion einer Marke auch beeinträchtigt sein kann, wenn jemand die Marke unberechtigt benutzt und den Eindruck erweckt, er sei dazu lizenzvertraglich berechtigt. Im vorliegenden Fall sei jedoch von einem solchen Verkehrsverständnis nicht auszugehen, so dass die Markennutzung zur Beschreibung einer Dienstleistung nicht untersagt wurde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Verwechslungsgefahr durch Nutzung eines Firmenschlagwortesveröffentlicht am 8. November 2013
OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2013, Az. 4 U 139/12
§ 15 Abs. 4 S. 1, Abs. 2 MarkenG, § 5 Abs. 2 MarkenG
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die widerrechtliche Nutzung eines Firmenschlagwortes, welches Kennzeichnungskraft besitzt, zur Verwechslungsgefahr führt und daher zu untersagen ist. Vorliegend war die streitige Kennzeichnung in der Warenüberschrift auf einer Internet-Handelsplattform verwendet worden. Nach Auffassung des Gerichts lag hierdurch eine Verletzung gemäß § 15 Abs. 2 MarkenG vor. Der Senat führte aus, dass durch die Verwendung einer mit dem kennzeichnungskäftigen Firmenschlagwort der Klägerin identischen Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr bei vorliegender Branchenidentität eine maßgebliche Verwechslungsgefahr begründet werde. Zum Volltext der Entscheidung: