Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Bei illegalem Download von Musik ist pro Titel ein Schadensersatz in Höhe von 200,00 EUR zu zahlenveröffentlicht am 11. Juni 2015
BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az. I ZR 7/14
§ 823 Abs. 1 BGBDer BGH hat im Rahmen seines Urteils „Tauschbörse II“ entschieden: „Bei der Bemessung des Schadensersatzes in Form der Lizenzanalogie ist das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei von einem Betrag von 200 € für jeden der insgesamt 15 in die Schadensberechnung einbezogenen Musiktitel ausgegangen. Das Berufungsgericht hat schließlich mit Recht auch einen Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten angenommen und dessen Höhe auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnet.“ Zur Pressemitteilung Nr. 092/2015 vom 11.06.2015 (hier).
- OLG München: Die Zuwiderhandlungen gegen eine Unterlassungsverpflichtung auf mehreren Handelsplattformen rechtfertigen mehrere Vertragsstrafenveröffentlicht am 15. Januar 2015
OLG München, Urteil vom 23.10.2014, Az. 29 U 2626/14
§ 339 BGBDas OLG München hat entschieden, dass einzelne Zuwiderhandlungen gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auf den Internethandelsplattformen eBay und Amazon, sowie Internetseiten und einem Webshop für Smartphones nicht – auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Handlungseinheit – zu einer (1) Zuwiderhandlung zusammengefasst werden können. Im vorliegenden Fall wurde in einem ersten Verfahren eine Vertragsstrafe von 4.500,00 EUR und sodann in einem weiteren Verfahren, wegen „vorsätzlicher Fortsetzung der Wettbewerbsverstöße“ in vier Fällen, eine Vertragsstrafe von insgesamt 13.000,00 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Für die Versendung eines Abschlussschreibens gilt eine Wartefrist von 2 Wochenveröffentlicht am 13. Januar 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 06.02.2014, Az. 3 U 119/13
§ 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB, Nr. 2300 RVG-VV, Nr. 2302 RVG-VV, § 93 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Abschlussschreiben im Sinne von § 670 BGB erforderlich und eine entsprechende Kostenerstattung berechtigt ist, wenn der Unterlassungsgläubiger mindestens 2 Wochen zuwartet und dem Unterlassungsschuldner Gelegenheit gibt, aus eigener Initiative eine Abschlusserklärung abzugeben. Im Unterschied zum KG Berlin und dem OLG Hamm hielt der Senat (insbesondere im Hinblick auf die besonderen Begebenheiten des Falls) eine „regelmäßige“ Geschäftsgebühr von 0,8 für ausreichend. Das OLG Hamburg hat in dieser Angelegenheit jedoch die Revision zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Anwaltlicher Stundensatz von 300,00 EUR netto ist nicht unangemessen hochveröffentlicht am 15. Dezember 2014
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014, Az. 2 U 2/14
§ 3a Abs. 2 RVGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Stundensatz von 300,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer nicht unangemessen hoch und folglich nicht gemäß § 3 a Abs. 2 RVG herabzusetzen ist. Zitat: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Zur Höhe des Streitwerts und der Geschäftsgebühr bei patentrechtlichen Auskunfts- und Schadensersatzansprüchenveröffentlicht am 25. November 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2012, Az. 4a O 7/09
§ 249 BGB, § 315 BGB, § 683 S. 1 BGB, § 670 BGB analog, § 677 BGB, § 139 Abs. 2 PatGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Geltendmachung eines patentrechtlichen Auskunfts- und Schadensersatzanspruches (ohne Unterlassungsanspruch) unter bestimmten Umständen ein Streitwert von 100.000 EUR gerechtfertigt sein kann, jedoch auch eine 1,5-fache Geschäftsgebühr zugebilligt. Zitat: (mehr …)
- KG Berlin: AirBerlin darf für stornierten Flug keine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR nehmenveröffentlicht am 2. Oktober 2014
KG Berlin, Urteil vom 12.08.2014, Az. 5 U 2/12
§ 4 Nr. 11 UWG, Art. 23 Abs. 1 S.3 Luftverkehrsdienste-VO, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 3 S.1 BGB, § 649 S.1 BGBDas KG Berlin hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Fluggesellschaft, die ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 EUR pro Reiseteilnehmer und Buchung für einen stornierten Flug vorsieht, unangemessen und damit unwirksam ist, wenn die Fluggesellschaft zusätzlich Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und/oder möglicher anderweitiger Verwendungen der gebuchten Leistungen hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Unberechtigte Nutzung eines Stadtplan-Ausschnittes im Internet führt zu einem Schadensersatz von über 1.600 EURveröffentlicht am 10. September 2014
LG München I, Urteil vom 04.06.2014, Az. 21 S 25169/11
§ 97 Abs. 2 S. 1, 3 UrhGDas LG München I hat entschieden, dass für die unberechtigte Nutzung eines Stadtplan-Ausschnittes im Internet ein Schadensersatz in Höhe von 1.620 EUR zu zahlen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Die Höhe der Urheberrechts-Pflichtabgabe von Herstellern für die Erstellung von Privatkopien mittels ihrer Geräte darf nicht rechtswidrige Vervielfältigungen erfassenveröffentlicht am 14. April 2014
EuGH, Urteil vom 10.04.2014, Az. C?435/12
Art. 5 Abs. 2 lit. b und Abs. 5 EU-RL 2001/29/EGDer EuGH hat entschieden, dass Hersteller von Waren, die einer Vergütungspflicht für Privatkopien unterliegen (z.B. Drucker, Kopierer, Datenträger), nicht antizipatorisch für die Anfertigung rechtswidriger Privatkopien herangezogen werden können. Entsprechend müsse bei der Pflichtabgabe der Hersteller zwischen rechtmäßigen und unrechtmäßigen privaten Vervielfältigungen unterschieden werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Bielefeld: Ein Unterlassungsvertrag, der nicht festlegt, durch wen die Höhe einer Vertragsstrafe bestimmt wird, ist unwirksamveröffentlicht am 31. März 2014
LG Bielefeld, Urteil vom 21.06.2013, Az. 1 O 227/12
§ 339 BGBDas LG Bielefeld hat entschieden, dass ein wirksames Vertragsstrafeversprechen nicht zustande kommt, wenn nicht festgelegt wird, wer die Höhe der Vertragsstrafe zu bestimmen hat. Vorliegend hatte die Beklagte eine vorgeschlagene Unterlassungserklärung abgeändert und die Formulierung „es bei Vermeidung einer Vertragsstafe, deren Höhe vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist“ benutzt. Diese Änderung war von der Klägerin angenommen worden. Damit fehle es nach Auffassung des Gerichts an der Einigung über einen wesentlichen Vertragsbestandteil, so dass auch bei Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung keine Vertragsstrafe gefordert werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Essen: Wird ein Rechtsanwalt wegen übler Nachrede („mehrfacher Betrug“) eingeschaltet, rechtfertigt dies eine 1,8-fache Geschäftsgebührveröffentlicht am 13. März 2014
LG Essen, Urteil vom 30.01.2014, Az. 4 O 193/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 5 GGDas LG Essen hat entschieden, dass für die rechtsanwaltliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen übler Nachrede eine erhöhte, nämlich 1,8-fache Geschäftsgebühr angemessen ist, da (1) die Angelegenheit (Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Bezichtigung des mehrfachen Betrugs) für den Kläger von erheblicher Bedeutung gewesen sei, (2) der Beklagte die streitgegenständlichen Blogeinträge wiederholt über einen Zeitraum von mehreren Monaten überarbeitet habe und eine entsprechende Beweissicherung erforderlich gewesen sei und (3) sich aus der Besonderheit der Materie, namentlich auch aus dem Grundrechtsbezug der vorliegenden Fallgestaltung (Art. 1, 2 und 5 GG) ergebe, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers eine besonders gründliche Recherche und Auswertung der Rechtsprechung habe vornehmen müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)