Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: „Gutschrift auf einer der nächsten Telefonrechnungen“ ist ausreichende Angabe für eine Rabattwerbungveröffentlicht am 19. August 2015
OLG Köln, Urteil vom 09.08.2013, Az. 6 U 219/12
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 4 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 1 u. 3 Nr. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung für ein Rabattangebot eines Telekommunikationsunternehmens, welche in den Bedingungen ausführt, dass der vergütete Betrag „auf einer der nächsten Telefonrechnungen gutgeschrieben“ wird, den Anforderungen an eine wettbewerbskonforme Verkaufsförderungsmaßnahme genügt. Die gegebenen Informationen seien als ausreichend und nach Lage der Dinge auch als genügend klar und eindeutig anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Kosmetik für Hautpflege ist auch bei Einsatz für eine Hauterkrankung kein Präsentationsarzneimittelveröffentlicht am 18. August 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 16.07.2015, Az. 3 U 215/14
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 21a AMG; § 3 S. 2 Nr. 1 HWG; § 27 LFGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein kosmetisches Hautpflegeprodukt nicht deshalb ein Präsentationsarzneimittel darstellt, weil es in Fachkreisen im Zusammenhang mit Arzneimitteln begleitend für eine Hauterkrankung eingesetzt wird. Die Einordnung eines Produkts bestimme sich anhand der überwiegenden Zweckbestimmung nach objektiven Merkmalen, für die die Verkehrsanschauung maßgeblich sei. Vorliegend werde das streitgegenständliche Produkt nicht vorrangig als Mittel zur Behandlung von Neurodermitis gesehen, sondern als ergänzendes Pflegeprodukt. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Oldenburg: Ausnahmen zum Widerrufsrecht dürfen nicht in den AGB „versteckt“ werdenveröffentlicht am 17. August 2015
LG Oldenburg, Urteil vom 13.03.2015, Az. 12 O 2150/14
§ 312 g BGB, § 312 d BGB; Art. 246 a EGBGB; § 8 Abs. 1 und 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas LG Oldenburg hat entschieden, dass es irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn ein Onlinehändler zwar eine Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß vorhält, jedoch über bestehende Ausnahmen zum Widerrufsrecht lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert, ohne den Kunden deutlich darauf hinzuweisen, dass dort weitere Informationen speziell bezüglich eines Widerrufs zu finden sind. Zu Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Entspricht die beworbene Dosierung eines Arzneimittels nicht der Zulassung, liegt eine Irreführung vorveröffentlicht am 14. August 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 30.07.2015, Az. 3 U 93/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 3 HWG, § 3a HWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine in der Bewerbung eines Arzneimittels genannte Dosierungsempfehlung auch der Zulassung des Arzneimittels entsprechen muss. Anderenfalls liege eine Irreführung vor, weil die Empfänger der Werbung davon ausgingen, dass die empfohlene Dosierung und Anwendung auch im Rahmen des Zulassungsverfahrens geprüft worden sei. Zitat:
- OLG Düsseldorf: Die Werbung für eine „manuelle Therapie“ zur Behandlung eines „KISS-Syndroms“ ist mangels wissenschaftlicher Erkenntnis zu untersagenveröffentlicht am 14. August 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015, Az. I-20 U 160/14
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung eines Physiotherapeuten für eine sog. „manuelle Therapie“ zur Behandlung eines sog. „KISS-Syndroms“ bei Kindern zu unterlassen ist. Sie enthalte gesundheitsbezogene fachliche Aussagen, die jedoch nicht einer gesicherten wissenschaftlicher Erkenntnis entsprächen und daher unzulässig seien. Die fachliche Umstrittenheit des genannten Syndroms werde vom Antragsgegner nicht erwähnt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Unzulässige Werbung durch vorgetäuschte Verpflichtungveröffentlicht am 13. August 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.11.2008, Az. 25 U 114/08
§ 3 UWG, § 4 Nr. 1, 2, 3 und 5 UWG, § 5 UWG; § 4d BDSG, § 4e BDSG, § 4f Abs. 1 S. 4 BDSG, § 4g BDSGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Werbung für Dienstleistungen unlauter ist, wenn der Werbende durch die Formulierung seines Werbeschreibens den Eindruck erweckt, für den Empfänger bestehe eine Verpflichtung, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen (hier: bestimmte Meldepflichten und Bestellung eines Datenschutzbeauftragten hinsichtlich einer Arztpraxis). Die Erzeugung von Fehlvorstellungen stelle neben einer Irreführung auch eine unsachliche Einflussnahme dar. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Täuschung über die betriebliche Herkunft durch Anhängen an Amazon-Angebote?veröffentlicht am 12. August 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2015, Az. 2a O 243/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass im Falle des sog. „Anhängens“ an Amazon-Angebote keine Täuschung über die betriebliche Herkunft einer Ware vorliegt, wenn es sich tatsächlich um Ware desselben Herstellers handelt, welche aber mit unterschiedlichen GTINs (Global Trade Item Numbers) vertrieben werden. Dies weise lediglich auf unterschiedliche Bezugsquellen, z.B. Zwischenhändler hin. Bei niedrigpreisiger Ware, wie vorliegend, sei dies für den Kunden aber nicht von Bedeutung. Zitat:
- OLG Celle: Irreführende Werbung für „pflanzliches“ Antibiotikumveröffentlicht am 7. August 2015
OLG Celle, Urteil vom 09.07.2015, Az. 13 U 17/15
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG; § 3 S. 1 Nr. 1 HWG, § 3 S. 1 Nr. 2 Buchst. a HWG, § 3a S. 2 HWGDas OLG Celle hat entschieden, dass die Bewerbung eines Arzneimittels als „das pflanzliche Antibiotikum gegen Bakterien und Viren“ irreführend und daher zu unterlassen ist, wenn beim Verbraucher damit die unzutreffende Vorstellung geweckt werde, dass das rezeptfreie Mittel die gleiche Wirksamkeit gegen Viren und Bakterien habe wie ein klassisches verschreibungspflichtiges Antibiotikum. Auch die Werbung mit einer „vorbeugenden Wirkung“ sei zu unterlassen, wenn nicht ausdrücklich eine Beschränkung auf bestimmte Infekte vorgenommen werde, da sonst der Eindruck einer umfassenden prophylaktischen Wirkung gegen alle Arten von Infekten entstehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Die Werbung mit einem nicht vorhandenen Standort ist unzulässigveröffentlicht am 6. August 2015
OLG Celle, Urteil vom 07.07.2015, Az. 13 W 35/15
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass es irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn ein Betrieb mit einem weiteren Standort wirbt, der tatsächlich nicht betrieben wird. Diese Täuschung sei auch geschäftlich relevant, da der Verkehr bei Treffen einer Entscheidung auch Wert auf Ortsnähe (z.B. bei Handwerksbetrieben wegen Anfahrtskosten) und Betriebsgröße lege. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Pressefreiheit für Werbeblätter – Haftung für wettbewerbswidrige Anzeigenveröffentlicht am 4. August 2015
BGH, Urteil vom 05.02.2015, Az. I ZR 136/13
§ 5 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; Art. 5 Abs. 1 S. 2 GGDer BGH hat entschieden, dass Werbeblätter, die außer Werbung auch unterhaltende Beiträge wie Horoskope oder Rätsel enthalten, der Pressefreiheit unterfallen. Der Schutzbereich sei jedoch geringer, je mehr eigene Geschäftsinteressen verfolgt würden. Bezüglich irreführender Werbeanzeigen Dritter (hier: unzutreffende Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest) könne sich das herausgebende Presseunternehmen nicht auf eine eingeschränkte Haftung berufen. Zum Volltext der Entscheidung: