Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Wettbewerbszentrale weist auf Kennzeichnungspflicht von Heizgeräten hinveröffentlicht am 25. Januar 2016
Der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. weist derzeit auf die Kennzeichnungspflichten von Heizgeräten hin (hier, Az. HH 2 0410/15 – 2 0422/15), welche nach Art. 4 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 811/2013 der Kommission vom 18.02.2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen (hier) besteht. Bei den (Online-) Händlern landläufig bekannt sei vor allem, dass Verbraucher über den Energieverbrauch von Waschmaschinen, Glühbirnen, Fernsehern etc. zu informieren seien. Die Wettbewerbszentrale hat nach eigenen Angaben Händler, die gegen die vorgenannte Pflicht verstoßen, zunächst lediglich auf den Rechtsverstoß hingewiesen. Der Wettbewerbszentrale steht es allerdings frei, derartige Verstöße rechtsförmlich und kostenpflichtig im Wege einer Abmahnung außergerichtlich und sodann, bei Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, im Wege der einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage gerichtlich zu verfolgen.
- Seit 01.04.2015: Gesetzliche Pflicht zur Angabe des Ursprungs von Schweine-, Geflügel-, Ziegen- und Schaf-Fleischveröffentlicht am 21. April 2015
Wir weisen darauf hin, dass seit dem 01.04.2015 gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. i) Lebensmittelinformationsverordnung (EU-VO Nr. 1169/2011, auch LMIV, hier) unter bestimmten Umständen eine gesetzliche Pflicht zur Herkunftsangabe von Schweine-, Geflügel-, Ziegen- und Schaf-Fleisch besteht. Die genauen Umstände sind Art. 26 LMIV zu entnehmen. Zur LMIV ist eine Durchführungsverordnung erlassen worden (EU-VO Nr. 1337/2013 vom 13. Dezember 2013, hier): (mehr …)
- LG Düsseldorf: Werbeprospekt für ein stationäres Modehaus muss keine Angaben gemäß der TextilKennzVO enthaltenveröffentlicht am 5. November 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2014, Az. 12 O 33/13
§ 3 UWG, § 8 Abs. 1, 3 Nr. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 16 Abs. 1 TextilKennzVODas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Werbeprospekt eines Modehauses, welches lediglich in Ladengeschäften seine Ware vertreibt, keine Angaben gemäß der TextilkennzVO über die textile Zusammensetzung der beworbenen Textilien enthalten muss. Es handele sich bei solchen Prospekten oder Katalogen lediglich um Informationen für Verbraucher, die ihre Kaufentscheidung erst vor Ort im Geschäft treffen sollten. Daher sei diese Konstellation anders zu behandeln als beispielsweise die Internetwerbung eines Onlineshops. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Klebefähnchen am Kopfhörerkabel können der Kennzeichnungspflicht nach dem ElektroG genügenveröffentlicht am 21. Oktober 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2014, Az. I-2 U 33/14
§ 7 S. 1 ElektroG; § 4 Nr. 11 UWG; § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es ausreichend ist, wenn die Kontaktadresse des Herstellers eines Kopfhörers auf einem Klebefähnchen am Kabel angebracht ist. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Markenname selbst am Kopfhörer direkt angebracht sei. Anders wird dies vom OLG Celle (hier) gesehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Ausländische Lebensmittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein / Zutatenverzeichnis und Mindesthaltbarkeitsdatumveröffentlicht am 4. Juli 2014
LG Berlin, Urteil vom 22.05.2014, Az. 52 O 286/13 – nicht rechtskräftig
§ 3 Abs. 3 S.1 LMKVDas LG Berlin hat entschieden, dass Lebensmittel, die in Deutschland verkauft werden und der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) unterfallen, in deutscher Sprache gekennzeichnet werden müssen. Nicht ausreichend sei es daher, französische und englische Lebensmittel in der Ursprungssprache anzubieten oder zu vertreiben. Zwar sehe der Gesetzgeber eine Ausnahme für den Fall vor, dass die Angaben in einer anderen, leicht verständlichen Sprache getätigt würden und dadurch die Information der Verbraucher nicht beeinträchtigt werde. Ein französischsprachiges Zutatenverzeichnis etwa sei aber, so die Kammer, nicht in einer für Deutsche leicht verständlichen Sprache ausgewiesen. Konkret beanstandet wurden Produkte wie „Bonne Maman: Galette au beurre frais“, „Terrine du Chef au Foie Gras de Canard“, „Viandox – un gout inimitable“ und „Marmite – yeast extract“. Vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 22.11.2012, Az. I ZR 72/11 – Barilla.
- OLG Hamm: Keine Kennzeichnungspflicht von Haushaltsgeräten nach dem EnVKG, wenn es sich um eine reine Messeausstellung (ohne Verkauf) handeltveröffentlicht am 7. Dezember 2012
OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 30.10.2012, Az. I-4 U 108/12
§ 2 Nr. 16 EnVKG, § 3 Abs. 1 EnVKGDas OLG Hamm hat entschieden, dass Haushaltsgeräte auf Messen wie der internationalen Funkausstellung in Berlin (IFA), auf denen die Geräte nicht an Endverbraucher verkauft werden, nicht mit Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz gekennzeichnet werden müssen. Zur Pressemitteilung des Senats vom 05.12.2012: (mehr …)
- LG Aachen: Auch LED-Lampen sind nach dem ElektroG kennzeichnungspflichtig / LED-Lampen sind keine Glühlampenveröffentlicht am 14. August 2012
LG Aachen, Urteil vom 05.06.2012, Az. 41 O 8/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ElektroG, § 7 ElektroG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Aachen hat entschieden, dass auch LED-Lampen dem ElektroG unterfallen und somit die entsprechenden Kennzeichnungspflichten auslösen. Eine LED-Lampe sei keine Glühlampe gemäß Anhang I Nr. 5 ElektroG. Entgegengesetzt entschieden hat das LG Hamburg im April 2012 (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Hamburg: LED-Lampen unterfallen nicht der Kennzeichnungspflicht nach dem ElektroGveröffentlicht am 21. April 2012
LG Hamburg, Urteil vom 13.04.2012, Az. 406 HKO 160/11 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 2 Abs. 1 ElektroG, § 7 ElektroG, Anhang I und II ElektroG
Das LG Hamburg hat entschieden, dass LED-Lampen nicht unter das ElektroG fallen und somit keine Kennzeichnungspflicht gemäß Anlage II zu § 7 ElektroG (durchgestrichene Mülltonne) bestehe. Die Kammer werte die Formulierung des Anhangs I Nr. 5 dahingehend, dass Glühlampen und Leuchten in Haushaltungen von dem Anwendungsbereich des ElektroG ausgenommen seien. Dies ergebe sich im Umkehrschluss aus § 2 Abs. 1 Satz 3 ElektroG, wonach § 5 ElektroG auch für Glühlampen und Leuchten in Haushaltungen gelte. Dem Einwand, dass LED-Lampen nicht als „Glühlampen“ zu werten seien, da sie gerade keinen Glühfaden enthielten, folgte das LG Hamburg nicht. (mehr …) - HINWEIS: Ab dem 07.11.2011 gilt eine neue europäische Kennzeichnungsverordnung für Textilienveröffentlicht am 4. November 2011
Am 18.10.2011 wurde im EU-Amtsblatt die neue Textilkennzeichnungsverordnung veröffentlicht. Sie tritt am Montag, dem 07.11.2011 in Kraft, allerdings dürfen (Online-) Händler Textilerzeugnisse, die der Richtlinie 2008/121/EG entsprechen und vor dem 08.05.2012 in Verkehr gebracht werden, bis zum 09.11.2014 abverkaufen. Die Rechtslage nach dem derzeit geltenden Textilkennzeichnungsgesetz (TextilkennzG) ist überschaubar. Bei Matratzenteilen entfällt etwa die Kennzeichnungspflicht, so dass zukünftig nur noch Matratzenbezüge gekennzeichnet werden. Weiterhin entfällt die Textilkennzeichnungspflicht für sog. „textile Campingartikel“, so dass zukünftig nur noch Bezüge von Campingartikeln gekennzeichnet werden. Auch maßgeschneiderte Textilerzeugnisse, die von selbständigen Schneidern hergestellt wurden, müssen nicht mehr gekennzeichnet werden. (mehr …)
- EU: Neue Kennzeichnungspflicht für vorverpackte ökologische Lebensmittelveröffentlicht am 10. Juli 2010
Ab dem 01.07.2010 sind vorverpackte ökologische Lebensmittel mit dem nachfolgenden EU-Siegel zu kennzeichnen. Eine Wiedergabe in Schwarz-weiß ist möglich, wenn die Wiedergabe in Farbe nicht „zweckmäßig“ ist. Die Kennzeichnung geht zurück auf die EU-Verordnung 271/2010 vom 24.03.2010. Für bestehende Vorräte von Erzeugnissen und für Verpackungsmaterial sind Übergangsfristen vorgesehen. Nationale Bio-Siegel dürfen neben, aber nicht zum Ersatz des oben genannten Siegels verwendet werden. (mehr …)