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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Januar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 30.09.2011, Az. 6 U 54/11
    § 14 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass sich der Gerichtsstand bei Verletzungen, die dem UWG unterfallen, nach dem Ort der begangenen Verletzung(en) richtet. Auch wenn die drohende Wiederholung der Verletzung anderenorts, oder wie hier im ganzen Bundesgebiet drohe, sei dies für den Gerichtsstand unerheblich. Dieser richte sich allein nach der bereits begangenen Handlung. Das gelte auch dann, wenn der Verletzer bundesweit tätig sei und die Verletzungshandlung, auf die sich der Kläger stütze, möglicherweise nur zufällig gerade an dem Ort der Verletzungshandlung vorgenommen habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Januar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 18.11.2011, Az. 6 U 119/11
    § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG; § 11 LFGB, § 15 LFGB; Art. 2 Richtlinie 2000/13/EG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung für ein Erfrischungsgetränk aus Tee-Extrakten und kohlensäurehaltigem Wasser u.a. mit dem Slogan „Der Tee mit Zzischh“ nicht irreführend ist. Im Gegensatz zur Auffassung der Klägerin werde mit dieser Aufmachung dem Verbraucher nämlich nicht suggeriert, dass die Getränkeserie auf frisch aufgebrühtem Tee statt aus Tee-Extrakten bestehe. Der Verbraucher sei daran gewöhnt, dass unter zusammengesetzten Bezeichnungen mit dem Bestandteil „Tee“ oder „Tea“ außer zum Aufbrühen bestimmten Zubereitungen in Tüten oder Aufguss­beuteln verschiedene „Tee“-Produkte angeboten würden, die erkennbar anders hergestellt worden seien. Dazu gehörten beispielsweise Instantprodukte oder diverse „Iceteas“. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Januar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 11.11.2011, Az. 6 U 188/11
    § 5 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass bei einer Prospektwerbung, die Produktverpackungen mit aufgedrucktem Testsiegel „Sehr gut“ zeigt, die Fundstellenangabe des Tests nicht leicht lesbar sein muss. Das Gericht führte aus, dass nicht alle Pflichtangaben auf einer Produktverpackung so in einem Prospekt wiedergegeben werden müssten, dass sie lesbar seien. Es sei dem Werbenden lediglich nicht gestattet, mit einem Teil einer Information (Testergebnis) zu werben und zugleich dem Verbraucher die weiteren relevanten Teile dieser Information (Fundstelle) vorzuenthalten. Allgemein ist die Rechtsprechung zur Werbung mit Testurteilen streng hinsichtlich der Fundstellenangabe (vgl. u.a. BGH, OLG Hamburg, KG Berlin, OLG Celle), hier war jedoch zu beachten, dass sich das Testsiegel auf der Produktverpackung befand und mit einer Abbildung dieser Verpackung in einem Prospekt geworben wurde. Dies mag zu der abweichenden Beurteilung geführt haben. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 19. Januar 2012

    OLG Köln, Beschluss vom 05.07.2011, Az. 6 W 121/11
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass im Rahmen der Auskunftserstattung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG von dem erforderlichen gewerblichen Ausmaß der Rechtsverletzung regelmäßig nur dann auszugehen ist, wenn der Verstoß innerhalb der ersten sechs Monate nach Erstveröffentlichung des Werkes erfolgt ist. Diese Voraussetzung sei vorliegend bei weitem nicht erfüllt: Die Antragstellerin rüge eine Rechtsverletzung, die im April 2011 und damit 25 Monate nach der Erstveröffentlichung des Werkes im März 2009 erfolgt sein solle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Januar 2012

    LG Köln, Urteil vom 15.11.2011, Az. 5 O 344/10
    § 823 Abs. 1, § 823 Abs. 2, § 1004 BGB, § 185 StGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Titulierung eines Rechtsanwalts als „Winkeladvokat“ und dessen Kanzlei als „Winkeladvokatur“ (zumal durch einen Standeskollegen) eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Der Begriff „Winkeladvokat“ bezeichne historisch eine Person, die ohne Ausbildung zum Rechtsanwalt Rechtsrat erteile. Heute werde darunter eine Person verstanden, die entweder intellektuell unfähig sei, ihren Beruf zuverlässig und den Regeln des juristischen Handwerks entsprechend auszuüben, oder die diesen in einer Art und Weise ausführe, die mit Moral und Gesetz in Konflikt steht. Auch wenn dem Begriff kein einheitlicher Bedeutungsinhalt mehr zukommen möge, sei der Begriff „Winkeladvokat“ in jedem Fall negativ besetzt und stellt eine abfällige und kränkende Wertung dar. Die genannten Ausführungen würden auch für den Begriff „Winkeladvokatur“ gelten. Was wir davon halten? Man sollte sich als Rechtsanwalt – sine ira et studio – weder vom Mandanten noch vom Mandat vereinnahmen lassen. Die krude Bezeichnung „Winkeladvokat“ ist in rhetorischer Hinsicht eher als Säbel denn als (gebührlicher) Degen zu werten.  Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Januar 2012

    OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011, Az. 6 W 256/11
    § 15 Abs. 2 UrhG, 19a UrhG, § 97 UrhG, § 3 ZPO

    Das OLG Köln hat seine ständige Rechtsprechung zur Wertbemessung in Urheberrechts­streitigkeiten geändert. Bei einem Fall von „Fotoklau“, also der unrechtmäßigen Nutzung fremder Fotografien für eigene Zwecke, durch eine privat oder kleingewerblich handelnde Einzelperson sei statt dem bisherigen Streitwert von 6.000,00 EUR ein Streitwert von 3.000,00 EUR gerechtfertigt. Zum Streitwertbeschluss im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Januar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011, Az. 15 U 91/11
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass harsche Kritik an der Finanzierung des Nürburgrings unter Berufung auf Presseartikel erlaubt ist, selbst wenn hierbei die Tatsachenlage falsch wiedergegeben wird. Der Presse obliege zwar nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Verbreitung nachteiliger Tatsachen. Vom Einzelnen dürfe eine vergleichbare Sorgfalt aber nur verlangt werden, soweit er Tatsachenbehauptungen aus seinem eigenen Erfahrungs- und Kontrollbereich aufstelle. Dagegen sei es ihm bei Vorgängen von öffentlichem Interesse, namentlich solchen aus nicht transparenten Politik- und Wirtschaftsbereichen, regelmäßig nicht möglich, Beweise oder auch nur Belegtatsachen aufgrund eigener Nachforschungen beizubringen. Er sei insoweit vielmehr auf die Berichterstattung durch die Medien angewiesen. Würde man dem gleichwohl auch insoweit nachprüfbare Angaben abverlangen, so hätte das zur Folge, dass er herabsetzende Tatsachen, die er der Presse entnommen hat, überhaupt nicht mehr aufgreifen und zur Stützung seiner Meinung anführen dürfte. Damit träte aber nicht nur eine Lähmung der individuellen Meinungsfreiheit ein. Vielmehr würde auch der gesellschaftliche Kommunikationsprozess verengt. Beides ließe sich mit dem Sinn von Art. 5 Abs. 1 GG nicht vereinbaren. Ein Einzelner, der Presseberichte guten Glaubens aufgreifte und daraus verallgemeinernde Schlussfolgerungen ziehe, dürfe vielmehr erst dann zur Unterlassung oder zum Widerruf verurteilt werden, wenn die Berichterstattung erkennbar überholt oder widerrufen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Dezember 2011

    OLG Köln, Urteil vom 11.11.2011, Az. 6 U 86/03 – nicht rechtskräftig
    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Kugelform der „Rocher“-Pralinen nicht per se markenrechtlich geschützt ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Dezember 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 16.12.2011, Az. 6 U 146/11
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Plakat mit der Werbeaussage „Doppelt so schnell wie normales DSL“ irreführend ist, wenn damit eine Übertra­gungsrate von 32.000 kbit/s (statt 16.000 kbit/s) beworben wird und die Antragstellerin einen VDSL-Anschluss mit höheren Übertragungsraten anbiete. Dass dieser Anschluss als „VDSL“ (V = Very [High Speed]) bezeichnet werde, sei nicht entscheidend. Hinzu komme, dass der Vergleich beim „Upload“ für die Antragsgegnerin noch ungünstiger ausfiel, weil etwa die Antragstellerin ihren Kunden hier Übertragungsraten bis zu 10 Mbit/s (10.000 kbit/s), die Antragsgegnerin bei dem beworbenen Angebot aber nur 1 Mbit/s (1.000 kbit/s) zur Verfügung stelle; unerheblich sei insofern, ob der vollmundige Werbevergleich auch versiertere Internetnutzer irreführe, die mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten beim „Herunterladen“ und „Heraufladen“ rechneten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 30.06.2011, Az. 31 O 478/10
    § 14 MarkenG, § 18 MarkenG, § 19 MarkenG; § 242 BGB

    Das LG Köln hat im Streit zweier namhafter Schokoladenhersteller entschieden, dass nur die Klägerin Schokolade in der typischen quadratischen Verpackung vertreiben darf. Die Quadratform werde von der Klägerin seit 1932 genutzt, in der noch heute verwendeten Schlauchverpackung seit den 1970er Jahren. Diese Vertriebsform der Klägerin sei – auch durch massive Bewerbung dieser Produkte – überragend bekannt. Durch die Nutzung einer quadratischen Verpackung eines anderen großen Schokoladenherstellers bestehe die Gefahr, dass die Unterscheidungskraft der klägerischen Marken beeinträchtigt werde, da eine Verwässerung der Gestaltungsform drohe. Deshalb war der Vertrieb in quadratischer Verpackung durch die Beklagte zu untersagen. Zum Volltext der Entscheidung:

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