Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Irreführung durch amtliche Aufmachung eines Erinnerungsschreibensveröffentlicht am 23. Februar 2012
OLG Köln, Urteil vom 16.02.2011, Az. 6 U 166/10
§ 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 und 3 UWG
Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Erinnerungsschreiben eines Rechtsanwalts an Markeninhaber wegen Ablaufs der Schutzfrist, welches wie ein amtliches Schreiben (des Deutschen Patent- und Markenamtes) aufgemacht ist, wettbewerbswidrig sei. Es komme nicht darauf an, ob alle Kaufleute oder kaufmännischen Angestellten, die von der Beklagten eine „Erinnerung“ an den Ablauf der Schutzfrist der registrierten Marken ihres Unternehmens erhielten, bei gehöriger Sorgfalt hätten erkennen können, dass es sich dabei um ein rein privates Dienstleistungsangebot handele. Erheblich sei lediglich der Gesamtzusammenhang und der dadurch bei den Empfängern erweckte Eindruck. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Köln: Nougatcreme darf nicht mit „Nougat“ beworben werdenveröffentlicht am 20. Februar 2012
LG Köln, Urteil vom 01.09.2011, Az. 31 O 349/11
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass mit Nougatcreme gefüllte Waffelröllchen nicht mit der Abbildung eines Blocks Nougat und der fettgedruckten Angabe „Nougat“ beworben werden dürfen. Durch diese Verpackungsaufmachung werde der Verkehr darüber getäuscht, dass das Produkt nicht Nougat, sondern nur weniger hochwertige Nougatcreme enthalte. Es entstehe der unzutreffende Eindruck bzw. die Interpretationsmöglichkeit, die Waffelröllchen enthielten jedenfalls auch Nougat, wie er auf der Verpackung abgebildet ist, z.B. in Form von kleinen Stücken in der Füllung. Die Angabe „cremig“ und die Abbildung eines durchgebrochenen Waffelröllchens, die ansatzweise eine cremige Füllung erkennen lasse, reiche zur Aufklärung nicht aus. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen darf nicht uneingeschränkt berichtet werden / Der erzürnte Wetter-Moderatorveröffentlicht am 16. Februar 2012
OLG Köln, Urteile vom 14.02.2012, Az. 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11 – nicht rechtskräftig
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen nicht uneingeschränkt berichtet werden darf. Streitgegenständlich waren „Umstände aus dem privaten Lebensbereich eines Angeklagten“, eines Wetter-Moderators. Die Öffentlichkeit eines Gerichtssaales sei nicht mit der Wirkung zu vergleichen, die von einer Veröffentlichung in den Medien, erst recht bei einer Veröffentlichung im Internet ausgehe. In der Folge sah das Gericht in der gleichwohl erfolgten Berichterstattung eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Moderators. Es wurde die Revision zugelassen. Zitat aus der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 14.02.2012: (mehr …)
- LG Köln: „Prominenter“ darf Paparazzo im Rahmen eines „Ereignisses der Zeitgeschichte“ fotografieren, aber die Fotos nicht mit verächtlichen Kommentaren ins Internet stellenveröffentlicht am 11. Februar 2012
LG Köln, Urteil vom 11.01.2012, Az. 28 O 627/11
§ 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhGDas LG Köln hat entschieden, dass ein „Prominenter“ auch mal seinerseits einen Paparazzo im Rahmen eines „Ereignisses der Zeitgeschichte“ fotografieren, aber die Fotos dann nicht mit verächtlichen Kommentaren ins Internet stellen darf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Werbung mit selbst erdachten Gütesiegelnveröffentlicht am 10. Februar 2012
LG Köln, Urteil vom 05.01.2012, Az. 31 O 491/11
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass die Bewertung von Hotels durch ein Internetportal für Hotelbewertungen mit z.B. „das Kunden-Gütesiegel der Touristik“ wettbewerbswidrig ist. Bei Gütesiegeln erwarte der allgemeine Verkehr, dass eine sachgerechte Prüfung durch eine neutrale Instanz stattgefunden habe. Das „Siegel“ der Beklagten beruhe hingegen nur auf Gästemeinungen, die auf ihrem Bewertungsportal hinterlassen und nicht überprüft worden seien. Darüber hinaus prüfe ein Hotelgast ein Hotel nicht, er verbringe dort lediglich Zeit, nehme Leistungen in Anspruch und nutze die Einrichtungen des Hotels gemäß seiner persönlichen Interessen. Diese subjektiven Erfahrungen seien nicht mit einer objektiven Bewertung gleichzusetzen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Zur Bewerbung von „Neuwagen“ / Hinweis auf Garantiedauerveröffentlicht am 9. Februar 2012
LG Köln, Urteil vom 03.08.2011, Az. 84 O 95/11
§ 3 UWG, § 8 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG
Das LG Köln hat entschieden, dass ein Fahrzeug auf Internetverkaufsplattformen nur dann als Neuwagen beworben werden darf, wenn zwischen Herstellung des Kfz und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als 12 Monate liegen. Bei einem „Neuwagen“ erwarte der Kunde darüber hinaus auch eine uneingeschränkte Herstellergarantie. Habe sich diese durch die lange Standzeit bereits um mehr als 2 Wochen verkürzt oder sei gar gänzlich abgelaufen, müsse der Verkäufer ausdrücklich darauf hinweisen. Allein aus einem vergünstigten Preis könne der Käufer solche Rückschlüsse nicht ziehen. Das Gericht beurteilte die streitgegenständliche Werbung als grob wettbewerbswidrig. Zum Volltext der Entscheidung: - AG Köln: Informationen von Wikipedia gelten als „gerichtsbekannt“veröffentlicht am 8. Februar 2012
AG Köln, Urteil vom 20.04.2011, Az. 201 C 546/10
§ 535 Abs. 2 BGBDas AG Köln hat, im Rahmen einer mietrechtlichen Entscheidung, sein Vertrauen in die durch die freie Internet-Enzyklopädie Wikipedia veröffentlichten Informationen zum Ausdruck gebracht. Diese frei zugänglichen Informationen wurden als „gerichtsbekannt“ zur Entscheidungsbegründung verwertet. Das Gericht führte hierzu wie folgt aus:
- OLG Köln: Filesharing – 3.000 EUR Streitwert für einzelnen Musiktitelveröffentlicht am 8. Februar 2012
OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2011, Az. 6 W 234/11
§ 68 Abs. 1 GKG, § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG; § 3 ZPO
Das OLG Köln hat im Rahmen einer Streitwertbeschwerde entschieden, dass für das Anbieten eines einzelnen Musiktitels (aus einem Sampler) über eine Internettauschbörse ein Streitwert in Höhe von 3.000,00 EUR angemessen ist. Der vom Antragsteller festgelegte Streitwert von 10.000,00 EUR entspreche nicht dem Interesse an der Durchsetzung seines Anspruchs im vorläufigen Rechtsschutz. 10.000,00 EUR hielte der Senat für angemessen beim Angebot eines ganzen, aktuellen Musikalbums. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Ausstellung von urheberrechtsverletzender Ware auf einer Messe ist Verbreitungshandlungveröffentlicht am 6. Februar 2012
OLG Köln, Urteil vom 11.11.2011, Az. 6 U 43/11
§ 17 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 101 Abs. 1 und 3 UrhG
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Ausstellung eines urheberrechtsverletzenden Produkts eines ausländischen Herstellers (hier: unfreie Bearbeitung eines Kinderhochstuhls) auf einer Messe im Inland eine Verbreitungshandlung darstellt, die Auskunfts- und Schadensersatzansprüche des Verletzten begründet. Vorliegend war das Produkt in 3 aufeinander folgenden Jahren auf einer Messe präsentiert worden. Daraus sei die Bereitschaft zu entnehmen, den deutschen Fachbesuchern das ausgestellte Produkt selbst oder durch Vertriebspartner liefern zu wollen, zumal ein an die inländischen Verkehrskreise gerichtetes Anbieten im Sinne von § 17 Abs. 1 UrhG bereits dann vorliege, wenn im Inland zum Erwerb in einem ausländischen Staat aufgefordert wird, in dem die Veräußerung kein Urheberrecht verletze. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Filesharing – Gutachten über die Zuverlässigkeit der IP-Ermittlung muss aussagen, dass Fehler ausgeschlossen sindveröffentlicht am 30. Januar 2012
OLG Köln, Beschluss vom 07.09.2011, Az. 6 W 82/11
§ 101 Abs. 9 S. 4, 6 und 7 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Gutachten, das dazu dienen soll, die Zuverlässigkeit einer Software zur Ermittlung von IP-Adressen zu belegen, nicht nur die korrekte Zuordnung darlegen muss, sondern ebenso, dass Fehler bei der Ermittlung ausgeschlossen seien. Liege ein solches Gutachten nicht vor, bestehe kein Auskunftsanspruch gegen den Provider. Die nachträgliche Erstellung eines solchen Gutachtens sei ebenfalls nicht zielführend, da durch nicht sichergestellt werden könne, dass die Software zum Zeitpunkt der Feststellung der verfahrensgegenständlichen IP-Adressen korrekt gearbeitet habe. Zum Volltext der Entscheidung: