IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Mai 2012

    OLG Köln, Urteil vom 10.02.2012, Az. 6 U 187/11
    § 4 Nr. 10 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass das Betreiben einer Internetseite unter einer so genannten „Tippfehler-Domain“ (hier: „wetteronlin.de“) eine gezielte Behinderung eines Wettbewerbers darstellen kann. Dabei liege ein Wettbewerbsverhältnis beim Behinderungswettbewerb schon dann vor, wenn die „konkrete geschäftliche Handlung objektiv geeignet und darauf gerichtet sei, den Absatz des Handelnden zum Nachteil des Absatzes eines anderen Unternehmers zu fördern“. Eine gezielte Behinderungabsicht sei vorliegend gegeben. Der Beklagte habe sich nicht nur die streitbefangene Domain, sondern eine Vielzahl von „Tippfehler-Domains“ gesichert. Dies könne nur dazu dienen, auf diese Weise Internetnutzer, die eigentlich die ohne Tippfehler geschriebene Domain aufsuchen wollten, in der vorgeworfenen Weise „umzuleiten“. Diese gezielte Fehlleitung bewirke auch eine sich wirtschaftlich auswirkende Behinderung der Klägerin, der auf diese Weise zumindest Werbeeinnahmen verloren gingen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. April 2012

    OLG Köln, Urteil vom 16.03.2012, Az. 6 U 206/11
    § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite, der im Wege des Framings fremde Bilder in die Webseite einbindet, regelmäßig keine urheberrechtlich relevante Verwertungshandlung vornimmt. Vorliegend wurde diese Frage vom OLG jedoch nicht abschließend entschieden, da die streitgegenständlichen Bilder ohnehin von Internetnutzern nicht für Inhalte der Unterseite der Beklagten gehalten worden seien. In jedem einschlägigen Frame war der Hinweis „Die­ser Service wird Ihnen von P..de zur Verfügung gestellt. Powered by U.“ angebracht, der für Nutzer klar erkennbar gemacht habe, dass die Beklagte nicht den Inhalt der Online-Kataloge verantwortete, sondern Interessierten lediglich einen erleichterten Zugang zu dieser Fremd­leistung geboten habe. Aus diesem Grund konnte die Klägerin gegen die Beklagte keine Ansprüche auf Unterlassung und Ersatz von Abmahnkosten durchsetzen. Die Frage der Haftung des Bereitstellers der Lichtbilder, auf dessen Server die Frames verlinkt waren, war im vorliegenden Verfahren nicht zu klären. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 24. April 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Köln, Beschluss vom 08.03.2012, Az. 139 C 283/11
    § 3 ZPO, § 34 BDSG

    Das AG Köln hat den Streitwert für einen gerichtlich durchgesetzten datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch auf 1.500,00 EUR festgesetzt, nachdem der Beklagte dem Kläger Newsletter ohne vorherige Einwilligung übersandt hatte. Auf die Entscheidung hingewiesen hat der IT-Blawg (hier).

  • veröffentlicht am 18. April 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 14.10.2011, Az. 6 U 128/11
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte, die sich aus der Schaffung der „Pippi Langstrumpf“-Romane ergeben, einem Einzelhandelsdiscounter verbieten können, Werbung für Karnevalskostüme mit einem Lichtbild zu machen, welches ein als „Pippi Langstrumpf“ verkleidetes Mädchen zeigt. Die literarische Figur der „Pippi“ genieße urheberrechtlichen Schutz und die von der Antragsgegnerin verwendete Abbildung sei als unfreie Bearbeitung der literarischen Figur „Pippi Langstrumpf“ einzustufen, welche die Antragsgegnerin nur mit dem Einverständnis der Antragstellerin hätte vervielfältigen oder öffentlich zugänglich machen dürfen. Die Züge der literarischen Figur „Pippi Langstrumpf“ seien in dem angegriffenen Lichtbild deutlich sichtbar, während selbständige neue Züge kaum erkennbar seien; es handele sich daher nicht um ein neues eigenständiges Werk. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. April 2012

    BVerfG, Urteil vom 21.03.2012, Az. 1 BvR 2365/11
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG

    Das BVerfG hat entschieden, dass das OLG Köln einem Anschlussinhaber, der wegen illegalen Filesharings über seinen Internetanschluss durch den Sohn seiner Lebensgefährtin zur Übernahme von Abmahnkosten verurteilt worden war, die Einlegung der Revision zu ermöglich hat. Der Kölner Senat hatte die Zulassung der Revision abgelehnt, zur Begründung allerdings lediglich ausgeführt, dass auf Grund von „älterer“ Rechtsprechung kein Anlass für die Zulassung gegeben sei. Pikant war insoweit, dass der Senat selbst in früheren Entscheidungen davon gesprochen hatte, dass die Rechtslage nicht homogen sei. Konkret wich die Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M. von der Entscheidung des OLG Köln ab, nach welcher den Anschlussinhaber ohne Weiteres keine Überwachungspflicht für das Verhalten von Familienmitgliedern traf. Die Revision sei zuzulassen, so dass BVerfG, da der BGH die Frage für die hier relevante Konstellation noch nicht entschieden habe. In ständiger Rechtsprechung gehe er von dem Grundsatz aus, dass die Haftung als Störer die Verletzung von Prüfpflichten voraussetze; deren Umfang bestimme sich danach, ob und inwieweit nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten sei. In der Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ (hier) habe der BGH aber nur die Störerhaftung des WLAN-Betreibers für eine unrechtmäßige Nutzung durch (außenstehende) Dritte entschieden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. April 2012

    OLG Köln, Urteil vom 03.02.2012, Az. 6 U 76/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass einen Zeitungsverlag unter bestimmten Fällen eine „Störerhaftung“ für Anzeigen Dritter treffen kann. Werde der Verlag konkret auf eine bestimmte Anzeige hingewiesen, deren Wettbewerbswidrigkeit sich ihm auf Grund der in einer Abmahnung mitgeteilten oder sonst bekannt gewordenen Umstände unschwer erschließe, könne ihn auch die Pressefreiheit nicht von seiner damit ausgelösten erhöhten Kontrollpflicht und seiner Verantwortlichkeit für „weitere derartige Verstöße“ entbinden. Im Streitfall sei dem Verlag durch eine Abmahnung des Klägers die Wettbewerbs­widrigkeit einer die gleichen charakteristischen Merkmale aufweisenden Werbeanzeige für das gleiche Produkt deutlich vor Augen geführt worden. Daraus und nicht erst aus dem Nachweis eines gerichtlichen Unterlassungsgebots gegen den Werbetreibenden ergebe sich ihre Verpflichtung, durch erhöhte Aufmerksamkeit künftig gleichartige Verstöße nach Möglichkeit zu verhindern. Die Veröffentlichung einer im Wesentlichen übereinstimmenden Werbeanzeige belege die unzureichende Ausübung der ihr danach zumutbaren Kontrolle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. April 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 22.12.2011, Az. 81 O 72/11
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 1, 10 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Praxis einer Reparatur-Werkstatt (hier: Autoglas), gegenüber der Versicherung des Kunden voll abzurechnen und dem Kunden sodann einen Nachlass in Höhe der Selbstbeteiligung (i.d.R. 150,00 EUR) zu gewähren, so dass diese im Ergebnis nicht gezahlt wird, wettbewerbswidrig ist. Indem die Werkstatt bewirke, dass die Versicherung vielfach Rechnungen überbezahle, führe sie eine gezielte Behinderung zu Lasten der Versicherung aus; zugleich liege in dem Verhalten der Werkstatt ein unlauteres Anlocken von Kunden und eine Verleitung zum Vertragsbruch. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. April 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Köln, Urteil vom 27.02.2012, Az. 142 C 431/11
    § 312 d BGB, § 357 Abs. 1 BGB, § 346 Abs. 1 BGB

    Das AG Köln hat entschieden, dass bei einer teilbaren Dienstleistung auch das Widerrufsrecht, entsprechend den Dienstleistungen, teilbar sein muss. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger bei einem Reisevermittler sog. „Reisewerte“ („Credits“) gekauft, wobei ein „Reisewert“ dem Gegenwert von 1,00 EUR entsprach und im Rahmen einer Clubmitgliedschaft käuflich erworben wurde. Er setzte von dem ihm zur Verfügung stehenden Reisewerten 284 für eine Mallorca-Reise an und erklärte, nach Widerruf der Clubmitgliedschaft, hinsichtlich der weiteren „Reisewerte“ den Widerruf, die er nun zum EUR-Gegenwert  ausgezahlt wissen wollte. Das Gericht gab ihm Recht, da die verbleibenden Reisewerte noch nicht vollständig in Dienstleistungen verbucht worden waren. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. April 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 16.03.2012, Az. 32 O 317/11
    § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass die kurzfristige Änderung des Prämienkatalogs für die Verwendung von so genannten „Bonusmeilen“ eines Flugunternehmens unwirksam sein kann. Zwar sei die Änderung grundsätzlich zulässig, da es sich um eine freiwillige Leistung handele, jedoch müsse dem Kunden nach Treu und Glauben die Möglichkeit gegeben werden, die bis zum Zeitpunkt der Änderung angesammelten Meilen noch zu den alten Konditionen zu verwenden. Anderenfalls liege eine unangemessene Benachteiligung vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. März 2012

    OLG Köln, Urteil vom 21.10.2011, Az. 6 U 173/10
    § 5 Abs. 2 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den Begriffen eurodata und europdata besteht, auch wenn die nutzenden Unternehmen in keinem direkten Wettbewerbsverhältnis stehen. Bei einer originär kennzeichnungsschwachen Bezeichnung wie der vorliegenden reiche es für die Annahme einer Verwechslungsgefahr bereits aus, wenn eine mittlere Branchenähnlichkeit bestehe, wofür Berührungspunkte der streitenden Parteien genügten. Vorliegend bot die Klägerin branchenspezifische IT-Lösungen an, vor allem elektronische Buchungs- und Zahlungssysteme für z.B. Tankstellen. Die Beklagte bot diverse Beratungs- und Servicedienstleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie, wie im Urteilstenor ersichtlich, an. Der Beklagten wurde als deutlich jüngerem Unternehmen die Benutzung der Bezeichnung „europdata“ untersagt. Zum Volltext der Entscheidung:

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