Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Zur Frage, wann ein Kosmetiktiegel „wettbewerbliche Eigenart“ und „die für ein urheberrechtlich geschütztes Werk erforderliche Schöpfungshöhe“ besitzt / Die Verpackung als angewandte bildende Kunstveröffentlicht am 21. März 2012
OLG Köln, Urteil vom 22.06.2011, Az. 6 U 46/11
§ 11 Abs. 2 Nr. 3 GeschmMG, § 4 Nr. 9 UWG, § 2 Abs. 2 UrhGDas OLG Köln hat sich zu der Frage geäußert, unter welchen Umständen ein Hersteller von Kosmetik- bzw. Cremetiegeln Unterlassungsansprüche gegen ein TV-Shopping-Unternehmen geltend machen kann, welches eine eigene Pflegecreme in dem Tiegel verkauft und auf die Eigenheit der Pflegecreme werblich ausdrücklich Bezug nimmt. In Rede standen Unterlassungsansprüche aus Geschmacksmusterrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Die AGB-Klausel „Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen des Verkäufers sind dem Käufer nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen“ ist im B2B-Bereich wirksam. / Auseinandersetzung mit BGH, Urteil vom 07.04.2011, Az. VII ZR 209/07veröffentlicht am 19. März 2012
LG Köln, Urteil vom 14.03.2012, Az. 23 O 135/11
§ 14 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 309 Nr. 2 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass die Klausel „Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen des Verkäufers sind dem Käufer nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen“ im reinen Unternehmerverkehr (B2B) wirksam ist. Eine Nichtigkeit der Klausel ergebe sich nicht aus § 309 Nr. 3 BGB. Zwar sei das in § 309 Nr. 3 BGB formulierte Klauselverbot über § 307 BGB grundsätzlich auch im Verkehr zwischen zwei Unternehmern als konkretisierte Ausformung des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB anwendbar. Das Klauselverbot umfasse jedoch nicht solche Aufrechnungsverbotsklauseln, die unbestrittene, rechtskräftige und entscheidungsreife Forderungen ausnehmen. Die Wirksamkeit der vorliegend verwendeten Aufrechnungsverbotsklausel könne auch nicht mit Rücksicht auf die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 07.04.2011 (VII ZR 209/07) angestellten Erwägungen angenommen werden. Denn anders als in dem dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorliegenden Fall sind an den vorliegenden Verträgen auf beiden Seiten Unternehmer beteiligt, § 14 BGB. Einschlägig ist daher nicht § 309 Nr. 2 BGB, sondern lediglich § 307 BGB. Insoweit ist aber anerkannt, dass im Verkehr zwischen Unternehmern nicht nur die formularmäßige Abbedingung der Aufrechnungsmöglichkeit – mit Ausnahme rechtskräftiger, unstreitiger oder entscheidungsreifer Forderungen – möglich ist, sondern ebenso die formularmäßige Abbedingung der §§ 273, 320 BGB (vgl. BGHZ 115, 327; Palandt, BGB, § 309 Rn. 16). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: „Kussmund“-Grafik ist geschütztes Werk der freien Kunstveröffentlicht am 13. März 2012
OLG Köln, Urteil vom 09.03.2012, Az. 6 U 62/11
§ 97 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Druckgrafik eines Kussmundes als Werk der freien Kunst dem Urheberrechtsschutz unterliegt. Dementsprechend liege eine Rechtsverletzung vor, wenn die Beklagte die Grafik des Klägers unerlaubt als Dekoration auf einer Vielzahl von Geschenkartikeln verwendet. Die Grafik erreiche die erforderliche Schöpfungshöhe. Der Kläger habe zur Erstellung derselben ein weibliches Modell Serien solcher Kussmund-Abdrücke vornehmen lassen, von diesen Abdrücken einen ausgewählt, diesen am Computer eingescannt und anschließend die eingescannte Kussmundgraphik retuschiert und coloriert. Dabei habe ihm ein nicht unerheblicher Gestaltungsspielraum zur Verfügung gestanden. Zur Schutzhöhe führte das Gericht noch aus, dass es sich um ein Werk der freien, nicht der angewandten Kunst handele, da es nicht einem Gebrauchszweck, sondern der Anschauung und ästhetischen Erbauung diene. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Köln: Nicht jeder DSDS-Teilnehmer ist ein Trottel / Die Bezeichnung als „DSDS-Trottel“ rechtfertigt aber kein Schmerzensgeldveröffentlicht am 12. März 2012
AG Köln, Urteil, Az. 137 C 435/11
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas AG Köln hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Kandidaten der Fernseh-Show „Deutschland sucht den Superstar“ als „DSDS-Trottel“ auf einer Promi-Webseite zu unterlassen ist. Auch bei der doch ungewöhnlichen Laufbahn des Immer-Wiederkehrers Menderes Bagci sei diese Bezeichnung als unzulässiges „negatives Werturteil“ einzuordnen. Die als Schmerzensgeld geforderten 600,00 EUR mochte das Gericht dem Publikumsliebling allerdings dann doch nicht zusprechen. Dafür sei die Beeinträchtigung nicht schwer genug. Was wir davon halten? Das Urteil dürfte auch in Ansehung der zu beobachtenden Fortschritte des Klägers zu verstehen sein, der spätestens 2035 zum Sieger der Show gekürt werden dürfte. Bis dahin sind auch die Zulassungsstatuten menderesiert worden.
- AG Köln: Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei unberechtigter Geltendmachung von Ansprüchenveröffentlicht am 9. März 2012
AG Köln, Urteil vom 08.06.2011, Az. 119 C 57/11
§ 276 BGB, § 280 BGBDas AG Köln hat entschieden, dass im Falle einer unberechtigten Geltendmachung von Ansprüchen nicht automatisch die zur Abwehr erforderlichen Rechtsanwaltskosten erstattet werden müssen. Eine Ersatzpflicht bestehe insbesondere nicht, wenn der Anspruchsberühmung eine vertretbare rechtliche Beurteilung zugrunde liegt, also eine sogenannte Plausibilitätskontrolle erfolgt sei. Auch müsse die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Abwehr der Ansprüche erforderlich und zweckmäßig gewesen sein. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Filesharing – Erneute Entscheidung zum gewerblichen Ausmaß einer Rechtsverletzungveröffentlicht am 5. März 2012
OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2012, Az. 6 W 13/12
§ 101 Abs. 9 S. 1 UrhGDas OLG Köln hat in dieser Entscheidung erneut zu den Kriterien des gewerblichen Ausmaßes einer Rechtsverletzung ausgeführt, welches für die Erteilung der Auskunft über die Anschlussinhaber von IP-Adressen, seitens derer Rechtsverletzungen begangen wurden, Vorausssetzung ist. Das OLG bleibt bei seiner bisherigen Rechtsprechung, dass für die Annahme des gewerblichen Ausmaßes entweder ein besonders wertvolles Werk erforderlich sei oder dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht werde. Die relevante Verwertungsphase sei danach im Einzelfall zu bestimmen. Bei einem mehr als 1 Jahr alten Computerspiel, welches kaum noch Absatz finde, sei dies im vorliegenden Fall zu verneinen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Preisangaben – Gratiszugaben müssen bei Berechnung des Grundpreises außer Betracht bleibenveröffentlicht am 2. März 2012
LG Köln, Urteil vom 20.07.2011, Az. 84 O 91/11
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 6 PAngV, § 2 Abs. 1 und Abs. 3 PAngV
Das LG Köln hat entschieden, dass bei der Grundpreisangabe für ein Angebot der Art „12 Flaschen X + 2 Flaschen gratis dazu“ bei der Berechnung des Grundpreises pro Liter die Gratiszugaben nicht einbezogen werden dürfen. Anderenfalls läge eine Irreführung des Verbrauchers vor, denn dieser gehe davon aus, dass sich der angebene Grundpreis auf den Kasten mit 12 Flaschen beziehe und 2 Flaschen völlig kostenlos dazu kämen. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Datenschutzverstoß gegen § 4 Abs. 1 BDSG stellt zugleich einen Wettbewerbsverstoß darveröffentlicht am 1. März 2012
OLG Köln, Urteil vom 14.08.2009, Az. 6 U 70/09
§ 4 Abs. 1 BDSG, § 28 BDSG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass das Verbot gemäß § 4 Abs. 1 BDSG, personenbezogene Daten zu nutzen, wenn der Betroffene nicht eingewilligt oder dies durch das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift erlaubt oder angeordnet ist, eine gesetzliche Vorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG ist, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, weil § 28 BDSG die Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung der Daten für Zwecke der Werbung bestimmt. Ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 BDSG stelle daher einen Wettbewerbsverstoß dar. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Wer Regalsysteme anbietet, die dem bekannten Verkaufsstand eines Produktherstellers ähnelt, handelt wettbewerbswidrigveröffentlicht am 27. Februar 2012
OLG Köln, Urteil vom 09.12.2011, Az. 6 U 109/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 9 lit. a UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb eines Regalsystems, welches nicht nur die die technisch und funktional bedingten Elemente des Regalsystems eines bestimmten Produktherstellers übernimmt, sondern auch alle wesentlichen, die wettbewerbliche Eigenart ausmachenden ästhetischen Merkmale des Systems, etwa die Auswahl und Kombination der Konsolen und Fachböden, wettbewerbswidrig handelt. Es handele sich um eine vermeidbare Herkunftstäuschungen auslösende unlautere Nachahmung des erfolgreichen Regalsystems der Klägerin. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: „[Das ist doch ein] Abzocker!“ ist ein unfeiner und zu entfernender Kommentarveröffentlicht am 26. Februar 2012
LG Köln, Beschluss vom 13.02.2012, Az. 28 O 44/12 – nicht rechtskräftig
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass ein Verkäufer nicht ohne Weiteres einen Käufer als „Abzocker“ titulieren darf, nur weil dieser – unter Wahrnehmung seiner gesetzlichen Rechte – vom Kaufvertrag noch vor der Warenversendung zurücktritt. Die einstweilige Verfügung wurde nicht begründet. Was wir davon halten? Solch ein Beschluss gibt Anlass zu Spekulationen: (mehr …)