IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Juli 2010

    LAG Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010, Az. 12 SA 875/09
    § 626 Abs. 2 BGB

    Das LAG Niedersachsen hat entschieden, dass auch einem bei einem Bauamt langjährig beschäftigten Arbeitnehmer (mehr als 32-jährige Betriebszugehörigkeit) mit einem für den allgemeinen Arbeitsmarkt schon als ungünstig zu bewertenden Lebensalter, einem Behinderungsgrad von 40 % sowie drei Unterhaltspflichten außerordentlich und ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden kann, wenn dieser über einen Zeitraum von mehr als sieben Wochen jeden Tag mehrere Stunden in sog. Chat-Rooms mit dem Schreiben privater Nachrichten beschäftigt ist, mitunter in einem Umfang, der eine ordnungsgemäße Erledigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Dienstleistungen nicht mehr zulässt. Insoweit handele es sich um eine  „exzessive“ Privatnutzung des Dienst-PC. (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Beschluss vom 12.05.2009, Az. 28 O 398/09
    § 314 BGB; § 263 Abs. 1 StGB

    Das LG München I hat rechtskräftig entschieden, dass einer Rechtsanwältin, die vor allem durch eine massenhafte Tätigkeit für sog. Abofallen aufgefallen sei, das Konto gekündigt werden darf. Die Beklagte hatte vorgetragen, aufgrund von Fernsehberichten seien bei ihr zahlreiche negative Zuschriften eingegangen, sie befürchte daher bei Fortsetzung der Geschäftsbeziehung einen Imageschaden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2010, Az. 12 O 578/08
    §§ 305 Abs. 1 S. 1; 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine in Form von AGB geschlossene Zusatzvereinbarung über den Ausschluss einer Kündigungsrechts für einen Partnervermittlungsvertrag unwirksam ist, weil sie eine von dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung darstelle. Die Klausel werde auch nicht zu einer – im Gegensatz zur gestellten – „ausgehandelten“ Klausel, indem ein Passus eingefügt werde, dass es der anderen Vertragspartei „frei stehe“, am bereits unterzeichneten Vertrag festzuhalten. Der Kunde habe nur die Möglichkeit, die Vereinbarung abzuschließen oder nicht abzuschließen, was dem Prinzip des „Aushandelns“ zuwider laufe.

  • veröffentlicht am 10. März 2010

    BGH, Urteil vom 09.03.2010, Az. VI ZR 52/09
    § 314 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat zu einem Sonderfall der Aufkündigung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung entschieden. Auf die Abmahnung der Klägerin, die darauf hinwies, dass sie in ähnlich gelagerten Fällen gegen mehrere andere Unternehmen einstweilige Verfügungen erwirkt habe, gab die Beklagte zur Vermeidung einer weiteren Auseinandersetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Die von der Klägerin zitierten einstweiligen Verfügungen hatten indes kein Bestand. Dies könne nun allerdings nicht dazu führen, so der Senat, dass die Beklagte den Unterlassungsvertrag mit der Klägerin aufkündige. Die Aufhebung der einstweiligen Verfügungen berechtige die Beklagte nicht zur Kündigung der Unterlassungsvereinbarung. Sie stelle keinen wichtigen Grund dar, aufgrund dessen der Beklagten bei Abwägung aller Umstände die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden könne (§ 314 Abs. 1 BGB) und lasse auch nicht die Geschäftsgrundlage der Vereinbarung entfallen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Februar 2010

    OLG München, Beschluss vom 24.11.2009, Az. 28 U 4325/09
    §§ 119; 123; 308 Nr. 7 a, 649 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 10 % bei grundloser vorzeitiger Kündigung des Werkauftrags über ein Fertighaus vertragsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Hierin liege keine unangemessene Benachteiligung der Erwerber und auch kein Verstoß gegen § 308 Nr. 7 a BGB. Damit schließt sich das Oberlandesgericht der Rechtsprechung des BGH (IBR 2006, 382) an. Interessant: Die Käufer hatten zuvor ein Musterhaus besichtigt, das von dem späteren Haus baulich abwich. Darin sahen die Richter allerdings keine Täuschung, weil der Vertrag die Abweichungen habe erkennen lassen. Die Entscheidung dürfte ohne Weiteres auf Softwareprojekte anzuwenden sein. Auch dort werden Prototypen vor Vertragsschluss vorgestellt, die in der Regel nicht 1:1 umgesetzt werden.

  • veröffentlicht am 4. Januar 2010

    LAG München, Urteil vom 05.08.2009, Az. 11 Sa 1066/08
    §§ 54 Abs. 1 BAT; 174, 626 BGB

    Das LAG München hat entschieden, dass die arbeitnehmerseitige eigenmächtige Änderung einer bestehenden Berechtigung zum Zugriff auf ein geschütztes SAP-System zur fristlosen Kündigung berechtigt. Im vorliegenden Fall hatte sich der Arbeitnehmer vollständige Lese- und Schreib-Rechte an einem Qualitätssicherungssystem verschafft, wobei er, so die Münchener Kammer, die berechtigten Interessen der Beklagten an einer Beschränkung der Nutzungsrechte ignoriert habe. Darüber hinaus habe er den Eindruck erweckt, sein Arbeitskollege Herrn Dr. M. habe unerlaubte Manipulationen am Computersystem des DPMA vorgenommen. Er habe in rechtswidriger Weise Benutzerprofile umgestaltet, weil er unstreitig weder zur Änderung seines eigenen noch des Benutzerprofils seines Arbeitskollegen Herrn Dr. M. berechtigt gewesen ist. Der Kläger habe sich unberechtigterweise schreibenden Zugriff auf das Modul „Qualitätssicherung“ im SAP-System der Beklagten verschafft. Damit habe er schreibenden Zugriff auf Daten des Rechnungswesens, des Controlling sowie der Anlagenbuchhaltung nehmen können. Indem der Kläger nach Art eines „Hackers“ sich hier Zugriffsrechte auf das EDV-System verschafft habe, die ihm von der Beklagten nicht eingeräumt worden seien, habe er in schwerwiegender Weise gegen seine arbeitvertraglichen Pflichten verstoßen und damit das Vertrauensverhältnis nachhaltig verletzt. In diesem Zusammenhang könne den Kläger nicht entlasten, dass er der Auffassung gewesen sei, den von ihm hergestellten Zugang zum System zwingend zu benötigen, um die ihm gestellte Arbeitsaufgabe erledigen zu können. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas Banadoo Shopping-Portal, über das wir u.a. wegen aus unserer Sicht unzureichend transparenter Geschäftspraktiken bereits berichteten (Link: banadoo), bleibt bei seinen Kostenforderungen hartnäckig. Nachdem das beauftragte Inkasso-Büro in einigen Fällen auf Grund von Beschwerden den Forderungseinzug einstellte, verzichtete Banadoo nicht etwa auf seine Forderungen gegenüber den überraschten Kunden, sondern schaltete nunmehr einen Rechtsanwalt, seines Zeichens Fachanwalt für Versicherungsrecht (!) ein, der sich für die Einhaltung der banadoo-AGB stark macht und eine willkürliche Änderung durch seine Mandantin wenig überraschend bestreitet. Interessant ist das vom Kollegen unterbreitete Vergleichsangebot: Für nur 40,00 EUR akzeptiert Banadoo eine Rücknahme der Kündigung und würde die Geschäftsbeziehung mit den sich geprellt fühlenden Kunden gerne wieder aufnehmen. Ob dieses „Angebot“ viele Anhänger finden wird, wagen wir allerdings zu bezweifeln.

  • veröffentlicht am 23. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammRettet das Land Schleswig-Holstein die privaten Glücksspielanbieter? Im Koalitionsvertrag der neuen CDU/FDP-Regierung („Koalition des Aufbruchs“) für die 17. Legislaturperiode findet sich auf S. 6 unter der Überschrift „Glücksspielstaatsvertrag“ die überraschende wie verheißungsvolle Vorgabe: „Schleswig-Holstein kündigt den Glücksspielstaatsvertrag und drängt auf eine bundeseinheitliche Änderung der bestehenden Rechtslage mit dem Ziel, das bestehende staatliche Glücksspielmonopol zu beenden. Sollte es keine bundeseinheitliche Regelung geben, werden CDU und FDP die Einführung eines eigenen Konzessionsmodells in Schleswig-Holstein prüfen. Wir werden die Spielbanken aus der HSH Nordbank herauslösen und privatisieren.

  • veröffentlicht am 2. Oktober 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammObwohl Deutschland zum zweitgrößten Markt für eBay weltweit gehört und der direkte Kontakt und die persönliche Betreuung vor Ort (Deutschland) für viele eBay-Händler ein wichtiger Gesichtspunkt für die Zusammenarbeit ist, hat eBay in der Kleinmachnow’er Zentrale 400 Stellen gestrichen und wird nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Betriebsrat betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Grund für diese soll allerdings nicht die wirtschaftliche Notsituation, sondern die Standortverkleinerung/-verschiebung nach Irland sein. Angesichts der deutschen Lohnkostenstruktur ist die Entscheidung eBays nachvollziehbar; aus strategischer Sicht dürfte das Signal für die Powerseller indes nicht zu unterschätzen sein. (JavaScript-Link: Spiegel).

  • veröffentlicht am 1. Oktober 2009

    BGH, Urteil vom 02.07.2009. Az. I ZR 146/07
    §§ 767, 927 Abs. 1 ZPO

    Der BGH hat darauf hingewiesen, dass die Wiederholungsgefahr in Bezug auf einen Wettbewerbsverstoß auch durch eine Abschlusserklärung ausgeräumt werden kann, die für den Fall auflösend bedingt ist, dass sich die dem fraglichen Verstoß zu Grunde liegende höchstrichterliche Rechtsprechung nach Abschluss des Rechtsstreits ändert. Es sei keineswegs so, dass eine solche in der Abschlusserklärung enthaltene Bedingung verhindere, dass die zuvor erlassene einstweilige Verfügung ebenso effektiv und dauerhaft wie ein Urteil in der Hauptsache wirke. Der Bundesgerichtshof „empfiehlt“ einen Zusatz in der Abschlusserklärung, wonach der Unterlassungsschuldner sich die Rechte aus § 927 ZPO vorbehält, die er auch gegen einen im Hauptsacheverfahren ergangenen rechtskräftigen Titel geltend machen könnte.

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