IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Dezember 2010

    BGH, Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 35/08
    §
    812 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein Berechtigungsvertrag zwischen einem Urheber und der GEMA, der auch die Nutzung eines Musikwerks als Klingelton umfasst, so auszulegen ist, dass alle Bearbeitungen des Musikwerks zur Umgestaltung zum Klingelton erfasst sind, die bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und voraussehbar waren. Der Urheber könne kein Zustimmungsrecht für eine Verwertung geltend machen, wenn das in Rede stehende Musikstück zur Herstellung eines so genannten „realtones“ lediglich gekürzt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Dezember 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bautzen, Urteil vom 06.07.2010, Az. 1 S 22/10 – nicht rechtskräftig
    §§ 305c, 307; § 309 Nr. 9;
    633; 649 BGB

    Das LG Bautzen hat entschieden, dass einem Internet-System-Vertrag (u.a. über die Erstellung einer Website) eine Laufzeit von 2 Jahren zu Grunde liegen kann, ohne dass dies gegen geltendes Recht verstößt. Die Begründung der Kammer fällt allerdings erstaunlich kurz aus: Eine durch AGB vereinbarte feste Laufzeit in einem Vertrag zwischen Unternehmen sei erst dann unwirksam, wenn nach den gegebenen Umständen, also der Eigenart des Vertrages, einerseits und der Person der Vertragsbeteiligten andererseits die Dispositionsfreiheit des betroffenen Unternehmers unangemessen eingeschränkt werde. Und weiter: „Bei dem Angebot der Klägerin – dem Gestalten, Veröffentlichen und fortlaufenden Aktualisieren eines Internet-Auftrittes für Unternehmen – erscheint eine vierjährige Laufzeit nicht unangemessen. Die Unangemessenheit ergibt sich auch nicht dann, wenn man berücksichtigt, dass die Klägerin ihr Angebot auch an Kleingewerbetreibende, wie dem Beklagten, richtet. Dabei berücksichtigt die Kammer, dass die Aufwendungen, die der Beklagte auf den Vertrag zu leisten hat, nicht geringfügig sind; dennoch erscheint eine Vertragslaufzeit von vier Jahren unter Berücksichtigung einer durch einen Gewerbetreibenden, auch einen Kleingewerbetreibenden, anzustellende Planung auch überschaubar. Dabei muss Berücksichtigung finden, dass Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, die den reinen Freizeitbereich betreffen – etwa Abschluss von Fitness-Studio-Verträgen – formularmäßig immerhin auf eine Laufzeit von zwei Jahren vereinbart werden können (vgl. § 309 Nr. 9 BGB). Die vereinbarte Laufzeit ist damit – noch – angemessen. Es wurde die Revision zugelassen.
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  • veröffentlicht am 24. November 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLAG Köln, Urteil vom 14.05.2010, Az. 4 Sa 1257/09
    § 828 Abs. 1 BGB

    Das LAG Köln hat entschieden, dass ein Administrator, selbst dann, wenn ihm Revisionsrechte innerhalb einer Bank eingeräumt worden sind, nicht befugt ist, heimlich Korrespondenz des Vorstands zu sichten. Es sei schon in sich abwegig, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zum Revisor bestellt werde und seine Aufgabe darin sehe, den Arbeitgeber selbst oder bei einer juristischen Person die Organe zu überprüfen, durch die der Arbeitgeber handele. Bereits die Vorinstanz habe es zu Recht als eine Selbstverständlichkeit angesehen, dass Revisorenfunktionen nicht beinhalten, den Arbeitgeber oder seine Organe auszuspähen. Das Ganze sei jedoch eindeutig in den für die Tätigkeit des Klägers als Revisor geltenden Unterlagen geregelt, nämlich in der Stellenbeschreibung, in der Richtlinie und in den Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt der Taten des Klägers nach unstreitigem Vorbringen beider Parteien gegolten hätten. Die fristlose Kündigung bestätigte das Landesarbeitsgericht unter Hinweis auf die Schwere des Verstoßes, nachdem der Arbeitnehmer zuvor wegen eben dieses Verhaltens abgemahnt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. November 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 11.11.2010, Az. III ZR 57/10
    §§ 314 Abs. 1 S. 2; 626 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den entsprechenden Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind. Im Streitfall hatte der Kläger mit dem beklagten Unternehmen im Mai 2007 einen zweijährigen Vertrag über die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses geschlossen, mit dem er an seinem seinerzeitigen Wohnsitz Zugang zum Internet einschließlich Internettelefonie erhielt. Im November 2007 verzog der Kläger in eine im selben Landkreis gelegene andere Gemeinde, wo keine DSL-fähigen Leitungen verlegt waren, so dass die Beklagte nicht in der Lage war, am neuen Wohnort das DSL-Angebot fortzuführen. Trotz der „Sonderkündigung“ des Klägers beanspruchte die Beklagte die vereinbarte monatliche Grundgebühr weiter. Die Feststellungsklage, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag durch die Kündigung wirksam beendet worden sei und der Kläger nicht verpflichtet sei, die geltend gemachten Monatsbeträge zu zahlen, wiesen sämtliche Instanzen einschließlich des BGH zurück. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2010, Az. 20 O 70/10
    §§ 242, 307 ff BGB

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Energieversorgers, die für den Fall des Umzugs eines Kunden eine Sonderkündigungsregelung des Energieversorgers enthalten, rechtmäßig sind. Der Kunde werde nicht unangemessen benachteiligt, da der Stromlieferungsvertrag anschlussbezogen und nicht personenbezogen sei. Ziehe der Kunde um, ändere sich eine wesentliche Vertragsgrundlage. Darüber hinaus sei dem Kunden im streitigen Fall ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt, obwohl dies nach allgemeinen Grundsätzen nicht unbedingt notwendig sei. Es sei kein Grund ersichtlich, den Kunden, aus dessen Sphäre bei objektiver Betrachtung die Störung des Vertragsverhältnisses (Umzug) stamme, einseitig zu bevorzugen. Vielmehr entspreche es Treu und Glauben, dass beide Partner des gestörten Dauerschuldverhältnisses berechtigt seien, den Vertrag durch eine außerordentliche Kündigung zu beenden. Der Bundesverband Verbraucherzentrale hat auf das Urteil hingewiesen.

  • veröffentlicht am 12. Oktober 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Rüsselsheim, Urteil vom 08.01.2010, Az. 3 C 1097/09
    § 153 BGB

    Das AG Rüsselsheim hat entschieden, dass der Tod eines Vertragspartners unter Umständen ein wichtiger Grund zur Kündigung eines Telefonanschlusses sein kann. Dies hört sich zwar selbstverständlich an, ist es aber nicht. Bestehende Vertragsverhältnisse gehen nach dem Tod eines Vertragspartners in der Regel auf dessen Erben über. Aber was, wenn hier geschehen, Großmutter sich im Altenheim einen Telefonanschluss legen lässt und dieser nach ihrem Dahinscheiden von niemandem mehr genutzt wird? Die Erben fühlten sich noch nicht reif fürs Altersheim, um dort zukünftig ihre Telefonate zu führen. Das Amtsgericht hatte ein Einsehen und ließ die Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund zu. Die Übersiedelung ins Altenheim zum Telefonieren sei unlogisch und unwirtschaftlich.

  • veröffentlicht am 6. Oktober 2010

    LG München I, Urteil vom 05.08.2010, Az. 12 O 3478/10
    §§ 3; 4 Nr. 11; 12 Abs. 1 S. 2 UWG; §§ 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2; 314; 326 Abs. 1 BGB

    Das LG München I hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Wenn höhere Gewalt oder sonstige Umstände vorliegen, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht“ bei einem Dauerschuldverhältnis unwirksam ist. Der Verbraucher könne aufgrund der Klausel zu dem Schluss kommen, er bleibe zur Leistung des verbrauchsunabhängigen Grundpreises verpflichtet und könne auch den Vertrag nicht kündigen. Es bestehe daher die Gefahr, daß der Verbraucher von der Geltendmachung seiner für Dauerschuldverhältnisse bestehenden Rechte aus §§ 326 Abs. 1 und 314 BGB abgehalten werde. Zum Volltext der Begründung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. September 2010

    AG Kelheim, Beschluss vom 12.01.2010, Az. 1 C 811/09
    § 242 BGB

    Das AG Kelheim hat entschieden, dass der Kunde einer Telefongesellschaft bei Kündigung seines Telefonanschlusses keinen Anspruch auf eine Bestätigung dieser Kündigung hat. Ausnahmsweise könne dies jedoch dann der Fall sein, wenn der Kunde zu einem anderen Unternehmen wechseln möchte und dieses Unternehmen als Voraussetzung der Einrichtung eines Anschlusses eine Kündigungsbestätigung des vorherigen Dienstleisters verlange. Nach Treu und Glauben sei dann der ehemalige Anbieter zum Ausstellen einer Bestätigung verpflichtet, da der Kunde anderenfalls über keinen Internet- und Telefonanschluss verfüge.

  • veröffentlicht am 5. September 2010

    LG Kleve, Urteil vom 16.03.2010, Az. 3 O 15/10
    § 627 BGB

    Das LG Kleve hat entschieden, dass ein Boxer seinen Sportmanagement- und Vermarktungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen kann, wenn das Vertrauensverhältnis zum Vermarkter beschädigt ist. Im vorliegenden Fall hatte der Vermarkter dem Manager des Boxers Hausverbot erteilt.  Das Gericht sah den Schwerpunkt in dem konkret zu behandelnden Vertrag in der Vermittlung von Boxkämpfen und deren Vermarktung, nicht in deren Veranstaltung. Eine Klausel, wonach der Vertrag sich automatisch um 3 Jahre verlängere, sei angesichts der Tatsache, dass die Karriere des Boxers erfahrungsgemäß kurz sei, unwirksam, da diese den Boxer unangemessen benachteilige. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 25. Juli 2010

    OLG Koblenz, Urteil vom 22.04.2010, Az. 2 U 352/09
    § 307 BGB

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Vertragshändlervertrag bei Nichterreichen bestimmter Mindestumsätze nicht außerordentlich (fristlos) gekündigt werden kann. Eine ordentliche Kündigung hielt der Senat hingegen für unbedenklich. (mehr …)

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