Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Wenn drei Abmahnungen nur als „dieselbe Angelegenheit“ abgerechnet werden könnenveröffentlicht am 7. Januar 2010
LG Berlin, Urteil vom 17.11.2009, Az. 27 S 9/09
§§ 823, 249 BGB; 185 ff. StGB, 22 f. KUG, § 15 Abs. 2 S. 1 RVGDas LG Berlin hat entschieden, dass es sich für den Rechtsanwalt gebührentechnisch unter Umständen nur um eine Angelegenheit handeln kann, auch wenn die Unterlassungsansprüche dreier Betroffener verfolgt werden. Im streitigen Fall löste ein Zeitungsartikel Ansprüche der drei in dem Artikel genannten Betroffenen aus. Diese machten über einen Rechtsanwalt ihre Ansprüche geltend. Die vertretende Kanzlei hatte diese als getrennte Angelegenheiten behandelt und dementsprechend abgerechnet. Das Gericht führte jedoch aus, dass in diesem speziellen Fall eine einheitliche Bearbeitung habe erfolgen können, da sowohl die Prüfung der Angelegenheiten als auch die Rechtsgrundlage der Ansprüche gleichläufig waren. Auch habe es sich um dieselbe Beklagte, gehandelt und es seien wortgleiche Schreiben verfasst worden. Dass sich die Verfahren im Anschluss unterschiedlich entwickelt hätten, sei unbeachtlich, da maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Frage, ob ein einheitliches Prüfungsvorgehen möglich war, die Mandatserteilung gewesen sei.
- LG Berlin: Im Wettbewerbsrecht gibt es Schadensersatz nur bei Nachweis eines „kausalen Schadens“veröffentlicht am 21. Dezember 2009
LG Berlin, Urteil vom 11.12.2009, Az. 96 O 113/09
§§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; 7 Abs. 2 Nr. 3; 9 Abs. 1 UWG
Das LG Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob per E-Mail-Werbung begangene Wettbewerbsverstöße gleichzeitig einen Anspruch begründeten, den Wettbewerber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Die in ihrem Wettbewerb empfindlich gestörte Klägerin begehrte jedenfalls im Wege der Stufenklage Auskunft, Versicherung von deren Richtigkeit an Eides statt und Zahlung eines noch zu beziffernden Schadensersatzes, der ihr ihrer Ansicht nach durch nicht den Anforderungen des § 7 UWG entsprechenden Versendung der E-Mail vom 06.12.2008 und der irreführenden „Sterne“-Werbung auf der Internetseite des Beklagten entstanden war. (mehr …) - LG Berlin: Bei erklärter Einsicht gilt eine falsche Tatsachenbehauptung nicht fort und darf als solche auch nicht zitiert werdenveröffentlicht am 7. Dezember 2009
LG Berlin, Urteil vom 29.09.2009, Az. 27 O 498/09
§§ 823, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1; Art. 5 Abs. 1 GGDas LG Berlin hat entschieden, dass derjenige, der einmalig eine falsche Tatsachenbehauptung aufstellt, diese dann aber richtig stellt, in der folgenden Zeit nicht dulden muss, mit der falschen Tatsachenbehauptung zitiert zu werden. Nach Auffassung des Klägers hätte der Beklagte darauf hinweisen müssen, dass er, der Kläger, wenn er sich möglicherweise in der Vergangenheit missverständlich ausgedrückt oder gar einen falschen Eindruck erweckt habe, zwischenzeitlich klargestellt habe, dass nicht X sondern die evangelische Kirche mit dem angegriffenen Motto geworben habe. Hierzu hatte der Kläger fünf Tage vor dem Beitrag des Beklagten öffentlich in der Zeitung Y gegenüber dem Beklagten in einem Gespräch zugegeben, dass „Werte brauchen Gott“ kein Motto von X sei. (mehr …)
- LG Berlin: DEKRA darf weiterhin nicht mit ihrem DEKRA-Anwaltszertifikat werbenveröffentlicht am 25. November 2009
LG Berlin, Beschluss vom 19.11.2009, Az. 16 O 479/09
§§ 3, 5 UWGDas LG Berlin hat der DEKRA Certification GmbH – wohl auf Antrag der Rechtsanwaltskammer Berlin (JavaScript-Link: RAK Berlin) – per Beschluss untersagt, auch in abgewandelter Form mit der DEKRA-Zertifizierung für Rechtsanwälte zu werben (Link: Dekra II). Das LG Berlin folgt damit im Ergebnis dem Verbot des LG Köln, Urteil vom 03.02.2009, Az. 33 O 353/08, dass in der Werbung mit dem DEKRA-Siegel eine Irreführung sah (Link: LG Köln). Im Berliner Verfahren dürfte folgende Post-Werbung streitgegenständlich gewesen sein (Link: Werbung; Quellenangabe: DEKRA Certification GmbH). (mehr …)
- LG Berlin: Wenn der Rechtsanwalt im Blog namentlich benannt wirdveröffentlicht am 20. November 2009
LG Berlin, Urteil vom 08.09.2009, Az. 27 O 433/09
§§ 823; 1004 BGB; Art. 1, 2 GG; §§ 22, 23 KunstUrhGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt in einem Blog nur unter bestimmten Voraussetzungen persönlich genannt oder abgebildet werden darf. Streitgegenständlich war folgender Blog-Eintrag: „X selbst erwirkte vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, um ein Zitat aus einer von ihm an die …-Redaktion verschickten E-Mail verbieten zu lassen; dabei ging es nicht um einen Mandanten und dessen Schutz, sondern lediglich darum, dass X die Wiedergabe eines Fotos seines Kompagnons von der Kanzlei-Webseite nicht genehmigte.„, welcher den Kläger (X) mit der Bildunterschrift „Top-Anwalt X“ abbildete. Der Kläger nahm die Beklagten wegen der Bild- und Textberichterstattung auf Unterlassung und Erstattung vorgerichtlich angefallener Anwaltskosten in Anspruch. Er müsse es nicht dulden, dass ohne seine Zustimmung sein Foto veröffentlicht werde, zumal es keinen aktuellen Anlass gebe, dieses Foto, welches ihn bei einer Veranstaltung aus dem Jahr 2006 abbilde, aktuell zu zeigen. Es ginge niemanden etwas an, was er in eigener Sache beim Landgericht Berlin im Sommer 2007 gemacht habe, um seine Recht zu schützen und was Hintergrund dieses Falls sei. (mehr …)
- LG Berlin: Die Erkennbarkeit einer Person „aus anderen Umständen“ reicht für Persönlichkeitsverletzung nicht ausveröffentlicht am 14. November 2009
LG Berlin, Beschluss vom 15.01.2009, Az. 27 O 1237/08
§ 891 S. 1 ZPODas LG Berlin hat in einem Ordnungsmittelverfahren entschieden, dass eine Persönlichkeitsverletzung dann nicht vorliegt, wenn ein Bezug zu einer Person erst dadurch hergestellt werden kann, dass ein Außenstehender schon weitere Darstellungen der jeweiligen Person wahrgenommen hat, ohne dass der Name der Person oder weitere sie identifizierende Eigenschaften genannt werden.
- KG Berlin: Widerrufsbelehrung und Textformveröffentlicht am 28. Juli 2006
KG Berlin, Beschluss vom 18.07.2006, Az. 5 W 156/06
§§ 3, 4 Nr, 11 UWG, 312 c Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV, 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGBNach Auffassung des Kammergerichts erfüllt die Vorhaltung der Widerrufsbelehrung auf einer Internetseite nicht den gesetzlichen Tatbestand der Textform gemäß § 126 b BGB. Daher gelte statt einer Widerrufsfrist von 2 Wochen eine Widerrufsfrist von einem Monat, worauf in der Widerrufsbelehrung hinzuweisen sei.
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