Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Nutzer der Filesharing-Software „RetroShare“ haften für bestimmte Urheberrechtsverletzungen Dritterveröffentlicht am 22. November 2012
LG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2012, Az. 308 O 319/12
§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Nutzer der Software „RetroShare“ im Rahmen der Störerhaftung auch für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftet, da er anderen Teilnehmern des RetroShare-Netzwerks ermögliche, seinen Anschluss zur Weiterleitung des streitgegenständlichen Titels zu benutzen. Damit leiste der Nutzer für die angegriffene Verletzung einen adäquat-kausalen Tatbeitrag. Mit Hilfe des Programms „Retro Share“ kann ein Dateienaustausch nicht nur zwischen zwei direkt miteinander verbundenen „Freunden“ durchgeführt werden, sondern auch in anonymisierter Weise mit weiteren Teilnehmern, die ihrerseits mit nur einem der direkt miteinander verbundenen Nutzer verbunden sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Bleibt die Abmahnung in der Firewall hängen, geht dies zu Lasten des Abgemahnten / Die Abmahnung als „Wohltat“veröffentlicht am 22. November 2012
LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2009, Az. 312 O 142/09
§ 130 BGB, § 93 ZPODas LG Hamburg hat entschieden, dass eine per E-Mail abgesandte Abmahnung nicht erst dann ankommt, wenn sie in der Mailbox des Adressaten gespeichert wird, sondern auch dann, wenn sie von einem Sicherungssystem des Empfängers („Firewall“) aufgehalten und an anderer Stelle als der Mailbox zwischengespeichert wird. Auch in einem solchen Fall könne mit der Kenntnisnahme innerhalb ein oder zweier Arbeitstage üblicherweise gerechnet werden. Dies gelte jedenfalls dann, wenn es sich um eine E-Mail „üblichen Umfangs“ handele, die bei einem anderen Empfänger als „Kontrollmail“ problemlos ankomme. Denn der Zugang der Kontrollmail und der Umstand, dass die Email nicht „zurückkomme“ begründeten eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die E-Mail auch an anderer Adresse angekommen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Zu der (eingeschränkten) Störer-Haftung von Anschlussinhabern bei illegalem Filesharing ihrer Familienmitgliederveröffentlicht am 19. November 2012
LG Hamburg, (Hinweis-) Beschluss vom 26.09.2012, Az. 308 O 242/11
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 139 ZPODas LG Hamburg hat in einem Filesharing-Prozess den Umfang der Beweisführung des Abgemahnten konkretisiert, wenn dieser sich damit verteidigt, nicht er, sondern ein volljähriges Familienmitglied habe den Verstoß begangen. In der aktuellen „Morpheus“-Entscheidung hat der BGH (hier) eine Überwachungspflicht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder, die vorher instruiert waren, im Internet keine unerlaubten Handlungen vorzunehmen, verneint. Zum Volltext des Hinweisbeschlusses: (mehr …)
- LG Hamburg: Die Nachrichtenagentur „dapd“ verletzt mit ihrer Firma nicht die Markenrechte der Nachrichtenagentur „dpa“ / Keine Verwechselungsgefahrveröffentlicht am 3. September 2012
LG Hamburg, Urteil vom 28.08.2012, Az. 406 HK O 73/12
§ 14 MarkenG, § 15 MarkenGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die dapd nachrichtenagentur GmbH mangels Verwechslungsgefahr mit der Bezeichnung „dpa“ weiterhin die Abkürzung „dapd“ führen darf. Zu der Pressemitteilung: (mehr …)
- LG Hamburg: Haft- und Geldstrafen für Betreiber von Abo-Falle und deren Rechtsanwaltveröffentlicht am 24. August 2012
LG Hamburg, Urteil vom 21.03.2012, Az. 608 KLs 8/11
§ 263 Abs. 3 S.2 StGB, § 263 Abs. 5 StGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 263 Abs. 3 S.,1 StGB
§ 106 Abs. 1 UrhG, § 108a Abs. 1 UrhG, § 143 Abs. 2 MarkenG, § 143 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG, § 143 Abs. 1 Nr. 5 MarkenGDas LG Hamburg hat mit diesem Urteil die Betreiber einer Abo-Falle und deren Rechtsanwalt zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Adressat einer unberechtigten, „schlecht recherchierten“ wettbewerbsrechtlichen Abmahnung hat gegen den Abmahner Anspruch auf Schadensersatzveröffentlicht am 8. August 2012
LG Hamburg, Urteil vom 08.05.2012, Az. 407 HKO 15/12
§ 823 Abs. 1 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der bei einer Abmahnung „schlecht recherchiert, mehr oder weniger ins Blaue hinein abmahnt, … für die Folgen seines Verhaltens einzustehen“ hat, indem er dem zu Unrecht Abgemahnten auf Grund eines unzulässigen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb schadensersatzpflichtig ist. Im vorliegenden Fall ging es um die Anwaltskosten des Abgemahnten. Die Kammer ließ sich ersichtlich von der Überzeugung leiten, dass „der Beklagte seinerzeit massenhaft abmahnte und sich dabei von sachfremden Erwägungen leiten ließ und hierbei … auch billigend in Kauf [nahm], dass er mangels Wettbewerbsverstoßes unberechtigte Abmahnungen aussprechen ließ„. Bei einer solchen Verhaltensweise könne die grundsätzlich geltende verfahrensrechtliche Privilegierung bei einer unberechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung nicht in Anspruch genommen werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Keine Prüfpflichten des Anschlussinhabers gegenüber im Haushalt lebenden volljährigen Kindern im Rahmen der Störerhaftung bei Filesharingveröffentlicht am 31. Juli 2012
LG Hamburg, Verfügung vom 21.06.2012, Az. 308 O 495/11
§ 97 UrhG
Das LG Hamburg hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses sein volljähriges, im Haushalt lebendes Kind nicht fortlaufend daraufhin zu überwachen hat, dass dieses keine Urheberrechtsverletzung in Form illegalen Filesharings begeht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - LG Hamburg: Werbespot, der pauschal höhere Bedienkosten für Filtertüten-Kaffeemaschinen behauptet, ist irreführendveröffentlicht am 15. März 2010
LG Hamburg, Urteil vom 07.01.2010, Az. 327 O 585/09
§§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 1, 8 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Werbespot, der zu den bei der Zubereitung von Kaffee mit Hilfe einer herkömmlichen Kaffeefiltermaschine entstehenden Personalkosten konkrete Euro-Angaben macht, unrichtig und irreführend ist. Der im Urteil anhand eines Storyboards wiedergegebene Werbespot sei geeignet, bei den angesprochenen Verkehrskreisen den falschen Eindruck zu erwecken, bereits die im Werbespot gezeigten Arbeitsschritte bei der Zubereitung eines Kaffees mit einer Filterkaffeemaschine lösten Personalkosten in Höhe von 3,20 EUR aus. Insoweit werde in dem Werbespot im Zeitraffer gezeigt, wie eine Sekretärin zunächst einen gebrauchten Kaffeefilter aus einer Kaffeefiltermaschine entferne, sodann entsorge und einen neuen Kaffeefilter, den sie zuvor aus dem Küchenschrank entnommen habe, in die Kaffeemaschine einlege. Dann nehme sie eine Dose mit Kaffeepulver und bemerke, dass der darin befindliche Kaffee nahezu aufgebraucht sei und versuche mit einem Kaffeemesslöffel an den verbleibenden Rest des Kaffees zu gelangen. (mehr …)
- LG Hamburg: Jetzt ist auch Amazon der Buchpreisbindung unterworfenveröffentlicht am 2. März 2010
LG Hamburg, Urteil von 2009, Az. 312 O 258/09
§§ 3 S. 1; 5 Abs. 1 BuchPrGDas LG Hamburg hat den Online-Händler Amazon verurteilt, es zu unterlassen, Letztabnehmern neue, preisgebundene Bücher zu Preisen anzubieten und/oder zu Preisen zu verkaufen, die niedriger sind als die gebundenen Ladenpreise. Es handelt sich um einen der wenigen Fälle, in denen das Unternehmen Amazon, das bereits früher mit US-amerikanischem Selbstbewusstsein deutschem Recht begegnete (vgl. LG Frankfurt a.M.), selbst angegriffen wurde – und zwar von einem einfachen Buchhändler aus Brunsbüttel. Der Buchhändler hatte zuvor Amazon angeboten, einen Vergleich mit dem Inhalt zu schließen, dass sich Amazon verpflichten sollte, künftig beim marktrelevanten Kernangebot ausschließlich die Preisangaben der Barsortimente Libri und KNV auszuweisen. Dieser Vergleich, der eine kleine Fehlertoleranz akzeptierte, kam allerdings nicht zustande (JavaScript-Link: buchreport.de).
- LG Hamburg: Bei Filesharing kann das Gericht per einstweiliger Verfügung eine Untersuchung der Tatmittel anordnen / 30.000 EUR Streitwertveröffentlicht am 18. Februar 2010
LG Hamburg, Beschluss vom 17.06.2004, Az. 308 O 296/04
§ 938 Abs. 2 ZPODas LG Hamburg hat in dieser älteren Entscheidung per Gerichtsbeschluss dem Rechteinhaber die Möglichkeit gewährt, einem von ihm zu beauftragenden zuständigen Gerichtsvollzieher in Begleitung eines unabhängigen, ebenfalls von dem Rechteinhaber zu beauftragenden Sachverständigen Zugang zu dem bzw. den in ihren Räumlichkeiten befindlichen Computer bzw. Computern zu erhalten und in Hinblick auf Urheberrechtsverstöße untersuchen zu lassen, wobei der Antragsgegnerin aufgegeben wurde, ein für die Inbetriebnahme eventuell erforderliches Passwort mitzuteilen.
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