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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Februar 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 19.05.2009; Az. 312 O 243/09
    §§ 3; 7; 19 Abs. 1 MarkenG

    Das LG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass unter bestimmten Umständen bereits mit Beantragung einer einstweiligen Verfügung ein Auskunftsanspruch geltend gemacht werden kann, ohne dass darin die unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache erfolgt. Im vorliegenden Fall hatte eine Großmarktkette gefälschte Sportschuhe der Marke CONVERSE vertrieben. Die Kette wurde u.a. zur Unterlassung, aber auch u.a. dazu veruteilt, der „Antragstellerin Auskunft innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung der einstweiligen Verfügung über die Herkunft und den Vertriebsweg, insbesondere unter Angabe von Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer oder des Auftraggebers sowie die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Schuhe gemäß Ziffer I. zu erteilen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Februar 2010

    LG Hamburg, Urteil 14.08.2009, Az. 406 O 235/08
    §§ 3; 4 Nr. 11; 8 Abs. 4; 12 Abs. 1 UWG; 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine GmbH & Co. KG, welche nicht die Komplementärin (GmbH), sondern nur deren Geschäftsführer im Impressum angebe, keinen Wettbewerbsverstoß begeht. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG treffe geschäftsmäßige Diensteanbieter zwar die Verpflichtung, den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten … leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Als Kommanditgesellschaft sei die Klägerin zwar nach §§ 124, 161 Abs. 2 HGB rechtsfähig, jedoch keine juristische Person, sondern eine Personengesellschaft in der Form der Gesamthandsgemeinschaft (vgl. Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., 2008, §§ 124, 161 HGB jeweils Rn. 1, 2). Nach dem Wortlaut der Norm würde die Klägerin daher nicht die Verpflichtung zur Nennung eines Vertretungsberechtigten treffen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 12.11.2008, Az. 312 O 733/08
    § 308 Nr. 1 BGB; § 1 Abs. 1 Nr. 9 BGB-InfoV, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Hamburg hat entscheiden, dass die Klausel „Die Lieferung erfolgt i.d.R. sofort nach Zahlungseingang“ zulässig ist. Das Landgericht wollte die Beurteilung des Kammergerichts Berlin in dem Beschluss vom 03.04.2007 (Link: Beschluss) nicht teilen, wonach mit dieser Klausel sich der Verwender gleichsam beliebig die Festlegung der Leistungszeit vorbehalte. Mit Recht werde in der Entscheidung des Kammergerichts herausgearbeitet, dass § 308 Nr. 1 BGB verhindern wolle dass die Leistungszeit mehr oder weniger in das Belieben des AGB-Verwenders gestellt werde. Bei der hier vom Antragsgegner verwendeten Klausel sei jedoch nicht ersichtlich, dass ein derartiges freies Belieben in Anspruch genommen werden solle. Ganz im Gegenteil solle die Leistung sofort nach Zahlungseingang erfolgen. Wenn diese Angabe durch die Formulierung „in der Regel“ relativiert werde, bedeutet das nichts anderes, als dass nicht immer 100%ig gewährleistet werden könne, dass die Versendung sofort erfolgen könne. (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Januar 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 30.04.2009, Az. 315 O 72/08
    § 140a PatG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass das bloße körperliche Verbringen von patentverletzender Ware (hier: CD-Rs) nach Deutschland mit dem Ziel der anschließenden Durchfuhr der Waren ins Ausland keine Patentverletzung (in Deutschland) und damit keinen Anspruch auf Vernichtung auf der Grundlage von § 140a PatG begründet. Gegenteiliges sei weder der aktuellen Rechtsprechung zu entnehmen, noch der Anwendung der „Produktpiraterie-Verordnung“ auf den vorliegenden Fall. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Beschluss vom 07.10.2009, Az. 325 O 190/09
    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB

    Das LG Hamburg hat einen Prozesskostenhilfeantrag eines der Sedlmayr-Mörder abgelehnt, welcher der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen einen Suchmaschinenbetreiber dienen sollte. Da die Antragsgegnerin – jedenfalls soweit es die verfahrensgegenständlichen, von ihr angebotenen Dienste anbelangt – keine eigenen Inhalte verbreitet hätte, würde der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus §§ 823, 1004 BGB (analog) i.V.m. dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht voraussetzen, dass die Antragsgegnerin die sie als Suchmaschinen-Betreiberin treffenden Prüfpflichten verletzt hätte und deshalb als Störerin zur Unterlassung verpflichtet wäre. Die Darlegungen des Antragstellers hätten, so die Kammer, allerdings nicht ergeben, dass die Antragsgegnerin ihren Prüfpflichten nicht nachgekommen wäre. (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 16.06.2009, Az. 407 O 300/07
    §§ 7 Abs. 1, 2 Nr. 2
    ; 8 Abs. 3 Nr. 3; 12 Abs. 1 S. 2 BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Telefonunternehmen wettbewerbswidrig handelt, wenn es Mitarbeiter Verbraucher ohne deren vorherige Einwilligung anrufen lässt, um diese für Telefonanschlüsse des eigenen Unternehmens zu gewinnen. Im vorliegenden Fall hatte das Telefonunternehmen eine Zeugin angerufen und dieser eine DSL-Flatrate angeboten; um einen solchen Anruf hatte die Zeugin vorher nicht gebeten. Die Zeugin hatte die Anruferin gebeten, ihr ein schriftliches Angebot zuzusenden, weil es sich bei dem häuslichen Telefonanschluss um einen solchen ihres Ehemannes handele. Dies sei ihr zugesagt worden mit dem Hinweis, ihr Ehemann brauche auf das Angebot nicht zu reagieren, wenn er es nicht annehmen wolle. Die Anruferin hatte sodann nach der Bankverbindung gefragt, welche die Zeugin jedoch nicht preisgegeben hatte. Kurz darauf bestätigte die Beklagte sodann eine freenet-DSL-Bestellung gegenüber dem Ehemann der Zeugin. Dies befand die Kammer für unlauter.

  • veröffentlicht am 7. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2009, Az. 312 O 142/09
    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auch per E-Mail versandt werden kann. Im vorliegenden Fall hatte der abmahnende Rechtsanwalt seine Abmahnung an die Antragsgegnerin geschickt sowie per Blindkopie (bcc, blind carbon copy) an einen Kollegen aus der eigenen Kanzlei, der den Zugang der Email eidesstattlich versichert hatte. Bei der Antragsgegnerin war die E-Mail-Abmahnung nicht zur Kenntnis genommen, weil sie von der „Firewall“ abgefangen worden war. Das Risiko, dass eine abgesandte Email die Antragsgegnerin nicht erreiche, habe der Adressat zu tragen.
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  • veröffentlicht am 1. Dezember 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 16.12.2008, Az. 312 O 436/08
    §§ 3; 7 Abs. 1, 2 Nr. 2 UWG, Art. 8 iVm. Anhang I Nr. 26 UGP-RL

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass auch bereits ein einmaliger Werbeanruf (hier: Vermittlung von Gewinnspiel) als unzumutbare Belästigung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG anzusehen ist. Die Beklagte hatte eingewandt, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG sei seit dem 12.07.2007 zwingend richtlinienkonform auszulegen, so dass Art. 8 iVm. Anhang I Nr. 26 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) Anwendung finde, der besage, dass als aggressive Geschäftspraktik anzusehen sei, wenn Kunden durch hartnäckiges und unerwünschtes Ansprechen über Telefon usw. geworben werden; dies schließe ein einmaliges unerwünschtes Ansprechen als aggressive Geschäftspraktik bereits aus, da es an der Hartnäckigkeit fehle.
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  • veröffentlicht am 15. November 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 08.05.2009, Az. 308 O 472/08
    §§ 823; 1004 BGB; 85; 97 UrhG

    Das LG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass ein Rechteinhaber, der wegen illegalen Filesharings, besser: der Vorhaltung illegaler Einrichtungen zur Ermöglichung des Filesharings, gegen Dritte vorgeht, seine Rechte an den verfahrensgegenständlichen Werken lückenlos nachweisen muss. Die Klägerin, eine Tochtergesellschaft des Universal-Konzerns, nahm den Beklagten nach Durchführung des einstweiligen Verfügungsverfahrens in der Hauptsache auf Unterlassung wegen des nach ihrer Auffassung urheberrechtsverletzenden Betriebs eines eDonkey-Servers in Anspruch. Darüber hinaus verlangte sie vom Beklagten Erstattung von Abmahnkosten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 13.03.2009, Az. 308 O 645/08
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 16, 19 a, 97 Abs. 1
    UrhG

    Das LG Hamburg hat in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass ein urheberrechtlich erlaubtes Framing dann nicht vorliegt, wenn das streitgegenständliche Werk (hier: der Lebenslauf eines Rechtsanwalts) ohne jede optische Abgrenzung völlig in eine andere Website und dies mit eigenen Ausführungen des Websitebetreibers integriert wird. Insoweit handele es sich um einen anderen Sachverhalt, als bei dem der Google-Entscheidung des LG Hamburg (MMR 2009, 55, 57, dort unter lit. B.l.4.b) zugrunde liegenden Sachverhalt, nach dem der Nutzer über ein Thumbnail-Bild in der Bildersuche klar erkennbar auf das Bild der Originalseite geführt und dieses Bild deutlich abgegrenzt von der oberen Google-Leiste eigenständig und ohne jede Bewertung und Kommentierung eingestellt worden sei.

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