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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. März 2016

    LG Köln, Urteil vom 03.06.2015, Az. 28 O 466/14
    § 1004 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Fotos einer Schauspielerin, welches im Trailerbereich eines Filmsets aufgenommen wurde und die Abgebildete mit einem angeblichen „Babybauch“ zeigt sowie die dazugehörige Berichterstattung „Schwanger oder nicht? K kugelt sich vor die Kamera“ die Persönlichkeitsrechte der Schauspielerin verletzt. Das Vorliegen einer Schwangerschaft gehöre zum Kernbereich der Privatsphäre, so dass die Rechte der Klägerin das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegen würden. Einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 7.500,00 EUR erachtete das Gericht als angemessen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Februar 2016

    LG Köln, Urteil vom 13.01.2016, Az. 84 O 174/15 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Köln hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass die Angabe von unverbindlichen Preisempfehlungen und Unterschreitung derselben irreführend ist, wenn der Anbieter eines Produkts dieses exklusiv vertreibt. In diesem Fall sei die sog. „UVP“ ein Mondpreis, der  nie wirklich gefordert worden sei und das nunmehrige Angebot besonders günstig erscheinen lasse solle. Damit würden Verbraucher getäuscht, so dass ein wettbewerbswidriges Handeln anzunehmen sei.

  • veröffentlicht am 11. Februar 2016

    LG Köln, Beschluss vom 26.11.2015, Az. 33 O 230/15
    § 13 TMG, § 3a UWG,

    Das LG Köln hat entschieden, dass das Fehlen einer Datenschutzerklärung als Wettbewerbsverstoß zu werten ist. Auch dürfe keine Werbung für Dienstleistungen hinsichtlich Google adWords gemacht werden, ohne die für den genannten Preis gewährte Leistung zu beschreiben. Gegen die einstweilige Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Sie ist mit einem für wettbewerbsrechtliche Verfahren eher hohen Streitwert von 50.000 EUR versehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 21. Januar 2016

    LG Köln, Urteil vom 16.09.2015, Az. 28 O 14/14
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Betreiber der Suchmaschine Google für Rechtsverletzungen Dritter auf von der Suche erfassten Websites selbst haftet, wenn er über die Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt worden ist und gleichwohl keine geeigneten Maßnahmen ergreift, den Aufruf des Inhalts über die Suchmaschine zu blockieren.  Der Betreiber einer Suchmaschine sei zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, die nach Eingabe eines Suchbegriffs angezeigten Suchergebnisse generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Auch bestehe kein Anspruch auf Einrichtung eines Suchfilters für Suchbegriffe zu rechtsverletzenden Inhalten. Dies würde den Betrieb einer Suchmaschine mit dem Ziel einer schnellen Recherchemöglichkeit der Nutzer unzumutbar erschweren. Eine Verantwortlichkeit komme jedoch dann in Betracht, wenn der Suchmaschinenbetreiber Kenntnis von der Rechtsverletzung erlange, welche durch die eigene Indexierung auffindbar gemacht werde. Weise ein Betroffener den Suchmaschinenbetreiber auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte hin, könne der Suchmaschinenbetreiber wie ein Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 24. November 2015

    LG Köln, Urteil vom 13.05.2015, Az. 28 O 11/15
    § 1004 BGB, § 823 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Registrar einer Domain ebenso wie ein Host-Provider für auf der Domain veröffentlichte rechtsverletzende Beiträge als Störer haftet. Somit habe der Registrar nach Kenntniserlangung einer möglichen Verletzung diese zu prüfen und ggf. zu löschen. Das LG Frankfurt a.M. hat demgegenüber eine Haftung des bloßen Registrars verneint (hier) und war der Auffassung, dass eine Gleichsetzung mit einem Host-Provider gerade nicht angezeigt sei. Zum Volltext der Entscheidung des LG Köln hier.

  • veröffentlicht am 11. November 2015

    LG Köln, Urteil vom 14.10.2015, Az. 84 O 149/14
    § 9 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass das sog. Anhängen über die ASIN-Nummer an ein fremdes Amazon-Angebot irreführend ist, wenn dadurch über die betriebliche Herkunft eines Produkts getäuscht wird. Die Nutzung bereits vorhandener ASIN-Nummern ist nur beim Vertrieb eines identischen Produkts zulässig. Vorliegend handelte es sich jedoch nicht um ein identisches Produkt, so dass ein Wettbewerbsverstoß vorgelegen habe. Dieser löse auch Schadensersatzansprüche aus, die im Wege des entgangenen Gewinns berechnet werden könnten. Grundsätzlich könne zwar nicht einfach davon ausgegangen werden, dass der Umsatz des Verletzers in vollem Umfang dem Verletzten zu Gute gekommen wäre, vorliegend war die Klägerin jedoch Exklusiv-Anbieterin des streitgegenständlichen Produkts. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2015

    LG Köln, Urteil vom 06.08.2015, Az. 14 S 2/15
    § 97 UrhG, § 97a UrhG, § 15 Abs. 2 UrhG, § 19 a UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass für das widerrechtliche Verbreiten eines urheberrechtlich geschützten Hörbuchs über ein Filesharing-Netzwerk ein Schadensersatz von 450,00 EUR angemessen ist. Auch der angenommene Unterlassungsstreitwert von 10.000,00 EUR als Grundlage der Gebührenbemessung sei nicht zu beanstanden. Die Vorinstanz hatte den Schadensersatz auf 25,00 EUR reduziert, weil der Tatbeitrag eines einzelnen Filesharing-Teilnehmers an der Verbreitung eines Werkes sehr gering sei. Dieser Auffassung schloss sich das Landgericht nicht an, sondern hielt die Bemessung des Schadens nach der Methode der Lizenzanalogie für angezeigt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 23. Oktober 2015

    LG Köln, Urteil vom 20.08.2015, Az. 31 O 112/15
    § 6a S. 1 EnVKV, § 2 UKlaG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Energieeffizienzklasse angegeben werden muss, wenn ein Produkt unter Angabe des Preises beworben wird. Eine solche Werbung für ein Produkt ist bereits gegeben, wenn auf Übersichtsseiten die konkreten Modelle und deren Preise zu erkennen sind. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 24. August 2015

    LG Köln, Beschluss vom 06.05.2015, Az. 14 O 123/14
    § 104 a UrhG; § 32 ZPO

    Das LG Köln hat entschieden, dass – trotz der gesetzlichen Regelung des § 104 a UrhG – auch bei urheberrechtlichen Klagen gegen natürliche Personen ausnahmsweise der sog. fliegende Gerichtsstand des § 32 ZPO gelten kann. Bei Verwendung von geschützten Werken für eine gewerbliche Tätigkeit sehe das Gesetz selbst diese Ausnahme vor. Bislang fand diese Ausnahmeregelung in Filesharing-Fällen jedoch kaum Anwendung, da in der Regel eine private Verwendung zu Grunde liege. Vorliegend nahm das Gericht bei der Verbreitung dreier Computerspiele jedoch ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung an. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. August 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 10.06.2015, Az. 28 O 547/14
    § 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten und Whats-App-Protokolle betreffend die Beziehung eines bekannten Sportlers dessen Persönlichkeitsrechte verletzt. Über das Bestehen einer Beziehung hinaus seien seitens des Klägers keine Beziehungsdetails öffentlich gemacht worden, so dass keine Selbstöffnung vorliege, welche die Privatsphäre einschränke. Zum Volltext der Entscheidung:

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