Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bonn: Kein Verschulden bei Weiterverwendung eines Werbefotos nach Ablauf der Lizensierungveröffentlicht am 23. Juli 2015
LG Bonn, Urteil vom 22.04.2015, Az. 9 O 163/14
§ 823 BGB; § 22 KUGDas LG Bonn hat entschieden, dass der Inhaber eines Schuhgeschäfts, der mit einem Fotomodell gefertigte Werbeplakate nach Ablauf der Lizensierungszeit von einem Jahr weiterverwendete, nicht zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet ist. In diesem konkreten Fall entfalle das Verschulden, weil der Ladeninhaber von der Werbeagentur, die das Bildmaterial übersandte, nicht über die zeitliche Begrenzung der Lizensierung informiert wurde. Von dem Inhaber eines Einzelgeschäfts könne auch nicht erwartet werden, dass er sich im Model- und Werbegeschäft besonders gut auskenne. Daraus folgend war der Inhaber zwar zur Unterlassung verpflichtet, musste aber keinen Lizenzschadensersatz leisten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bonn: Wettbewerbswidrige Werbung für Gewichtsabnahme „ohne Hungergefühle“veröffentlicht am 26. Juni 2015
LG Bonn, Urteil vom 11.03.2015, Az. 30 O 33/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG; § 3 S. 2 Nr. 1, Nr. 2 HWGDas LG Bonn hat entschieden, dass die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels für eine Stoffwechseltherapie zur Gewichtsabnahme unzulässig ist, wenn sie den Eindruck erwecke, sich auch an krankhaft fettleibige Personen zu richten, eine Abnahme „ohne Hungergefühle“ verspreche und eine sichere Wirkung suggeriere. Darin liege eine Irreführung, weil dem Produkt eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkung beigelegt werde, die es tatsächlich nicht besitze. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bonn: Werbung mit „bester Netzqualität“ ist als irreführende Alleinstellungsbehauptung wettbewerbswidrigveröffentlicht am 23. Januar 2015
LG Bonn, Urteil vom 18.12.2014, Az. 12 O 24/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Bonn hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass die Werbeaussage „Beste Netzqualität“ seitens eines Telekommunikationsanbieters irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn nicht tatsächlich das qualitativ beste Netz angeboten werde. Vorliegend habe das beworbene Mobilfunknetz in Tests von Fachzeitschriften jedoch schlechter abgeschnitten als zwei andere Netze, so dass das Gericht zur Unterlassung der Aussage verurteilte.
- LG Bonn: Zertifikat über die Befähigung als „State-certified Engineer C“ für einen staatlich geprüften Techniker ist irreführendveröffentlicht am 19. November 2014
LG Bonn, Urteil vom 15.05.2014, Az. 14 O 86/13
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs.1 UWG; § 1 IngGNRWDas LG Bonn hat entschieden, dass ein Zertifikat über eine „ingenieurgemäße Ausbildung“ und die Eigenschaft als „State-certified Engineer C“ für einen staatlich geprüften Techniker irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Das Zertifikat erwecke den Eindruck, dass die Qualifikation eines stattlichen geprüften Technikers mit der eines Ingenieurs als Hochschulabsolvent gleichzusetzen sei. Dies entspreche jedoch nicht den Tatsachen, so dass der Verkehr getäuscht werde. Daher sei die Erteilung eines solchen Zertifikats durch einen Bundesverband für Aufstiegsfortbildungen zu unterlassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bonn: Negative eBay-Bewertung mit wahrem Tatsachenkern muss nicht gelöscht werdenveröffentlicht am 14. November 2014
LG Bonn, Urteil vom 24.06.2014, Az. 8 S 23/13
§ 280 BGB, § 823 BGB, § 824 BGBDas LG Bonn hat entschieden, dass eine negative eBay-Bewertung, die im Kern eine zutreffende Tatsachenbehauptung enthält, nicht zurückgenommen oder korrigiert werden muss. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Bonn: Zur Schadensersatzpflicht wegen unterlassener Kontrolle des E-Mail-Spam-Ordnersveröffentlicht am 16. Juli 2014
LG Bonn, Urteil vom 10.01.2014, Az. 15 O 189/13
§ 280 Abs. 1 BGB, § 675 Abs. 1 BGB, § 611 BGBDas LG Bonn hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt verpflichtet ist, seinen Spam-Ordner auf eingehende Mandats-E-Mails zu überprüfen. Im vorliegenden Fall hatte der Rechtsanwalt eine E-Mail der Gegenseite mit einem Vergleichsvorschlag nicht rechtzeitig an seine Mandantin weitergeleitet. Für den entstandenen Schaden wurde er bzw. die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfolgreich in Regress genommen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Bonn: Einmalige Postwurfsendung trotz „Keine-Werbung“-Aufkleber bewirkt nicht automatisch einen Anspruch auf Unterlassung gegen das beworbene Unternehmenveröffentlicht am 23. Mai 2014
LG Bonn, Urteil vom 15.01.2014, Az. 5 S 7/13
§ 1004 BGB, § 903 BGB, § 823 Abs. 1 BGB
Das LG Bonn hat entschieden, dass ein Aufkleber auf dem Briefkasten mit der Aufschrift „Keine Werbung“ grundsätzlich bewirkt, dass der Besitzer einen Unterlassungsanspruch gegen den Werbenden erhält, sofern der Aufkleber missachtet wird. Er müsse jedoch beweisen, dass der Werbende auch tatsächlich Störer sei, d.h. den Einwurf von Werbematerial veranlasst habe. Bei nur einmaligen Prospekteinwurf sei nicht im Wege des Anscheinsbeweises davon auszugehen, dass dem Beworbenen der Einwurf zuzurechnen sei. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Bonn: Headhunter müssen sich zu erkennen geben, anderenfalls liegt eine unzumutbare Belästigung vorveröffentlicht am 9. Juli 2013
LG Bonn, Urteil vom 03.01.2013, Az. 14 O 165/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr.1 UWG, § 3 UWG, § 7 Abs. 1 UWGDas LG Bonn hat entschieden, dass ein sog. Headhunter, der Mitarbeiter eines anderen Unternehmens abwerben möchte, seine Identität gleich zu Beginn eines Gesprächs zu erkennen geben muss. Werde bei einem Anruf ein Mitarbeiter der Telefonzentrale über die Identität im Unklaren gelassen oder getäuscht, um die Weiterleitung zu einem Mitarbeiter zu erreichen, liege ein unzumutbare Belästigung und damit eine unlautere geschäftliche Handlung vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bonn: Bank darf für die Gewährung eines Darlehens kein „Bearbeitungsentgelt“ per AGB-Klausel erhebenveröffentlicht am 30. April 2013
LG Bonn, Urteil vom 16.04.2013, Az. 8 S 293/12
§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 812 Abs. 1 S. 1 BGBDas LG Bonn hat entschieden, dass die Erhebung eines „Bearbeitungsgeldes“ im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vergabe eines Darlehens unwirksam ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Bonn: Eine Werbung für Zahnimplantate mit günstigem Pauschalpreis ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 23. Oktober 2011
LG Bonn, Urteil vom 21.04.2011, Az. 14 O 184/10
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 2 GOZ, § 4 GOZ, § 5 GOZ, § 15 GOZDas LG Bonn hat entschieden, dass eine Zahnarztpraxis nicht mit einem Pauschalpreis für zahnärztliche Leistungen werben darf (hier: Zahnimplantate). Der Beklagte habe mit seiner Werbung gegen die Preisvorschriften der GOZ verstoßen und damit wettbewerbswidrig gehandelt. Sein Verhalten sei nicht von § 2 Abs. 1 GOZ gedeckt. Danach könne durch Vereinbarung eine von dieser Verordnung (GOZ) abweichende Höhe der Vergütung festgelegt werden, wobei gem. § 2 Abs. 2 GOZ die Vereinbarung in einem Schriftstück zu treffen sei. Die Dispositionsfreiheit sei also auf die „abweichende Höhe der Vergütung“ beschränkt; nur insoweit könnten die in den Vorschriften der GOZ enthaltenen Berechnungsregelungen grundsätzlich abbedungen werden. Die Zahlung eines pauschalen Honorars genüge den Anforderungen nicht. Eine Abrechnung auf Basis eines Pauschalpreises könne der Beklagte auch nicht fällig stellen (vgl. § 10 Abs. 1, 2 Nr. 2 GOZ). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)