Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Nutzer einer Bewertungsplattform darf neben eigentlicher Leistung auch die Vergütungsmodelle bewertenveröffentlicht am 20. August 2013
LG München I, Urteil vom 28.05.2013, Az. 25 O 9554/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 GGDas LG München I hat entschieden, dass der Betreiber einer Bewertungsplattform nicht für die Meinungsäußerungen der Plattformnutzer haftet und es den Nutzern solcher Bewertungsplattformen auch gestattet ist, neben der Leistung die Vergütungsmodelle zu beurteilen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Ein Pornofilm unterliegt nicht dem Urheberrechtsschutz eines Filmwerks gemäß § 94 UrhG / „Primitive Darstellung sexueller Vorgänge“veröffentlicht am 28. Juni 2013
LG München I, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 O 22293/12
§ 2 Abs. 2 UrhG, § 6 UrhG, § 94 UrhG, § 95 UrhG, § 126 Abs. 2 UrhG, § 128 Abs. 2 UrhGDas LG München I hat entschieden, dass die US-Pornofilme „Flexible Beauty“ und „Young Passion“ in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des fliegenden Gerichtsstandes, auch wenn dieser der Ausnutzung des Rechtsprechungsgefälles dient / Zur Erstattung von Reisekosten bei auswärtigen Filesharing-Prozessenveröffentlicht am 18. April 2013
LG München I, Urteil vom 22.03.2013, Az. 13 T 20183/12 – nicht rechtskräftig
§ 242 BGB, § 32 ZPO, § 35 ZPO, § 91 Abs. 1 S.1 ZPO, § 91 Abs. 2 S. 1 ZPODas LG München I hat entschieden, dass die Erwägung, die Rechtsprechung eines nach dem Prinzip des „fliegenden Gerichtsstandes“ erfolgte Inanspruchnahme eines auswärtigen Gerichts die Ansprüche des Klägers „in besonderer Weise“ stütze, lediglich eine strategische Erwägung darstelle („forum-shopping“), die nicht vom Schutzzweck der §§ 32 und 35 ZPO erfasst ist. Unberührt bleibe das Recht des Klägers, sich aus diesen strategischen Gründen für eine Klage in München zu entscheiden. Hinnehmen müsse er jedoch, dass er dann die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht erstattet bekomme. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München: Auskunftei kann wegen falscher Bonitätsauskunft auf Unterlassung in Anspruch genommen werdenveröffentlicht am 15. März 2013
LG München I, Urteil vom 08.08.2012, Az. 25 O 13635/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 2 GG, Art. 12 GGDas LG München I hat entschieden, dass eine Auskunftei (wie z.B. die SCHUFA) zur Unterlassung verpflichtet ist, wenn sie gegenüber einem anfragenden Unternehmen eine unzutreffende Auskunft zur Bonität / Scorewert erteilt. Hierin liege eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; es sei sowohl das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als auch die Ehre der Klägerin verletzt. Unzutreffende Bonitätsauskünfte seien per se nicht durch § 28a BDSG und § 29 BDSG erlaubt. Der Streitwert wurde auf 8.000 EUR festgesetzt.
- LG München I: Zum möglichen „Verletzerzuschlag“ bei einer Patentverletzungveröffentlicht am 12. November 2012
LG München I, Urteil vom 25.03.2010, Az. 7 O 17716/09
§ 139 PatGDas LG München I hat entschieden, dass der bei einer Patentverletzung nach dem Grundsatz der Lizenzanalogie berechnete Schadensersatz nicht nur den maximal am freien Markt erzielbaren Lizenzsatz umfasst, sondern auch – „abhängig von den Umständen des Einzelfalls“ – erhöhte Gebühren für die Art der Rechtsverletzung gezahlt werden müssten. Gegebenenfalls könne eine “merkliche” Erhöhung des üblicherweise vereinbarten Lizenzsatzes ausgeurteilt werden. Die in unbefangenen Situationen vereinbarten Lizenzsätze würden regelmäßig nur den unteren Bereich dessen darstellen, was vernünftige Lizenzpartner vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss des Lizenzvertrags die künftige Entwicklung und insbesondere die Zeitdauer und das Maß der Patentbenutzung vorausgesehen hätten. Die Parteien würden mit den Kenntnissen nach Durchführung des Verletzungsprozesses einen merklich höheren Lizenzsatz vereinbart haben. Von einem Strafschadensersatz will die Kammer nichts wissen. „Die gefundene Auslegung bewegt sich allein im Bereich der angemessenen Anwendung der Lizenzanalogiesätze und berührt nicht den von der Richtlinie als nicht mehr zulässig bezeichneten Bereich des Strafschadensersatzes. Sie ist im vorliegenden Fall für sämtliche Zeiträume anzuwenden, da sie nicht erst auf der Umsetzungsverpflichtung bzw. Umsetzung der Richtlinie beruht, sondern schon nach bisherigem Recht geboten war.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Garantiezusage unterliegt AGB-Recht, auch wenn sie über die gesetzlichen Verbraucherrechte hinausgeht / Garantieinhalt und -einschränkungen dürfen nicht in unterschiedlichen AGB-Klauseln untergebracht werdenveröffentlicht am 20. Oktober 2012
LG München I, Urteil vom 10.05.2012, Az. 12 O 18913/11
§ 13 BGB, § 14 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 443 BGB, § 477 Abs. 1 BGB, § 1 UKlaG, § 3 UKlaG, § 6 UKlaGDas LG München I hat entschieden, dass es unzulässig, da intransparent ist, wenn ein Unternehmen mit einer Garantiezusage wirbt, welche sodann an anderer Stelle eingeschränkt wird. Im vorliegenden Fall war bei Solarenergie-Modulen bei Leistungsabfall ein Austausch garantiert worden, ohne zugleich darauf hinzuweisen, dass der Verbraucher in diesem Falle die Montagekosten zu übernehmen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Die Gültigkeit eines Gutscheins für ein Aufbauseminar zum Punkteabbau im Verkehrszentralregister darf nicht auf 12 Monate befristet werdenveröffentlicht am 19. Oktober 2012
LG München I, Beschluss vom 22.03.2012, Az. 33 O 27257/11
§ 4 Nr 11 UWG, § 5a Abs 2 UWG, § 5a Abs 3 Nr 1 UWG, § 307 BGBDas LG MÜnchen I hat entschieden, dass ein Verbraucher unangemessen benachteiligt wird, wenn ein Seminaranbieter die Gültigkeit eines Gutscheins für ein Aufbauseminar zum Punkteabbau im Flensburger Verkehrszentralregister mit den Worten „12 Monate gültig“ befristet, da diese Frist von der dreijährigen Regelverjährung der §§ 194 ff. BGB abweicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Patentlizenz erlischt unter bestimmten Umständen nicht bei Insolvenz des Lizenzgebersveröffentlicht am 16. Oktober 2012
LG München I, Urteil vom 09.02.2012, Az. 7 O 1906/11
§ 15 Abs. 1 S. 2 PatG, § 15 Abs. 3 PatG, § 103 InsODas LG München I hat entschieden, dass eine patentrechtliche Lizenz unter bestimmten Umständen auch dann nicht erlischt, wenn der betreffende Lizenzgeber Insolvenz anmeldet. Ausgang des Rechtsstreits ist § 103 InsO, wonach bei einem gegenseitigen Vertrag, der zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt ist, die Erfüllung vom Insolvenzverwalter abgelehnt werden kann. Bei (Patent-) Lizenzverträgen geht die herrschende Meinung davon aus, dass es sich um ein pachtähnliches Dauerschuldverhältnis handele, was in jedem Falle bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch nicht erfüllt sei, da die Leistungen (Lizenznutzung gegen periodisches Entgelt) fortwährend zu erbringen seien. § 119 InsO bestimmt, dass diese Regelung nicht umgangen werden darf. Gleichwohl hat das LG München I darauf hingewiesen, dass gewissermaßen eine „zulässige Umgehung“ dann vorliegt, wenn es sich um eine unwiderrufliche Lizenzeinräumung handele und die Vergütung entweder in einer unwiderruflich erteilten sog. Kreuzlizenz (wie hier) liege oder aber in einem einmalig zu zahlenden Lizenzbetrag. Auch zu einem weiteren Weg in die Insolvenzfestigkeit der Lizenz nahm die Kammer Stellung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Abgabe der Unterlassungserklärung nach Zustellung der einstweiligen Verfügung mindert nicht den Streitwertveröffentlicht am 16. Oktober 2012
LG München I, Beschluss vom 11.09.2012, Az. 7 O 20136/08
§ 3 ZPO, § 3 GKG, § 51 Abs. 1 GKG, § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKGDas LG München I hat entschieden, dass sich der Streitwert eines Verfügungsverfahrens nicht durch die Reaktion des Antragsgegners auf die erlassene einstweilige Verfügung (hier: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) ändert. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG München I: Plattenfirma schuldet auf Grund einer vertraglichen Abfindungsvereinbarung keine Nachvergütung aus der Verwertung von Elvis Presley-Musikstückenveröffentlicht am 15. Dezember 2011
LG München I, Urteil vom 23.11.2011, Az. 21 O 25511/10
§ 32 UrhGDas LG München I hat laut Pressemitteilung 12/11 vom 23.11.2011 entschieden, dass eine Gesellschaft, welche über die Rechte an Elvis Presleys Tonaufnahmen verfügt, keine Vergütungsansprüche gegen seine frühere Plattenfirma besitzt, die über die Verwertung der vor 1973 entstandenen Aufnahmen Presleys erhebliche Einnahmen verzeichnet. 1973 hatte Presley gegen einen Abfindung von mehreren Millionen Dollar die Verwertungsrechte an seinen Tonaufnahmen an die Plattenfirma abgetreten („ein für allemal“). Die Gesellschaft erhob nun gegen die Plattenfirma Klage auf Nachzahlung von 1,3 Mio. EUR im Wege der „Nachvergütung“. Dies lehnte die Kammer ab (Zitat aus der Pressemitteilung): (mehr …)