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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Juli 2010

    LG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2010, Az. 10 T 122/10
    §
    68 GKG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass eine Streitwertbeschwerde einer Partei mit dem Ziel der Erhöhung des Streitwertes mangels Beschwer regelmäßig unzulässig ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Januar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Beschluss vom 11.02.2009, Az. 31 O 24/09 KfH
    §§ 3, 5 UWG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass der Hinweis „Rechnung mit ausgewiesener Mwst. auf ihren Namen“ eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten sein kann. Mit den beanstandeten Hinweisen auf die Ausstellung von Rechnungen mit Mehrwertsteuer und der zweijährigen Gewährleistung bei Neuware stelle die Antragsgegnerin Selbstverständlichkeiten, die gesetzlich geregelt seien, als Besonderheit bei einem eBay-Verkauf heraus. Derartige Selbstverständlichkeiten würden dann eine irreführende Werbung darstellen, wenn der Hinweis auf eBay-Artikelseiten werbemäßig betont werde. Das sei vorliegend der Fall, weil dem Verbraucher unter der Überschrift „Warum bei uns kaufen“ suggeriert werde, dass es sich um besondere Vorteile eines Einkaufs bei der Antragsgegnerin handele, die andere Verkäufer nicht gewährten, was tatsächlich nicht der Fall sei.

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stuttgart, Urteil vom 22.10.2009, Az. 17 O 429/09
    §§ 823, 1004 BGB analog
    , § 22 KUG; § 184 GVG

    Das LG Stuttgart hat die Klage eines angeblichen Nachlassverwalters des verstorbenen Michael Jacksons auch wegen Verletzung seines postmortalen Persönlichkeitsrechts abgelehnt. Somit durfte die Konzertveranstaltung „King of Pop – The Show“ im Juni 2009, in der ein Double von Michael Jackson auftrat, wie geplant stattfinden. Der Kläger sei zur Geltendmachung des Rechts am eigenen Bilde (§ 22 KUG) nicht berechtigt. Diese Befugnis obläge allein den Angehörigen des Verstorbenen. Entsprechendes gelte für das allgemeine Persönlichkeitsrecht, dessen Schutz nach dem Tode von den Angehörigen und nicht zwingend von den Erben wahrzunehmen sei, jedenfalls soweit es nicht um die Beeinträchtigung vermögenswerter Interessen gehe (Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., § 823 Rdnr. 90). Im Übrigen seien eine Stellung als Nachlassverwalter und die entsprechenden Klagebefugnisse nach US-amerikanischem Recht nicht ausreichend nachgewiesen worden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. November 2009

    LG Stuttgart, Urteil vom 07.07.2009, Az. 17 O 118/09
    §§ 670; 677; 678; 683 S. 1; 823 Abs. 1 BGB

    Das LG Stuttgart hat darauf hingewiesen, dass eine unberechtigte Abmahnung, die aber vor einem greifbaren Verdachtshintergrund ausgesprochen wird, dem Abgemahnten keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz gewährt. Nachdem es Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB und UWG wegen unberechtigter Abmahnung abgewiesen und auf die bestehende Rechtsprechung verwiesen hatte, widmete es sich den Erstattungsansprüchen aus § 678 BGB. Da der Abmahnende den Ersatz seiner Aufwendungen nach § 683 Satz 1, 677, 670 BGB beanspruchen könne, sei es folgerichtig, zugunsten des zu Unrecht Abgemahnten die Regelung des § 678 BGB anzuwenden (vgl. OLG München, WRP 2008, 1384 m.w.N.). (mehr …)

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