Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Bei illegalem Download von Musik ist pro Titel ein Schadensersatz in Höhe von 200,00 EUR zu zahlenveröffentlicht am 11. Juni 2015
BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az. I ZR 7/14
§ 823 Abs. 1 BGBDer BGH hat im Rahmen seines Urteils „Tauschbörse II“ entschieden: „Bei der Bemessung des Schadensersatzes in Form der Lizenzanalogie ist das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei von einem Betrag von 200 € für jeden der insgesamt 15 in die Schadensberechnung einbezogenen Musiktitel ausgegangen. Das Berufungsgericht hat schließlich mit Recht auch einen Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten angenommen und dessen Höhe auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnet.“ Zur Pressemitteilung Nr. 092/2015 vom 11.06.2015 (hier).
- AG Bochum: Nur 100,00 EUR Schadensersatz für fragmentarischen Upload eines Musikstücks und 83,54 EUR Abmahnkostenveröffentlicht am 18. November 2014
AG Bochum, (Hinweis-) Beschluss, Az. 70 C 27/14
§ 97 UrhG, § 97a UrhGDas AG Bochum hat entschieden, dass bei urheberrechtswidrigem „fragmentarischem“ Hochladen („Upload“) eines Musikstücks grundsätzlich ein Schadensersatzbetrag von nicht mehr als 100,00 EUR anzusetzen ist und der Gegenstandswert für die außergerichtlich erfolgte Abmahnung nach der doppelten Lizenzgebühr zu berechnen ist, im vorliegenden Fall 46,41 EUR.
- BGH: Zur Höhe von Zuschlägen auf die GEMA-Tarife für Tanzschulenveröffentlicht am 20. Juni 2014
BGH, Urteile vom 18.06.2014, Az. I ZR 214/12, Az. I ZR 215/12 und Az. I ZR 220/12
§ 32 UrhG, § 86 UrhG, § 12 UrhWG, § 13 UrhWG, § 33 ZPO, § 60 ZPODer BGH hat entschieden, dass die von Tanzstudios zu zahlende Vergütung in Höhe eines 30%-igen Zuschlags auf den GEMA-Tarif nicht ohne Weiteres der Billigkeit entspricht. Zur Pressemitteilung Nr. 098/2014 vom 20.06.2014:
- BGH: Computerspiel-Hersteller muss Schadensersatz für unlizensiert verwendete Begleitmusik entrichtenveröffentlicht am 4. April 2013
BGH, Beschluss vom 20.09.2012, Az. I ZR 177/11
§ 97 UrhGDer BGH hat entschieden, dass ein Hersteller eines Computerspiels dafür sorgen muss, dass er für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Musikstücke als Begleitmusik zu seinem Spiel Lizenzen bei dem Berechtigten einholt. Anderenfalls sei er dem Berechtigten zum Schadensersatz verpflichtet. Dieser richte sich in der Höhe nach Abschnitt III des Tarifs der Klägerin für die Vervielfältigung von Werken auf audiovisuellen Datenträgern und deren Verbreitung zum persönlichen Gebrauch in Form von Spielen in der Fassung vom 01.05.2005 (Tarif VR-AV DT-H 3) und werde zutreffend mit 11,25% des Nettoverkaufserlöses einer jeden verkauften CD-ROM bemessen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Tonträger, die in einer Zahnarztpraxis ohne Wunsch der Patienten abgespielt werden, werden nicht „öffentlich“ wiedergegebenveröffentlicht am 20. März 2012
EuGH, Urteil vom 15.03.2012, Az. C-135/10
Art. 8 Abs. 2 EU-RL 2001/29Der EuGH hat entschieden, dass ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Praxis für seine Patienten wiedergibt, die unabhängig von ihrem Willen in deren Genuss gelangen, keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100 vornimmt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Ein Hotelbetreiber kann nicht staatlich von Urheberrechtsabgaben befreit werdenveröffentlicht am 16. März 2012
EuGH, Urteil vom 15.03.2012, Az. C-162/10
Art. 2 Buchst. b, d und g WPPT, Art. 15 WPPT, Erwägungsgründe 5, 7 und 16 der EU-RL 2006/115, Art. 7 EU-RL 2006/115, Art. 8 EU-RL 2006/115, Art. 10 EU-RL 2006/115Der EuGH hat entschieden, dass EU-Mitgliedsstaaten Hotelbetreiber nicht von der urheberrechtlichen Nutzervergütung an die Rechteinhaber bzw. die Verwertungsgesellschaften frei stellen können. Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber eines Hotels in seinen Zimmern Tonträger verbreitet, ohne hierfür eine angemessene Vergütung an die Hersteller zu zahlen. Auf die Entscheidung hingewiesen hat Thomas Hugi Yar (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Frankfurt a.M.: GEMA muss für chinesische Musik ihre Verwertungsberechtigung nachweisenveröffentlicht am 26. Februar 2012
AG Frankfurt a.M., Hinweisbeschluss vom 20.02.2012, Az. 32 C 36/12(18)
§ 13c Abs. 2 S. 1 WahrnGDas AG Frankfurt a.M. hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses der GEMA auferlegt, ihre Verwertungsberechtigung für chinesische Musik nachzuweisen. Diese hatte einen Mitarbeiter in ein japanisches Restaurant geschickt und in kulturfeindlicher Verallgemeinerung der asiatischen Musikkünste festgestellt, dass dort „japanische“ Musik aus den Lautsprechern tönte. Die Musik war tatsächlich chinesischer Provenienz. Gleichwohl forderte der GEMA-Mitarbeiter die Entrichtung von GEMA-Gebühren und mag unserer ausländischen Mitbürgerin § 13c Abs. 2 S. 1 WahrnG erläutert haben, der da läutet: „Macht die Verwertungsgesellschaft einen Vergütungsanspruch nach §§ 27 , 54 Abs. 1 , § 54c Abs. 1 , § 77 Abs. 2 , § 85 Abs. 4 , § 94 Abs. 4 oder § 137 Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes geltend, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt.“ In der Folge hat der Veranstalter, der die Musik durch seine Lokallautsprecher raucht, allgemein nur dann Chancen, die GEMA-Gebühren zu umgehen, wenn er nachweist, dass ausschließlich GEMA-freie Musik gespielt wird. (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Bestreiten der IP-Adressermittlung mit Nichtwissen bei Filesharing-Vorwurf zulässig / Keine Pflicht zur Erstattung von Abmahnkosten bei „unbrauchbarer Abmahnung“veröffentlicht am 16. Januar 2012
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2011, Az. I-20 W 132/11
§ 114 ZPO, § 97 Abs. 2 UrhG, § 97a Abs. 1 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein angeblicher Filesharer nicht gehindert ist, die Aktivlegitimation der Klägerinnen, das Anbieten der streitgegenständlichen Musikdateien über die IP-Adresse … und die Zuordnung dieser IP-Adresse zu ihrem Anschluss mit Nichtwissen zu bestreiten. Die Beklagte habe keinen Einblick in den Geschäftsbetrieb der Klägerinnen, des „Onlineermittlers“ und des Internetproviders. Die weitere Substantiierung des Klägervortrags sei für die Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen irrelevant. Im Übrigen hat der Senat darauf hingewiesen, dass eine Erstattung von Abmahnkosten ausscheidet, wenn die Abmahnung für ihn auf Grund grober handwerklicher Fehler „völlig unbrauchbar“ ist. Die Abmahnung hatte den Verstoß nicht erkennen lassen, zumal sich die beigefügte Unterlassungserklärung nicht auf einzelne Titel, sondern auf das ganze Musikrepertoire des Rechteinhabers bezog, was unstreitig jedenfalls nicht in seiner Gänze genutzt worden war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Internetradio-Suchmaschine darf nicht mit „20 Songs gratis“ werben, wenn sich dies nur auf Privatkopien aktuell gespielter Musikstücke beziehtveröffentlicht am 7. Juli 2011
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2011, Az. I-20 U 30/10
§§ 8 Abs. 1, 3, 5 UWG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung eines Internetportals, welches eine Suchmaschine für von Internetradios gespielter Musik zur Verfügung stellt, mit „20 Songs gratis“ bei Erwerb einer sog. Music Card irreführend ist, wenn tatsächlich nicht 20 Musikstücke aus einer Datenbank heruntergeladen werden können, sondern lediglich Musikstücke gespeichert werden können, die aktuell von Internetradiosendern gespielt werden. Der Verbraucher rechne nicht damit, dass er lediglich eine Software zur Suche bei Internetradiosendern erhalte, und dass es erforderlich sei, dass das gesuchte Musikstück während des Bestehens der Internetverbindung gespielt werde. Für den Kaufentschluss sei es allerdings entscheidend, ob ein gewünschter Titel sofort erlangt werden könne, oder ob eine zeitraubende Suche mit ungewissem Ausgang erforderlich sei. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Filesharing – In der Regel keine Auskunft bei Musikalben, die mehr als sechs Monate auf dem Markt sindveröffentlicht am 23. Mai 2011
OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2010, Az. 6 W 87/10
§ 101 Abs. 2 und 9 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass das für die Auskunft über einen Anschlussinhaber erforderliche gewerbliche Ausmaß einer Rechtsverletzung bei Musikalben, die länger als sechs Monate auf dem Markt sind, nur unter besonderen Umständen anzunehmen ist. Ein besonderer Bekanntheitsgrad des Künstlers oder eine vergangene Auszeichung seien hierfür jedoch nicht ausreichend. Die relevante Verwertungsphase sei in der Regel nach sechs Monaten abgelaufen. Sei das Album jedoch auch nach Ablauf dieses Zeitraums in den Top-50-Albumcharts vertreten, wie dies bei dem Album „Funhouse“ der Künstlerin Pink der Fall gewesen sei, könne dies zu einer anderen Bewertung führen. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.