Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Zur Sorgfaltspflicht bei der Nutzung fremder Bilderveröffentlicht am 15. April 2015
OLG München, Beschluss vom 15.01.2015, Az. 29 W 2554/14
§ 91 Abs. 2 S. 3 UrhGDas OLG München hat im Rahmen der Abweisung eines Prozesskostenhilfeantrags entschieden, dass bei der Nutzung fremder Bilder ein hoher Sorgfaltsmaßstab anzulegen ist. Es genüge nicht, sich von einer Werbeagentur, die das Bild überlasse, zusichern zu lassen, dass diese die Nutzungsrechte inne hätte und diese auch weiter übertragen könne. Der Nutzer des Bildes habe die Rechtekette anhand überprüfbarer Unterlagen zurückzuverfolgen. Anderenfalls sei er zur Leistung von Schadensersatz für unberechtigte Nutzung verpflichtet. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zum urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammenveröffentlicht am 1. April 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.01.2015, Az. 11 U 94/13
§ 31 Abs. 5 UrhG, § 32 Abs. 3 UrhG, § 69a Abs. 2 UrhG, § 69c Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 69c Abs. 1 Nr. 2 UrhG, § 69d UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass Computerprogramme grundsätzlich dem Urheberrechtsschutz unterliegen und bei komplexen Programmen eine Vermutung für die hinreichende Individualität der Programmgestaltung besteht. Dieser Schutz beziehe sich auf jede Ausdrucksform des Programms, somit auch auf den Quellcode. Die Rechte des Urhebers oder Nutzungsberechtigten würden demnach sowohl durch unzulässige Bearbeitung des Programms (z.B. Dekompilierung) als auch durch unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung (z.B. durch Gewährung eines Testzugangs) verletzt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Dresden: Durch Erwerb einer Client-Software für ein Computerspiel erfolgt keine Übertragung von gewerblichen Nutzungsrechtenveröffentlicht am 11. März 2015
OLG Dresden, Urteil vom 20.01.2015, Az. 14 U 1127/14
§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 69 c Nr. 1 UrhG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 16 UrhGDas OLG Dresden hat entschieden, dass der Erwerb einer Client-Software für ein Computerspiel (z.B. World of Warcraft) kein Recht für eine gewerbliche Vervielfältigung beinhaltet, auch wenn letztere erst bei der späteren Registrierung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Auch beim Erwerb sei bereits davon auszugehen, dass die Nutzung auf den privaten Bereich beschränkt werden solle. Auf dieser Grundlage könne dem Hersteller von Automatisierungssoftware (sog. Bots) untersagt werden, Client-Software von Spielen zu vervielfältigen, indem er sie auf die Festplatte eines PC kopiert und/oder in den Arbeitsspeicher lädt und/oder auf dem Bildschirm anzeigen lässt, um zu gewerblichen Zwecken die Automatisierungssoftware für diese Spiele herzustellen bzw. zu bearbeiten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Zur Einräumung von Nutzungsrechten an Model-Fotosveröffentlicht am 21. Januar 2015
LG Köln, Urteil vom 15.05.2014, Az. 14 O 287/13
§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass urheberrechtliche Unterlassungs- und Vergütungsansprüche durch einen Nichturheber lediglich bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts geltend gemacht werden können. Sei lediglich ein einfaches Nutzungsrecht übertragen worden, könne der Nutzungsberechtigte nicht aus eigenem Recht klagen. Die Aktivlegitimation sei durch Darlegung der Rechtekette bis zum ursprünglich Berechtigten (Urheber) nachzuweisen. Gelinge dies nicht, sei nicht von einer ausschließlichen Nutzungseinräumung auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Zum gewerblichen Verkauf von Bootlegs bei eBayveröffentlicht am 14. Januar 2015
LG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2014, Az. 310 O 394/14
§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 104a UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass der Verkauf von sog. Bootlegs (nicht autorisierte Tonaufzeichnungen, zumeist von Konzerten) bei eBay als gewerblich einzustufen ist, wenn der Verkäufer 499 Bewertungen innerhalb der vergangenen 12 Monate erhalten hat, wobei überwiegend Tonträger verkauft wurden. Eine Reduzierung des Streitwerts gemäß § 104a UrhG komme daher nicht in Betracht. Für die Unterlassung des Vertriebs eines bestimmten Tonträgers wurde demgemäß ein Streitwert in Höhe von 15.000,00 EUR angesetzt. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Düsseldorf: Zur notwendigen Darlegung einer Rechtekette bei Unterlassungsansprüchen in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Werkeveröffentlicht am 29. Oktober 2014
AG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2014, Az. 57 C 425/14
§ 97 UrhG
Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass Unterlassungsansprüche wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke nicht geltend gemacht werden können, wenn die Rechteübertragungskette vom Urheber zum Rechteinhaber nicht lückenlos nachgewiesen werden kann, und zwar auch in Bezug auf bestimmte Nutzungsformen (hier: öffentliche Zugänglichmachung). Zum Volltext der Entscheidung: - AG Kassel: Pflicht zur Urhebernennung kann in den AGB des Urhebers festgelegt werdenveröffentlicht am 9. Oktober 2014
AG Kassel, Urteil vom 17.06.2014, Az. 410 C 3000/13
§ 97 UrhG, § 13 S. 2 UrhGDas AG Kassel hat entschieden, dass die Pflicht zur Urhebernennung bei Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts auch in den AGB des Urhebers, die dem Nutzungsvertrag bzw. der Rechnung für die Nutzung beigefügt werden, festgelegt werden kann. Durch Annahme des Vertragsangebots mit Zahlung der Rechnung seien die AGB wirksam einbezogen worden. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Düsseldorf: Schadensersatz für professionelles Produktfoto bei eBay beträgt 100,00 EURveröffentlicht am 7. Juli 2014
AG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2014, Az. 57 C 9057/13
§ 97 Abs. 2 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein angemessener Schadensersatz für die unbefugte Nutzung eines professionellen Produktfotos (hier: Münzfotos) auf der Internet-Handelsplattform eBay bei 100,00 EUR liegt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur konkludenten Einräumung von Nutzungsrechten für ein fertig gestelltes und bezahltes Computerprogrammveröffentlicht am 26. Mai 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.10.2013, Az. 11 U 47/13
§ 69a UrhG, § 69c UrhG, § 69d UrhG, § 97 UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei einem Computerprogramm oder – wie hier – entwickelten Modulen eines Computerprogramms von einer nicht ausdrücklichen Einräumung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber auszugehen ist, wenn das Programm nach Fertigstellung freigeschaltet wird und der Auftraggeber vollständige Bezahlung geleistet hat. Ein schriftlicher Vertrag sei hierfür nicht erforderlich. Dies ergebe sich aus den Gesamtumständen, insbesondere dem zweifelsfrei feststellbaren Vertragszweck und der vorangegangenen Vertragspraxis sowie der Branchenübung. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Rechtekette im Urheberrecht muss lückenlos und substantiiert nachgewiesen werdenveröffentlicht am 14. April 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.03.2014, Az. 11 U 14/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 256 ZPO, § 2 UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der substantiierte Nachweis einer lückenlosen Rechtekette für einen Schadensersatzanspruch erbracht werden muss, wenn der angeblich Berechtigte nicht selbst der Urheber eines geschützten Werkes ist. Dafür genüge die bloße Benennung von Zeugen nicht. Bei der mündlichen Übertragung von Nutzungsrechten müsse nicht nur ein Zeuge benannt werden, sondern auch dargelegt werden, wann mit wem unter welchen Umständen solche Gespräche geführt worden sein sollen. Eine solche Präzisierung müsse für jeden Schritt der Rechtekette erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung: