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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. März 2014

    LG München I, Teilurteil vom 12.02.2014, Az. 21 O 7543/12
    § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 16 Abs. 1, Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG, § 101 Abs. 1 UrhG; § 242 BGB, § 259 BGB, § 260 BGB

    Das LG München I hat entschieden, dass die Übernahme von Buchrezensionen einer Tageszeitung – auch auszugsweise – zur Bewerbung von Büchern gegen das Urheberrecht verstößt. Die Rezensionen seien als Sprachwerke schutzfähig, so dass für die Verwendung ein Nutzungsrecht eingeräumt werden müsse. Ein Anspruch auf unlizensierte Verwendung ergebe sich nicht aus Gewohnheitsrecht oder Branchenübung. Das Zitatrecht greife ebenfalls nicht ein, da es an der Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk fehle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Februar 2014

    LG Köln, Urteil vom 04.12.2013, Az. 28 O 347/13
    § 19a UrhG

    Das LG Köln hat in diesem Verfahren der einstweiligen Verfügung ebenfalls entschieden, dass das Anhängen an fremde Produktbeschreibungen auf der Plattform Amazon keine Urheberrechtsverletzung darstellt. In einem Hauptsacheverfahren kam das Gericht kürzlich zu demselben Ergebnis (hier). Derjenige, der sich an eine Produktbeschreibung und die darin enthaltenen Bilder anhänge, mache die Bilder nicht selbst öffentlich zugänglich, so dass eine Haftung als Täter nicht in Betracht komme. Auch eine Störerhaftung wurde vom Gericht verneint. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. September 2013

    OLG München, Urteil vom 04.07.2013, Az. 29 U 5038/12
    § 12 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass sich aus einem Vornamen allein, auch wenn dieser selten oder ungewöhnlich ist, kein Anspruch aus Namensrecht auf Überlassung einer gleichlautenden Top-Level-Domain ergibt. Einem Vornamen komme in der Regel keine Namensfunktion im Sinne des § 12 BGB zu, da der Verkehr zur Individualisierung einer Person an die Nutzung des Nachnamens gewöhnt sei. Ausnahmen kämen nur bei äußerst markanten oder seltenen Namen zu tragen. Vorliegend könne für „Mauricius“ jedoch keine solche Sonderstellung angenommen werden. Die Wahl eines alternativen Domainnamens (unter Hinzunahme des Nachnamens oder zweiten Vornamens) sei dem Antragsteller in diesem Fall zumutbar.

  • veröffentlicht am 19. September 2013

    AG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013, Az. 57 C 14411/12
    § 97 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass das Nutzungsrecht an einem Foto nicht überschritten wird, wenn der Webauftritt, für den das Foto bestimmt ist, von einer zweiten Domain adressiert wird. Dies stelle keine erweiterte Nutzung dar, für die der Urheber Schadensersatz geltend machen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

     

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  • veröffentlicht am 18. September 2013

    AG Kassel, Urteil vom 05.07.2013, Az. 410 C 445/13
    § 280 BGB, § 286 BGB, § 288 BGB; § 91 Abs. 1 ZPO, § 287 ZPO

    Das AG Kassel hat entschieden, dass die öffentliche Sendung/Verbreitung von Musik über das Kabelnetz die üblichen Lizenzgebühren auslöst. Insoweit bestehe kein Unterschied zur Verbreitung von Musik mittels Rundfunkempfängern aller Art, insbesondere bei terrestrischem Empfang oder Empfang via Satellit. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. August 2013

    LG Köln, Urteil vom 31.07.2013, Az. 28 O 128/08
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Erwerb von Nutzungsrechten für einen Jingle im TV nicht gleichzeitig eine Nutzung des Jingles im Internet mit umfasst. Für letztere Nutzung müsse Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie entrichtet werden. Allerdings handele es sich um eine Annexnutzung des streitgegenständlichen Jingles, da der Verbreitungsgrad der Internetwerbung auf den streitgegenständlichen Websites im Verhältnis zur TV-Werbung geringer sei. Ein Aufschlag zur vereinbarten Gebühr für die TV-Nutzung sei daher Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Beschluss vom 15.01.2013, Az. 6 W 86/13
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das OLG München hat entschieden, dass ein Rechteinhaber Auskunft über Anschlussinhaber wegen urheberrechtswidrigen Filesharings im Internet verlangen kann, auch wenn er selbst nicht die ausschließlichen Rechte für die Internetnutzung der für ihn lizenzierten Werke besitzt. Auch wenn der Rechteinhaber lediglich die ausschließlichen Rechte für den Video-Bereich an einer Fernsehserie besitze und einfache Nutzungsrechte für den Online-Bereich, sei er in seinen Rechten betroffen, weil auch die Videoauswertung der streitgegenständlichen Werke auf Probleme stoße, wenn diese zuvor kostenfrei im Internet heruntergeladen werden können.

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 08.11.2012, Az. 308 O 388/12
    § 97 UrhG, § 19a UrhG, § 17 UrhG; § 890 ZPO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass Interviewfragen als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt sein können und die ungenehmigte Veröffentlichung im Internet zu einem Unterlassungsanspruch des Urhebers führt. Die vorliegenden streitgegenständlichen Fragen wiesen vielfache Möglichkeiten der Formulierung auf und seien aufgrund ihrer prägnanten sprachlichen Gestaltung, ihres inhaltlichen Aufbaus und ihrer individuellen Zusammenstellung urheberrechtlich geschützt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. August 2012

    BGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. I ZR 70/10
    § 30 Abs. 5 UhrG, § 31
    UrhG, § 33 UrhG, § 35 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass auch im Urheberrecht der sog. Sukzessionsschutz gilt, wonach das Erlo?schen eines Nutzungsrechts nicht zum Entfallen der daraus abgeleiteten Nutzungsrechte (Unterlizenzen) führt. Zweck dieses Sukzessionsschutzes sei es, das Vertrauen des Rechtsinhabers auf den Fortbestand seines Rechts zu schützen und ihm die Amortisation seiner Investitionen zu ermo?glichen. Das Interesse des Hauptlizenzgebers sei ebenfalls weitestgehend gewahrt. Zwar könne der Hauptlizenznehmer nach Erlöschen der Lizenz weiterhin von dem Unterlizenznehmer Lizenzgebühren verlangen. Hingegegen könne der Hauptlizenzgeber den Hauptlizenznehmer nach dem Erlo?schen der Hauptlizenz auf Abtretung seines Anspruchs gegen den Unterlizenznehmer auf Zahlung von Lizenzgebühren in Anspruch nehmen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 26. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 28.10.2010, Az. I ZR 18/09
    § 8 Abs. 3 LUG; § 10 Abs. 3 KUG; § 8 Abs. 2 S. 2 UrhG, § 97 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass zwar die Übertragung von Nutzungsrechten für zum Zeitpunkt der Übertragung noch unbekannte Nutzungsarten (hier: Verwertung von Edgar-Wallace-Filmen zum DVD-Vertrieb) möglich ist, dann allerdings eindeutig erklärt werden und eine angemessene Beteiligung an den Erlösen vorsehen muss. Eine nur pauschale Bezugnahme auf geltende Tarifordnungen reiche dafür nicht aus, wenn keine ausdrückliche Erörterung zwischen den Vertragspartnern stattgefunden habe. Vorliegend konnte der Alleinerbe des Regisseurs diverser Edgar-Wallace-Filme Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Nach Auffassung des Senats sei auch ein Miturheber berechtigt, bei Verletzungen eines gemeinsamen Urheberrechts Auskunftserteilung und Rechnungslegung allein an ihn zu verlangen; die Feststellung einer Schadensersatzpflicht müsse allerdings zu Gunsten aller Miturheber erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:

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