Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Markenkondome „made in Germany“ – nicht wenn Rohlinge aus dem Ausland kommenveröffentlicht am 26. Juni 2014
OLG Hamm, Urteil vom 13.03.2014, Az. 4 U 121/13 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass Kondome nicht mit „made in Germany“, „deutsche Markenware“ oder „deutsche Markenkondome“ beworben werden dürfen, wenn die Rohlinge aus dem Ausland importiert und die Kondome lediglich in Deutschland überprüft, versiegelt und verpackt würden. Dies hätte mit dem eigentlichen Fertigungsprozess nämlich nichts mehr zu tun. Das Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof wird unter dem Aktenzeichen BGH I ZR 89/14 geführt. Zur Pressemitteilung des Senats vom 25.06.2014: (mehr …)
- OLG Hamm: Keine Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts an eBook durch Downloadveröffentlicht am 13. Juni 2014
OLG Hamm, Urteil vom 15.05.2014, Az. 22 U 60/13
§ 307 BGB; §§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UrhG , § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UrhG, § 17 Abs. 1 UrhG, § 19a UrhG, § 31 Abs. 5 UrhG, § 44a UrhG, § 53 UrhG, § 69a ff. UrhG; Art. 4 EU-RL 91/250/EWG, Art. 5 EU-RL 91/250/EWG, Art. 2 – 5 EU-RL 2001/29/EG, Art. 4 EU-RL 2009/24/EGDas OLG Hamm hat entschieden, dass sich das Verbreitungsrecht gemäß § 17 Abs. 2 UrhG an Audiodateien (Hörbücher) bzw. an Kopien derselben noch nicht dadurch erschöpft hat, wenn ein Kunde digitale Produkte aus dem Internet heruntergeladen und auf einem eigenen Datenträger gespeichert hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Bei Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes ist Streitwert der Hauptsache anzusetzenveröffentlicht am 3. Juni 2014
OLG Hamm, Beschluss vom 08.05.2014, Az. I-4 W 81/13
§ 890 Abs. 2 ZPODas OLG Hamm hat entschieden, dass bei der isolierten Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO der Streitwert am Wert der Hauptsacheklage für Unterlassung auszurichten ist. Es handele sich um einen Akt der Zwangsvollstreckung, denn in der Androhung von Ordnungsmitteln liege bereits der Beginn der Zwangsvollstreckung. In diesem Fall sei der Wert der Hauptsacheklage für die Unterlassung anzunehmen. Weiterhin bestätigte das OLG Hamm die Entscheidung der Vorinstanz (LG Paderborn, Beschluss vom 27.08.2013, Az. 7 O 30/13), dass für die Festsetzung des Ordnungsgeldes örtlich und sachlich das Gericht 1. Instanz zuständig sei, welches bereits über das Unterlassungsbegehren entschieden habe.
- OLG Hamm: Die Entfernung einer unerwünschten Veröffentlichung von Kontaktdaten unter „gewerbeauskunft-zentrale.de“ rechtfertigt nur einen Streitwert von 4.000 EURveröffentlicht am 8. Mai 2014
OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2013, Az. 9 W 66/13
§ 48 Abs. 2 GKG, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass der unerwünschten Veröffentlichung der Kontaktdaten eines Gewerbebetriebes auf einer Internet-Seite sowie der Übersendung von Rechnungs- und Mahnschreiben durch einen Streitwert in Höhe von 4.000,00 EUR angemessen Rechnung getragen wird. Maßgeblich hierfür sei die aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Die Benutzung einer Marke für das Anbieten einer Dienstleistung ist zulässig, wenn der Verkehr nicht irrtümlich annimmt, der Markeninhaber selbst biete die Leistung anveröffentlicht am 24. April 2014
OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2012, Az. I-4 U 135/11
§ 14 Abs. 5 MarkenGDas OLG Hamm hat entschieden, dass eine Dienstleistung unter Nutzung einer fremden Marke angeboten werden darf, wenn nicht irrtümlich der Eindruck entsteht, der Markeninhaber selbst oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen sei für das Angebot verantwortlich. Die Formulierung „xyz-Methode nach X“, wobei xyz die Marke und X der Markeninhaber ist, sei zulässig und ausreichend deutlich. Dies hat der BGH in der Folgeinstanz auch bestätigt (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Gewährleistungsfrist darf bei B-Waren nicht analog zu Gebrauchtware verkürzt werden / VOLLTEXTveröffentlicht am 12. März 2014
OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2014, Az. 4 U 102/13
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 475 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass sog. B-Ware nicht als Gebrauchtware anzusehen ist und demgemäß die gesetzliche Gewährleistungsfrist auch nicht auf 1 Jahr verkürzt werden darf. Einmal ausgepackte und vorgeführte Ware oder Ware mit fehlender oder beschädigter Originalverpackung sei keine Gebrauchtware, da die Ware dadurch noch nicht bestimmungsgemäß genutzt („gebraucht“) worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Bei Fotoklau von einfachen Produktbildern ohne Schaffenshöhe ist der Schaden nach der MFM-Tabelle mit einem Abzug von 60 % zu berechnenveröffentlicht am 7. März 2014
OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2014, Az. 22 U 98/13
§ 72 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 287 ZPODas OLG Hamm hat entschieden, dass die Honorarempfehlung der MFM im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 ZPO zwar grundsätzlich als Ausgangspunkt verwendet werden könne. In einem zweiten Schritt sei jedoch eine Prüfung dahingehend vorzunehmen, ob das konkrete Lichtbild insgesamt als professionelles Werk anzusehen sei und tatsächlich am Markt entsprechende Preise erzielen könnte, oder ob bei einfacheren Bildern ein prozentualer Abschlag vorzunehmen sei. Eine schematische Übernahme der MFM-Empfehlungen scheide im Streitfall vor diesem Hintergrund schon deshalb aus, weil sich die streitgegenständlichen Lichtbilder – bei denen es sich um äußerst simple Produktfotografien ohne jedwede Schaffenshöhe handele – nach den Feststellungen des Sachverständigen lediglich als semi-professionelle Arbeiten mit erheblichen Qualitätsmankos darstellten. „In Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens“ schätzte der Senat vor diesem Hintergrund die angemessene Lizenzhöhe auf der Grundlage der MFM-Empfehlungen unter Berücksichtigung eines Abschlags von 60 % und setzte den Gegenstandswert für die außergerichtliche Abmahnung auf bis zu 6.000,00 EUR fest. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Eine Gegenabmahnung als „Retourkutsche“ ist nicht per se rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 28. Februar 2014
OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2013, Az. 4 U 48/13
§ 8 Abs. 4 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG
Das OLG Hamm hat in diesem Urteil erneut entschieden, dass eine Abmahnung, die als Gegenabmahnung auf eine zunächst erhaltene Abmahnung ausgesprochen wird (sog. „Retourkutsche“) nicht schon aus diesem Grund rechtsmissbräuchlich ist. Anhaltspunkte für überwiegend sachfremde Motive lägen nicht vor. Auch wenn die eigene wettbewerbsrechtliche Inanspruchnahme als Anstoß für die sodann ausgesprochenen Abmahnungen der Antragstellerin gedient hätten, sei dies für sich genommen nicht anstößig. Selbst wenn das Vorgehen der Antragsgegnerin Auslöser für das Handeln der Antragstellerin gewesen sei, sage dieser Umstand nichts über die sodann mit der (Gegen-)Abmahnung verfolgten Motive aus. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamm: Mundspüllösung benötigt als Funktionsarzneimittel eine Zulassung – Abgrenzung zu Kosmetikveröffentlicht am 24. Februar 2014
OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2013, Az. 4 U 70/13
aufgehoben durch BGH, Urteil vom 25.06.2015, Az. I ZR 11/14 (hier)
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 2 AMG, § 21 AMG; § 3a HWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass eine Mundspüllösung ein zulassungspflichtiges Arzneimittel sein kann und ein Vertrieb ohne Zulassung daher gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Bei einem so genannten Funktionsarzneimittel würden natürliche Lebensvorgänge im Organismus durch eine pharmakologische Wirkung beeinflusst, z.B. durch die Reduzierung von Keimen. Ein kosmetisches Produkt habe solche Eigenschaften nicht. Zur Pressemitteilung vom 07.02.2014:
- OLG Hamm: Abwertende Äußerungen über Konkurrenten, die auf subjektiver Einschätzung beruhen, sind von der Meinungsfreiheit geschütztveröffentlicht am 10. Februar 2014
OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2013, Az. 4 U 88/13
Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 GG; § 823 BGB, § 1004 BGB; § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Äußerung in einem Interview über einen Konkurrenten, die u.a. die Elemente enthält „Eben Menschen, die sich auf den Lorbeeren der anderen ausruhen, ja sogar damit prahlen.“ oder „So auch bei der O. Wer mit Söldnern aufbaut, wird schnell allein dastehen.“, von der Meinungsfreiheit geschützt ist. Es handele sich, wie aus dem Kontext deutlich werde, um eine Äußerung, die sich erkennbar auf subjektiver Grundlage einschätzend und wertend auch über den Kläger verhalte. Dabei handele es sich im Kern nicht um nachprüfbare Tatsachenbehauptungen, die nur richtig oder falsch sein könnten. Zum Volltext der Entscheidung: