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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. November 2014

    OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2014, Az. 28 U 199/13
    § 145 BGB, § 117 BGB, § 118 BGB, § 433 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Verkäufer bei unberechtigtem Abbruch einer eBay-Auktion an den zuletzt Höchstbietenden Schadensersatz in Höhe des Wertes, den der Kaufgegenstand bei Übereignung gehabt hätte, abzüglich des Kaufpreises bzw. Höchstgebots, zu leisten habe. Ob der Abbruch möglicherweise berechtigt war, habe der Verkäufer nachzuweisen. Die Schadensersatzpflicht gelte auch, wenn der Käufer in dem Verdacht stehe, ein so genannter „Abbruchjäger“ zu sein, der gezielt auf viele Auktionen biete, um möglicherweise im Abbruchsfall Schadensersatzansprüche generieren zu können. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. November 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Beschluss vom 31.01.2014, Az. 32 SA 94/13
    § 95 Abs. 1 Nr. 5 GVG, § 102 GVG, § 36 ZPO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Verweisung trotz der grundsätzlich bindenden Vorgabe des § 102 S. 2 GVG ausnahmsweise dann die Parteien nicht bindet, wenn die zuständige Zivilkammer unter Übergehung einer eindeutigen Zuständigkeitsvorschrift den Rechtsstreit an die Kammer für Handelssachen verweist und in dem Beschluss eine Auseinandersetzung mit auftretenden Rechtsfragen fehlt. Hintergrund: Die Zivilkammer des Landgerichts hatte die Parteien darauf hingewiesen, dass der Rechtsstreit (Fax-Spamming) eine Handelssache gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 5 GVG sei. Auf diesen Hinweis erwiderte die Klägerin, dass mangels wettbewerblichen Konkurrenzverhältnisses zwischen den Parteien keine Handelssache vorliege, so dass Anspruchsgrundlage für den Unterlassungsanspruch die §§ 823, 1004 BGB seien. Das UWG sei nur entsprechend anwendbar, weshalb keine Handelssache vorliege. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. November 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 05.06.2014, Az. 4 U 152/13
    § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Prospektwerbung für ein Bett irreführend ist, wenn ein klarer und deutlicher Hinweis fehlt, dass der angegebene Preis weder die abgebildete Unterkonstruktion noch die Matratze enthält. Dem Verbraucher sei bekannt, dass es durchaus Komplettangebote für Schlafzimmer oder für Betten gibt, bei denen die Unterkonstruktion und eine Matratze Bestandteil des Angebotes seien, so dass ein gesonderter, klar erkennbarer und am Blickfang teilhabender Hinweis erforderlich sei, wenn dies nicht gelten solle. Die Irreführung beziehe sich allerdings nicht auf das mit abgebildete Bettzeug, da der Verbraucher dies eindeutig als „Beiwerk“ einordne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. November 2014

    OLG Hamm, Beschluss vom 11.09.2014, Az. 5 RVs 87/14
    § 106 UrhG, 108 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 126 Abs. 3 UrhG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die strafrechtliche Verurteilung wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke („Raubkopieren“) auf die Feststellung des konkret geschützten Werkes (z.B. Titel, Interpret, ggf. Album bei einer Tonaufnahme) sowie des dazugehörigen Rechteinhabers gestützt werden muss. Die pauschale Feststellung, dass „Raubkopien“ hergestellt wurden, reiche nicht aus. Diese Feststellungen könnten vorliegend jedoch wohl von der Vorinstanz nachgeholt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. August 2014

    OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2014, Az. 12 U 112/13
    § 214 Abs. 1 BGB, § 631 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass für die Verjährung von Ansprüchen aus Mängeln an einer Software eine zweijährige Verjährungsfrist gilt. Für die Anwendung des Auffangtatbestandes des § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB (dreijährige Verjährungsfrist) bestehe kein Grund. Bei der auf Grund eines Werkvertrags geschuldeten Lieferung und individuellen Anpassung von Hardware und Standardsoftware handele es sich um die Bearbeitung einer Sache, so dass § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB (2-jährige Verjährungsfrist) anzuwenden sei. Anders wäre dies bei der Erstellung von Individualsoftware zu beurteilen, bei der die immaterielle Werkleistung prägende Bedeutung habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Juli 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 17.10.2013, Az. 6 U 95/13
    § 3 ZPO, § 511 Abs. 2 ZPO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Streitwert für eine Unterlassungsklage wegen unerwünschter E-Mail-Werbung 50,00 bis 100,00 EUR beträgt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn es sich um vereinzelten Spam im privaten Bereich handele, dessen Wiederholung durch die unstreitige „physische Löschung“ der E-Mail-Adresse der Klägerin äußerst unwahrscheinlich geworden sei. Auch verursache die Löschung solcher E-Mails nur einen sehr geringfügigen Aufwand. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Juli 2014

    OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2014, Az. 4 U 57/13
    § 3 HWG; § 5 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung für ein fachlich umstrittenes Behandlungsverfahren (hier: Kinesiologie) mit Wirkungsaussagen die Gegenmeinung enthalten muss, um nicht irreführend zu sein. Anderenfalls sei dem Empfänger der einseitigen Werbung keine objektive Entscheidung möglich. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Juli 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 11.03.2014, Az. 4 U 127/13
    § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 22 a Abs. 1 S. 1 StVZO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass beim Angebot von Fahrzeugteilen (hier: Leuchtmittel über die Handelsplattform eBay) das Fehlen erforderlicher amtlicher Prüfzeichen wettbewerbswidrig ist. Ein Hinweis „Im Bereich der StVO/StVZO nicht zugelassen!“ genüge nicht, wenn gleichzeitig eine rechtswidrige Nutzung (Kennzeichenbeleuchtung) im Angebotstext als Verwendungsbeispiel genannt werde. Darüber hinaus komme es allein auf die objektive Verwendungsmöglichkeit des Gegenstandes an, denn die Vorschriften der StVZO sollen im Interesse der Verkehrssicherheit die Verwendung gefahrenrelevanter Bauteile ohne Prüfzeichen gänzlich verhindern. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Juni 2014

    OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2014, Az. 4 U 144/13
    § 5a Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 3 UWG

    Nunmehr hat auch das OLG Hamm entschieden, dass in einer Zeitungswerbung die Identität des werbenden Unternehmens vollständig angegeben werden muss. Der Hinweis auf eine Webseite genüge nicht, auch nicht im Fall einer landesweit bekannten Tankstellenkette. Ähnlich entschieden haben bereits eine Reihe anderer Oberlandesgerichte, z.B. OLG München (hier), OLG Schleswig (hier) oder OLG Celle (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Juni 2014

    OLG Hamm, Urteil vom 03.04.2014, Az. 4 U 25/14
    § 7 S. 1 ElektroG, § 3 Abs. 12 S. 2 ElektroG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen einer fehlenden Herstellerangabe nach dem ElektroG nicht auf eine bestimmte Unterart von Waren begrenzt werden darf. Vorliegend war ein entsprechender Verstoß an einem Bügelkopfhörer festgestellt und abgemahnt worden. Eine Begrenzung der abgegebenen Erklärung auf Bügelkopfhörer schließe jedoch die Wiederholungsgefahr nicht ausreichend aus. Es müssten alle Arten von Kopfhörern (z.B. auch In-Ear-Kopfhörer) erfasst werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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