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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Januar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 12.11.2013, Az. 4 U 31/13
    § 3 Abs. 2 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn eine Kfz-Werkstatt kaskoversicherten Kunden, die eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, für den Auftrag des Austauschs einer Autoglasscheibe einen Gutschein für einen Folgeauftrag verspricht.  Die von der Klägerin beanstandeten Angebote sprächen die Halter von Kraftfahrzeugen an, für die eine Kaskoversicherung bestehe. Diese erhielten einen Gutschein für den Abschluss eines Vertrags, für dessen Kosten sie selbst nur in Höhe des Selbstbehalts und im Übrigen die Versicherer aufkommen müssten. Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AKB seien sie gehalten, alles zu tun, was der Minderung des Schadens dienen könne. Dies schließe neben der Verpflichtung, die Kosten für die Reparatur niedrig zu halten, auch ein, dass dem Versicherer gegenüber zutreffende Angaben zu den Kosten der Reparatur gemacht würden. Das Angebot der Kfz-Werkstatt könne den angesprochenen Verbraucher aber veranlassen, die Werkstatt unter Verletzung seiner Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag und gegebenenfalls insbesondere unter Ausschlagung eines gleichwertigen oder günstigeren Angebots eines Mitbewerbers allein deshalb zu beauftragen, weil er die von der Beklagten versprochenen Vorteile erlangen wolle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Dezember 2013

    Rechtsanwallt Dr. Ole DammOLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2013, Az. 14 U 17/13
    § 12 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Partei „Die Grünen“ keinen Anspruch auf Unterlassung gegen die „Wählergemeinschaft Die GRÜNEN Marl“ hat, unter letztgenanntem Namen aufzutreten. Zwar wurde eine Verwechslungsgefahr durchaus angenommen, die beklagte Wählergemeinschaft sei jedoch bereits seit 1979 ununterbrochen in Kenntnis der Klägerin im Stadtrat der Stadt Marl vertreten. Beanstandet wurde dies jedoch erstmals im Jahre 2010. Daher habe sich die Wählergemeinschaft hierdurch einen Besitzstand von erheblichem Wert erarbeitet. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Dezember 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 04.07.2013, Az. 4 U 20/13
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 3 HCVO, Art. 5 HCVO, Art. 10 Abs. 1 HCVO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel unzulässig ist, wenn positive Wirkungen der Einnahme des Nahrungsergänzungsmittels auf Körperfunktionen (hier: Gelenke) beschrieben werden, ohne dass diese hinreichend wissenschaftlich abgesichert sind. Bei pflanzlichen Wirkstoffen sei erforderlich, dass durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise klargestellt sei, dass das Vorhandensein des betreffenden Stoffs die beworbene positive ernährungsbezogene Wirkung oder physiologische Wirkung habe und der betreffende Nährstoff im Endprodukt auch in einer Menge vorhanden sei, die nach wissenschaftlichen Nachweisen die betreffende Wirkung erzielen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Dezember 2013

    OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2013, Az. 2 U 94/13
    § 433 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Abbruch einer eBay-Auktion nach 11 Minuten wegen der versehentlich unterlassenen Angabe eines Mindestpreises nicht dazu führt, dass ein Verkauf an den zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden erfolgt ist. Bei einem Abbruch wegen unterlassener Angabe eines Mindestpreises – unabhängig davon, ob dies auf eine technische Fehlfunktion oder auf eine falsche Eingabe des Verkäufers zurückzuführen sei – handele es sich um einen wirksamen Rücknahmegrund gemäß der Plattformbedingungen. Ein Verkauf des streitgegenständlichen Pkws zum Preis von 7,10 EUR sei deshalb nicht erfolgt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2013

    OLG Hamm, Urteil vom 26.03.2013, Az. 4 U 176/12
    § 3 UWG, § 4 UWG, § 8 UWG; § 3 NLöffVZG, § 4 NLöffVZG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein niedersächsisches Gartencenter beim Sonn- und Feiertagsverkauf keinen Weihnachtsschmuck, Weihnachtstassen, Grablichter, Schneemannfiguren u.a. anbieten darf, weil es sich dabei nicht um Zubehör zu Blumen und Pflanzen handelt. Nach dem niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) dürften sonntags nur Blumen und Pflanzen in kleinen Mengen verkauft werden. In geringem Umfang sei auch Zubehör zulässig. Dass die genannten Gegenstände mit Blumen zusammen verschenkt oder zu Dekorationszwecken verwendet werden könnten, qualifiziere sie jedoch nicht als Zubehör im engeren Sinne und der Verkauf müsse daher untersagt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Dezember 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 09.12.2013, Az. 6 W 56/13
    § 823 BGB; § 1004 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die politische Partei DIE RECHTE zur kommunalen Wahl in Dortmund keine Werbeplakate verwenden darf, die den auf einem Querbalken in gelber und schwarzer Farbe unterlegten Spruch „Von der Südtribüne in den Stadtrat“ aufweisen. Zur Pressemitteilung vom 09.12.2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Dezember 2013

    OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2013, Az. 4 U 64/13
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung eines Unternehmens zur Vermittlung von zahnärztlichen Leistungen mit der Aussage „deutschlandweit das einzige Vollprogramm“ irreführend und daher zu unterlassen ist, wenn nicht tatsächlich alle Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, angeboten werden. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Darüber hinaus sei die Beklagte auch nicht der einzige Anbieter mit dem von ihr angebotenen Leistungsumfang. Zur Pressemitteilung vom 11.12.2013:

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  • veröffentlicht am 4. Dezember 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, (Hinweis-)Beschluss vom 07.08.2013, Az. 3 U 71/13
    § 1004 BGB, § 823 BGB, § 12 BGB, § 193 StGB, Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Hochladen eines Videos, welches zulässt, dass die an einem Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung verbundenen Personen identifiziert werden können, vom öffentlichen Informationsinteresse gedeckt sein kann. Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung liege im vorliegenden Fall nicht vor. Bei der Berichterstattung über eine Straftat sei die Sozialsphäre betroffen, da ein Verkehrsunfall mit zwei Toten nicht nur das eigene Privatleben betreffe. Zum einen sei der Unfall auf einer öffentlichen Straße erfolgt, zum anderen sei nicht nur die Lebensgestaltung des Klägers, sondern auch die der Opfer und Angehörigen betroffen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2013

    OLG Hamm, Urteil vom 12.06.2012, Az. I-4 U 9/12
    § 12 Abs. 1 S.2 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass sich die Berechtigung eines geltend gemachten Unterlassungsanspruchs nicht schon daraus ergibt, dass der Beklagte Unterwerfungserklärungen gegenüber der Klägerin abgegeben hat. Damit habe er nicht zwangsläufig den geltend gemachten Unterlassungsanspruch anerkannt. Die in Bezug auf den geltend gemachten Unterlassungsanspruch streitbeilegende Abgabe einer Unterlassungserklärung könne die verschiedensten Gründe haben. Insbesondere wenn der Schuldner an der Wiederholung des beanstandeten Verhaltens kein besonderes Interesse habe, könne er vorsorglich eine Unterlassungserklärung abgeben und sich dabei gegen die Kostenlast verwahren. In der vorsorglich abgegebenen Unterlassungserklärung sei dann keine Anerkennung der Rechtswidrigkeit der konkreten Verletzungshandlung zu sehen. In einem solchen Fall werde dann auch nicht anerkannt, die Abmahnkosten des Abmahnenden zu erstatten. Ein solcher Fall habe aber vorgelegen, da der Beklagte von Anfang an seine Verantwortlichkeit für die Werbemaßnahme in Abrede gestellt habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Dezember 2013

    OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.2013, Az. 4 U 91/13
    § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Berufung gegen das Urteil des LG Dortmund (hier), in welchem die wissenschaftlich nicht fundierte Werbung für E-Zigaretten mit u.a. “.. mindestens 1.000mal weniger schädlich ist als die Tabakzigarette” für unzulässig erklärt wurde, zurückzuweisen ist. Es komme für die Beurteilung nicht darauf an, ob es sich um ein Genuss- oder Arzneimittel handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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