Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Warnhinweise für Spielzeug müssen mit dem Begriff „Achtung“ eingeleitet werden, anderenfalls ein Wettbewerbsverstoß vorliegtveröffentlicht am 30. August 2013
OLG Hamm, Urteil vom 16.05.2013, Az. 4 U 194/12
§ 7 Abs. 1 der 2. GPSGV, § 11 Abs. 3 der 2. GPSGV, § 11 Abs. 4 der 2. GPSGV; § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der Spielzeug verkauft und gemäß § 11 Abs. 3 der 2. GPSGV bestimmte Warnhinweise erteilen muss, diese Warnhinweise mit dem Wort „Achtung“ einleiten muss. Dem Händler ist es nicht freigestellt, andere Begriffe wie z.B. „Sicherheitshinweise“ zu verwenden, anderenfalls er einen Wettbewerbsverstoß begeht und sich der Gefahr einer Abmahnung aussetzt. Der Senat wies ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Verstoß nicht um eine „Bagatelle“, sondern um eine spürbare Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen handele. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten besteht auch dann, wenn Abmahner seinen Rechtsanwalt noch nicht bezahlt hat / Freistellungsanspruchveröffentlicht am 29. August 2013
OLG Hamm, Urteil vom 16.05.2013, Az. 4 U 194/12
§ 249 Abs. 1 BGB, § 250 S. 2 BGBDas OLG Hamm hat im Rahmen einer Entscheidung darauf hingewiesen, dass ein abmahnendes Unternehmen den mit der Abmahnung beauftragten Rechtsanwalt nicht bezahlt haben muss, um gegen den Abgemahnten die Übernahme seiner Rechtsanwaltskosten begehren zu können. Zitat: (mehr …)
- OLG Hamm: Die Abkürzung eines Firmennamens kann markenrechtlich als Unternehmenskennzeichen geltenveröffentlicht am 7. August 2013
OLG Hamm, Beschluss vom 25.07.2013, Az. I-4 W 33/12
§ 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG, § 15 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 MarkenG; § 12 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass Unterscheidungskraft für einen Firmennamen, der aus einer Abkürzung (drei Buchstaben) sowie der Beschreibung der Tätigkeit besteht, vorhanden sein kann. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn nicht sofort erkennbar sei, wofür die Abkürzung stehe. Die Benutzung des abgkürzten Firmennamens erfolge als Unternehmenskennzeichen. Daher bestehe gegen die Nutzung einer gleichnamigen Domain durch einen Dritten auf Grund von Verwechslungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Zitat:
- OLG Hamm: Zur irreführenden Werbung mit pauschalen Angaben zu einer angeblich gesundheitsfördernden Wirkungveröffentlicht am 15. Juli 2013
OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2013, Az. 4 U 5/13
§ 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Werbespot für ein Nahrungsergänzungsmittel mit Magnesium, in welchem der Protagonist nach dem Sport einen Krampf erleidet und der Anwort darauf „Zum Glück gibt’s da was von B.“, wettbewerbswidrig ist. Bei der Suggestion, dass das beworbene Lebensmittel das Risiko des Auftretens von Wadenkrämpfen nach sportlicher Betätigung verringere oder gar beseitige, handele es sich um eine unerlaubte gesundheitsbezogene Angabe, die in dieser Pauschalität irreführend sei. Es sei nicht erwiesen, dass die Zuführung von Magnesium in Form des beworbenen Mittels zu einer Verringerung oder Vermeidung von Muskelkrämpfen nach dem Sport führe, insbesondere, wenn diese nicht auf einem Magnesiummangel beruhten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Der Presse ist für verdeckte Ermittlungen vollständige Einsicht in Handelsregisterakten zu gewährenveröffentlicht am 14. Juni 2013
OLG Hamm, Beschluss vom 20.06.2012, Az. 27 W 41/12
§ 9 HGB; § 13 Abs. 2 S. 1 FamFG, § 34 Abs. 1 FamFG; Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Presse für die Durchführung einer verdeckten Recherche zu einem für die Allgemeinheit bedeutenden Thema ein schutzwürdiges Interesse daran hat, Kenntnis über Verbindungen verschiedener Handelsunternehmen durch Einsichtnahme in die vollständigen Handelsregisterakten (auch den nicht öffentlichen Hauptband) zu erlangen. Das betroffene Handelsunternehmen müsse über die Einsichtnahme nicht informiert werden, dürfe dies auch nicht, wenn der Rechercheerfolg dadurch zunichte gemacht werden könnte. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamm: Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit „über 7.000 Vitalstoffen“ ist irreführendveröffentlicht am 13. Juni 2013
OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2013, Az. 4 U 149/12
§ 3 UWG, § 4 UWG, § 8 UWG; Art. 5, 6, 8, 10 VO (EG) 1924/2006 Health Claim VO (HCVO)Das OLG Hamm hat entschieden, dass Werbeaussagen für ein Nahrungsergänzungsmittel in Tablettenform („Spiruletten“), welches Gerstengras enthält, mit u.a. den Inhalten „über 7.000 komplett natürliche Vitalstoffe“, „insbesondere im Frühjahr den nötigen Schwung für den Sommer“ oder „Gerstengras war bereits in biblischen Zeiten als Heilmittel bekannt“ wettbewerbswidrig sind. Es würden ohne gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht nachweisbare Behauptungen zu angeblichen gesundheitsbezogenen Wirkungen aufgestellt, die den Verbraucher zum Erwerb des Produkts verleiten sollen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Die Bewerbung eines „Vollkaskoimplantats“ (Zahnersatz) ist bei verbleibenden Zusatzkosten irreführendveröffentlicht am 12. Juni 2013
OLG Hamm, Urteil vom 21.06.2011, Az. I-4 U 215/10
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass eine Werbung für eine Garantie für Zahnimplantate mit den Begriffen „Vollkaskoimplantat“ und „Vollkaskozahnimplantat“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn diese Garantie erhebliche Ausschlüsse enthält, auf welche nicht deutlich genug hingewiesen wird. Dem allgemeinen Verkehr ist der Begriff „Vollkasko“ aus dem Bereich der Autoversicherung bekannt, wo sämtliche Schäden und Folgeschäden vom Versicherungsschutz umfasst sind (Ausnahme: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit). Diese Begrifflichkeit werde der Verbraucher auf die streitgegenständliche Werbung übertragen und bei ungenügendem Hinweis auf die bestehenden Ausschlüsse getäuscht. Zitat:
- OLG Hamm: Wettbewerbsrechtlich versierter Rechtsanwalt kann in eigener Sache selbst abmahnen – Keine Kostenerstattung bei Hinzuziehung eines Kollegenveröffentlicht am 29. Mai 2013
OLG Hamm, Urteil vom 28.02.2013, Az. 4 U 159/12
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der in eigener Sache abmahnend tätig wird, keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten hat, die durch Beauftragung eines Kollegen entstehen, wenn der Rechtsanwalt über ausreichende eigene Sachkunde auf dem Rechtsgebiet verfügt. Wenn dieser Maßstab bei Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen gelte, müsse dieser bei Rechtsanwälten erst recht angewendet werden. Wann die Sachkunde bei bestimmten Rechtsfragen vorliege, hänge vom Einzelfall ab. So könne auch ein Anwalt für Arbeits- und Familienrecht in der Lage sein, Verstöße gegen Informationspflichten der DL-InfoV selbst abzumahnen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Irreführende Werbung eines neu eröffneten Unternehmens mit Streichpreisenveröffentlicht am 29. Mai 2013
OLG Hamm, Urteil vom 10.01.2013, Az. 4 U 129/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein neu eröffnetes Unternehmen nicht mit einem „Eröffnungspreis“ und einem durchgestrichenen höheren Preis werben darf. Dies gelte auch, wenn ein Sternchenhinweis ausführe „Die gestrichenen Preise entsprechen den ehemaligen Verkaufspreisen im Y-Wohncentrum oder im Online-Shop unter www.Y.de„. Der Hinweis auf Preise anderer Teile einer Unternehmensgruppe räume die Irreführung nicht aus, die dadurch entstehe, dass die Werbeanzeigen suggerierten, dass es sich um eigene höhere Normalpreise handele. Ein gerade eröffnetes Unternehmen könne aber keine früheren Vergleichspreise haben. Als rechtlich selbständige juristische Person sei der Verweis auf Altpreise anderer Teile einer Unternehmensgruppe ebenfalls nicht zulässig. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Privatverkauf oder Gewerbe? – 250 Akkus bei eBay lassen den Verkäufer zum Unternehmer werdenveröffentlicht am 27. Mai 2013
OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2013, Az. 4 U 147/12
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 355 BGB; § 5 Nr. 1 TMGDas OLG Hamm hat entschieden, dass der Verkauf von 250 Akkus über eine Internet-Handelsplattform ein gewerbliches Handeln indiziert, so dass der Verkäufer eine Widerrufsbelehrung und weitere Verbraucherpflichtinformationen vorhalten muss. Dies gelte auch, wenn der Verkäufer zuvor nur sporadisch einzelne Artikel aus Privatgebrauch verkauft habe und es sich bei dem Posten Akkus um einen Fehlkauf des Arbeitgebers des Verkäufers handele, die ihm – ursprünglich für den privaten Gebrauch – überlassen worden waren. Einen Streitwert von 20.000,00 EUR erachtete das Gericht für angemessen. Zum Volltext der Entscheidung: