Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Werbung für „regenerative Salzgrotte“ verstößt gegen das HWGveröffentlicht am 18. März 2013
OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.2012, Az. I-4 U 124/12
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 3 Abs. 1 HWG
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbeaussagen „Der Aufenthalt in der Salzgrotte regeneriert Ihren Körper und kann so wirkungsvoll wie mehrere Tage Urlaub am Meer sein“ sowie „Die Sitzungen im SalzKraft-Werk helfen bei Atemwegsbeschwerden, Hautproblemen, Herz-Kreislauf-Beschwerden und Stress“ und „speziell für Kinder unter 6 Jahren, hilfreich bei Atem- und Hauterkrankungen“ irreführend und daher wettbewerbswidrig sind. Dem Verbraucher werde damit eine therapeutische Wirkung suggeriert, die wissenschaftlich nicht erwiesen sei. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamm: 129 Bewertungen in 6 Monaten sprechen für gewerbliche Tätigkeit eines eBay-Verkäufersveröffentlicht am 14. März 2013
OLG Hamm, Urteil vom 21.08.2012, Az. I-4 U 114/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 355 BGB, § 475 Abs. 1 BGB; § 5 TMGDas OLG Hamm hat entschieden, dass eine Anzahl von 129 Bewertungen in einem Zeitraum von sechs Monaten auf einer Internethandelsplattform für eine gewerbliche Tätigkeit eines Verkäufers sprechen, insbesondere, wenn die verkauften Waren alle aus demselben Bereich (hier: Computerzubehör) stammen. Zu der Anzahl der Bewertungen komme auch das erhebliche Indiz der größeren Dauerhaftigkeit hinzu, da der Antragsgegner über ein ganzes Jahr lang jeden Monat mindestens 15 Festplatten verkauft habe. Dies ließe sich nicht mit einem „Hobby“ erklären. Folglich sei der Verkäufer dann verpflichtet, die Anforderungen für Unternehmer an die Anbieterkennzeichung und das Vorhalten von Pflichtinformationen für Verbraucher zu erfüllen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Zu hoher Spritverbrauch kann Rücktrittsgrund vom Kfz-Kaufvertrag seinveröffentlicht am 12. März 2013
OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2013, Az. I-28 U 94/12
§ 346 Abs. 1 BGB, § 433 BGB, § 434 BGB, § 437 Nr. 2 BGB, § 440 BGB, § 323 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass der Käufer eines Pkws zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt ist, wenn das erworbene Kfz erheblich mehr Kraftstoff verbraucht als im Werbeprospekt angegeben war. Zwar folge aus den Prospektangaben keine Sollbeschaffenheit in dem Sinne, dass diese Verbrauchswerte im Alltagsgebrauch des konkret erworbenen Fahrzeugs erreicht werden müssten, aber jedenfalls sollten die Wert unter Testbedingungen reproduzierbar sein. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen. Der Kraftstoffverbrauch lag auch unter optimierten Bedingungen mehr als 10 % über den Angaben, was als erhebliche Überschreitung zu werten sei. Der Kläger habe demnach vom Kaufvertrag zurücktreten dürfen. Für die zwischenzeitliche Nutzung des Fahrzeugs (> als 15.000 km) seien ca. 15 % des Kaufpreises als Wertersatz vom Verkäufer einzubehalten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Die Werbeaussage „Schüßler-Salze … Sanfte Begleiter …“ ist ein irreführendes falsches Wirkungsversprechenveröffentlicht am 27. Februar 2013
OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2012, Az. I-4 U 141/12
§ 3 HWG, § 4 HWG, § 5 HWG; § 3 UWG, § 8 UWG, § 12 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbeaussage „Schüßler-Salze … Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“ zu unterlassen ist. Es handele sich um ein falsches Wirkungsversprechen, welches die angesprochenen Verkehrskreise in die Irre führe. Eine unzulässige Werbung mit Anwendungsgebieten liege im streitigen Fall jedoch nicht vor, da die Schwangerschaft kein „Anwendungsgebiet“ im Sinne von § 5 Heilmittelwerbegesetz sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Die Angabe zur Lieferfrist ist eine AGB-Klausel / Die Angabe der Lieferfrist mit „i.d.R. 3 – 4 Arbeitstagen nach Zahlungseingang“ ist zu unbestimmt und wettbewerbswidrigveröffentlicht am 6. Februar 2013
OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2012, Az. I-4 U 107/11
§ 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG, § 308 Nr. 1 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Angabe der Lieferfrist mit den Worten „i.d.R. 3 – 4 Arbeitstagen nach Zahlungseingang“ wettbewerbswidrig ist. Der Senat hat auch die Angabe der Lieferfrist mit dem Hinweis „ca … Werktage“ für wettbewerbswidrig erachtet, wenn diese Angabe durch weitere Zusätze (z.B. „annähernd“) verwässert wird (vgl. hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Kein „Made in Germany“ für Kondome, die im Wesentlichen im Ausland gefertigt werdenveröffentlicht am 1. Februar 2013
OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2012, Az. I-4 U 95/12
§ 2 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas OLG Hamm hat entschieden (Volltext s. unten), dass bei dem Verkauf von Kondomen nur dann der werbende Hinweis „Made in Germany“ verwendet werden darf, wenn alle wesentlichen Fertigungsschritte in Deutschland erfolgt sind, zumindest der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware die bestimmenden Eigenschaften erhält, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen, in Deutschland stattfindet. Entsprechend falle die Erwartung des Verbrauchers aus. (mehr …)
- OLG Hamm: Berufungsbeschwer über 600,00 EUR wird auch durch Hinzunahme der Gerichtskosten erreichtveröffentlicht am 8. Januar 2013
OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2012, Az. I-4 U 70/11
§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPODas OLG Hamm hat entschieden, dass die Berufungsbeschwer über 600,00 EUR auch durch Hinzunahme der Gerichtskosten erreicht werden kann. Zitat: „Die Berufung ist ungeachtet des Streitwerts von 465,90 EUR zulässig. Die Klägerin ist nämlich nicht nur in dieser Höhe beschwert, sondern zusätzlich auch noch insoweit, als sie die Hälfte der Kosten des Rechtsstreits erster Instanz, die sich maßgeblich nach einem Streitwert von 25.000,00 EUR berechnen, tragen muss. Rechnet man diesen Kostenanteil dazu, so ist die nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erforderliche Beschwer von 600,00 EUR deutlich überschritten. Es sind in erster Instanz allein Gerichtskosten in Höhe von 933,00 EUR entstanden, die die Klägerin nach dem erstinstanzlichen Urteil zur Hälfte tragen müsste.“ Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.
- OLG Hamm: Zusätzliche relativierende Erklärungen zur Angabe der Lieferfrist mit dem Hinweis „ca.“ können zu einem Wettbewerbsverstoß führenveröffentlicht am 20. Dezember 2012
OLG Hamm, Urteil vom 18.09.2012, Az. I-4 U 105/12 – nicht rechtskräftig
§ 308 Nr. 1 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Angabe der Lieferfrist mit dem Hinweis „ca.“ zulässig ist, dieser Hinweis allerdings nicht mit weiteren relativierenden Zusätzen versehen werden darf, da dies unter Umständen zu einem Wettbewerbsverstoß führt. Gegen dieses Urteil ist Revision eingelegt worden (BGH, Az. I ZR 205/12). Vorliegend war folgende Klausel streitgegenständlich: (mehr …) - OLG Hamm: Erneuter zeitgleicher Wettbewerbsverstoß jeweils im Onlineshop und bei eBay führt auch zu zwei gesonderten Vertragsstrafenveröffentlicht am 20. Dezember 2012
OLG Hamm, Urteil vom 18.09.2012, Az. I-4 U 105/12
§ 339 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Verwendung einer wettbewerbswidrigen AGB-Klausel jeweils in einem Onlineshop und bei eBay zu gesonderten Vertragsstrafen führen kann, wenn die duale Verwendung zuvor entsprechend abgemahnt wurde. Dem Einwand der Beklagten, sie habe aufgrund eines einheitlichen Entschlusses die neue Klausel in beiden Bereichen, eBay und Online-Shop, verwendet, so dass allenfalls nur eine Vertragsstrafe verwirkt sei, folgte der Senat nicht. Auch dem Einwand, dass es kein besonderes Sicherungsbedürfnis gebe, das einer solchen Annahme entgegenstehen würde, was schon daraus folge, dass die Klägerin die Klausel einheitlich angegriffen habe, berücksichtigte das OLG Hamm nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Zum Rechtsmissbrauch, wenn der Umsatz des Abmahners nicht mehr mit dem Prozesskostenrisiko seiner zahlreichen Abmahnungen übereinstimmtveröffentlicht am 18. Dezember 2012
OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010, Az. 4 U 217/09
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Hamm hat auch in dieser Entscheidung ausgeführt, wann ein Rechtsmissbrauch durch übermäßiges Abmahnverhalten vorliegt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)