IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Dezember 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 26.07.2011, Az. I-4 U 49/11
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das OLG Hamm hat erneut zum Thema „Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung“ entschieden und unter anderem die Indizien „zu hoher Streitwert“ und „zu hohe Vertragsstrafenforderung“ berücksichtigt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 23.10.2012, Az. I-4 U 134/12
    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 5a Abs. 2 UWG d

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der mangelnde Hinweis eines Onlinehändlers zum Abruf und zur Speicherung des Vertragstextes ein wettbewerbswidriger Verstoß ist. Das Vorenthalten dieser Informationen beeinträchtige spürbar die Entscheidungsfähigkeit des Verbrauchers, da es sich um wesentliche Informationen handele. Den Volltext der Urteils finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2012

    OLG Hamm, Urteil vom 23.10.2012, Az. I-4 U 134/12
    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 249 Abs. 1 BGB, § 250 S. 2 BGB, § 281 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass bei einer (berechtigten) Abmahnung der Abgemahnte auf die Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen werden kann, ohne dass der Abmahner zuvor die Kostenrechnung des Rechtsanwalts ausgeglichen haben muss. Grundsätzlich stehe dem Abmahnenden zwar lediglich ein Anspruch auf Freistellung von der Honorarforderung des von ihm mit der Abmahnung betrauten Rechtsanwaltes zu. Werde dieser jedoch in der mit der Abmahnung gesetzten Frist nicht erfüllt, habe der Abmahner die Möglichkeit, nunmehr ohne weiteres Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, und zwar ohne Ablehnungsandrohung oder rechtskräftiges Leistungsurteil. Dies rechtfertige sich aus der Pflichtverletzung des Abgemahnten, welche auf der Nichterfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung, den Abmahner von dessen Verbindlichkeit gegenüber seinem Anwalt freizustellen, beruhe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Dezember 2012

    OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 30.10.2012, Az. I-4 U 108/12
    § 2 Nr. 16 EnVKG, § 3 Abs. 1 EnVKG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass Haushaltsgeräte auf Messen wie der internationalen Funkausstellung in Berlin (IFA), auf denen die Geräte nicht an Endverbraucher verkauft werden, nicht mit Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz gekennzeichnet werden müssen. Zur Pressemitteilung des Senats vom 05.12.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. November 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 18.09.2012, Az. I-4 U 105/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 308 Nr. 3 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.“ rechtswirksam ist und insoweit kein Unterlassungsanspruch besteht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verkäufer seine Angebote unter der Rubrik Sofort-Kaufen einstellt. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 28.06.2012, Az. I-4 U 69/12
    § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 6 S. 2 PAngV

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass dann, wenn ein sog. „Mindermengenzuschlag“ gefordert wird, dieser in der Preisangabe enthalten sein muss. Es sei nicht ausreichend, wenn der Hinweis auf den Mindermengenzuschlag erst ersichtlich werde, wenn das Wort „Versandkosten“ angeklickt werde. Denn der Verbraucher vermute hinter dem Schlagwort „Versandkosten“ lediglich Zusatzkosten neben dem eigentlichen Preis, die mit dem Versand der Ware zu tun hätten. Der Mindermengenzuschlag habe aber mit dem Versand grundsätzlich nichts zu tun. Er sei ein sonstiger Preisbestandteil im Sinne des § 1 Abs. 1 PAngV, auf den auch gesondert und unabhängig von den stets anfallenden Versandkosten hingewiesen werden muss. Gemeinhin stelle der Mindermengenzuschlag ein Preiskorrektiv für solche Bestellungen dar, bei denen aufgrund des geringen Wertes der abgenommen Ware die Gewinnspanne zu gering ausfalle. Dies habe allerdings nichts mit Versandkosten zu tun. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 24.05.2012, Az. I-4 U 48/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 307 Abs. 1 BGB, § 475 BGB, § 312 c Abs. 1 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Verwendung von zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen in ein und demselben Angebot einen Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 312 c Abs. 1, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB darstellt (Zum Volltext der Entscheidung hier). Denn eine Widerrufsbelehrung sei nur dann ordnungsgemäß, wenn sie für den Verbraucher eindeutig klarstelle, welche einzelnen Bedingungen für die Ausübung des Rechts gelten würden und welche Folgen die Ausübung des Rechts haben. Es dürften somit grundsätzlich keine unterschiedlichen Belehrungen erteilt werden, weil der Verbraucher dadurch irritiert werde und letztlich nicht wisse, welche der Belehrungen richtig sei und gelten solle (vgl. Senatsurteil vom 26.05.2011, Az. I-4 U 35 / 11). (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Juli 2012

    OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2012, Az. I-4 U 48/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 307 Abs. 1 BGB, § 475 BGB, § 312 c Abs. 1 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Verbraucher, anders lautenden Mythen zum Trotz, nicht verpflichtet ist, gekaufte und sodann bei ihm angelieferte Ware unverzüglich auf Warenmängel, insbesondere Beschädigungen zu überprüfen. Es verbot damit einem Onlinehändler, die AGB-Klausel „Etwaige offensichtliche Mängel sind unverzüglich spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe des Kaufgegenstandes dem Anbieter gegenüber schriftlich anzuzeigen“ zu verwenden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. März 2010

    OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2009, Az. 4 U 156/09
    § 2 PrAngVO, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Verkauf sog. Sauna-Aufguss-Flüssigkeiten unter Angabe des Grundpreises mit 1,98 EUR pro 100 ml nur einen bagatellhaften Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn die gesetzliche Vorgabe einen Grundpreis je Liter vorsieht. Das Landgericht habe zunächst zu Recht einen Verstoß gegen § 2 Preisangabenverordnung angenommen. Nach dieser Vorschrift müsse nämlich bei Warenangeboten neben dem Endpreis auch der Grundpreis angegeben werden. Dieser Grundpreis sei bei flüssigen Produkten auf 1 Liter als Mengeneinheit zu beziehen. Diese Grundpreisangabe sei in der angegriffenen Werbung der Klägerin falsch ausgeworfen worden. Denn es sei nur der Preis pro 100 ml angegeben gewesen. Diese Grundpreisangabe sei auch nicht nach § 9 Abs. 5 Ziff. 2 Preisangabenverordnung entbehrlich. Die Beklagte habe zu Recht darauf hingewiesen, dass sich schon aus der Überschrift der Werbung der Klägerin ergebe, dass das Produkt nicht ausschließlich der Färbung oder der Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel diene. Nur dann sei aber nach der genannten Vorschrift die Grundpreisangabe entbehrlich. Als Marktverhaltensregelung sei die Preisangabenverordnung nach § 4 Ziff. 11 UWG auch dem Schutz durch das UWG zugänglich. (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 18.06.2009, Az. 4 U 53/09
    §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1; 3; 4 Nr. 10 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Website, die versteckte Elemente zur Suchmaschinenoptimierung enthält, wettbewerbswidrig sein kann. So wurde es der Antragsgegnerin untersagt, „Dateien mit der Begriffskombination “A B“ mit dem weiteren Begriff “SEO“ oder “Shopbetreiber“ oder “F“ oder “Betreiber“ oder “Modul“ zu erzeugen oder zu unterhalten und so im Internet zugänglich zu machen, dass Suchmaschinen auf diese zugreifen können und sie im Ranking auflisten, wenn die Dateien nicht über einen sichtbaren Inhalt verfügen, wie geschehen mit den Suchergebnissen gemäß Anlagen ASt 1 bis ASt 4 der Antragsschrift.“ (mehr …)

I