Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Die „Gegenabmahnung“ ist nicht per se rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 18. November 2013
OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2013, Az. 4 U 52/13
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Hamm hat erneut entschieden, dass eine sogenannte Gegenabmahnung – also eine Abmahnung, die der Abgemahnte an den Abmahnenden als „Retourkutsche“ verschickt – zulässig und nicht bereits für sich genommen, sondern nur ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Zur sekundären Beweislast bei Filesharing-Verstößen / Streitwert von 2.000 EUR je Musik- oder Filmwerkveröffentlicht am 13. November 2013
OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, Az. I-22 W 60/13
§ 97a UrhGDas OLG Hamm hat entschieden, dass den Internetanschlussinhaber, dem illegales Filesharing vorgeworfen wird, im Hinblick auf die glaubhaft gemachte Zugänglichmachung des streitgegenständlichen Filmwerks von den ihm zuzuordnenden IP-Adressen zwar eine sekundäre Darlegungslast trifft. Eine Umkehr der Beweislast sei damit jedoch ebenso wenig verbunden wie eine Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem Gegner alle für seinen Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen. Von dem Anschlussinhaber könne im Rahmen des Zumutbaren substantiiertes Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden, ihm obliege aber nicht der Beweis des Gegenteils in dem Sinne, dass er sich bei jeder über seinen Internetzugang begangenen Rechtsverletzung vom Vorwurf der täterschaftlichen Begehung entlasten oder exkulpieren müsse. Vielmehr genüge er seiner sekundären Darlegungslast, wenn er seine Täterschaft bestreite und darlege, dass seine Hausgenossen selbstständig auf den Internetanschluss zugreifen könnten, weil sich daraus bereits die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als die seiner Alleintäterschaft ergebe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Werbung „bis zu 45,00 € pro Gramm Gold“ ist wettbewerbsrechtlich zulässigveröffentlicht am 11. November 2013
OLG Hamm, Urteil vom 16.04.2013, Az. 4 U 156/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung eines Goldankäufers mit dem Text „bis zu 45,00 € pro Gramm Gold“ nicht irreführend und daher zulässig ist. Die Werbung vermittele nicht den unrichtigen Eindruck, dass die Beklagte nicht nur Feingold, sondern auch Gold geringeren Legierungsgrades zum angegebenen Höchstpreis ankaufe. Dem angesprochenen Verkehr sei nämlich bekannt, dass der Goldwert vom Legierungsgrad abhänge. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Verwechslungsgefahr durch Nutzung eines Firmenschlagwortesveröffentlicht am 8. November 2013
OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2013, Az. 4 U 139/12
§ 15 Abs. 4 S. 1, Abs. 2 MarkenG, § 5 Abs. 2 MarkenG
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die widerrechtliche Nutzung eines Firmenschlagwortes, welches Kennzeichnungskraft besitzt, zur Verwechslungsgefahr führt und daher zu untersagen ist. Vorliegend war die streitige Kennzeichnung in der Warenüberschrift auf einer Internet-Handelsplattform verwendet worden. Nach Auffassung des Gerichts lag hierdurch eine Verletzung gemäß § 15 Abs. 2 MarkenG vor. Der Senat führte aus, dass durch die Verwendung einer mit dem kennzeichnungskäftigen Firmenschlagwort der Klägerin identischen Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr bei vorliegender Branchenidentität eine maßgebliche Verwechslungsgefahr begründet werde. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamm: Hinweis auf die nicht mehr geltende Batterieverordnung ist ein Bagatellverstoßveröffentlicht am 17. Oktober 2013
OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2013, Az. 4 U 196/12
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass der Hinweis eines Onlinehändlers auf die nicht mehr geltende Batterieverordnung statt des Batteriegesetzes kein wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß sei. Zwar liege eine Irreführung vor, diese habe jedoch keine Auswirkung, da die Belehrung über die Pflichten des Verbrauchers inhaltlich richtig sei. Insoweit könne keine spürbare Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen festgestellt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Vorhaltung eines falschen Barcodes/Strichcodes an einer Selbstbedienungskasse erfüllt nicht den Tatbestand des Computerbetrugsveröffentlicht am 14. Oktober 2013
OLG Hamm, Beschluss vom 08.08.2013, Az. 5 RVs 56/13
§ 242 StGB, § 263a StGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass kein Computerbetrug begangen wird, wenn an einer sog. Selbstbedienungskasse, an welcher das Einscannen und Bezahlen der Ware durch den Kunden autonom vorgenommen werden, für eine Ware der Strichcode einer deutlich billigeren Ware vor den Preisscanner gehalten wird. Der Tatbestand des § 263 a StGB erfordere, dass die Manipulation des Datenverarbeitungsvorgangs unmittelbar eine vermögensrelevante Disposition des Computers verursache. Die Vermögensminderung müsse unmittelbar, also ohne weitere Zwischenhandlung des Täters, des Opfers oder eines Dritten durch den Datenverarbeitungsvorgang selbst eintreten. Daran fehle es, wenn durch die Manipulation der Datenverarbeitung nur die Voraussetzungen für eine vermögensmindernde Straftat geschaffen würden. Allerdings sah der Senat den Tatbestand des Diebstahls als erfüllt an. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Der Verkauf von Fahrzeugteilen ohne amtliches Prüfzeichen ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 30. September 2013
OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2013, Az. 4 U 26/13
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 22a Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 StVZO; § 23 Abs. 1 StVGDas OLG Hamm hat entschieden, dass das Anbieten von Fahrzeugteilen ohne Prüfzeichen wettbewerbswidrig ist. Für das Verbot des Feilbietens nach der StVZO sei ausschließlich die objektive Verwendungsmöglichkeit entscheidend, unerheblich sei hingegen, wozu der Verwender das Fahrzeugteil im Einzelfall benutzen wolle. Ein Hinweis „Im Bereich der StVZO nicht erlaubt. Eine Eintragung ist möglich, bleibt aber jedem selbst überlassen“ in der streitgegenständlichen Auktion hebe die Wettbewerbswidrigkeit nicht auf. Ähnlich hatte das OLG Hamm auch bereits knapp ein Jahr zuvor entschieden (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Und noch einmal – Endpreisangaben für Ferienhäuser müssen die Kosten der Endreinigung enthaltenveröffentlicht am 27. September 2013
OLG Hamm, Urteil vom 04.06.2013, Az. 4 U 22/13
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngVDas OLG Hamm hat in diesem Fall ebenfalls entschieden, dass Preisangaben für Ferienhäuser oder -wohnungen die Kosten einer Endreinigung enthalten müssen. Bei einer Preisangabe „xxx EUR zzgl. Kosten der Endreinigung von xxx EUR“ fehle die gesetzlich vorgeschriebene Endpreisangabe. Diverse andere Gericht, auch der BGH, haben diese Frage ebenfalls so entschieden (s. z.B. hier und hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Ist die Laufzeit einer Werbeaktion von vornherein nicht fest bestimmt, muss der Werbende nicht auf einen bestimmten Endtermin der Aktion hinweisenveröffentlicht am 17. September 2013
OLG Hamm, Urteil vom 28.05.2013, Az. 4 U 217/12
§ 4 Nr. 4 UWG, § 5a Abs. 2 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass nicht jede Werbeaktion zeitlich befristet werden muss. Im vorliegenden Fall ging es um die Werbung „Nur für kurze Zeit“. Der Senat vertrat die Rechtsansicht, dass auf einen Endzeitpunkt einer solchen Werbeaktion nicht hingewiesen werden müsse, wenn der Werbende zum Zeitpunkt der Werbung noch keinen bestimmten Termin für das Ende der Werbeaktion festgelegt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Eine Vergütungsvereinbarung für die Nutzung von Fotos in AGB muss ausreichend transparent seinveröffentlicht am 2. September 2013
OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2013, Az. 22 U 8/12
§§ 307 bis 309 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass Vergütungsvereinbarungen für Fotografen, die im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen werden, ausreichend transparent sein müssen. Insbesondere müsse hinreichend bestimmt werden, für welche Nutzungssachverhalte welche Vergütung festgelegt sei. Werde wie vorliegend z.B. nicht ausreichend zwischen den Begriffen „Mehrzahl von Einzelbildern“ und „Fotostrecke“ unterschieden, welche unterschiedlich abzugelten seien, sei die Vereinbarung hinfällig. Zum Volltext der Entscheidung: