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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Juni 2013

    OLG Köln, Urteil vom 07.06.2013, Az. 1 U 100/12
    § 280 Abs. 3 BGB, § 281 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Telefonanbieter, der nach einer Kündigung schon vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit den Anschluss abschaltet, dem Anschlussinhaber grundsätzlich zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Die Beweislast für die Darlegung des entstandenen Schadens liege jedoch beim Anschlussinhaber. Vorliegend konnte ein Rechtsanwalt keinen Rückgang seiner Mandate im Zeitraum der Abschaltung (ca. 5 Monate) nachweisen, da die Zahlen im Vergleich zum Vor- und Folgejahr nahezu gleich geblieben waren. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. Juni 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 10.08.2012, Az. 6 U 17/12
    § 4 Nr. 9 a UWG; § 23 Nr. 2 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass der Inhaber der Wort-/Bildmarke „Gute Laune Drops“ gegen den Vertrieb von „Gute Laune Brause-Talern“ in ähnlicher Aufmachung Ansprüche aus Unterlassung geltend machen kann. Diese ergäben sich allerdings aus dem Markenrecht und nicht, wie auch beantragt, aus dem Wettbewerbsrecht. Eine unlautere Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung könne nicht festgestellt werden. Da gegen die verletzte Marke zwischenzeitlich ein Löschungsverfahren anhängig sei, bliebe abzuwarten, ob die daraus bestätigten Ansprüche bestehen bleiben könnten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Juni 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 18.03.2005, Az. 6 U 203/04
    § 12 Abs. 2 UWG; § 927 Abs. 1 ZPO; § 14 Abs. 2 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass nicht rechtskräftige Entscheidungen in Markenlöschungsverfahren keine veränderten Umstände sind, die zur Aufhebung einer einstweiligen Verfügung führen können, welche auf Grundlage der im Löschungsverfahren zu beurteilenden Marken erlassen wurde. Es könne im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes insbesondere keine Prognose darüber abgegeben werden, welches Ergebnis die Löschungsverfahren letztendlich, nach Entscheidung über die eingelegten Rechtsbeschwerden, aufzeigen würden. Der allgemeine Fortgang der Löschungsverfahren und die Tatsache, dass das über den Unterlassunganspruch anhängige Hauptsacheverfahren deswegen ausgesetzt sei, begründe keinen hinreichenden Grund zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Juni 2013

    OLG Köln, Urteil vom 30.11.2012, Az. 6 U 84/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG; § 1 PAngV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass bei der Bewerbung von Telekommunikatonsdienstleistungen nicht alle anfallenden Kosten zwangsläufig in den anzugebenden Endpreis aufgenommen werden müssen. Handele es sich um Kosten, die nicht für jeden Kunden anfallen (z.B. Einrichtung eines Kabelanschlusses), genüge es, wenn auf diese Kosten in einer Fußnote hingewiesen werde. Dafür müsse nur sichergestellt sein, dass der (Sternchen-)Hinweis auf die Fußnote am Blickfang der Werbung teilhat und die Fußnote sowohl schriftbildlich als auch inhaltlich klar und verständlich sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Juni 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 90/12
    § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass in einer Zeitungsanzeige, in welcher mehrere Modellvarianten eines Fahrzeugstyps beworben werden, konkrete Angaben nach der Pkw-EnVKV getätigt werden müssen. Hierfür könnten entweder die Werte für jedes einzelne der aufgeführten Modelle oder stattdessen die Spannbreite zwischen ungünstigstem und günstigstem Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissi­o­nen jeweils im kombinierten Testzyklus angegeben werden. Irreführend hingegen sei, wenn nur Angaben zu einem bestimmten Modell aufgeführt würden, die auf die übrigen in der Werbung erwähnten Modelle nicht zuträfen. Umgekehrt müssten bei Werbung für ein konkretes Fahrzeugmodell neben dem CO2-Ausstoß auch die vollständigen Werte zum Kraftstoffverbrauch (inner- und außerorts sowie kombiniert) angegeben werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Juni 2013

    OLG Köln, Urteil vom 19.10.2012, Az. 6 U 103/12
    § 4 Nr. 11 UWG; § 9 VerpackVO

    Das OLG Köln hat entschieden, dass für so genannten „Kindersekt“ in Einwegverpackungen keine Pfandpflicht besteht. Zwar regele die Verpackungsverordnung dies für ein fruchtsaftähnliches Getränk wie das vorliegende nicht ausdrücklich, da lediglich zwischen Fruchtsaft/Fruchtnektar (pfandfrei) und Erfrischungsgetränken (pfandpflichtig) unterschieden werde. Aus der Begründung der Verordnung ergebe sich jedoch, dass auch fruchtsaftähnliche Getränke zu den pfandfreien Produkten zu zählen seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Juni 2013

    OLG Köln, Urteil vom 14.12.2012, Az. 6 U 108/12
    § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 2 UWG; § 5 Abs. 2 GOÄ

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung für Augen-Laserbehandlungen mit Angeboten wie „999 Euro statt 3.500 Euro“ bzw. „999 statt 4.200 €“ zu untersagen ist. Es liege ein Verstoß gegen die Gebührenordnung für Ärzte vor, da die individuellen Umstände des jeweiligen Eingriffs im Einzelfall vernachlässigt würden. Die Preise orientierten sich nicht an den typischen Schwierigkeiten und dem üblichen Zeitaufwand für solche Eingriffe. Ein Hinweis auf im Einzelfall mögliche höhere Kosten fehle auch. Überdies sei die „statt“-Angabe auch irreführend, da es sich bei den genannten höheren Preisen nicht um die sonst üblicherweise anfallenden Preise für solche Behandlungen außerhalb des Rabattangebots handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Juni 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 12.06.2013, Az. 5 U 46/12
    § 307 Abs. 1 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass Prämien des Miles & More-Programms frei übertragbar sein müssen, also auch verkauft werden können. Im vorliegenden Fall ging es um einen Prämienflug. Der Verkauf des Fluges hatte zur Kündigung des Fluggastes aus dem HON Circle Members-Kreis geführt. Auch diese Kündigung erachtete der Senat für unwirksam. Zur Pressemittelung des Senats vom 12.06.2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Mai 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 06.02.2013, Az. 6 U 127/12
    § 4 Nr. 7 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass herabsetzende Äußerungen über einen ehemaligen Mitarbeiter (hier: Handelsvertreter eines Schuhvertriebs) wettbewerbswidrig sein können. Vorliegend hatte das Unternehmen in einer E-Mail an Angestellte und andere Handelsvertreter u.a. ausgeführt „Herr C. hat uns daher keine andere Wahl gelassen, ihn mit sofortiger Wirkung zu kündigen“ oder Daher sollten alle Abteilungen Maßnahmen ergreifen, dass Herr C. keine Informationen, Produkte, Gelder etc. bezieht und er aus den internen Informationssystemen abgemeldet wird“. Zwischen dem Unternehmen und dem Handelsvertreter bestehe ein Wettbewerbsverhältnis, auch wenn sie auf verschiedenen Vertriebsstufen tätig seien. Da die Behauptung der sofortigen Kündigung unwahr sei und zudem versucht werde, auf das Verhalten der Adressaten Einfluss zu nehmen, seien die Grenzen einer sachlich gebotenen Information überschritten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Mai 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 01.02.2013, Az. 6 W 21/13
    § 5 Abs. 1 UWG, Anhang zu § 3 Abs. 3, Nr. 10 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Formulierung eines Reiseveranstalters „unsere Kunden gehen kein Risiko ein: Mit Ihrer Anzahlung garantiert ein Sicherungsschein Ihre Ansprüche“ in seinem Leistungskatalog keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist. Dies gelte jedenfalls dann, wenn diese Information im Vergleich zu anderen Informationen nicht in besonderer Weise hervorgehoben sei. Ein Hinweis auf gesetzlich verbriefte Rechte sei erlaubt, soweit diese nicht als Besonderheit dargestellt würden. Zum Volltext der Entscheidung:

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