Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Der Schadensersatz bei illegalem Filesharing von Musikwerken berechnet sich nach dem Tarif VR-OD 5 der GEMA / 50.000 EUR Streitwert für 234 Musiktitelveröffentlicht am 1. März 2013
OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2013, Az. 6 W 12/13
§ 670 BGB, § 683 S. 1 BGB, § 677 BGB, § 823 Abs. 1 BGBDas OLG Köln hat erneut entschieden, dass bei illegalem Filesharing von Musikwerken der Schadensersatz für das öffentliche Zugänglichmachen fiktiv nach dem Tarif VR-OD 5 der GEMA zu berechnen ist. Der pauschalen fiktiven Lizenzgebühr von 200,00 EUR erteilte der Senat eine Absage. Außerdem reduzierte das OLG Köln den Streitwert bei 234 Musiktiteln in vorliegendem Fall von 80.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Die Bewerbung einer „7-Tage-Reise“ ist auch bei einer Anzahl von 6 Übernachtungen nicht irreführendveröffentlicht am 28. Februar 2013
OLG Köln, Beschluss vom 22.01.2013, Az. 6 W 17/13
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Bewerbung einer 7-Tage-Reise nicht unzulässig ist, wenn nur 6 Übernachtungen erfasst sind. Der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher erwarte bei dem Angebot einer siebentägigen Reise nicht, dass diese tatsächlich 7 x 24 Stunden dauert, sondern erkenne es als Reisen üblich, dass sowohl der Anreise- als auch der Abreisetag als Reisetage mitgezählt werden. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Irreführende Werbung mit einem Testergebnis, wenn abgewandelte Notenskala verwendet wirdveröffentlicht am 19. Februar 2013
OLG Köln, Urteil vom 04.04.2012, Az. 6 U 197/11
§ 5 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 2Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung mit dem Ergebnis eines so genannten Konsumententests irreführend ist, wenn für den Test eine Notenskala verwendet wurde, die aus den Noten „(1) ausgezeichnet (2) sehr gut (3) gut (4) weniger gut (5) schlecht“ besteht und eine Fundstelle für den Test nicht angegeben wird. Bei einem seriösen Test müsse eine Notenskala verwendet werden, die den Vorstellungen des Verbrauchers nicht widerspricht. Insbesondere erwarte der Verkehr, dass „sehr gut“ die beste und „gut“ nicht lediglich die mittlere Note sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Wer (unerkannt) fremde urheberrechtswidrige Inhalte in einem Frame auf der eigenen Website wiedergibt, haftet nichtveröffentlicht am 28. November 2012
OLG Köln, Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 73/12
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, Anhang (zu § 3 Abs. 3) Nr. 28, § 23 UrhG, § 24 Abs. 1 UrhG, § 72 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass derjenige, der eine fremde Website im Rahmen eines sog. Frames auf seiner eigenen Website wiedergibt, nicht für dortige Urheberrechtsverletzungen eines Dritten haftet (wenn ihm diese nicht ausnahmsweise vorher bekannt waren, er also vorsätzlich handelt). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Wörtliche Zitate von rechtswidrigen Äußerungen Dritter stellen keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, wenn sie ersichtlich Teil einer kritischen Auseinandersetzung mit diesen sindveröffentlicht am 16. November 2012
OLG Köln, Mündliche Verhandlung vom 17.01.2012, Az. 15 U 157/11
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Köln hat im Rahmen einer mündlichen Verhandlung bekundet, dass ein Zeitungsbericht, der sich unter Verwendung eines Zitats, welches seinerseits als Verletzung des Persönlichkeitsrechts befunden worden ist, kritisch mit der Berichterstattung einer Boulevard-Zeitung auseinandersetzt, keinen unerlaubten Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt. Die Zeitung habe sich die beanstandeten reißerischen Äußerungen, welche der Senat zuvor als unerlaubte Berichterstattung aus dem Intimleben des betroffenen Wettermoderators verurteilt hatte, nicht zu eigen gemacht, sondern als Gegenstand ihrer Kritik referiert. Allgemein sei die Wiedergabe einer an sich verbotenen Aussage zulässig, wenn „aus der Sicht des durchschnittlichen Empfängers der wiederholten Äußerung das Darstellen eines Sachverhalts, das Stellung nehmen zu einem Vorgang“ im Vordergrund stehe. Ähnlich entschieden hat bereits das OLG München (AfP 2001, 322 f.).
- OLG Köln: Werden die Abmahnkosten eingeklagt, nachdem der Abgemahnte deren Ausgleich endgültig verweigert hat, muss der Kläger nicht den Ausgleich der Anwaltsgebühren nachweisenveröffentlicht am 9. November 2012
OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009, Az. 15 U 90/09 – teilweise aufgehoben
§ 250 S. 2 BGB, § 257 BGB, § 281 Abs. 2 BGB, § 670 BGBDas OLG Köln hat zu der Frage entschieden, ob bei einer Gebührenklage, gerichtet auf Zahlung der Abmahnkosten, die betreffende Gebührennote des abmahnenden Rechtsanwalts bereits vom Kläger bezahlt worden sein muss oder nicht. Der Senat entschied, dass der Aufwendungsersatzanspruch aus § 670 BGB gemäß § 257 BGB auch den Anspruch auf Freistellung von hierfür eingegangenen Verbindlichkeiten umfasse. Der Freistellungsanspruch aus § 257 BGB wandele sich zwar grundsätzlich erst mit der Erfüllung der Verbindlichkeit in einen Zahlungsanspruch um. Anders liege es jedoch, wenn Schuldner die geforderte Herstellung oder überhaupt jeden Schadenersatz ernsthaft und endgültig verweigere. Solches Verhalten des Schuldners mache die grundsätzlich nach § 250 S.2 BGB erforderliche Fristsetzung entsprechend § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen wandele sich der Befreiungsanspruch in dem Zeitpunkt in einen Geldanspruch (Zahlungsanspruch) um. Hinweis: Das Urteil wurde vom BGH in Hinblick auf die zugesprochene Vertragsstrafe teilweise aufgehoben (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Zum Wettbewerbsverstoß einer Kanzlei, die den Zusatz führt „Rechtsanwalt auch zugelassen beim Oberlandesgericht …“veröffentlicht am 23. August 2012
OLG Köln, Urteil vom 22.06.2012, Az. 6 U 4/12 – nicht rechtskräftig
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass der Hinweis eines Rechtsanwalts „Rechtsanwalt auch zugel. am OLG Frankfurt“ als irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit zu werten ist. Durch die Angabe werde es als etwas Besonderes herausgestellt, dass der Beklagte nicht nur bei anderen Land- (und Amts-) Gerichten, sondern auch bei dem OLG Frankfurt auftreten dürfe. Dies sei indes seit dem 01.06.2007, dem Tag des Inkrafttretens des „Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft“ (BGBl. I 2007, 258), eine Selbstverständlichkeit, weil seit diesem Tage jeder an irgendeinem Gericht in Deutschland zugelassene Anwalt vom ersten Tage seiner Zulassung an u. a. an allen Oberlandesgerichten, also auch dem Oberlandesgericht Frankfurt, postulationsfähig und damit zugelassen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Nutzung einer Marke als Firmenschlagwort ausnahmsweise zulässigveröffentlicht am 24. Juli 2012
OLG Köln, Urteil vom 05.11.2010, Az. 6 U 67/10
§ 37 HGB
Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Firma („X G GmbH & Co. KG“) im Rechtsverkehr eine auf sie eingetragene Marke als Firmenschlagwort benutzen darf, wenn die Art und Weise der Benutzung nicht den Verkehr zu der Annahme verleitet, es handele sich um die vollständige Firmierung. Dies sei auch bei Angabe der Marke zusammen mit Adresse und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) dann nicht der Fall, wenn die Markenbezeichnung in Fettdruck, Großbuchstaben und in einer im Vergleich zum sonstigen Text deutlich größeren Schrift präsentiert werde und an der Markenbezeichnung ein grafisches Element angebracht sei. Da Firmenbezeichnungen nur aus Worten bestünden, könne durch die grafische Gestaltung nicht der irrige Eindruck der vollständigen Bezeichnung entstehen. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Abmahnungen gegen Verbraucher haben anders auszusehen als Abmahnungen an Unternehmerveröffentlicht am 29. Juni 2012
OLG Köln, Urteil vom 04.06.2012, Az. 6 W 81/12
§ 19a UrhG, § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhGDas OLG Köln vertritt weiterhin eine interessante Auffassung zum notwendigen Inhalt einer Abmahnung, die (etwa wegen Urheberrechtsverletzung, wie im vorliegenden Filesharing-Fall) gegenüber einem Verbraucher ausgesprochen wird. Streitig war, ob die Klägerinnen außergerichtlich die Aktivlegitimation zu den jeweils abgemahnten Musiktiteln deutlich genug gemacht hatten: „Nach Auffassung des Senats (vgl. GRUR-RR 2011, 336) können diese Grundsätze [der Abmahnung gegenüber einem Unternehmer] allerdings auf Abmahnungen, die gegenüber einem nicht geschäftlich handelnden Rechtsverletzer ausgesprochen werden, nicht uneingeschränkt angewandt werden.“ und weiter: (mehr …)
- OLG Köln: Ist der Abmahnung ein zu weit gefasster Entwurf für eine Unterlassungserklärung beigefügt, ist dies unschädlichveröffentlicht am 27. Juni 2012
OLG Köln, Urteil vom 04.06.2012, Az. 6 W 81/12
§ 97a Abs. 1 S. 2 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass es grundsätzlich unschädlich ist, wenn der Abmahnende mit der einer Abmahnung beigefügten vorgeschlagenen Unterwerfungserklärung mehr verlangt, als ihm zustehe. Der Senat begründet dies damit, dass es im gewerblichen Rechtsschutz anerkannt sei, dass den Gläubiger schon keine Obliegenheit treffe, der Abmahnung den Entwurf einer Unterlassungserklärung beizufügen. Bei einer derart zu weit gefassten Unterlassungserklärung sei es dann Sache des Schuldners, die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterwerfungserklärung in dem dazu erforderlichen Umfang auszuräumen (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 12 Rz. 1.17).