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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 04.06.2012, Az. 6 W 81/12
    § 19a UrhG,
    § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Inhaberin eines Internetanschlusses für die Filesharing-Aktivitäten ihres volljährigen Sohnes (hier: Upload von über 2.100 Musikdateien) haftet, wenn nicht erkennbar ist, dass sie überhaupt in irgendeiner Form auf ihren Sohn eingewirkt habe. Der Senat rügte insoweit einen fehlenden Vortrag. So habe es der Anschlussinhaberin oblegen, bei der Überlassung des Anschlusses an den Sohn Maßnahmen zu ergreifen, um derartigen Rechtsverletzungen entgegenzuwirken. Hinsichtlich der Verantwortlichkeit für den Ehemann war im Übrigen das AG Frankfurt a.M. nachsichtiger (hier), welches eine Überwachung nicht für notwendig hielt. Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 09.02.2010, Az. 15 U 107/09
    §§ 133; 157; 242 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung im Falle der Geltendmachung einer Vertragsstrafe hinsichtlich ihres genauen Inhalts auszulegen ist.  Die Reichweite der Erklärung sei gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. Schon die Historie des von den Kölner Richtern zu entscheidenden Falles spreche gegen die von dem Kläger gewünschte Reichweite, da sich das Abmahnschreiben vom 13.08.2008 einschließlich der geforderten Unterlassungserklärung und dementsprechend auch das mit der Klage verfolgte Unterlassungsbegehren allein auf die Verwendung eines Bildnisses von der Webseite des … beziehe. Ein Verständnis in dem von dem Kläger gewünschten Umfang wäre auch nicht interessengerecht im Sinne von § 242 BGB. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. März 2010

    OLG Köln, Urteil vom 09.02.2010, Az. 15 U 107/09
    §§ 823; 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 22 ff. KUG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Nutzer mit der Einstellung seines Portraitfotos auf einer Social Networking Plattform stillschweigend seine Einwilligung in einen Zugriff durch Personen-Suchmaschinen erklärt. Entscheidend war hierfür, dass der Kläger bei der Einstellung seines Bildnisses trotz der ihm eingeräumten Möglichkeit der Sperre gegenüber Suchmaschinen keinen Gebrauch gemacht habe, ferner, dass die AGB der Plattform, auf welcher er sein Portraitfoto eingestellt habe, ausdrücklich vorsehe, dass der Nutzer gerade mit der Veröffentlichung von Inhalten in anderen Medien einverstanden sei, es sei denn, er mache von der ihm eingeräumten Option Gebrauch, seine Daten durch Suchmaschinen zu indizieren oder gänzlich zu unterbinden.

  • veröffentlicht am 9. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 11.09.2009, Az. 6 W 95/09
    § 19a UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass der Einwand des Filesharers, zum Zeitpunkt des Urheberrechtsverstoßes sei niemand zu Hause gewesen, nicht ausreicht, um die Annahme zu rechtfertigen, dass ein Dritter ihren Internetanschluss unbefugt benutzt habe. Es müsse zunächst vermutet werden, dass die Rechtsverletzung von einem befugten Benutzer des Computers begangen worden sei. Diese Vermutung habe die Beklagte nicht dadurch erschüttert, dass sie vorgetragen und unter Beweis gestellt habe, sie und ihr Sohn seien zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rechtsverletzung festgestellt worden sei, nicht zu Hause gewesen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. März 2010

    OLG Köln, Beschluss vom 01.09.2009, Az. 6 W 85/09
    § 929 Abs. 2 ZPO

    Das OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass eine einstweilige Verfügung – mittels derer die Nutzung von farbigen Produktfotos untersagt wird – auch dadurch innerhalb der Frist des § 929 Abs. 2 ZPO zugestellt werden kann, dass die Anlage nicht die streitbefangenen Fotos in Farbe aufweist, sondern diese als Schwarz-Weiß-Kopien wiedergibt. Die Zustellung einer einstweiligen Verfügung erfolge durch ihre Bekanntgabe (§§ 191, 166 Abs. 1 ZPO). Hierzu werde eine beglaubigte Ausfertigung der Urschrift der einstweiligen Verfügung zugestellt. Die Wirksam­keit der Zustellung erfordere es dabei, dass die Ausfertigung die Urschrift richtig und vollständig wiedergebe. Geringfügige Abweichungen berührten allerdings nicht die Wirksamkeit der Zustellung. Erforderlich sei es lediglich, dass Inhalt und Beschwer aus der Ausfertigung erkennbar seien (BGH, Beschluss vom 13.04.2000 Az. ­V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666). Nur schwerwiegende Abweichungen, also solche in wesentlichen Punkten, führten zur Unwirksamkeit der Zustellung (BGH, Beschluss vom 24.01.2001, Az. XII ZB 75/00, NJW 2001, 1653, 1654).

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  • veröffentlicht am 21. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 30.10.2009, Az. 6 U 100/09
    §§ 50, 51, 87 Abs. 1 Nr. 2, 87 Abs. 4, 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die partielle Wiedergabe eines TV-Ausschnitts aus der Produktion „DSDS – Deutschland sucht den Superstar“ durch die Zitierfreiheit im Rahmen der Berichterstattung über Tagesereignisse gedeckt ist. Der Zusammenbruch eines minderjährigen Kandidaten führe somit nicht zu Schadenersatzansprüchen des klagenden Senders, welcher eine Verletzung seines exklusiven Senderechts gesehen hatte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 22.01.2010, Az. 6 U 119/09
    §§ 3 Abs. 1 Nr. 1; 4 UKlaG; §§ 286 Abs. 3 S. 1, 309 Nr. 5; 320 Abs. 1 S. 1, Abs. 2; 321 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass folgende Klauseln unwirksam und wettbewerbsrechtlich zu beanstanden sind: „Der Kunde gerät in Verzug, wenn der dem Kunden mitgeteilte Rechnungsbetrag nicht spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem Konto von D gutgeschrieben ist.“ und „Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 EUR in Verzug, kann D den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.„.
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  • veröffentlicht am 2. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 22.01.2010, Az. 6 U 141/09
    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; § 5 Abs. 2 UWG

    Das OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass die Marken „weg.de“ und „mcweg.de“ nicht verwechselungsgefährdet sind. Ob eine Verwechslungsgefahr begründet sei, sei unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet seien, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren, in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stünden, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein könne, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe sei, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich sei, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer sei (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 2008, 909-Pantogast; GRUR 2008, 714, 717-„idw“; BGH GRUR 07, 1066, 1067 f.-„Kinderzeit“; BGH GRUR 2006, 859 f.-Malteserkreuz“). Ausgehend hiervon bestehe eine Verwechslungsgefahr nicht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Januar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 08.01.2010, Az. 6 U 106/09
    §§
    3; 4 Nr. 10; 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG

    Das OLG Köln hat in diesem Urteil entschieden, dass ein Telekommunikationsunternehmen, welches Telefon- anschlüsse von Kunden eines Wettbewerbers bewusst auf das Netz eines anderen Telekommunikationsanbieters voreinstellt und/oder voreinstellen lässt, durch gezielte Behinderung wettbewerbswidrig handelt, wenn die Kunden zuvor lediglich die Einrichtung der Rufnummernanzeige (Clipfunktion) beantragt haben. Eine trotz gegenteiligen Kundenauftrags durchgeführte Änderung der bisher zu Gunsten der Klägerin bestehenden dauerhaften Voreinstellung des Telefonanschlusses, wenn sie nicht nur auf einem Bedienungsfehler oder ähnlichen Versehen beruhe, sondern bewusst erfolge, stelle über die im unangemessenen „Umlenken“ des Kundenauftrags liegende Vertragsverletzung hinaus auch eine unlautere Behinderung der davon betroffenen Klägerin dar (vgl. BGH, GRUR 2009, 876 [Rn. 21 f.] – „Änderung der Voreinstellung II“ m.w.N.). Dem bewussten Verhalten eines mit der Abwicklung des Kundenauftrags persönlich befassten Mitarbeiters stehe es auf dem Gebiet der Kommunikation mit seinen vielfältig technisierten Abläufen gleich, wenn solche Vorgänge ohne ausreichende menschliche Kontrolle automatisch erfolgten und dabei vorkommende weisungswidrige Änderungen der Voreinstellung zu Gunsten des eigenen Unternehmens bei dessen Organisation bewusst in Kauf genommen würden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Januar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 15.01.2010, Az. 6 U 131/09
    §§ 3, 4 Nr. 9, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG

    Das OLG Köln hat zu der Frage entschieden, ob und warum die Verpackung von „Atemgold“-Bonbons eine unlautere Nachahmung in Bezug auf „WICK Blau“-Bonbons darstellt, durch welche die Wertschätzung der „WICK Blau“-Bonbons unzulässig ausgenutzt wird. Die Entscheidung ist ausführlich begründet und aufschlussreich. Die Beklagte übernahm Mitte 2005 die Marke „Atemgold“ und verwendete für die Verpackung der darunter vertriebenen Hustenbonbons wie die Klägerin, die „WICK Blau“-Bonbons herstellt, ebenfalls ein Eisbär-Motiv, das sie 2007 abänderte; gegen diese Aufmachung ging die Klägerin erfolgreich vor (LG Köln, Az. 31 O 401/07). Anschließend ging die Beklagte dazu über, ihre „Atemgold“-Bonbons in einer abweichenden blau-weißen Ausstattung (sowie in zwei leicht veränderten Versionen für „zuckerfreie“ Produkte) anzubieten, was erneut zum Streit führte. (mehr …)

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