Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Nürnberg: Taxi-Genossenschaft darf ihren Mitgliedern nicht verbieten, ihre Positionsdaten an Taxi-App zu übermitteln oder für diese zu werbenveröffentlicht am 19. Februar 2016
OLG Nürnberg, Endurteil vom 22.01.2016, Az. 1 U 907/14
§ 1 GWB, § 2 GWB, § 17 GWB, § 19 GWB, § 33 Abs. 1 GWBDas OLG Nürnberg hat Bestimmungen einer Taxigenossenschaft-Satzung für wettbewerbswidrig erklärt, nach denen die Mitglieder während eines von der Genossenschaft vermittelten Fahrauftrags keine Werbung für die Betreiberin einer Taxi-App betreiben oder ihre Positionsdaten an diese übertragen dürfen. Hierin liege eine unzulässige Behinderung der Betreiberin der Taxi-App. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Nürnberg: Zwangskosten für Überführung von Pkw und COC-Papiere müssen im Gesamtpreis angegeben werdenveröffentlicht am 25. August 2015
OLG Nürnberg, Urteil vom 19.05.2015, Az. 3 U 578/15
§ 1 PAngV, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Nürnberg hat entschieden, dass bei Verkaufsangeboten für Pkw im Gesamtpreis auch Kosten für die Überführung und die Ausstellung von COC-Papieren angegeben werden müssen, wenn der Kunde das Fahrzeug nicht nach eigener Wahl selbst abholen kann. Es handele sich, so der Senat, um eine spürbare Beeinträchtigung der Marktteilnehmer. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Nürnberg: Zu Fehlern bei der elektronischen Änderung des Handelsregisters mittels XML-Dateiveröffentlicht am 7. April 2015
OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.11.2014, Az. 12 W 2217/14
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB, § 8 Abs. 1 HGB , § 12 Abs. 2 S. 1 HGB, § 2 Nr. 3 SigG, § 2 Abs. 3 ERVV BY, § 3 Nr. 3 ERVV BY, § 3 Nr. 4 ERVV BYDas OLG Nürnberg hat entschieden, dass XML-Datensätze gemeinsam mit den zur Anmeldung eingereichten elektronischen Dokumenten übermittelt werden können und diese nicht der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG bedürfen. Der Senat erläuterte, dass XML-Datensätze gleichsam einen Umschlag bildeten, der auch zur Steuerung der in den Notariaten und Registergerichten eingesetzten Software diene. Soweit dabei auch Inhaltsdaten in die EDV-Systeme der Beteiligten übernommen würden, entbinde diese Automationsunterstützung insbesondere die Registergerichte nicht von ihrer Verantwortung, die eigentlich vorgelegten Dokumente zu prüfen und die allein daraus abzuleitende Eintragung in das Handelsregister vorzunehmen. XML-Datensätze seien als solche für das Registergericht auch nicht als im Rahmen eines Eintragungsvorgangs zu überprüfendes Dokument bestimmt, sondern lediglich zur Steuerung und Unterstützung der dortigen EDV. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Nürnberg: Regionale Begrenzung eines Discounter-Angebots muss für den Verbraucher erkennbar seinveröffentlicht am 4. Dezember 2014
OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 23.07.2014, Az. 3 U 1155/14
§ 5 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 UWGDas OLG Nürnberg hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale in einem Hinweisbeschluss bestätigt, dass die Werbung für ein in der Verkaufsfiliale eines Discounters nicht vorrätiges Angebot wettbewerbswidrig ist. Der Hinweis im Werbeprospekt „Gültig in KW 15/ BWuOsWeSB“ lasse zudem nicht erkennen, dass das Angebot lokal begrenzt, nämlich auf die Region Bad Wünnenberg, sein solle. Die Abkürzung „BWuOsWeSB“ sei für den Verbraucher nicht als örtliche Beschränkung verständlich. Daher sei das Nichtvorhandensein der Angebotsware in einer Filiale der Nachbarregion als Wettbewerbsverstoß anzusehen.
- OLG Nürnberg: „Grüner Tee Extrakt“ darf nicht mit Aussagen zum Wohlbefinden beworben werdenveröffentlicht am 15. Januar 2014
OLG Nürnberg, Urteil vom 26.11.2013, Az. 3 U 78/13
Art. 10 EGV 1924/2006; § 11 Abs. 1 LFGB, § 12 Abs. 1 Nr. 2 LFGB; § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGDas OLG Nürnberg hat entschieden, dass die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel (hier: Grüner Tee Extrakt) irreführend ist, wenn wissenschaftliche Nachweise nicht erbracht sind. Das Vorbringen einer fachlich umstrittenen Meinung sei nicht ausreichend, weil der Werbende durch die Verwendung die Verantwortung für die Aussage übernehme. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Nürnberg: Bewerbung der E-Zigarette „Clever Smoke“ mit der Aussage „die gesündere Art zu rauchen“ ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstandenveröffentlicht am 20. Dezember 2013
OLG Nürnberg, Urteil vom 28.05.2013, Az. 3 U 2161/12 – rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG, § 8 UWGDas OLG Nürnberg hat entschieden, dass die Bewerbung der E-Zigarette „Clever Smoke“ mit der Aussage, die E-Zigarette sei die „gesündere Art zu rauchen“ und eine „geniale Alternative für den vollen Rauchgenuss“, wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte beanstandet, dass das Produkt Alkohol enthalte, so dass der Hersteller die E-Zigarette nicht schwangeren Frauen, entwöhnten Alkoholikern oder bestimmten Personen mit Atemwegserkrankungen empfahl. Der Senat vertrat die Rechtsansicht, dass aus Sicht des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers die Werbung weder in Einzelheiten noch in der Gesamtschau den Eindruck vermittle, dass das „Rauchen“ einer E-Zigarette gesundheitlich völlig unbedenklich sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Nürnberg: Abmahnungen der Revolutive Systems GmbH (früher: Binary Services GmbH) waren rechtsmissbräuchlich / Impressum-Verstoß bei Facebookveröffentlicht am 10. Dezember 2013
OLG Nürnberg, End-Urteil vom 03.12.2013, Az. 3 U 348/13
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Nürnberg hat entschieden, dass die Abmahnungen der Revolutive Systems GmbH (früher: Binary Services GmbH) rechtsmissbräuchlich waren. In den Abmahnungen wurde ein Verstoß gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht bei Facebook gerügt. Das LG Regensburg hatte dem Ansinnen des Unternehmens noch nachgegeben (hier). Das Unternehmen habe in einem Zeitraum von wenigen Tagen im August 2012 (08.08. bis 16.08) unstreitig mindestens 199 Abmahnungen gegen vermeintliche Mitbewerber im IT-Bereich wegen Verletzung der Impressumsverpflichtung gemäß § 5 TMG ausgesprochen. Diese „Abmahnwelle“ habe in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit der Klägerin gestanden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Nürnberg: Will der Rechtsanwalt ein fristwahrendes Fax verschicken lassen, darf er nicht nur eine Checkliste mit Anweisungen verfassen, sondern muss auch den späteren Sendebericht kontrollierenveröffentlicht am 1. Juli 2013
OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.06.2013, Az. 2 U 515/13
§ 233 ZPODas OLG Nürnberg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der einen fristgebundenen Schriftsatz per Fax verschicken lässt, seinen Sorgfaltspflichten auch dann noch nicht ausreichend nachkommt, wenn er eine „Checkliste für fristwahrende Schriftsätze“ führt und auf dieser zum Unterpunkt „vorab per Telefax?“ notiert „Überprüfung des Sendeberichts (Seiten vollständig, Anlagen vollständig?“. Erforderlich sei vielmehr die Überprüfung des Sendeberichts vor Fristablauf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Nürnberg: Schaden durch Fotoklau bei privater eBay-Auktion richtet sich nach üblicher Lizenzgebühr des Lichtbildners / 100 % Verletzerzuschlag gerechtfertigtveröffentlicht am 14. Februar 2013
OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.02.2013, Az. 3 W 81/13
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 72 Abs. 1 UrhG, § 3 ZPODas OLG Nürnberg hat entschieden, dass bei der rechtswidrigen Verwendung eines fremden Fotos (Lichtbildes) in einer eBay-Auktion der entstehende Schaden nach dem Grundsatz der fiktiven Lizenzanalogie zu berechnen ist. Dabei sei nicht der Wert der mit dem Bild angebotenen Sache zu Grunde zu legen, sondern, soweit vorhanden, die üblichen Lizenzsätze des Urhebers. Hinzukomme ein 100%-iger Verletzerzuschlag. Im vorliegenden Fall kam der Senat bei drei Bildern zu einem Gesamtstreitwert von 900,00 EUR. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Nürnberg: Zur Erstattung von Reisekosten bei auswärtigem Termin / Rechtsanwalt muss nicht um 06.00 Uhr aufstehenveröffentlicht am 16. Januar 2013
OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.12.2012, Az. 12 W 2180/12
§ 91 ZPO, § 758a Abs. 4 ZPO, Nr. 7006 RVG-VVDas OLG Nürnberg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der eine Partei vor einem auswärtigen Gericht vertritt und der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist, die Kosten einer Übernachtung nicht etwa dadurch vermeiden muss, dass er vor 06:00 Uhr morgens die Reise antritt. Weder einer Partei noch einem Rechtsanwalt könne abverlangt werden, die in einer Rechtssache notwendig werdenden Reisen zur Nachtzeit zu beginnen. Als Nachtzeit sei in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO nach geltender Rechtsprechung die Zeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)