Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Die unterlassene dauerhafte Kennzeichnung des Herstellers bei Kopfhörern ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 6. Oktober 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2014, Az. I-15 U 69/14
§ 7 S. 1 ElektroG; § 4 Nr. 11 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine nicht vorhandene dauerhafte Kennzeichnung des Herstellers bei Kopfhörern zwar gegen das ElektroG verstößt, jedoch nicht wettbewerbswidrig ist. Somit könne ein Mitbewerber keine Unterlassung verlangen, da der Verstoß die Interessen von Marktteilnehmern nicht spürbar beeinträchtige. Anders sahen dies bislang das OLG Hamm (hier) und das OLG Celle (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Wenn die Berechtigungsanfrage zu einer (unberechtigten) Abmahnung wirdveröffentlicht am 28. August 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2014, Az. I-2 U 90/13
§ 823 Abs. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass einem zu Unrecht wegen einer Schutzrechtsverletzung Abgemahnten Schadensersatz in Form der ihm zur Abwehr entstandenen Rechtsanwaltskosten zusteht. Dies gelte auch, wenn die Abmahnung als „Berechtigungsanfrage“ – die einen solchen Anspruch nicht auslöst – bezeichnet sei. Entscheidend sei, dass vorliegend inhaltlich ernsthaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert worden sei und eine vorformulierte Erklärung beigelegen habe. Daher habe es sich um eine – im Ergebnis unberechtigte – Schutzrechtsverwarnung gehandelt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Werbung für Therapie eines „KISS“- bzw. „KIDD“-Syndroms ist unlauterveröffentlicht am 21. August 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2013, Az. I-20 U 107/13
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 3 Nr. 1 HWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bewerbung eines Therapieangebots für Kinder, die unter einem sog. „KISS“- bzw. „KIDD“-Syndrom leiden, irreführend und daher unlauter ist. Die im Urteilstenor wiedergegebene Werbung eines Physiotherapeuten, welche eine Symptomatik sowie einen Therapieerfolg an seinem eigenen Kind beschreibt, sei nicht durch wissenschaftliche Erkenntnisse untermauert, so dass eine unzulässige Wirksamkeitsaussage getroffen werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Eine Aussetzung im Patentrechtsstreit kommt nur bei Wahrscheinlichkeit der Vernichtung des Klagepatents in Betrachtveröffentlicht am 19. August 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2014, Az. I-2 U 22/13
§ 148 ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Aussetzung im Verletzungsrechtsstreit in Patentsachen wegen eines anhängigen Löschungsverfahrens nur dann in Betracht kommt, wenn die Vernichtung bzw. der Widerruf des Klagepatents wahrscheinlich ist. Allgemein sei die Aussetzung zurückhaltend anzuwenden, um einem Missbrauch von Rechtsbehelfen gegen den Bestand des Patents vorzubeugen, durch welche der Patentinhaber faktisch von der Ausübung seines Ausschließlichkeitsrechts abgehalten werden könne. Im vorliegenden Fall sei eine Aussetzung nicht anzuordnen, da die Umstände für den Bestand des Patents sprechen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ sind doch von der Kunstfreiheit geschützt und verletzt keine Titelschutzrechteveröffentlicht am 7. August 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.08.2014, Az. I-20 U 63/14
§ 15 Abs. 3, 4 MarkenG; Art. 5 Abs. 3 GGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Buchtitel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ für eine Sammlung von Kurzbeiträgen keine Titelschutzrechte der „Wanderhuren“-Romanreihe verletzt. Die Vorinstanz hatte dies noch anders beurteilt (hier). Das OLG war jedoch der Auffassung, dass die Verwendung des Titels unter die Kunstfreiheit falle, da es sich um eine satirisch-ironische Formulierung handele. Zur Pressemitteilung vom 05.08.2014:
- OLG Düsseldorf: Die Modifizierung einer Unterlassungserklärung lässt keine Einigungsgebühr entstehenveröffentlicht am 5. August 2014
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2014, Az. I-10 W 19/14
Nr. 1000 VV-RVG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Bearbeitung einer Urheberrechtsverletzung (z.B. Filesharing) durch einen Rechtsanwalt die Verständigung über den genauen Inhalt einer Unterlassungserklärung nicht zur Entstehung einer Einigungsgebühr führt. In solchen Verfahren gehe es hauptsächlich um die Realisierung von Schadensersatzansprüchen, so dass der Unterlassungserklärung nur untergeordnete Bedeutung zukomme und die Verständigug darüber kaum etwas zur Beilegung des Streits beitrage. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Düsseldorf: Das ernsthafte Angebot einer Leistung kann ein Wettbewerbsverhältnis begründen / „Querulantenwahn“ kann zur Prozessunfähigkeit führenveröffentlicht am 25. Juli 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2014, Az. I-20 U 66/13
§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei Webdesignern auch dann besteht, wenn der Abmahner zuletzt 1-2 Jahre zuvor einen Auftrag ausgeführt hat, sofern er sein Angebot weiterhin ernsthaft betreibt. Letzteres hatte das Gericht hier angenommen. Auch stellte das Gericht fest, dass zwar ein sog. „Querulantenwahn“ zum Ausschluss der Prozessfähigkeit führen könne, dafür jedoch erforderlich sei, dass „absolute Uneinsichtigkeit und Selbstgerechtigkeit sich mit einer Ausweitung des Kampfes vom ursprünglichen Gegner auf andere Menschen und Instanzen und schließlich die ganze Gesellschaft verbinden“. In einem solchen Fall sei die Prozessfähigkeit gutachterlich festzustellen. Vorliegend sei der Kläger jedoch in der Lage, seine Ansprüche und Aussichten rational einzuschätzen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Eine Veranstaltung, die nicht mit der bekannten Preisverleihung zusammenhängt, darf nicht mit „Business to Bambi“ beworben werdenveröffentlicht am 23. Juli 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, Az. I-20 U 131/13
§ 14 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Veranstaltung nicht mit dem Slogan „Business to Bambi (B2B)“ beworben werden darf, wenn sie nicht im Zusammenhang mit der Verleihung des bekannten „Bambi“-Preises steht. Es werde durch die markenmäßige Benutzung der unzutreffende Eindruck erweckt, dass die Veranstaltung mit der Preisverleihung verbunden sei. Die Marke und das Medienereignis „BAMBI“ seien deutschland- und europaweit sehr bekannt und die Beklagte habe keine Anstrengung unternommen, sich davon zu distanzieren. Zitat:
- OLG Düsseldorf: Preisangabe für 0180-Rufnummer darf per Sternchenhinweis getätigt werdenveröffentlicht am 24. Juni 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2014, Az. I-15 U 54/14
§ 66a S. 2 TKGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es ausreichend ist, wenn die Preisangabe zu einer 0180-Rufnummer mittels Sternchenhinweis auf einem Briefbogen erfolgt. Das Transparenzgebot sei dadurch nicht verletzt, auch wenn die Rufnummer am oberen Rand des Briefbogens und der Sternchenhinweis am unteren Ende zu finden sei. Es genüge, wenn der Verbraucher auf die Preisangabe gestoßen werde und diese ohne weitere Zwischenschritte wahrnehmen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines Patentsveröffentlicht am 22. Mai 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2013, Az. I-2 U 94/12
§ 138 Abs. 1 PatG; § 935 ZPO, § 940 ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung wegen einer Patentverletzung nur dann ergehen darf, wenn die Verletzung und der Bestand des Patents eindeutig sind. Für den Rechtsbestand des Verfügungspatents genüge es nicht, wenn ein derzeit darauf geführter Angriff – über den bislang nicht rechtskräftig entschieden wurde – nicht evident erfolgversprechend scheine. Eine fehlerhafte Entscheidung im Verfügungsverfahren, die später im Hauptsacheverfahren revidiert werden müsse, dürfe nicht zu erwarten sein. Zum Volltext der Entscheidung: