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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Januar 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2014, Az. I-20 U 168/13
    § 3 UWG, § 5 Nr. 3 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Versicherungskonzern nicht mit einem „Kundenanwalt“ werben darf, wenn es sich hierbei nicht um einen zugelassenen Rechtsanwalt handelt. Der Kundenanwalt sollte sich nach Darstellung des Versicherungsunternehmens um Kundenanliegen kümmern, soweit diese sich von der Versicherung übervorteilt fühlten („Er und sein Team kümmern sich innerhalb X um Ihr Anliegen und setzen sich für Klärung und Schlichtung ein.“). Zugleich hatte die Versicherung darauf hingewiesen: „Der X Kundenanwalt ist kein Rechtsanwalt und wird auch nicht rechtsberatend tätig. Er ist ein erfahrener Mitarbeiter der X Versicherungsgruppe AG.“ Dies hielt der Senat jedoch in der konkreten Form für nicht ausreichend. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Dezember 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2014, Az. I-2 U 28/14 – nicht rechtskräftig
    Artikel 16 Abs. 1 S. 1 TextilKennzVO

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass in einer Prospektwerbung für Textilien, welche eine unmittelbare Bestellmöglichkeit nicht anbietet, eine Kennzeichnung der Zusammensetzung der Textilien nicht erforderlich ist. Es liege keine von der Textilkennzeichnungsverordnung vorgesehene „Bereitstellung“ der Ware vor, sondern lediglich eine Information, die den Empfänger dazu veranlassen solle, das Ladengeschäft aufzusuchen. Die Wettbewerbszentrale erwägt, die Frage in der Revision vom BGH klären zu lassen.

  • veröffentlicht am 22. Dezember 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2014, Az. I-6 U 76/14
    § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine AGB-Klausel in einem Reisevertrag mit dem Wortlaut „Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen: Bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,ab 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises,am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.“ unwirksam ist, da sie nicht in ihrer Höhe nach die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwertung hinreichend berücksichtigt. Dies gelte auch, wenn eine Reise im Wege des so genannten „Dynamic Packaging“ gebucht werde, bei welcher der Reiseveranstalter ein individuelles Reiseangebot bündele und den Flug erst im Zeitpunkt der verbindlichen Buchung bei dem betreffenden Anbieter zu dessen Endverbraucherkonditionen einkaufe und daher auf die Stornobedingungen keinen Einfluss nehmen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Dezember 2014

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2014, Az. I-20 U 175/13
    § 3 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass wesentliche Informationen für einen Vertrag (hier: maximaler Anlagebetrag für eine Geldanlageform) bereits auf einem Werbebanner vorgehalten werden müssen. Im vorliegenden Fall habe der Verbraucher seine geschäftliche Entscheidung mit dem Anklicken des Feldes „Jetzt Rendite sichern“ getroffen. Die Startseite der beklagten Bank sei der Schaufensterwerbung im stationären Handel vergleichbar, die den Verbraucher zum Betreten des Ladenlokals und damit zu einer „geschäftlichen Entscheidung“ im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG veranlassen solle. Mit dem Anklicken des Feldes „Jetzt Rendite sichern“ betrete der Verbraucher demzufolge das virtuelle Geschäftslokal der Beklagten. Da eine Aufklärung über die Begrenzung des Anlagebetrages, für den der werblich herausgestellte Zinssatz gewährt werde, auf der Startseite weder unmittelbar noch durch eine Verlinkung des Sternchens mit der Zinstafel erfolgt sei, habe die Beklagte dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten. Die Bank hatte argumentiert, der Verbraucher treffe seine geschäftliche Entscheidung beim Internetvertrieb nicht schon mit dem Betreten des virtuellen Geschäfts, sondern erst durch das Einlegen in den virtuellen Warenkorb. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. November 2014

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2006, Az. I-2 U 32/04
    § 9 PatG, § 10 PatG, § 276 Abs. 1 BGB, § 831 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Händler nicht auf Schadensersatz haftet, wenn er Ware verkauft, die (ohne dass dies erkennbar wäre) unter Verletzung von Patentrechten hergestellt worden ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. November 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 05.08.2014, Az. I-20 U 167/12
    § 23 S. 1 UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Witwe eines Künstlers keinen Anspruch auf Vernichtung eines Gemäldes hat, welches eine Kopie bzw. Fälschung eines der Originalbilder ihres verstorbenen Mannes ist, sofern diese Kopie mit Einwilligung des Künstlers vertrieben wurde. Vorliegend hatte die Beweisaufnahme eine solche Einwilligung ergeben. Daher stelle sich die Kopie als erlaubte Umgestaltung eines Werkes des Original-Künstlers dar, welches von einem Käufer rechtmäßig erworben wurde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Oktober 2014

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2014, Az. I-20 U 174/12
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass in der unerlaubten wörtlichen Übernahme eines langen Werbetextes eine Urheberrechtsverletzung liegt. Zwar beschreibe der Text vorliegend hauptsächlich Produkteigenschaften, jedoch liege in der Gesamtheit des Textes (z.B. Reihenfolge der Beschreibungen, Auswahl der Formulierungen) eine geistige Schöpfung, so dass Urheberrechte entstehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Oktober 2014

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2014, Az. I-20 U 188/13
    § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 ProdSG, § 3 Abs. 1 ProdSG, § 8 Abs. 1 ProdSG; § 1 Abs. 1 Nr. 1 MaschVO, § 3 Abs. 1 und 2 MaschVO

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass das Inverkehrbringen von Staubsaugern ohne Hinweise und Kennzeichnungen nach u.a. dem Produktsicherheitsgesetz (z.B. fehlende Betriebsanleitung, fehlende Warnhinweise, ohne EG-Konformitätserklärung, fehlende Sicherheitshinweise zum Transport u.v.m.) wettbewerbswidrig ist. Die Vorschriften dienen dem Verbraucherschutz und sind deshalb als Marktverhaltensregeln zu bewerten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Oktober 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2014, Az. I-2 U 33/14
    § 7 S. 1 ElektroG; § 4 Nr. 11 UWG; § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es ausreichend ist, wenn die Kontaktadresse des Herstellers eines Kopfhörers auf einem Klebefähnchen am Kabel angebracht ist. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Markenname selbst am Kopfhörer direkt angebracht sei. Anders wird dies vom OLG Celle (hier) gesehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Oktober 2014

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2014, Az. I-6 U 161/13
    § 1 UKlaG; § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass AGB-Klauseln eines Reiseveranstalters zur Anzahlung und Fälligkeit des Reisepreises sowie zur Zahlung von Pauschalen bei einem Rücktritt vom Reisevertrag unwirksam sind. Es handele sich insbesondere um diese Bestimmungen: Sofort nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung / Rechnung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 30 % (auf volle EURO aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung […] Die Restzahlung wird 40 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. und In der Regel […] betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Fall Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis: [Auflistung]. Diese Klauseln benachteiligten Verbraucher unangemessen. Eine vollständige Zahlung des Reisepreises längere Zeit vor Beginn der Reise nehme dem Verbraucher jegliches Druckmittel. Hinsichtlich der Rücktrittspauschalen seien die Berechnungsgrundlagen nicht dargelegt. Zum Volltext der Entscheidung:

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