Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Vorbehalt des Zwischenverkaufs in einer eBay-Auktion ist zulässigveröffentlicht am 21. Mai 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2013, Az. I-22 U 54/13
§ 305b BGB, § 433 BGB, § 158 BGB, § 242 BGB, § 145 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es zulässig ist, wenn ein Verkäufer auf der Handelsplattform eBay ein Angebot unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs einstellt. Dies entspreche den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Vertragsschluss und verstoße auch nicht gegen eBay-AGB oder eBay-Grundsätze. Auch ein Vertrauensschutz des Bieters bestehe nicht, wenn auf den Vorbehalt eindeutig hingewiesen werde. Trete der Zwischenverkauf ein, wirke dies als auflösende Bedingung, so dass mit einem Bieter auf eBay kein Kaufvertrag zustande kommt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Mahn- und Rücklastschriftpauschalen von 9,00 bzw. 13,00 EUR eines Telefonanbieters sind überhöhtveröffentlicht am 12. Mai 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, Az. I-6 U 84/13
§§ 307 bis § 309 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass in den AGB eines Telefonanbieters enthaltene Pauschalen für Mahnungen und Rücklastschriften in Höhe von 9,00 EUR bzw. 13,00 EUR überhöht und AGB-rechtlich unzulässig sind, weil sie den zu erwartenden Schaden übersteigen. Soweit die Beklagte in neueren Verträgen solche Gebühren abgerechnet habe, ohne dass dies in AGB oder anderweitig festgelegt sei, sei dies ebenfalls unzulässig. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Bei der Koppelung von Spielekonsole und Mobilfunk-Vertrag muss auf die zusätzlichen laufenden Kosten des Mobilfunk-Vertrags deutlich hingewiesen werdenveröffentlicht am 9. Mai 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2013, Az. I-20 U 92/13
§ 3 UWG, § 5 UWG; § 1 PAngVDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Internet-Bewerbung einer Spielekonsole mit einer Preisangabe von 49,90 EUR irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn zusätzlich zu der Konsole zwingend ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen werden muss, dessen monatliche Kosten und Anschlussgebühr erst auf einer Unterseite dargestellt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Beweismittel dürfen im einstweiligen Rechtsschutz auch in der zweiten Instanz erstmalig vorgelegt werden / 100 % Made in Germanyveröffentlicht am 11. März 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2014, Az. I-20 U 134/13
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass die Präklusionsvorschriften im Berufungsverfahren dann keine Anwendung finden, wenn es sich um die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung handelt, weil diese Vorschriften mit dem Eilcharakter des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht vereinbar seien. Demnach kann ein Mittel zur Glaubhaftmachung (hier ein Geschäftsschreiben) auch erstmalig in der Berufungsinstanz in das Verfahren eingeführt werden. Ferner hat der Senat die Angabe „Wir haben auch 100% Made in Germany“ für irreführend erklärt, wenn nicht die Fertigung des Gerätes einschließlich aller Komponenten vollständig und ausschließlich in Deutschland stattfindet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Bundesverband darf in Deutschland mit Verlagen nicht einheitliche Vertriebskonditionen (Grosso-Konditionen) vereinbaren, die einzelne Pressegrossisten bei individuellen Vereinbarungen mit den Verlagen behindern / Europäisches Kartellrechtveröffentlicht am 3. März 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2014, Az. VI – U (Kart) 7/12
Art. 101 Abs. 1 AEUV, Art. 106 Abs. 2 Satz 1 AUEVDas OLG Düsseldorf hat dem Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e. V. untersagt, für Großhändler von Presseerzeugnissen (Grossisten) in Deutschland einheitliche Preisvereinbarungen (sog. Grosso-Konditionen) u. a. mit Verlagen zu vereinbaren. Dem Verband ist es darüber hinaus untersagt, den Grossisten nahezulegen, von diesen Grosso-Konditionen nicht durch individuelle Vereinbarungen mit nachgeordneten Vertriebsmittlern abzuweichen. Der Kartellrechtssenat sah hierin einen Verstoß gegen europäisches Kartellrecht. Zur entsprechenden Pressemitteilung des Senats vom 26.02.2014: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Es reicht nicht aus, wenn das Impressum eines gewerblichen Facebook-Auftritts unter der Rubrik „Info“ zu finden istveröffentlicht am 18. Februar 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2013, Az. I-20 U 75/13
§ 5 TMG, § 3 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es bei dem Auftritt eines Unternehmens bei Facebook nicht ausreicht, wenn das Impressum gemäß § 5 TMG nur unter dem Link „Info“ vorhanden ist. Vorliegend war die Anbieterkennzeichnung allein über eine unter dem Button „Info“ enthaltene Verlinkung zum Internetauftritt des beklagten Unternehmens enthalten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Zur Wiederaufnahme einer Verletzungsklage nach Löschung eines Patentsveröffentlicht am 12. Februar 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2014, Az. I-2 U 19/13
§ 580 Nr. 6 ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine so genannte Restitutionsklage nach Löschung eines Patents zulässig und begründet ist. Vorliegend war die Restitutionsklägerin auf Grund einer Patentverletzung im Verletzungsverfahren zu Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung, Vernichtung und Schadensersatz verurteilt wurden. Nach Löschung des Klagepatents im Nichtigkeitsverfahren – welches im Übrigen wegen zu später Beantragung nicht zur Aussetzung des Verletzungsrechtsstreits geführt hatte – könne die ehemalige Verletzerin die Wiederaufnahme des Verletzungsverfahrens erwirken, in welchem der Inhaberin des vormaligen Patents die Rückzahlung aller entstandenen Kosten auferlegt wurde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Folgekosten eines Erwerbs dürfen nicht versteckt angegeben werdenveröffentlicht am 29. November 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2013, Az. I-20 U 92/13
§ 3 UWG, § 5 UWG; § 1 PAngVDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Internet-Bewerbung einer Spielkonsole mit einer Preisangabe von 49,90 EUR irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn zusätzlich zu der Konsole zwingend ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen werden muss, dessen monatliche Kosten und Anschlussgebühr erst auf einer Unterseite dargestellt werden. Durch diese Darstellung werde der nicht zutreffende Eindruck erweckt, dass die Spielkonsole für eine Einmalzahlung von 49,90 EUR erhältlich sei. Da der Vertrieb einer Spielkonsole mit einem Mobilfunkvertrag eher ungewöhnlich sei, müsse der Verbraucher auch nicht mit solchen Folgekosten rechnen. Der Zusatz „mit MobileInternet Starter“ kläre auch nicht hinreichend darüber auf, da die Aussage nicht eindeutig sei.
- OLG Düsseldorf: Rechtsanwalt muss nicht ungefragt auf Möglichkeit eines Rechtsmittels gegen ein Urteil hinweisenveröffentlicht am 20. September 2013
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2013, Az. I-24 U 120/12
§ 280 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es ohne besonderen Auftrag nicht zu den Aufgaben des erstinstanzlich tätigen Rechtsanwalts gehört, die materiellen Gründe des Urteils einer eingehenden Prüfung auf ihre Richtigkeit zu unterziehen und erfolgversprechende Angriffspunkte herauszuarbeiten. Demgemäß sei es den Beklagten nicht anzulasten, dass sie den Kläger nicht dahin gehend beraten hätten, das Berufungsverfahren auf eigenes Kostenrisiko ohne Rücksicht auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe durchzuführen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Das Verbot, die Bezeichnung „Olympia“ für Werbezwecke auszunutzen, ist verfassungsgemäßveröffentlicht am 12. September 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013, Az. I-20 U 109/12
§ 3 Abs. 2 S. 1 OlympSchG, § 5 Abs. 1 OlympSchGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass das „Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen“ verfassungsgemäß und daher zu beachten ist. Deshalb sei es einem Händler/Hersteller verboten, einen Whirlpool als Modell „Olympia 2010“ zu bewerben, da hierdurch eine ungerechtfertigte, unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Olympischen Spiele vorliege. Die Beklagte habe sich den positiv besetzten Begriff „Olympia“ zu Nutze machen wollen, um Wohlwollen bei den angesprochenen Verkehrskreisen zu erzeugen. Zum Volltext der Entscheidung: