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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. November 2012

    OLG Celle, Urteil vom 25.10.2012, Az. 13 U 156/12
    § 823 BGB, § 824 BGB, § 286 ZPO, § 922 ZPO, § 936 ZPO

    Das OLG Celle hat entschieden, dass bei ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens fallen, in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis für ein Unterlassungsverlangen fehlt. Vorliegend hatte die Verfügungsbeklagte im Ausgangsverfahren einen Vermögensverfall der Verfügungsklägerin behauptet. Nach Auffassung des Gerichts könne diese Äußerung nicht im Rahmen eines Verfügungsverfahrens untersagt werden, da die beanstandete Tatsachenbehauptung nicht „wissentlich unwahr oder leichtfertig unhaltbar“ gewesen sei. Ein darüber hinaus gehender Schutz sei nicht zu gewähren, da nach der Rechtsprechung des BGH das Ausgangsverfahren nicht durch eine Beschneidung der Äußerungsfreiheit der daran Beteiligten beeinträchtigt werden solle. Die Parteien sollten alles vortragen dürfen, was sie zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich hielten, auch wenn hierdurch die Ehre eines anderen berührt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. November 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 10.05.2012, Az. 29 U 515/12
    § 2 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Das OLG München hat entschieden, dass getarnte Werbung in Artikeln des Online-Nachschlagewerks Wikipedia unzulässig und wettbewerbswidrig ist. Vorliegend hatte ein Unternehmer einen Artikel über Weihrauchpräparate verfasst und sich dabei auch kritisch über konkrete Produkte eines Mitbewerbers geäußert. Dies sei nach Auffassung des Gerichts Schleichwerbung, da mit dieser Berichterstattung jedenfalls auch der Absatz des eigenen Unternehmens gefördert werden solle. Da redaktionelle Beiträge und Werbung nicht streng voneinander getrennt worden wären, handele es sich um unzulässige Schleichwerbung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. November 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Beschluss vom 01.08.2012, Az. 2 Wx 161/12
    § 101 Abs. 9 UrhG; § 1 Abs. 1 KostO, § 128 e Abs. 1 KostO; § 51 FamFG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass im Verfahren auf Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG die Festgebühr (200,00 EUR) des § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO zweimal anfällt, nämlich sowohl für die Hauptsache als auch für einen Antrag auf einstweilige Anordnung, wenn dieser ebenfalls gestellt wurde. Dabei handele es sich um zwei selbständige Verfahren. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. November 2012

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.06.2010, Az. 15 U 192/09
    § 101a Abs. 1 UrhG; § 809 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei einer möglichen Urheberrechtsverletzung eine Besichtigung der streitgegenständlichen Sache durch einen Sachverständigen zu dulden ist. Vorliegend war im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens ein Gutachten darüber beantragt worden, ob die Beklagte Konstruktionszeichnungen vervielfältigt habe und im Wege der einstweiligen Verfügung der Beklagten auferlegt worden, die Einsichtnahme durch einen Sachverständigen zu dulden. Dieses Vorgehen erachtete das OLG als zulässig. Auch bei nicht erfolgter Glaubhaftmachung einer Urheberrechtsverletzung bestehe jedenfalls ein Besichtigungsanspruch gemäß § 809 BGB, da jedenfalls ein Wettbewerbsverstoß (Nachahmung) glaubhaft gemacht wurde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. Oktober 2012

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.10.2012, Az. 6 U 217/11
    § 242 BGB, § 313 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein geschlossener Unterlassungsvertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden kann. Vorliegend war eine Unterlassungserklärung wegen Markenverletzung unter der auflösenden Bedingung der Löschung der Marke abgegeben worden, weil beide Vertragsparteien davon ausgingen, dass die fehlende Unterscheidungskraft nur im Wege des Löschungsantrags geltend gemacht werden könne. Werde der Löschungsantrag dann jedoch überraschend zurückgewiesen, da der Bildbestandteil der Marke doch zur Unterscheidungskraft führe, falle die Grundlage für den Unterlassungsvertrag weg und er könne vom Schuldner einseitig aufgekündigt werden. Dies habe jedoch lediglich Wirkung für die Zukunft. Bereits geltend gemachte Vertragsstrafen für Verstöße vor der Kündigung könnten verlangt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Oktober 2012

    OLG Köln, Urteil vom 12.10.2012, Az. 6 U 93/12
    § 823 Abs. 1 u. 2 BGB, § 826 BGB, § 830 BGB, § 1004 BGB analog; § 263 StGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Gewährung eines verdeckten Nachlasses durch einen Autoglaser, welcher in Höhe der Selbstbeteiligung der Teilkaskoversicherung liegt, unzulässig ist. Vorliegend war gegenüber der Versicherung vorgespiegelt worden, dass der Kunde die Selbstbeteiligung gezahlt habe, dies war tatsächlich jedoch nicht der Fall. Zwar ergebe sich die Unzulässigkeit dieser Werbeaktion nicht aus wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen, da Versicherung und Autoglaser nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen, jedoch stelle diese Verhaltensweise eine unerlaubte Handlung gegenüber der Versicherung dar, die zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichte. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2012, Az. 6 U 143/11
    § 7 HWG, § 10 HWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung für ein verschreibungspflichtiges Medikament (hier: Verhütungsmittel) auch dann unzulässig ist, wenn der Produktname in der Werbung nicht genannt wird. Vorliegend hatte die Beklagte, deren Tochtergesellschaft das Produkt „Pink Luna“ vertreibt, eine Internetseite veröffentlicht, die unter dem Motto „Liebe ist pink“ Informationen zur Empfängnisverhütung enthielt. Dort wurde eine Verlosung beworben, als deren Gewinn 10 € Musik – Download – Gutscheine ausgelobt wurden; auch wurde ein „Pink Pack“ aus Schminktasche und anderen Utensilien angeboten. Nach Auffassung des Gerichts habe die Seite durch ihre Aufmachung unmissverständlich Bezüge zum Produkt „Pink Luna“ hergestellt, was nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässig sei. Dessen Vorschriften sollen u.a. verhindern, dass Ärzte einer werbungsinduzierten Einflussnahme der Patienten ausgesetzt seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Oktober 2012

    OLG Köln, Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 104/12 – nicht rechtskräftig
    § 1 UKlaG, § 307 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseanbieters, die vom Kunden die Restzahlung auf den gesamten Reisepreis bis 90 Tage vor Reisebeginn verlange, rechtswidrig ist. Dieser frühe Fälligkeitstermin benachteilige den Kunden in unangemessener Weise, was auch nicht von einem überwiegenden Interesse des Reiseveranstalters gedeckt sei. Das Vergütungsrisiko werde dem Kunden bereits in voller Höhe zu einem Zeitpunkt auferlegt, an dem noch nicht absehbar sei, ob die Gegenleistung, nämlich die Reise ca. 3 Monate später, tatsächlich erbracht werden könne. Die Revision wurde zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.11.2009, Az. 6 U 160/08
    § 14 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Markeninhaber gegen den Vertrieb von mit seiner Marke gekennzeichneter Ware vorgehen kann, wenn diese von einem Dritten nachträglich mit einem Echtheitszertifikat versehen wird. Dies gelte auch dann, wenn dem Inverkehrbringen der Ware an sich zugestimmt wurde. Selbst wenn es sich bei dem Echtheitszertifikat um ein solches des Markeninhabers handele, ist die nachträgliche Anbringung unzulässig, wenn das Zertifikat nicht seitens des Markeninhabers der konkreten Ware zugeordnet worden sei. Der Erschöpfungsgrundsatz greife in diesem Zusammenhang nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2012, Az. I-4 W 4/12
    § 32 Abs. 2 RVG; § 3 ZPO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass für die unerwünschte Zusendung von Fax- oder E-Mail-Werbung („Spam“) an einen Gewerbetreibenden ein Streitwert zwischen 5.000 und 10.000 EUR angemessen ist.  Vorliegend sei ein durchschnittlicher Fall gegeben, so dass 7.500 EUR Streitwert anzunehmen seien. Es sei zu berücksichtigen, dass durch diese Art der Werbung eine Belästigung des Empfängers und eine Beeinträchtigung seines Geschäftsbetriebes erfolge. Zum Volltext der Entscheidung:

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