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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Februar 2016

    LG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2015, Az. 15 O 12/15 KfH
    § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG; § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV

    Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass Preisangaben in einem Onlineshop irreführend sind, wenn mit einer Rabattierung gegenüber gestrichenen Preisen geworben wird, wenn erst nach Anklicken eines Sternchenhinweises auf einer Unterseite erläutert wird, dass die gestrichenen Preise nur bei Selbstabholung ab Lager gelten würden. Zum einen sei es für den Kunden nicht zumutbar, erst mehrere Seiten durchzulaufen, um zu erfahren, worum es sich bei dem gestrichenen Preis handele, zum anderen sei vorliegend davon auszugehen, dass der gestrichene Preis nie ernsthaft gefordert worden sei. Hinsichtlich der Angabe von Grundpreisen müssten diese immer auf derselben Seite dargestellt werden wie der Gesamt-Verkaufspreis. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 6. August 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Trier, Beschluss vom 08.07.2015, Az. 7 HK O 41/15
    Art. 14 Abs. 1 LMIV, Art. 9 Abs. 1 c) LMIV, Anhang II Nr. 12 LMIV

    Das LG Trier hat entschieden, dass ein Onlinehänder, der Wein über das Internet – z.B. über eBay – vertreibt, gemäß der Lebensmittelinfo-Verordnung in der Artikelbeschreibung bereits auf enthaltene Sulfite hinweisen muss, wenn diese mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l betragen. Zur Pressemitteilung vom 29.07.2015:

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  • veröffentlicht am 5. August 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 31.03.2015, Az. 33 O 15881/14
    § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 PAngV; EGRL 6/98

    Das LG München hat entschieden, dass der Onlineshop eines Möbelhändlers den Anforderungen der Preisangabenordnung nicht genügt und daher wettbewerbswidrig handelt, wenn dem Kunden der Preis für ein ausgewähltes Möbelstück erst zeitversetzt auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt wird. Der Verbraucher würde eine Preisangabe bereits dann benötigen, wenn er sich mit einem Angebot näher befasse. Diese nähere Befassung sei aber bereits eingetreten, wenn der Verbraucher unter Angabe von persönlichen Daten ein Angebot anfordern müsse. Zitat:

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  • veröffentlicht am 21. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Ulm, Urteil vom 23.06.2014, Az. 3 O 4/14
    § 2 UWG, § 3 UWG, § 7 HWG

    Das LG Ulm hat entschieden, dass das Angebot eines Online-Versandhandels für Diabetikerbedarf „Die gesetzliche Zuzahlung müssen Sie bei uns nicht zahlen“ wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Es handele sich bei der Norm über die Einziehung gesetzlicher Zuzahlungen nicht um eine Marktverhaltensregelung, sondern sie diene der finanziellen Absicherung des weiteren Bestehens der allgemeinen Gesundheitsvorsorge. Die Interessen von Marktteilnehmern seien in dieser Norm nicht berücksichtigt. Auch das Heilmittelwerbegesetz sei nicht einschlägig, da die Regelung über gesetzliche Zuzahlungen nicht die Beschränkung des Preiswettbewerbs zwischen verschiedenen Anbietern beabsichtige.

  • veröffentlicht am 13. August 2014

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.10.2013, Az. 2-03 O 445/12
    Art. 5 Abs. 1c EGRL 31/2001; § 66d TKG; § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG; § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Angabe einer teuren Mehrwertdienstenummer im Impressum eines Onlinehändlers wettbewerbswidrig sein kann. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn darüber hinaus nur eine postalische und eine E-Mail-Adresse vorgehalten werde. Damit fehle es an einem effizienten Weg zur unmittelbaren Kommunikation. Ein solcher sei nur bei Angabe einer Telefonnummer zu üblichen Kosten oder bei Vorhaltung eines Direkt-Kontaktformulars gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. August 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.07.2014, Az. 6 U 240/13
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass auch ein vorübergehend stillgelegter Onlineshop der Impressumspflicht unterliegt. Der Inhaber des Shops teilte auf seiner Internetseite mit, dass er zur Zeit keine Ware anbieten könne, aber an neuen Produkten arbeite. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass durch die Stilllegung die wettbewerbsrechtlichen Pflichten des Betreibers nicht entfielen und eine Wiederholungsgefahr für Verstöße anzunehmen sei. Eine solche könne nur durch eine endgültige und nicht mehr aufhebbare Einstellung des gesamten Online-Shops ausgeräumt werden. Vorliegend sei jedoch die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit angekündigt worden. Wann dies der Fall sein solle, sei unerheblich.

  • veröffentlicht am 23. April 2013

    LG Detmold, Urteil vom 07.03.2012, Az. 10 S 152/11
    §§ 305 ff BGB, § 433 BGB

    Das LG Detmold hat entschieden, dass die Bestellung in einem Onlineshop nicht gleichbedeutend mit dem Zustandekommen eines Kaufvertrags ist. Insbesondere, wenn versehentlich eine Ware mit einem falschen (zu niedrigen) Preis ausgezeichnet wurde, kann der Shopbetreiber dies – die richtigen AGB vorausgesetzt – noch korrigieren. Vorliegend hatte ein Kunde ein hochwertiges Elektrofahrrad für einen Preis von 280,00 EUR (normal: 2.500,00 EUR) bestellt. Laut vereinbarter AGB war festgelegt, dass ein Kunde nach Bestellung „automatisch eine elektronische Empfangsbestätigung erhalte, die lediglich den Eingang der Bestellung dokumentiere, jedoch keine Annahme des Antrages darstelle“. Nach Versand dieser Empfangsmail teilte der Händler dem Kunden mit, dass ein Vertrag nicht zustande komme, da das Rad zu dem Preis versehentlich eingestellt wurde. Die Klage des Kunden auf Übereignung des Rades oder hilfsweise Schadensersatz scheiterte in zwei Instanzen, weil auch das jeweilige Gericht in der Empfangsbestätigung keinen Vertrag erkennen konnte.

  • veröffentlicht am 21. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 19.12.2012, Az. VIII ZR 302/11
    § 261 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4, Abs. 2, Abs. 5 StGB, § 263 StGB, § 823 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass derjenige, der sein Bankkonto leichtfertig für die Abwicklung betrügerischer Internetgeschäfte zur Verfügung stellt, den durch den Betrug Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet ist. Zur Pressemitteilung Nr. 215/2012 des Bundesgerichtshofs: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 18.09.2012, Az. I-4 U 105/12
    § 339 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Verwendung einer wettbewerbswidrigen AGB-Klausel jeweils in einem Onlineshop und bei eBay zu gesonderten Vertragsstrafen führen kann, wenn die duale Verwendung zuvor entsprechend abgemahnt wurde. Dem Einwand der Beklagten, sie habe aufgrund eines einheitlichen Entschlusses die neue Klausel in beiden Bereichen, eBay und Online-Shop, verwendet, so dass allenfalls nur eine Vertragsstrafe verwirkt sei, folgte der Senat nicht. Auch dem Einwand, dass es kein besonderes Sicherungsbedürfnis gebe, das einer solchen Annahme entgegenstehen würde, was schon daraus folge, dass die Klägerin die Klausel einheitlich angegriffen habe, berücksichtigte das OLG Hamm nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Mai 2010

    OLG Hamm, Urteil vom 04.03.2010, Az. 4 U 200/09
    § 4 Nr. 1, Nr. 10; 5; 6 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass in der Äußerung „Häufig gehen auch viele im ursprünglichen Salz enthaltene Mineralien und Spurenelemente bei der maschinellen Weiterverarbeitung verloren“ ein unsachlicher Warenartenvergleich liegt. Denn damit suggeriere die Beklagte, dass durch das sogenannte Raffinieren, welches bei handelsüblichem Kochsalz stattfinde, wertvolle Stoffe verloren gingen, weshalb das Salz der Beklagten gesünder sei. Tatsächlich enthalte das Salz der Beklagten aber keine Stoffe, die es gesünder machten. Somit sei die Werbung der Beklagten wettbewerbswidrig nach § 4 Nr. 1, Nr. 10 und § 5 UWG. In diesem Zusammenhang führte der Senat aus, dass keine vergleichende Werbung im Sinne des § 6 UWG vorliege. Denn es würden ganz allgemein die herkömmlichen Kochsalze dem Salz der Beklagten gegenübergestellt, insbesondere wenn es unter „Informationen zum Thema:“ heiße „Salz ist nicht gleich Salz.“ Es liege vielmehr der Fall eines bloßen Warenartenvergleiches vor.

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