IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. September 2009

    Nachdem der Großangriff auf die europäischen Konsumenten mit stationären Ladengeschäften 2006 scheiterte (JavaScript-Link: FR), geht Walmart nunmehr mit einem XXL-Onlineshop namens Walmart Marketplace in den USA an den Start und schickt sich an, arrivierten Internethandelsplattformen wie eBay und Amazon Konkurrenz zu machen. Vertrieben werden sollen die unterschiedlichsten Waren von Kooperationspartnern. Unter der amerikanischen Domain von Walmart findet sich nach Angaben Walmarts derzeit ein Angebot von über 1 Mio. Artikeln (JavaScript-Link: Walmart). Auf die neuerliche Entwicklung hat Axel Gronen hingewiesen.

  • veröffentlicht am 25. August 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2009, Az. 4 U 73/09
    §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG; 1 Abs. 2 PAngV

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Angabe von Versandkosten, speziell beim Vertrieb von Möbeln, mittels einer Kubikmeterangabe wettbewerbswidrig ist. Im entschiedenen Fall bot die Antragsgegnerin in ihrem Onlineshop Möbel mit der Kosteninformation „Kleinmöbel, Dekoartikel, Stühle 5,00 € 10,00 €; Möbel bis 0,5 m³ 15,00 € 20,00 €; Möbel über 0,5 m³ 20,00 € 30,00 €“ an. Erst im Laufe des Bestellvorganges, nachdem der Kunde Artikel in den Warenkorb eingelegt hat, wird eine konkrete Berechnung der Versandkosten vorgenommen und angezeigt. Dies sei jedoch nach Auffassung des Gerichts zu spät. Der Kunde müsse bereits vor Einleitung eines Bestellvorgangs die konkreten Kosten einschließlich der Versandkosten erkennen können, um adäquate Preisvergleiche vornehmen zu können. Die von der Antragsgegnerin gemachten Angaben seien nicht transparent genug. Bei einer Staffelung von Versandkosten nach bestimmten Kriterien wie z.B. Kubikmeter seien die Angaben so zu tätigen, dass der Kunde sich die Versandkosten leicht und eindeutig selbst errechnen kann.

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  • veröffentlicht am 4. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammMit Verkündung im Bundesgesetzblatt (Bundesgesetzblatt 2009 Teil I, Nr. 49, S. 2413 ff.) tritt am heute das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft (JavaScript-Link: Gesetz). In der Folge verändern sich auch die gesetzlichen Bedingungen für Online-Anbieter von Dienstleistungen: Durch Artikel 4 des Gesetzes wird Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV modifiziert. Demgemäß darf es in der Widerrufsbelehrung nicht mehr heißen: „Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.“ Vielmehr lautet die korrekte Formulierung nunmehr: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDeutsche Internetnutzer haben zunehmend Angst davor, dass ihre persönlichen Daten missbraucht werden. So weist onlinemarktplatz.de darauf hin, dass immer häufiger falsche Daten angegeben werden, um eine gewisse Anonymität zu wahren (JavaScript-Link: onlinemarktplatz.de). Die User wollen sich damit vor unerwünschter Werbung und anderen Eingriffen in ihre Privatsphäre schützen. Befürchtet wird auch der Verkauf von Datensätzen an andere Firmen. Diese Angst führt dazu, dass häufig falsche Angaben gemacht werden, auch bei der Nutzung von Onlineshops. Probleme in der Abwicklung sind damit vorprogrammiert. Sicherheit soll laut der auf onlinemarktplatz.de zitierten Studie nur vermittelt werden, wenn Internetshops den praktizierten Datenschutz erkennbar belegen.

  • veröffentlicht am 31. März 2009

    Wie das Onlinemagazin von Computer Reseller News berichtet, will die Media Saturn Holding (MSH) kurzfristig zurück in den Onlinehandel. Der Onlineshop MediaOnline wurde im Oktober 2007 eingestellt, da der Online-Ableger keine zufriedenstellenden Gewinne erwirtschaftete. Gegenwärtig finden sich auf den Websiten von Media Mark und Saturn nur Werbungen für Angebote der (stationären) Ladengeschäfte. Den wahren Umsatz im Internet, so CRN, machten stattdessen erfolgreiche Unternehmen wie Notebooksbilliger.de, Cyberport oder Home of Hardware. Jetzt scheint sich ein Politikwandel bei MSH eingestellt zu haben. Metro-Chef Eckhard Cordes habe den Wiedereinstieg von Media Markt und Saturn in den Internethandel angekündigt. „In Zukunft gibt es die gesamte Produktpalette von Media Markt und Saturn zusätzlich zum stationären Markt auch im Internet zu kaufen.“ Dem Vernehmen nach will MSH Ende 2009 in den Niederlanden und in Österreich erste Onlineshops starten und bei zufriedenstellenden Ergebnissen 2010 auf dem deutschen Markt nachziehen (CRN).

  • veröffentlicht am 27. März 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDas Bewertungssystem von eBay ist bekannt. Negative Bewertungen, die geschäftsschädigende Wirkung für den Onlinehändler haben, sind berüchtigt und mehrfach Gegenstand der Rechtsprechung gewesen. Ein Leitbild gibt das Bewertungssystem gleichwohl ab – und es schafft eine gewisse Sicherheit aus Verbrauchersicht. Dieses Kundenvertrauen durch unabhängige Bewertungen früherer Käufer auch im Onlineshop herzustellen ist Ziel eines Bewertungssystems, welches die Firma eKomi Ltd. anbietet. Die Firma nimmt für ihr System in Anspruch, „authentische Kundenmeinungen“ hervorzurufen, diese seien „vergleichbar mit dem Bewertungsprinzip von eBay und Amazon“. (JavaScript-Link: eKomi)

  • veröffentlicht am 17. März 2009

    Das dmc Digital Media Center berichtet in einer Studie über Erfolgskonzepte für Onlineshops, die Modeartikel anbieten. So soll es für einen solchen Modeshop den Umfragewerten zufolge besonders wichtig sein, den Modeartikel auf einen „Merkzettel“ ablegen und mit anderen Modeartikeln vergleichen zu können. 75,2 % der Befragten gaben an, dass ein Produktbild für sie unerlässlich sei – wen wundert’s – und 66,2 % der Befragten legten Wert auf eine „umfangreiche Produktbeschreibung“. Hinweise auf Sonderangebote zu ähnlichen Artikeln empfanden 73,2 % der Befragten als wichtige Zusatzinformation.

  • veröffentlicht am 12. Februar 2009

    BGH, Urteil vom 26.01.2005, Az. VIII ZR 79/04
    § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt., § 119 Abs. 1, 2. Alt. BGB

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Online-Verkäufer, dem bei der Preisauszeichnung im Onlineshop ein Fehler unterläuft, zur Anfechtung des Vertrages mit dem Käufer berechtigt ist. Der Verkäufer hatte ein Notebook statt zum Verkaufspreis von 2.650,00 EUR versehentlich zu einem Preis von 245,00 EUR angeboten. Diese Differenz ergab sich durch einen Fehler der verwendeten Software. Ein Verbraucher gab über den Onlineshop eine Bestellung für das Notebook zum Preis von 245,00 EUR auf und erhielt sowohl eine automatische E-Mailbestätigung des Kaufs als auch einige Tage später das Gerät. 10 Tage nach der Bestellung focht der Verkäufer den Kaufvertrag an, da ihm ein Irrtum bei der Preisauszeichnung unterlaufen sei, und verlangte Herausgabe des Notebooks gegen Erstattung des Kaufpreises. Der BGH gab dem Verkäufer recht und erklärte den Vertrag als durch eine Anfechtung vernichtet. Dabei sahen die Richter „die Verfälschung des ursprünglich richtig Erklärten auf dem Weg zum Empfänger durch eine unerkannt fehlerhafte Software als Irrtum in der Erklärungshandlung“ an.

    Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Post (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Kontakt).

    Dr. Damm & Partner
    Rechtsanwälte
    Saalestr. 8
    24539 Neumünster

  • veröffentlicht am 23. Januar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtIm Dezemer 2008 hat der SEO-Spezialist Bloofusion Germany GmbH, Emsdetten, einen Leitfaden zur Suchmaschinenoptimierung von Onlineshops herausgebracht und die insoweit am häufigsten zu findenden Problemfelder aufgezeigt. Der Leitfaden steht zum kostenlosen Download bereit (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Bloo) und beschreibt unter anderem, wie man als Shopbetreiber seine Start- und Produktseiten für Suchmaschinen attraktiver gestalten oder was durch geschickte Verlinkung erreicht werden kann. Bei der dichten Konkurrenzsituation im Internet kann ein geschicktes Suchmaschinenmarketing den entscheidenden Vorteil gegenüber Wettbewerbern bringen.

  • veröffentlicht am 15. Januar 2009

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat 2006 unter dem Titel „Sicherheit von Webanwendungen – Maßnahmenkatalog und Best Practices“ eine weiterhin aktuelle Studie mit Handlungsempfehlungen ausgesprochen (BSI). Der Maßnahmenkatalog stellt nach Aussage des BSI Schutzmaßnahmen und Best Practices zur Vorbeugung gegen typische Schwachstellen in Webanwendungen bereit. Der vorangestellte Leitfaden soll Hinweise für ein systematisches Vorgehen zur Erstellung sicherer Webanwendungen geben. Dabei werden bestehende und neu zu entwickelnde Webanwendungen berücksichtigt. Das BSI richtet sich mit seinen Empfehlungen an Projektleiter und Softwareentwickler, die Webanwendungen konzipieren und implementieren.

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