Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Wenn der Hersteller den Onlinehändler wegen fehlender Bevorratung im Internet an den Pranger stelltveröffentlicht am 30. Dezember 2009
OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2009, Az. 4 U 124/09
§§ 3; 4 Nr. 7, 4 Nr. 8 UWG 2004Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Matratzenhersteller, welcher öffentlich vor einem Onlinehändler warnt, welcher sich (angeblich) nicht ausreichend mit seinen Matratzen bevorratet, geschäftsschädigend handelt. Ein derartiger Bericht sei auch unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses des Herstellers, seine Kunden vor Ärger wegen zweifelhafter Liefermöglichkeiten der Klägerin zu bewahren und diese nicht wegen solcher Probleme zu verlieren, nicht gerechtfertigt. Zumindest habe sich der Warnhinweis in einem Grenzbereich bewegt, der von den Gerichten auch für sie vorhersehbar als unzulässige Wettbewerbshandlung angesehen habe werden können. Das sei besonders deutlich nach der Abänderung des Warnhinweises und des in Bezug genommenen Schreibens in Folge der Abmahnung, die an der Wettbewerbswidrigkeit nichts änderte, ersichtlich. Streitgegenständlich war folgendes Verhalten: (mehr …)
- Studie: Mangelnder Verbraucherschutz bei Online-Händlernveröffentlicht am 30. Dezember 2009
Nach einer Studie der Verbraucherschutzorganisation Euro-Info-Verbraucher e.V. habe 80 % der untersuchten Onlineshops aus Verbrauchersicht Defizite offenbart. Lediglich ein Shop habe alle 60 gestellen Prüfkriterien erfüllt (JavaScript-Link: Heise). Was wir davon halten? Dass der baden-württembergische Landesverbraucherminister Peter Hauk (CDU) dies anprangert, ohne die Missstände auf Verbraucherseite zu erwähnen, halten wir für bemerkenswert. Der Missbrauch des Widerrufsrechts durch Verbraucher (DIHK) wie im Übrigen auch die Schaffung ausreichender gesetzlicher Voraussetzungen, um den unzähligen Abmahnwellen, welche zahlreiche Onlinehändler bereits die Existenz gekostet haben, Einhalt zu gebieten, bedarf ebenfalls dieses öffentlichkeitswirksamen staatlichen Elans.
- OLG Karlsruhe: Verkauf von Soft-Air-Pistolen an Minderjährige kann strafbar seinveröffentlicht am 11. Dezember 2009
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2007, Az. 1 Ss 75/ 06
§§ 2; 34 Abs. 1 S. 1; 52 Abs. 3 WaffG; § 4 GPSGVDas OLG Karlsruhe hat in einer älteren Pressemitteilung auf einen Beschluss hingewiesen, nach dem der Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie zwischen 0,08 Joule und 0,5 Joule an Minderjährige strafbar sein kann. Dies gälte jedenfalls für den Fall, dass solche Federdruckpistolen nicht entsprechend der europäischen Spielzeugrichtlinie mit einem CE-Kennzeichen versehen seien. Zum Volltext der Presseerklärung: (mehr …)
- Onlinehandel: Was andere Käufer meinten, ist für die unentschlossenen Käufer entscheidendveröffentlicht am 10. Dezember 2009
Nach einer Studie der Firma Fittkau & Maaß Consulting sind von Käufern verfasste Produktrezensionen in den Augen noch nicht entschiedener Käufer ein ernsthafter Entscheidungsgrund für oder gegen eine bestimmte Ware. 46 % der befragten Internet-Nutzer stimmten der Aussage „Nutzermeinungen/-bewertungen im Internet sind informativer als andere Informationsquellen“ zu. Nur 12% der Nutzer lehnten die Aussage ab. 41% der Befragten hielten die meisten Nutzermeinungen für „glaubwürdiger als andere Informationsquellen“. Diese Aussage wiederum lehnten nur 17% der Befragten ab (JavaScript-Link: Studie).
- OLG Hamm: Widerrufsbelehrung mit dem Hinweis „Frist beginnt frühestens ..“ verstößt nicht immer gegen Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 2. Dezember 2009
OLG Hamm, Urteil vom 05.11.2009, Az. I-4 U 121/09
§§ 312c Abs. 1, 355, § 1 Nr. 10 BGB-InfoVO, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
Das OLG Hamm hat gegen die Formulierung „Frist beginnt frühestens“ innerhalb der Widerrufsbelehrung nicht auszusetzen, wenn der Fristbeginn von dem Erhalt der Ware und der Belehrung in Textform abhängig gemacht wird. Der Senat hatte wiederholt über Fälle entschieden, bei denen über den Fristbeginn beim Widerrufsrecht mit der Formulierung belehrt wurde, dass die Frist frühestens mit Erhalt dieser Belehrung beginnen sollte. Eine solche Belehrung hielt der Senat sogar in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise für irreführend (vgl. OLG Hamm MMR, 2007, 377, vgl. Urteil vom 06.03.2008, Az. 4 U 206/07; Urteil vom 12.03.2009, Az. 4 U 225 / 08, Urteil vom 14.05.2009, Az. 4 U 16/09 und Urteil vom 30.07.2009, Az. 4 U 58/09). Beim Verbraucher könne, so der Senat, in diesen Fällen angesichts der Formulierung der falsche Eindruck entstehen, dass die Frist schon durch die vorvertragliche Informaton zu laufen beginne. Dies sah vier Monate früher auch das AG Potsdam so (Link: AG Potsdam). (mehr …) - LG Bonn: Hinweis auf Widerrufsrecht nach Betätigung des Bestell-Buttons ist unzureichendveröffentlicht am 28. November 2009
LG Bonn, Urteil vom 15.07.2009, Az. 16 O 76/09
§§ 312 c Abs. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVDas LG Bonn hat zu der Frage der Platzierung der Widerrufsbelehrung ein Urteil gefällt. Danach reicht es nicht aus, wenn der Hinweis nach Betätigung eines Buttons „Bestellung“ erfolgt, da der Verbraucher von einem Vertragsschluss ausgehe und der Gesetzgeber eine Belehrung „rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung“ fordere. Ebensowenig reiche es aus, wenn – über eine solche Belehrung hinaus – auf der Startseite auf das Widerrufsrecht hingewiesen werde, denn Suchmaschinen würden in der Regel direkt auf die Unterseite, auf der das jeweilige Produkt zu bestellen sei, verweisen.
- TRADORIA: Wenn es keinen Treuhandservice mehr gibt, darf auch nicht mehr damit geworben werdenveröffentlicht am 27. November 2009
Dem Vernehmen nach hat das Internethandelsportal Tradoria am 05.10.2009 den Treuhandservice beendet. Händler, die mit diesem Service bisher geworben haben, sollten dies umgehend ändern und zwar auch in ihren AGB, soweit dort auf den Treuhandservice Bezug genommen wird. Die Werbung mit einem nicht vorhandenen Treuhandservice dürfte als Irreführung gemäß §§ 3, 5 UWG zu werten sein, zumal eine besondere Absicherung des Zahlungsverkehrs im pressebekannt betrugsbelasteten Rechtsverkehr im Internet für die Kaufentscheidung des Verbrauchers wesentlich sein dürfte. Auf die Entwicklung hingewiesen hatte Axel Gronen (JavaScript-Link: Gronen).
- Banadoo gibt nicht auf – Rechtsanwalt mit Forderungseinzug beauftragtveröffentlicht am 25. November 2009
Das Banadoo Shopping-Portal, über das wir u.a. wegen aus unserer Sicht unzureichend transparenter Geschäftspraktiken bereits berichteten (Link: banadoo), bleibt bei seinen Kostenforderungen hartnäckig. Nachdem das beauftragte Inkasso-Büro in einigen Fällen auf Grund von Beschwerden den Forderungseinzug einstellte, verzichtete Banadoo nicht etwa auf seine Forderungen gegenüber den überraschten Kunden, sondern schaltete nunmehr einen Rechtsanwalt, seines Zeichens Fachanwalt für Versicherungsrecht (!) ein, der sich für die Einhaltung der banadoo-AGB stark macht und eine willkürliche Änderung durch seine Mandantin wenig überraschend bestreitet. Interessant ist das vom Kollegen unterbreitete Vergleichsangebot: Für nur 40,00 EUR akzeptiert Banadoo eine Rücknahme der Kündigung und würde die Geschäftsbeziehung mit den sich geprellt fühlenden Kunden gerne wieder aufnehmen. Ob dieses „Angebot“ viele Anhänger finden wird, wagen wir allerdings zu bezweifeln.
- LG Stuttgart: Aufführung von praktisch nicht relevanten Ausschlussgründen in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrigveröffentlicht am 11. November 2009
LG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2008, Az. 39 O 25/08 KfH
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG; §§ 312 c Abs. 1 Satz 1; 312 d; 355 BGBDas LG Stuttgart hat entschieden, dass eine vollständige Auflistung der gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB unter Verwendung des Ausdrucks „u.a.“ gegen das Transparenzgebot des § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB bzw. gegen das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 BGB verstößt. Streitgegenständlich war der Textteil „Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde„. (mehr …)
- Anmelden, arglos weiterhandeln und – Banadoo!veröffentlicht am 9. November 2009
Überrascht zeigen sich in diesen Tagen einige Onlinehändler von den Geschäftspraktiken des Banadoo Shopping Portals. Zuvor hatten diese sich die in einem farblich hervorgehobenen Kasten enthaltenen Anmeldehinweise
„Ihre Vorteile auf den Punkt gebracht: * Kostenlose Bannerschaltung und Verlinkung zum Shop * Keine Gebühren für Anmeldung und Wartung, keine versteckten Kosten … * Es fallen erst Kosten an, wenn ein banadoo.de User im Shop einkauft: 2,5 % netto vom Verkaufsumsatz“.
durchgelesen und sich auf dem Portal angemeldet. Die Händler glaubten an ein rundum kostenloses Angebot. In den Banadoo-AGB findet sich allerdings (zumindest aktuell) folgende Klausel:
„Der Vertrag zwischen banadoo.de und dem Vertragspartner kommt dann zustande, sobald das Anmeldeformular ausgefüllt und vom Vertragspartner persönlich unterschrieben bei banadoo.de per Post, per Fax oder per Onlineformular eingegangen ist. Der Vertragspartner verpflichtet sich innerhalb von 10 Kalendertagen ab Anmeldedatum (1) das Tracking-Script zu installieren, (2) den Backlink zu setzen und (3) die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften an banadoo.de ausgefüllt und unterschrieben zu senden. Durch Nichteinhaltung der Punkte (1) + (2) wird der Eintrag mit monatlich 25,– Euro zzgl.Mwst. berechnet“.
Zur Laufzeit heißt es u.a.:
„Die Mindestlaufzeit des Eintrages bei banadoo.de beträgt 12 Monate. … Wird der Vertrag nicht 2 Monate vor Vertragsablauf gekündigt, verlängert sich dieser automatisch um weitere 12 Monate.“
Mittlerweile sollen bereits diverse Zahlungsaufforderungen von einem namhaften Inkassounternehmen durch die Post gegangen sein. Eine Zahlungsaufforderung über eine Hauptforderung von 139,63 EUR liegt uns vor. (mehr …)