Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Koblenz: Hinweis auf tägliche Zusatzkosten einer Kreuzfahrt darf nicht als bloßer Sternchen-Hinweis erfolgenveröffentlicht am 19. Juni 2014
OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2014, Az. 9 U 1324/13 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs.1 Nr. 2 UWG, § 1 PAngVODas OLG Koblenz hat entschieden, dass täglich anfallende Zusatzkosten einer Mittelmeer-Kreuzfahrt (hier: „Servicentgelte“) bereits im Gesamtpreis ausgewiesen werden müssen und es nicht reicht, auf diese Kosten unter einem Sternchen-Hinweis hinzuweisen. Serviceentgelte seien Preisbestandteile, da es sich nicht um fakultative Trinkgelder, sondern ohne weiteres zu berechnende Entgelte für den während der Reise erbrachten und geschuldeten Service handele. Zur Pressemitteilung des OLG Koblenz: (mehr …)
- LG München I: Hörgeräteattrappen im Schaufenster müssen mit Preisen ausgezeichnet werdenveröffentlicht am 15. Mai 2014
LG München I, Urteil vom 27.11.2013, Az. 37 O 9100/13
§ 1 PAngV; § 4 Nr. 11 UWGDas LG München hat entschieden, dass ein Hörgeräteakustiker, der in seinem Ladengeschäft im Schaufenster Attrappen von Hörgeräten unter Angabe von Herstellernamen ausstellt, diese mit Preisen auszeichnen muss. Es handele sich auch beim Präsentieren von Attrappen – was für den Kunden nicht erkennbar sei – um das Anbieten von Ware im Sinne der Preisangabenverordnung. Anders sei dies nur, wenn keine Herstellernamen genannt würden, da es sich dann nicht um Werbung für ein spezifisches Produkt handele. Das LG Düsseldorf hatte eine Werbung für Hörgeräte ohne Preisangabe erst kürzlich für zulässig erachtet (hier); allerdings geht aus dem dortigen Urteil nicht hervor, ob Herstellerbezeichnungen erkennbar waren.
- OLG Düsseldorf: Bei der Koppelung von Spielekonsole und Mobilfunk-Vertrag muss auf die zusätzlichen laufenden Kosten des Mobilfunk-Vertrags deutlich hingewiesen werdenveröffentlicht am 9. Mai 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2013, Az. I-20 U 92/13
§ 3 UWG, § 5 UWG; § 1 PAngVDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Internet-Bewerbung einer Spielekonsole mit einer Preisangabe von 49,90 EUR irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn zusätzlich zu der Konsole zwingend ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen werden muss, dessen monatliche Kosten und Anschlussgebühr erst auf einer Unterseite dargestellt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Berlin: Angaben von Preisspannen bei Immobilienangeboten sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 31. März 2014
LG Berlin, Beschluss vom 06.03.2014, Az. 16 O 64/14 – nicht rechtskräftig
§ 1 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. PAngVUnd noch einmal Immobilien: Das LG Berlin hat entschieden, dass die Bewerbung von Immobilien im Internet unter Angabe von konkreten Preisen erfolgen muss. Die Angabe von Preisspannen (z.B. „bis 200.000 €“, „200.000 € – 350.000 €“ etc.) sei unzulässig. Es müsse hier, wie von der Preisangabenverordnung vorgeschrieben, der Endpreis inkl. aller Preisbestandteile (z.B. Mehrwertsteuer) genannt werden.
- LG Bielefeld: Maklerprovision auf Immobilienplattform muss inkl. Mehrwertsteuer angegeben werdenveröffentlicht am 31. März 2014
LG Bielefeld, Urteil vom 15.10.2013, Az. 17 O 122/13
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 PAngV; § 3 Abs. 1 WoVermRG
Das LG Bielefeld hat entschieden, dass die Preisangabe für eine Maklerprovision mit „2 KM zzgl. gesetzl. MwSt.“ unzulässig ist. Verbraucher seien es nach den Ausführungen des Gerichts gewöhnt, dass entsprechend dem gesetzlichen Gebot die Mehrwertsteuer nicht zusätzlich zu dem genannten Preis verlangt werde, sondern einberechnet sei. Der Zusatz „zzgl. gesetzl. MwSt.“ sei daher leicht zu übersehen. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Essen: Werbung mit „nur 19,- EUR“ ist unlauter, wenn tatsächliche Kosten ca. 200,00 EUR betragenveröffentlicht am 24. März 2014
LG Essen, Urteil vom 22.01.2014, Az. 44 O 113/13
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG
Das LG Essen hat per Anerkenntnisurteil in einem von der Wettbewerbszentrale gegen einen Schlüsseldienst geführten Verfahren entschieden, dass hervorgehobene Werbeaussagen mit „ab 19.- €“ bzw. „nur 19.- €“ irreführend und damit wettbewerbswidrig sind, wenn per Fußnote, die nur durch Herunterscrollen erreichbar ist, der Hinweis erteilt wird „Gilt für je angefangene 15 Minuten Arbeitszeit zzgl. Einsatzpauschale von 189,21 € brutto und eventuell angefallene Materialkosten“. Damit belaufe sich der tatsächliche Preis auf nahezu 200,00 EUR. Auch die Werbung mit der Aussage „geprüftes Mitglied Fachverband Deutscher Schlüsseldienste e.V“ sei nur dann erlaubt, wenn Kunden die Möglichkeit eingeräumt würde, sich über die zu Grunde liegende Prüfung zu informieren. - OLG Düsseldorf: Folgekosten eines Erwerbs dürfen nicht versteckt angegeben werdenveröffentlicht am 29. November 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2013, Az. I-20 U 92/13
§ 3 UWG, § 5 UWG; § 1 PAngVDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Internet-Bewerbung einer Spielkonsole mit einer Preisangabe von 49,90 EUR irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn zusätzlich zu der Konsole zwingend ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen werden muss, dessen monatliche Kosten und Anschlussgebühr erst auf einer Unterseite dargestellt werden. Durch diese Darstellung werde der nicht zutreffende Eindruck erweckt, dass die Spielkonsole für eine Einmalzahlung von 49,90 EUR erhältlich sei. Da der Vertrieb einer Spielkonsole mit einem Mobilfunkvertrag eher ungewöhnlich sei, müsse der Verbraucher auch nicht mit solchen Folgekosten rechnen. Der Zusatz „mit MobileInternet Starter“ kläre auch nicht hinreichend darüber auf, da die Aussage nicht eindeutig sei.
- LG Dortmund: Preisangabepflicht (für Trauringe) besteht auch bei schwankendem Goldpreisveröffentlicht am 31. Oktober 2013
LG Dortmund, Urteil vom 05.09.2013, Az. 16 O 166/12
§ 1 PAngVDas LG Dortmund hat entschieden, dass auch für Trauringe – deren Herstellung einem variablen Goldpreis unterliegt – die Preisangabepflicht besteht (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 15.10.1992, Az. 7 L 3808/91). Beanstandet wurde im vorliegenden Fall die fehlende Preisangabe in einem Schaufenster. Der Juwelier hatte erfolglos auf den schwankenden Goldpreis verwiesen und darauf, dass es sich bei den Ringen um Attrappen handeln würde, wobei die Ringe in unterschiedlichen Ausführungen angeboten würden (vgl. zur Preisangabepflicht bei Attrappen OLG Hamm, Urteil vom 21.09.2009, Az. 4 U 62/09).
- LG Wiesbaden: Mit „Insolvenzverkauf“ darf nur geworben werden, wenn die Ware zur Insolvenzmasse gehörtveröffentlicht am 9. August 2013
LG Wiesbaden, Urteil vom 26.04.2013, Az. 13 O 64/12 (nicht rechtskräftig)
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG, § 5 Abs. 4 UWGDas LG Wiesbaden hat in einem von der Wettbewerbszentrale betriebenen Verfahren entschieden, dass die Werbung eines Teppichhändlers mit „Liquidation“ und „Insolvenzauflösung“ unzulässig ist, wenn die damit beworbenen Artikel nicht zur Insolvenzmasse gehörten. Auch die Werbung mit bestimmten Preisabschlägen sei irreführend, wenn die höheren Preise zuvor nie gefordert worden seien. Zu den erforderlichene Angaben bei so genannten „Streichpreisen“ siehe auch folgende Entscheidungen: BGH (hier), LG Düsseldorf (hier), OLG Hamm (hier und hier).
- BGH: Grundpreisangabe in Supermarkt mit 2mm großer Schrift ist „deutlich lesbar“ im Sinne von § 1 Abs. 6 PAngVveröffentlicht am 2. Juli 2013
BGH, Urteil vom 07.03.2013, Az. I ZR 30/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, Art. 4 Abs. 1 EU-RL 98/6, § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV, § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngVDer BGH hat entschieden, dass eine Grundpreisangabe für in Supermärkten angebotene Waren mit einer Schriftgröße von 2 mm noch als „deutlich lesbar“ im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV gilt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)