Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Zur irreführenden Preiswerbung für Kombi-Angebote im Mobilfunkbereichveröffentlicht am 6. Juli 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2015, Az. 38 O 120/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG; § 1 PAngVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Werbung für ein Kombi-Angebot eines Mobilfunkanbieters für Mobilfunkvertrag und Mobiltelefon alle obligatorischen Preisbestandteile transparent dargestellt werden müssen. Die Werbung für einen Mobilfunktarif mit der Preisangabe „ab 34,99 € monatlich“ und daneben ein Smartphone mit der Angabe „einmalig 1 €“ sei irreführend, weil dort nicht die Anschlusskosten für den Mobilfunkvertrag und die monatlichen Zuzahlungen für das Mobiltelefon aufgeführt waren, das Angebot also für den angegeben Preis nicht zu erwerben war.
- OLG Braunschweig: Preisangaben für Ferienimmobilien müssen Kosten der Endreinigung enthaltenveröffentlicht am 8. Juni 2015
OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.04.2015, Az. 2 U 50/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 1 PAngVDas OLG Braunschweig hat entschieden, dass bei der Bewerbung von Ferienwohnungen oder -häusern die Kosten der Endreinigung in der Preisangabe enthalten sein müssen und folgt damit einer ganzen Reihe von Entscheidungen anderer Gerichte (z.B. hier, hier und hier). Vorliegend hatte der Werbende sich verteidigt, dass die Endreinigung eine Wahlleistung sei, die nicht notwendigerweise gebucht und daher nicht in den Gesamtpreis aufgenommen werden müsse. Dies sei nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht eindeutig klargestellt worden, so dass der Verbraucher von einer obligatorischen Kostenposition habe ausgehen müssen.
- OLG Düsseldorf: Schaufensterwerbung ohne Preisangabe ist in bestimmten Fällen zulässigveröffentlicht am 26. Februar 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2015, Az. I-2 U 29/14
§ 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung eines Hörgeräte-Akustikers, der Hörgeräte im Schaufenster ohne Preisangabe ausstellte, zulässig ist und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz (hier). Auch hier war das Hauptargument, dass ein Hörgerät nicht dazu geeignet sei, „aus dem Schaufenster weg“ gekauft zu werden, sondern dass zuerst individuelle Anpassungen notwendig seien. Deswegen liege durch das Ausstellen im Schaufenster auch noch kein Kaufangebot an den Verbraucher vor, sondern eine bloße Werbung. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Leipzig: Zur unlauteren Preiswerbung – Wenn der Werbepreis niedriger ist als der tatsächlich verlangte Preisveröffentlicht am 11. Februar 2015
LG Leipzig, Beschluss vom 06.10.2014, Az. 05 O 2484/14
§ 8 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 UWGDas LG Leipzig hat entschieden, dass eine unlautere, irreführende Preiswerbung vorliegt, wenn Produkte auf der Facebook-Präsenz eines Unternehmens z.B. mit „Marken-Handys FÜR 19 EUR“ beworben werden, nach Weiterleitung auf Internet-Verkaufsseiten dort jedoch keine Telefone für 19,00 Euro zu finden seien. Der Verbraucher werde dadurch auf die Verkaufsseiten der Antragsgegnerin gelockt. Der Geschäftsführer der beklagten GmbH sei ebenfalls für diese Wettbewerbsverstöße verantwortlich, da Art und Weise eines Werbekonzepts typischerweise einer Entscheidung auf Geschäftsführerebene vorbehalten sei. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Düsseldorf: Werbung mit falschen Preisen bei Google Shopping ist irreführendveröffentlicht am 27. Januar 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2015, Az. 38 O 74/14
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Düsseldorf hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren im Wege des Anerkenntnisurteils entschieden, dass die Bewerbung von Mobiltelefonen bei Google Shopping unter Angabe eines falschen, zu niedrigen Preises irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Google Shopping biete eine Vergleichsfunktion, die sich unter anderem nach dem Preis sortieren lasse. Seien die dort beworbenen Produkte tatsächlich nur zu einem höheren Preis erhältlich, würden durch die Platzierung im Preisvergleich sowohl die Verbraucher getäuscht als auch die Mitbewerber behindert.
- BGH: Die Frage, ob Überführungskosten von Kfz in eine werbende Preisangabe einzubeziehen sind, wird dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegtveröffentlicht am 27. November 2014
BGH, Beschluss vom 18.09.2014, Az. I ZR 201/12
Richtlinie 98/6/EG; Richtlinie 2005/29/EG; Richtlinie 79/581/EWG; Richtlinie 88/314/EWG; § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 S. 1 Fall 2 Unterfall 1, Abs. 6 Satz 2 PAngVDer BGH hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage, ob Überführungskosten beim werbenden Angebot eines Kraftfahrzeugs in den Endpreis mit aufgenommen werden müssen, zur Vorabentscheidung vorgelegt. Von der Beantwortung dieser Frage hänge es ab, ob eine Werbung, die den Preis nur „zzgl. Überführungskosten“ angebe, wettbewerbswidrig sei. Die Beantwortung der Frage hänge u.a. davon ab, ob es sich bei den Überführungskosten um Fracht- oder Lieferkosten handele und ob diese in einen zu bildenden Endpreis einzubeziehen seien. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Irreführende Werbung, wenn der angegebene Preis nicht die gesamte Produktabbildung erfasstveröffentlicht am 21. November 2014
OLG Hamm, Urteil vom 05.06.2014, Az. 4 U 152/13
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Prospektwerbung für ein Bett irreführend ist, wenn ein klarer und deutlicher Hinweis fehlt, dass der angegebene Preis weder die abgebildete Unterkonstruktion noch die Matratze enthält. Dem Verbraucher sei bekannt, dass es durchaus Komplettangebote für Schlafzimmer oder für Betten gibt, bei denen die Unterkonstruktion und eine Matratze Bestandteil des Angebotes seien, so dass ein gesonderter, klar erkennbarer und am Blickfang teilhabender Hinweis erforderlich sei, wenn dies nicht gelten solle. Die Irreführung beziehe sich allerdings nicht auf das mit abgebildete Bettzeug, da der Verbraucher dies eindeutig als „Beiwerk“ einordne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Koblenz: Serviceentgelt bei einer Kreuzfahrt muss im Endpreis enthalten seinveröffentlicht am 10. Oktober 2014
OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2014, Az. 9 U 1324/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 1 Abs. 1 PAngVDas OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Anbieter von Kreuzfahrtreisen nach § 1 Abs. 1 PAngV verpflichtet ist, das in der Werbeanzeige ausgewiesene Serviceentgelt, das an Bord erhoben und dem Bordkonto belastet wird, in die angegebenen Endpreise einzurechnen. Es handele sich um einen sonstigen Preisbestandteil im Sinne des § 1 Abs. 1 PAngV. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Wann Grundpreisangaben in einer Artikelübersicht nicht erforderlich sindveröffentlicht am 16. September 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2014, Az. 38 O 70/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 2 Abs. 1 PAngVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass in der Artikelübersicht eines Onlineshops für Hygieneartikel Grundpreisangaben dann nicht zwingend erforderlich sind, wenn gar keine einzelnen Artikelpreise angegeben sind. Vorliegend sei in der Übersicht lediglich die Angabe „T Händedesinfektion Desinfektion ver. Größen“ sowie „Preis von: EUR 1,60“ zu finden. Eine Zuordnung des Preises zu bestimmten Artikeln liege nicht vor. Wenn keine Preise für einzelne Artikel angegeben seien, sei auch eine Grundpreisangabe nicht erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Preisangabe für 0180-Rufnummer darf per Sternchenhinweis getätigt werdenveröffentlicht am 24. Juni 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2014, Az. I-15 U 54/14
§ 66a S. 2 TKGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es ausreichend ist, wenn die Preisangabe zu einer 0180-Rufnummer mittels Sternchenhinweis auf einem Briefbogen erfolgt. Das Transparenzgebot sei dadurch nicht verletzt, auch wenn die Rufnummer am oberen Rand des Briefbogens und der Sternchenhinweis am unteren Ende zu finden sei. Es genüge, wenn der Verbraucher auf die Preisangabe gestoßen werde und diese ohne weitere Zwischenschritte wahrnehmen könne. Zum Volltext der Entscheidung: