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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2010

    BGH, Urteil vom 19.05.2009, Az. VI ZR 160/08
    §§ 823 BGB; Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1; 5 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Artikel über einen ehemaligen deutschen Außenminister und dessen erworbenes Wohnhaus nebst der Frage, wovon der Kläger dies bezahlt habe, wobei ein Foto des Hauses abgedruckt war, den Ex-Außenminister nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, selbst wenn dieser seit mehreren Jahren nicht mehr politisch tätig ist. Grundsätzlich könne ein Eingriff in die Privatsphäre auch dann vorliegen, wenn Fotos von der Außenansicht des Wohnhauses einer Person gegen deren Willen unter Namensnennung veröffentlicht und verbreitet würden, sofern dadurch in die durch die Umfriedung des Grundstücks geschaffene Privatsphäre eingedrungen und das Recht der betroffenen Person auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung ihrer persönlichen Lebensumstände beeinträchtigt werde. Das Berufungsgericht habe einen Eingriff bejaht, weil zumindest anderen Bewohnern  oder Besuchern des Stadtteils, die das Haus kennen würden, die Identität des Klägers  zur Kenntnis gebracht werde, weil das Foto das Haus von der Straße aus zeige  und Passanten den Blickwinkel, den die Aufnahme zeige, verifizieren könnten und weil die Leser des Artikels, die das Haus kennen würden, erführen, dass der Kläger hier einziehen werde. Gleichwohl bestehe hinsichtlich des Artikels ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Der Kläger habe eine wesentliche Stellung im politischen Leben ausgeführt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2010

    BGH, Urteile vom 07.12.2010, Az. VI ZR 30/09 und VI ZR 34/09
    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; §§ 22, 23 KunstUrhG

    Der BGH teilt per Pressemitteilung zu oben genannten Urteilen mit, dass eine Bildagentur bei einer Anfrage der Presse nach archivierten Bildern nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Berichterstattung prüfen muss. In den entschiedenen Fällen ging es um Bebilderungen einer Reportage über durch den Kläger begangene Tötungsdelikte. Über die Taten war in den 50er und 60er Jahren sowie in den 80er Jahren, als eine Verurteilung erfolgte, ausführlich berichtet worden. Durch die nunmehr aktuelle Reportage, welche Bildmaterial aus damaligen Veröffentlichungen verwendete, fühlte sich der Kläger in seinen Rechten verletzt. Der BGH stellte fest, dass des Austausch zulässig archivierten Bildmaterials unter dem Schutz der Pressefreiheit stehe, zu welcher unter anderem auch die Informationsbeschaffung gehöre. Eine Bildagentur müsse die Zulässigkeit der Berichterstattung nicht prüfen, da die Verantwortung für die Veröffentlichung allein das veröffentlichende Presseorgan trage. Durch dieses Organ müsse auch die Prüfung der Zulässigkeit von verwendetem Bildmaterial erfolgen. Durch die vorherige Weitergabe von Bildern im „quasi presseinternen Bereich“, wie der BGH es beschrieb, werde das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten höchstens geringfügig beeinträchtigt.

  • veröffentlicht am 29. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 27.04.2010, Az. 27 O 66/10
    §§
    823, 1004 Abs. 2 BGB; Art. 5 Abs. 1 GG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass in der Aussage „… die Presse steht schon in den Startlöchern schade, dass es so weit kommen musste.“ keine verdeckte Androhung der Anrufung der Presse zu sehen ist. Der Antragsteller forderte den Antragsgegner daraufhin zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, es zu unterlassen, sich gegenüber den Medien zu dem privaten Verhältnis zu seinem Sohn (dem Antragsteller) zu äußern, insbesondere zu seinen privaten Lebensverhältnissen unter Bezugnahme auf seinen Sohn. (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 30.07.2009, Az. 7 U 4/08
    § 823 BGB; Art. 1, 2 GG

    Das OLG Hamburg hat in dieser Entscheidung einen Zeitungsverlag wegen massiver Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu einer Schadensersatzsumme von 400.000,00 EUR verurteilt. Hintergrund war die große Anzahl von fast 90 erfundenen Artikeln, die der Verlag in verschiedenen seiner Zeitschriften herausbrachte. Diese Artikel handelten allesamt von der schwedischen Prinzessin Madeleine und deren angeblichen Skandalen rund um Lust und Liebe. Nachdem die Prinzessin sich entschloss, dagegen vorzugehen, bestätigte sie das Hamburger Gericht in ihren Ansprüchen. Die unwahre Berichterstattung habe das Persönlichkeitsrecht von Madeleine in einem Ausmaß verletzt, welches einen abschreckend hohen Schadensersatz erfordere, der einen „Hemmungseffekt“ schaffen solle. Bisher war der so genannte „bestrafende Schadensersatz“ (punitive damages) jenseits des Arbeitsrechts eher aus dem US-amerikanischen Recht bekannt, doch scheint das OLG Hamburg hier für neue Wege offen zu sein.

  • veröffentlicht am 30. Mai 2009

    Die Agentur Agence France Presse (AFP), ein weltweit bekannter Nachrichten-Lieferant, mahnt laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau (JavaScript-Link: FR) Betreiber von Internetseiten ab, die per „copy-paste“ Nachrichten der Agentur übernehmen. Dem Vernehmen nach hat ihr „deutscher Ableger, der gut die Hälfte aller hiesigen Zeitungen beliefert, in einer beispiellosen Aktion damit begonnen, Seitenbetreiber abzumahnen und Geld nachzufordern.“ Der Vertriebschef von AFP-Deutschland, Timo Peters, berichtete der Frankfurter Rundschau, in diesen Tagen erhielten „Tausende“ von Website-Betreibern Briefe von Kanzleien, die im Auftrag der Agentur arbeiteten. „Wir legen aber nicht bei allen Verletzungen gleich eine Rechnung bei“, habe Peters gesagt und betont: „Wir haben es nicht auf Blogger, Lehrer und Professoren abgesehen.“ Jeder bekomme aber zumindest ein Schreiben, in dem AFP die Rechtslage erklärt und auffordert, den Diebstahl zu stoppen. AFP wolle ein Bewusstsein dafür schaffen, was das Urheberrecht ist und dass „unser Content einen Wert hat, der bezahlt werden muss“. Die Frankfurter Rundschau berichtet ebenfalls, dass AFP nicht die einzige Agentur sei, die nunmehr mobil mache. DR. DAMM & PARTNER raten zu Vorsicht bei der Abgabe etwaiger Unterlassungserklärungen. Sollte AFP tatsächlich den Missbrauch von „AFP Texten und Material“ fordern, so könnte dies erhebliche Folgen für den Unterlassungsschuldner haben, insbesondere, wenn die Entnahme des AFP-Textes danach – nicht erkennbar – bei einem Dritten (Nachrichtenportal) erfolgt und die Quelle, also AFP, nicht erkennbar ist.

  • veröffentlicht am 5. Dezember 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 31.01.2007, Az. 308 O 793/06
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 15, 16, 19a, 2 Abs. 1 Nr. 1, 97 Abs. 1 Satz 1UrhG

    Das LG Hamburg hat in dieser Entscheidung die Rechtsansicht vertreten, dass die Nutzung einer fremden Pressemitteilung auf einer Internet-Seite in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte des Antragstellers eingreife. Indem der Antragsgegner wesentliche Teile aus dem Beitrag des Antragstellers ohne dessen Rechtseinräumung genutzt und auf seiner Homepage für jedermann abrufbar gehalten habe, habe er fremde Urheberrechte gemäß §§ 16, 19a UrhG verletzt.

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  • veröffentlicht am 29. November 2008

    Frank Weyermann„eBay hat eine Pressemitteilung bezüglich des Versands herausgegeben, die im folgenden kurz zusammengefasst wird: In diesem Jahr können Käufer beim eBay- Weihnachtsshopping nicht nur aus über 20 Millionen Artikeln auswählen, sondern bekommen diese auch günstiger zugestellt als in den Jahren zuvor. So wuchs der Anteil der Offerten mit Gratis-Lieferung in den letzten Monaten, und eBay gibt an, dass mittlerweile jeder fünfte Artikel versandkostenfrei verschickt wird. Angezeigt werden diese Angebote durch ein spezielles Logo, das führend in folgenden Kategorien zu finden ist: Bücher, Computer, Foto und Mobiltelefone. Verbraucher können zum einen über die „erweiterte Suche“ nach Artikeln mit Gratis-Versand suchen, zum anderen gibt es auch unter http://pages.ebay.de/versanddeals eine Auswahl an Angeboten mit besonders günstigen Versandkosten.“ berichtet onlinemarktplatz.de (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Versandkosten).

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