IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Oktober 2011

    VG Köln, Beschluss vom 09.08.2011, Az. 1 L 411/11
    § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO

    Das VG Köln hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung darauf hinweisen darf, dass ein Anbieter kostenpflichtige Telefongespräche vermittelt hat, ohne auf die entstehenden Kosten hinzuweisen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setze die Zulässigkeit einer solchen behördlichen Äußerung voraus, dass sie in Wahrnehmung einer Aufgabe der Verwaltung ergehe, dass die handelnde Stelle die Grenzen ihrer Zuständigkeit eingehalten habe, dass die verbreitete Information inhaltlich richtig sei und dem Sachlichkeitsgebot genüge. Dies sei hier der Fall. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Oktober 2011

    LG Düsseldorf, Urteil vom 24.08.2011, Az. 12 O 329/11
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass in Pressemitteilungen, die im Internet veröffentlicht werden, bereits in den so genannten Anlesern, die auf die eigentliche Mitteilung hinweisen, kenntlich gemacht werden muss, wenn der Link auf einen werbenden Beitrag führt. Dies müsse ausdrücklich durch die Worte „Anzeige“ oder „Werbung“ geschehen. Nur so könne sichergestellt werden, dass es sich für den Leser erkennbar nicht um eine Stellungnahme der Redaktion oder einer anderen wissenschaftlichen Stelle handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. September 2011

    Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, hat per Pressemitteilung vom 15.09.2011 verkündet, dass „ab sofort ein beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics möglich“ sei (hier). Seit Ende 2009 habe der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Auftrag des Düsseldorfer Kreises (hier) und Google Gespräche über die erforderlichen Änderungen zum gesetzeskonformen Einsatz von Google Analytics geführt. Als Hintergrund wird ein entsprechender „Beschluss der Aufsichtsbehörden der Länder zur datenschutzkonformen Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten“ genannt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. August 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Verband Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein e.V. (DiWiSH) hat die jüngste Warnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD, hier) scharf kritisiert. Der Verband sieht laut eigener Pressemitteilung vom 22.08.2011 (hier) in der „Anti-Facebook-Kampagne von Dr. Thilo Weichert weitreichende negative Konsequenzen für Unternehmen in Schleswig-Holstein.“ Mit seinen Forderungen schieße Weichert „weit über das Ziel hinaus“ und schwäche die Vermarktungsmöglichkeiten schleswig-holsteinischer Unternehmer. Die DiWiSH beanstandet das Fehlen eines ehrlichen Abwägens datenschutzrechtlicher Bedenken mit dem Informationsinteresse der Bürger und dem Kommunikationsinteresse der Unternehmen: „Jeder Bürger hat die freie Entscheidung, ob er ein Facebook-Profil betreibt und einen Like-Button anklickt. Ich wünsche mir einen datenschutzrechtlich aufgeklärten Bürger und keine Datenschutzbestimmungen, die in dieser Form hanebüchen sind.“ so Sören Mohr, 1. Vorsitzender des Verbandes.

  • veröffentlicht am 18. Juni 2011

    Laut einer Pressemitteilung von eBay vom 14.06.2011 (hier) dürfen ab sofort „gewerbliche Verkäufer Filme, die mit „FSK ab 18“ und Computerspiele, die mit „USK ab 18″ gekennzeichnet sind, auf dem eBay-Marktplatz“ angeboten werden. Allerdings sind die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sicherzustellen, etwa, dass beim Versand ein Paket mit „FSK ab 18“- bzw. „USK ab 18“-Artikeln nicht an Kinder oder Jugendliche ausgehändigt wird. Anzügliche Werke dürfen weiterhin nicht vertrieben werden. Zitat: „Bitte beachten Sie, dass pornographische oder überwiegend soft-erotische Filme oder Computerspiele unabhängig von etwaigen Altersfreigaben weiterhin nicht erlaubt sind.“

  • veröffentlicht am 8. Juni 2011

    LG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2011, Az. 4a O 236/09
    Art. 64 EPÜ i. V. m. §§ 139 Abs. 1 und 2, 140b Abs. 1 und 3, 140e PatG i. V. m. §§ 242, 259 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Pressemitteilung eines Unternehmens, in Zukunft ein bestimmtes Produkt herstellen zu wollen, noch nicht gegen möglicherweise entgegenstehende ältere Patentrechte verstößt. Die geltend gemachten Ansprüche stünden der Klägerin nur zu, wenn die Beklagten mindestens einmal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents die durch das Klagepatent geschützte Erfindung den Vorschriften der §§ 9 bis 13 zuwider benutzt hätten (§ 139 Abs. 1 PatG), das heißt, wenn sie mindestens einmal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents eine der (vielerlei) Benutzungshandlungen vorgenommen hätten, zu denen nach § 9 PatG allein der Patentinhaber befugt sei. Dies konnte das Gericht jedoch nicht feststellen. Bei der streitigen Pressemitteilung handele es sich lediglich um einen allgemein gehaltenen Hinweis, dass „C“ Pläne bekanntgegeben habe, R-Eim industriellen Umfang herzustellen, welches HF-123a in Auto-Klimaanlagen ersetzen solle. Dass das Mittel demgegenüber bereits zum Erwerb in der Bundesrepublik Deutschland bereit stehe, ließe sich der Pressemitteilung nicht entnehmen. Ein „Anbieten“ im Sinne der Vorschrift sei deshalb nicht festzustellen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. März 2011

    Das Amtsgericht Duisburg hat in einer Pressemitteilung vom 10.03.2011 mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen zwei junge Männer aus Duisburg und Wesel Anklage beim Amtsgericht Duisburg – Jugendschöffengericht – erhoben hat. Zitat: „Den beiden jetzt 18 und 23 Jahre alten Angeschuldigten werden insgesamt 130 Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz sowie 98 Fälle des Ausspähens von Daten zur Last gelegt. Sie sollen sich im Zeitraum 2009 bis 2010 unter Nutzung von Schadsoftware (Trojanern) unbefugt Zugang zu fremden Computern bzw. E-Mail- und Datenaccounts im Umfeld der Musikindustrie verschafft und Musikdateien, insbesondere unveröffentlichte Songs bekannter Interpreten, ausgespäht und unveröffentlichte Lieder zum Verkauf bzw. zum Download angeboten haben. Zum Kauf angeboten wurden u.a. Songs von Künstlern wie Lady Gaga, Mariah Carey, Leona Lewis und Kesha. Die Staatsanwaltschaft geht von nachgewiesenen Veräußerungserlösen von mehr als 15.000 EUR aus. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Januar 2011

    Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) weist aktuell auf offensichtlich bösartig agierende(n) Dritte hin, welche ihren Ruf schädigen. Zum Wortlaut der Pressemitteilung: „Aktuell hackt ein Unbekannter Netzwerkfestplatten von Internetnutzern und löscht dort Dateien. Dabei hinterlässt er eine Textdatei. Nach deren Inhalt wurde die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) angeblich über das Kontaktformular der organisationseigenen Website auf illegale Inhalte hingewiesen. Die GVU habe daraufhin das System gescannt und diese Inhalte sichergestellt. Im Weiteren enthält der Text eine veraltete Kopie des GVU-Impressums.“ Die GVU distanziert sich von diesem Verhalten und dem Schreiben und bezeichnet das Vorgehen als „kriminelle Machenschaft“. Sie empfiehlt den Geschädigten, unverzüglich Anzeige gegen Unbekannt bei der örtlichen Polizei zu stellen.

  • veröffentlicht am 16. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, hatte laut FAZ mit einem medialen Paukenschlag die Gespräche mit Google hinsichtlich der beanstandeten Datenschutzrechtsverstöße durch die Verwendung von Google Analytics abgebrochen („Leider mussten wir zu dem Ergebnis kommen, dass Google unseren Datenschutzanforderungen nicht entsprochen hat.“). Da das US-amerikanische Unternehmen in Deutschland nicht belangt werden könne, wollte der Datenschutzbeauftragte mit Bußgeldern gegen die Website-Betreiber vorgehen, welche Google Analytics einsetzten. Es war gar die Rede von einem Musterprozess gegen ein Großunternehmen. Nunmehr hat Alan Wrafter vom Google Analytics-Team im „Google Conversion Room Blog“ am 14.01.2011 verkündet, dass man mit dem Beauftragten noch einmal gesprochen habe. Zitat: „Nach dem Gespräch können wir bestätigen, dass von der Datenschutzbehörde in Hamburg derzeit keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Bußgelder) gegen den Einsatz von Google Analytics geplant sind. Die Datenschutzbehörde sucht keine Konfrontation mit den Betreibern von Webseiten, die Google Analytics einsetzen. Zudem begrüßen wir, dass die Gespräche zwischen uns und den deutschen Datenschutzbehörden zu Google Analytics fortgeführt werden.

  • veröffentlicht am 3. November 2010

    Die Verivox GmbH brachte am 27.10.2010 folgende Meldung: „Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten E-Mail-Abmahnungen. Wer eine Abmahnung per E-Mail bekommt, könne diese getrost löschen.“ Der kritische Leser fragt sich nunmehr: Hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz dies wirklich gesagt? Die Pressemitteilung der vermeintlichen Delinquentin hilft: “ … Die Abmahnschreiben der für die Filme- und Musikindustrie tätigen Anwälte gehen immer auf dem Postwege zu, niemals per E-Mail. Außerdem wird diesen „seriösen Abmahnungen“ auch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die die Abgemahnten abgeben sollen. Die Verbraucherzentrale rät daher, auf keinen Fall eine fragwürdige E-Mail-Rechnung zu bezahlen. Echte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind jedoch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wer ein Abmahnschreiben erhält und sich nicht sicher ist, ob es echt oder berechtigt ist, sollte sich rechtlich beraten lassen.“ Was wir davon halten? (mehr …)

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