IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. September 2010

    EuGH, Urteil vom 08.09.2010, C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07

    Der EuGH hat heute per Pressemitteilung verkündet, dass das in Deutschland geltende Glücksspielverbot gegen geltendes EU-Recht verstößt. Das Ziel der Bekämpfung von Gefahren, die aus dem Glücksspiel resultieren, werde nicht „in kohärenter und systematischer Weise“ verfolgt. Zum einen führten die Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren, und entfernten sich damit von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigten. Zum anderen betrieben oder duldeten die deutschen Behörden in Bezug auf Glücksspiele wie Kasino- oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterlägen, aber ein höheres Suchtpotenzial aufwiesen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine Politik, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert werde. Unter diesen Umständen lasse sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden könne. Zur Pressemitteilung im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. August 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG München, Urteil vom 04.02.2010, Az. 281 C 27753/09
    §§ 145; 154; 155; 433 BGB

    Das AG München hat laut einer Presseerklärung noch einmal grundsätzlich zu den rechtlichen Bestandteilen einer Warenbestellung in einem Onlineshop Stellung genommen. Wenig überraschend befand das Amtsgericht, dass „das Anbieten einer Ware auf der Homepage eines Internetshops … noch kein Angebot dar[stellt]. Dieses liegt in der Bestellung des Käufers und muss vom Inhaber des Shops noch angenommen werden.“ Interessanter dürfte die Feststellung des Münchener Richters sein, dass die üblicherweise vom Warenwirtschaftssystem automatisch versandte Bestellbestätigung keine Annahme des kundenseitigen Angebots (vulgo: „Bestellung“) sei. Zum Wortlaut der Pressemitteilung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. August 2010

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat vor einer „kritsichen Sicherheitslücke“ in dem Betriebssystem iOS für Apples iPhone und das jüngst erfolgreich gestartete iPad gewarnt, ohne dies allerdings näher zu beschreiben. Zitat einer Pressemitteilung: „Im Betriebssystem iOS, das in den Geräten zur mobilen Kommunikation und Internetnutzung iPhone, iPad und iPod Touch des Herstellers Apple eingesetzt wird, existieren zwei kritische Schwachstellen, für die bislang noch kein Patch zur Verfügung steht. Bereits das Öffnen einer manipulierten Internetseite beim mobilen Surfen oder das Anklicken eines präparierten PDF-Dokuments reicht aus, um das mobile Gerät mit Schadsoftware zu infizieren. Potenziellen Angreifern ist damit der Zugriff auf das komplette System mit Administratorrechten möglich. Von den Schwachstellen betroffen sind die folgenden Apple-iOS-Versionen für das iPhone in der Version 3.1.2 bis 4.0.1, iOS für das iPad in der Version 3.2 bis 3.2.1 und iOS für den iPod Touch in der Version 3.1.2 bis 4.0. Es ist nicht auszuschließen, dass auch ältere Versionen des iOS bzw. iPhone OS von der Schwachstelle betroffen sind.“ Nutzer sollten bis zur Behebung der Sicherheitslücke keine pdf-Dokumente mehr öffnen und nur noch Internetseiten besuchen, die sie für absolut vertrauenswürdig hielten.

  • veröffentlicht am 18. Juli 2010

    Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den am 01.07.2010 aufgenommenen Lebensmittelhandel bei Amazon massiv kritisiert.  Das Angebot leide „unter Kinderkrankheiten“ und sei „noch keine Alternative zum Supermarkteinkauf“. Unter anderem seien die Versandkosten unverhältnismäßig hoch, da meist nicht von Amazon direkt geliefert werde, sondern von sechzig möglichen Partnershops, für die jeweils gesondert Versandkosten anfielen. Bei einem exemplarischen Einkauf eines typischen Singles seien die Artikel auf fünf Partnerhändler Amazons verteilt worden. Im Folgenden hätten die Versandkosten den Einkauf um 154 % verteuert. Auch seien die Lebensmittelpreise bei Amazon (etwa Mineralwasser) im Vergleich zu Lebensmittelketten überteuert. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Mai 2010

    Nach einer Pressemeldung droht die GEMA der Firma Google als Betreiberin der YouTube-Plattform mit der Löschung aller Musikvideos. Möglich machen soll dies ein internationaler Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften. Die GEMA fordert gemeinsam mit acht weiteren Musikautorengesellschaften von YouTube, rund 600 der von dem Videoportal seit dem 01.04.2009 genutzten Werke zu löschen bzw. den Abruf von Deutschland aus zu sperren. Zu den Mitgliedern des internationalen Verbunds gehören u. a. die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP, BMI und SESAC, die französische SACEM und die SIAE (Italien). (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Februar 2010

    Gefeiert wurde sie, Helene Hegemann, 17 Jahre, als Autorin des Buches „Axolotl Roadkill“. Über das Werk schrieb z.B. die Süddeutsche Zeitung: „Das Buch ist phänomenal. Und die Autorin ist ein Phänomen.“ Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meinte, dass man das Buch „als großen Coming-of-age-Roman der Nullerjahre lesen“ könne. Nun fand der selbsternannte „Twitter-Transmitter“ und Blogger Deef Pirmasens heraus, dass das Werk nicht gänzlich frei sei von überraschend ähnlichen Anlehnungen an ein Werk des Berliner Bloggers Airen mit dem Titel „Strobo“. (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Februar 2010

    eBay hat per Pressemitteilung vom 01.02.2010 auf die neuen Verkaufsbedingungen für eBay-Händler hingewiesen. Demnach soll Qualität wichtiger werden als Umsatzgröße. eBay: „Ab April 2010 wird das Handelsvolumen für die Qualifikation als PowerSeller gesenkt. So werden mehr Verkäufer, die einen besonders guten Service anbieten, von den Rabatten und Vorteilen des Programms profitieren. Das bedeutet auch, dass sich mehr Verkäufer für den Status „eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung“ qualifizieren werden. Um am PowerSeller-Programm teilzunehmen, müssen gewerbliche Verkäufer künftig nur noch mindestens 100 Transaktionen innerhalb von 12 Monaten erreichen (bisher mindestens 300 verkaufte Artikel pro Monat in drei aufeinanderfolgenden Monaten) sowie mindestens 2.500 Euro Bruttoumsatz aus Verkäufen innerhalb von 12 Monaten erzielen (bisher mindestens 3.000 Euro Bruttoumsatz pro Monat). Gleichzeitig müssen die PowerSeller höhere qualitative Kriterien erfüllen: Ab April 2010 müssen alle PowerSeller einen Mindestwert von 4,40 in jeder der vier detaillierten Bewertungsbereiche haben (aktuell 4,00) und die allgemeinen Mindeststandards für das Verkaufen bei eBay erfüllen.“ Zu den weiteren Neuigkeiten sei auf die Pressemitteilung verwiesen (Link: eBay).

  • veröffentlicht am 2. Februar 2010

    „Die Bundesnetzagentur hat in sechs Verfahren Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Damit wurden im Dezember 2009 und Januar 2010 in insgesamt neun Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro auferlegt. Die Bundesnetzagentur ahndet damit erstmals Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen. Seit Inkrafttreten der Änderungen des [UWG] und des [TKG] am 04.08.2009 gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten. Die nun auferlegten Bußgelder wurden sowohl gegen die Auftraggeber der Werbeanrufe als auch gegen die ausführenden Callcenter verhängt. In einer weiteren Bußgeldsache wurde das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt. Die mit Bußgeldern belegten Unternehmen hatten in den konkreten Fällen unerlaubte telefonische Werbeaktionen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen durchgeführt oder Callcenter mit der Durchführung der Werbeanrufe beauftragt. Betroffen waren dabei unterschiedlichste Dienstleistungen und Produkte aus den Branchen Telekommunikation, Medien und Lotteriegewinne. (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Januar 2010

    OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009, Az. 6 U 101/09
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Köln hat ausweislich einer eigenen Pressemitteilung vom 07.10.2010 eine Frau aus Oberbayern zu einer Zahlung von 2.380,00 EUR Abmahnkosten nebst Zinsen an vier deutsche Tonträgerhersteller verurteilt nachdem über ihren Internetanschluss 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten worden waren. Die Frau hatte sich zu der Frage, wer aus ihrer Familie die Musikdateien zum Download bereitgehalten hatte, nicht geäußert, was ihr das Oberlandesgericht entgegenhielt. Bei vielen Filesharing-Clients (Software) enthält das jeweilige Programm bei einer Teilnahme am Filesharing-Netzwerk bereits die Voreinstellung, dass Musikdateien von dem teilnehmenden Rechner automatisch zum Download bereitgehalten werden (sog. Upload). Diese Voreinstellung müsste ein Filesharer deaktivieren, was ihn jedoch in den meisten Fällen zugleich von der Möglichkeit des Downloads von Musikdateien in der Filesharer-Gemeinde „ausschließt“. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. November 2009

    Die IHK Hannover warnt derzeit vor dubiosen Nachnahmesendungen. Gewerbetreibende erhalten einen „Gründerbrief“ zugeschickt bei einem Nachnahmewert von 56,00 EUR. Zitat: „Auf dem Briefumschlag befindet sich oben links ein Aufkleber mit den jeweils individualisierten Handelsregisterdaten, wodurch sich der Eindruck eines amtlichen Schreibens ergibt. Vor der Annahme von Nachnahmesendungen sollte daher immer genau geprüft werden, woher die Sendung stammt und ob tatsächlich eine Bestellung zugrunde liegt.“ (Pressemitteilung). Anzufügen wäre hierbei nur, dass alle in Betracht kommenden Mitarbeiter eines Unternehmens entsprechend instruiert sein sollten.

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