IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Oktober 2009

    Wir zitieren aus einer Pressemitteilung der DENIC eG vom 15.10.2009, die ab dem 23.10.2009 neue Domainrichtlinien einführt. „Die DENIC eG wird die aktuellen Domainrichtlinien unter der Top-Level-Domain (TLD) .de dahingehend erweitern, dass künftig auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains registriert werden können. Desweiteren werden Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, für die Registrierung freigegeben. Das Registrierungsverfahren für die neuen Domains startet am 23. Oktober 2009 9:00 (MESZ). „Die jetzt geschaffenen Veränderungen reduzieren Restriktionen auf ein Minimum“, sagt DENIC- Vorstand Sabine Dolderer (CEO). Um ein Höchstmaß an Chancengleichheit zu gewährleisten, gilt bei der Registrierung das in vielen Bereichen bewährte „First come – first served“-Prinzip, nach dem der erste eingegangene Auftrag zu einer Domain auch die Registrierung erhält. Ergänzend dazu wird es für die Einführungsphase ein spezielles Registrierungssystem geben, über das die Aufträge ausschließlich verarbeitet werden. Potenzielle Interessenten für eine neue Domain sollten sich an einen Internet Service Provider wenden. Informationen zu den geänderten Registrierungsrichtlinien finden sich unter www.denic.de. […] Die Einführungsphase der neuen Domains beginnt am 23. Oktober 2009 9:00 (MESZ). Der Übergang in den normalen Regelbetrieb erfolgt voraussichtlich ab 26. Oktober 2009.“ (DENIC).

  • veröffentlicht am 23. September 2009

    Aus gegebenem Anlass weisen wir auf eine aktuelle Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hin: „Seit Mitte August 2009 versendet ein Unbekannter mit dem Absender „net-secure“ bundesweit Briefpost mit einer Zahlungsaufforderung über insgesamt 167,20 Euro an Verbraucher. Angeblich sei ermittelt worden, dass vom Rechner des Empfängers aus „illegal Dateien aus dem Internet heruntergeladen wurden“, so der Vorwurf in dem Schreiben. Diesen Vorgang habe „net-secure“ über einen längeren Zeitraum zur Beweissicherung aufgezeichnet. Gegen Erstattung der entstandenen Unkosten sei der Absender bereit, von einer weiteren Strafverfolgung abzusehen. Das Schreiben versucht mit dem Briefkopf „Gesellschaft zur Wahrung von Urheberrecht“ sowie einem nicht kenntlich gemachten Zitat aus einer Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vom 24. November 2008 einen seriösen Eindruck zu vermitteln. Die GVU distanziert sich ausdrücklich von dem Absender. Ein Unternehmen namens „net-secure“ ist dort nicht bekannt. Die Organisation ruft alle Empfänger eines solchen Schreibens auf, sich umgehend an die örtliche Polizeidienststelle zu wenden“ (Link: GVU).

  • veröffentlicht am 13. September 2009

    Laut einer Pressemitteilung von shopping.de vom 07.09.2009 hat das Preisvergleichsportal die Wandlung zum Online-Kaufhaus abgeschlossen. Den Kunden stünden auf shopping.de nun über eine Million Produkte zum Kauf zur Verfügung. Mittelfristig solle das Angebot auf vier Millionen Produkte ausgebaut werden. Damit werde Shopping.de als Vollsortimenter im Online-Kaufhaus-Markt für Konkurrenz sorgen. Kürzlich hatte auch Walmart sich als Vollsortimenter präsentiert (Walmart). „Wir sind auf dem Weg eines der größten Online-Kaufhäuser in Deutschland zu werden“, so Portalmanager Stefan Rick. Shopping.de will seinen Kunden ein ganzheitliches Online-Shopping-Konzept rund um die Bereiche Parfüm & Pflege, Bücher, Computer, Foto, DVD, Games, Küche, Haus & Garten, Spielzeug und Apotheke bieten. Als besondere Highlights werde Shopping.de wechselnde „Shopping Stars“ bieten. Dies sind aktuelle Angebote, die wöchentlich variieren und mit günstigen Preisen die Kunden überraschen. eBay glänzt in dieser Hinsicht mit WoW-Angeboten (eBay). Für gewerbliche Händler werde es die Möglichkeit geben, mittels Shop-in-Shop-Lösungen ihre Waren über Shopping.de zu verkaufen. Begleitend zum Kaufprozess stehe ein telefonischer Kundenservice bereit (Pressemitteilung).

  • veröffentlicht am 13. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Internetauktionsplattform swoopo.de hat mitgeteilt, dass Kunden seit dem 08.07.2009 die Möglichkeit offen steht „jederzeit aus einer laufenden Auktion auszusteigen und das bebotene Produkt direkt [zu] kaufen. Hierbei können die gesamten angefallenen Gebotskosten auf den Warenwert angerechnet werden.“ (JavaScript-Link: Pressemitteilung). „Ab sofort besteht für jeden Teilnehmer die Möglichkeit, das Produkt zu einem  günstigen Preis zu kaufen, wenn er nicht mehr mitbieten möchte“, so Vorstand Gunnar Piening. Der Wert der bis dahin eingesetzten Gebote gehe dabei nicht verloren. Er werde komplett als Rabatt vom Kaufpreis abgezogen. Anders als bei anderen Auktionshäusern sei die Auktion mit dem Direktkauf nicht beendet, sondern laufe für alle anderen Teilnehmer weiter. Man garantiere, dass der Artikel in ausreichender Menge zur Verfügung stehe.

  • veröffentlicht am 4. Juni 2009

    Laut einer Pressemitteilung vom 14.04.2009 plant eBay die Trennung von Skype für das Jahr 2010. eBay erklärte, dass man vorhabe, das entsprechende IPO in der ersten Jahreshälfte 2010 abzuschließen. eBay-President John Donahoe erklärte: „Skype is a great stand-alone business with strong fundamentals and accelerating momentum. But it’s clear that Skype has limited synergies with eBay and PayPal. We believe operating Skype as a stand-alone publicly traded company is the best path for maximizing its potential. This will give Skype the focus and resources required to continue its growth and effectively compete in online voice and video communications. In addition, separating Skype will allow eBay to focus entirely on our two core growth engines-e-commerce and online payments-and deliver long-term value to our stockholders.“ Skype habe 2008 Umsätze in Höhe von 551 Mio. US-$ erzielt, was einer Steigerung von 44 % gegenüber 2007 bedeute. Die Anzahl an Registrierungen habe gegen Ende 2008 405 Mio. Nutzer betragen, was ebenfalls eine Steigerung von über 40 % gegenüber 2007 darstelle.

  • veröffentlicht am 4. Juni 2009

    Die Sony Deutschland GmbH will nicht länger tatenlos zusehen, wie Onlinehändler Sony-Produkte aus dem Ausland „wild“ importieren und hier – zum Verdruss der Verbraucher – ohne deutsche Bedienungsanleitung oder ohne eine notwendige EAR-Registrierung anbieten. Bereits im Februar 2009 hatte Sony Deutschland auf einer Roadshow angekündigt, den wettbewerbsrechtlichen Hammer gegen die Irreführer kreisen zu lassen. Aktuell, so Sony Deutschland in einer Pressemitteilung vom 02.06.2009, habe man gegen zwei Internethändler eine Unterlassungserklärung bzw. eine einstweilige Verfügung erwirken können. Dabei war es auch zu einer Verkürzung der von Sony gewährten Herstellergarantie bei den Online-Shop-Angeboten gekommen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Juni 2009

    Dr. Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender der Bundesbahn, hat es schwer. Gerade im Amt, wird er am 19.05.2009 von LobbyControl e.V. darauf aufmerksam gemacht, dass die Deutsche Bahn möglicherweise „Aktivitäten zur verdeckten Beeinflussung der Öffentlichkeit“ betrieben habe. Nachforschungen im eigenen Hause ergeben daraufhin, dass von Seiten der Deutschen Bahn im Jahr 2007 für sogenannte „no badge“-Aktivitäten ein Betrag von knapp 1,3 Millionen Euro ausgegeben worden sei. Zitat „Unter ’no badge‘-Aktivitäten versteht man u.a. blog-Beiträge, Leserbriefe, Meinungsäußerungen in Foren, Meinungsumfragen oder vorproduzierte Medienbeiträge, bei denen der Urheber bzw. Auftraggeber nicht erkennbar ist.“ Zu den beteiligten Agenturen äußerte sich auch der Spiegel in der zu Pfingsten erschienenen Printausgabe 22/2009 (JavaScript-Link: Presse1, Presse2). Grube distanzierte sich entschieden von diesen PR-Maßnahmen. „Diese Form der PR-Maßnahmen lehne ich entschieden ab. Solche Aktivitäten sind mit dem Grundsatz eines transparenten und redlichen Dialogs mit der Öffentlichkeit in keiner Weise vereinbar. Ich werde umgehend im Unternehmen die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen, um auch hier den zugesagten Neubeginn in der Unternehmenskultur zu dokumentieren.“ (JavaScript-Link: Pressemitteilung). Was wir davon halten? Fraglos ein weiterer medialer Super-GAU für die Bahn und ein weiterer Glaubwürdigkeitsverlust, aber ehrlicherweise nicht Grube’s Bier. (Nein: Dies ist kein weiterer no-badger der DB! (c;)

  • veröffentlicht am 20. Mai 2009

    Wie das Shopping-Portal Gimahhot in einer Pressemitteilung im April verkündet hat, wurde ein kleiner Aprilscherz ernster genommen, als man es vermuten sollte. Mit weitreichenden Konsequenzen. In der augenzwinkernden Absicht, sich von Gimahhot in „Ginahot“ umtaufen zu lassen, meldete sich der Rechtsanwalt einer Pornodarstellerin, welche in der Vergangenheit u.a. mit der Wortmarke „Gina Wild“ auf sich aufmerksam gemacht hatte und verlangte Unterlassung. Thomas Promny, Geschäftsführer Marketing der Gimahhot GmbH, reagierte auf die Abmahnung mit den Worten: „Mit so einer Reaktion haben wir nicht gerechnet. Mittlerweile haben sich Fake-Meldungen am ersten April schon fest eingebürgert. Auf keinen Fall haben wir gedacht, dass dies ein Fall für die Anwälte wird. Ich frage mich, ob Twitter den Axel-Springer-Verlag auch abgemahnt hat.“ (Aprilscherz).

  • veröffentlicht am 6. März 2009

    Nach einer Pressemitteilung der Polizei Baden-Württemberg ist am 05.04.2009 der Betrieb einer Onlinehandelsplattform zum Vertrieb rechtsextremer Produkte durch eine konzertierte Aktion des Bundeskriminalamtes, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Stuttgart gestoppt worden. Nach einem Hinweis des Bundesamtes für Verfassungsschutz waren die Ermittler im Jahr 2007 auf eine Auktionsplattform gestoßen, die der rechten Szene offenbar dazu diente, rechtsextreme Produkte zu vertreiben, insbesondere Tonträger, die Jugendliche für den Rechtsextremismus gewinnen sollten.

  • veröffentlicht am 5. Dezember 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 31.01.2007, Az. 308 O 793/06
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 15, 16, 19a, 2 Abs. 1 Nr. 1, 97 Abs. 1 Satz 1UrhG

    Das LG Hamburg hat in dieser Entscheidung die Rechtsansicht vertreten, dass die Nutzung einer fremden Pressemitteilung auf einer Internet-Seite in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte des Antragstellers eingreife. Indem der Antragsgegner wesentliche Teile aus dem Beitrag des Antragstellers ohne dessen Rechtseinräumung genutzt und auf seiner Homepage für jedermann abrufbar gehalten habe, habe er fremde Urheberrechte gemäß §§ 16, 19a UrhG verletzt.

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