IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 21.10.2010, Az. 52 O 229/10
    §§ 1004 (analog), 823 Abs. 1 BGB; 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3, 4 Nr. 8 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Online-Reisebüro, welches auf seiner Internet-Seite auch Hotelbewertungen veröffentlicht, diese Bewertungen nicht vor Onlinestellung prüfen muss. Die Antragstellerin hatte den Betreiber des Bewertungsportals auf eine (unbestritten) falsche negative Bewertung hingewiesen. Diese wurde daraufhin von dem Bewertungsprotal entfernt. Damit sah das Gericht die Ansprüche der Antragstellerin auch bereits als erfüllt an. Einen weitergehenden Unterlassungsanspruch habe die Antragstellerin nicht, da eine Verpflichtung auf Vorabprüfung von Inhalten nicht bestehe und die Antragsgegnerin durch das Prüfen und Löschen der Bewertung nach Anschreiben der Antragstellerin sowie der Erklärung, diese zukünftig nicht mehr online zu stellen, ihre Pflichten erfüllte habe. Auf Grund der Funktionsweise eines solchen Bewertungsportals und der Bedeutung als Plattform zur Meinungsbildung sei die Auferlegung umfassender Vorabprüfungspflichten nicht zumutbar. Auf das Urteil hingewiesen hat die Kanzlei Prof. Schweizer. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Dezember 2010

    BGH, Beschluss vom 10.06.2010, I ZB 39/09 (Buchstabe T mit Strich)
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass bei der Prüfung der Schutz- und Eintragungsfähigkeit einer Marke immer die Gesamtheit der Marke betrachtet werden muss und nicht für die Begründung eines Eintragungshindernisses auf nur eines oder mehrere Zeichenbestandteile abgestellt werden dürfe. Die Anmelderin wollte das Zeichen „T-“ unter anderem für Telekommunikationsdienstleistungen anmelden. In der Begründung der Ablehnung der Eintragung hatte die Vorinstanz lediglich auf den Buchstaben „T“ Bezug genommen und den Bindestrich außer Acht gelassen, da der Bindestrich aufgrund seiner rein orthografischen Funktion vom Verkehr nicht als eigenständiges Zeichen wahrgenommen werde und daher nicht markenfähig sei. Dieser Auffassung folgte der BGH nicht. Das BPatG habe den Bindestrich nicht mit der Begründung unberücksichtigt lassen dürfen, er könne als reines Verbindungselement für sich allein nicht die Schutzfähigkeit begründen. Auch ein für sich genommen schutzunfähiger Bestandteil könne für die Schutzfähigkeit des Gesamtzeichens Bedeutung erlangen. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2010

    BGH, Urteile vom 07.12.2010, Az. VI ZR 30/09 und VI ZR 34/09
    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; §§ 22, 23 KunstUrhG

    Der BGH teilt per Pressemitteilung zu oben genannten Urteilen mit, dass eine Bildagentur bei einer Anfrage der Presse nach archivierten Bildern nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Berichterstattung prüfen muss. In den entschiedenen Fällen ging es um Bebilderungen einer Reportage über durch den Kläger begangene Tötungsdelikte. Über die Taten war in den 50er und 60er Jahren sowie in den 80er Jahren, als eine Verurteilung erfolgte, ausführlich berichtet worden. Durch die nunmehr aktuelle Reportage, welche Bildmaterial aus damaligen Veröffentlichungen verwendete, fühlte sich der Kläger in seinen Rechten verletzt. Der BGH stellte fest, dass des Austausch zulässig archivierten Bildmaterials unter dem Schutz der Pressefreiheit stehe, zu welcher unter anderem auch die Informationsbeschaffung gehöre. Eine Bildagentur müsse die Zulässigkeit der Berichterstattung nicht prüfen, da die Verantwortung für die Veröffentlichung allein das veröffentlichende Presseorgan trage. Durch dieses Organ müsse auch die Prüfung der Zulässigkeit von verwendetem Bildmaterial erfolgen. Durch die vorherige Weitergabe von Bildern im „quasi presseinternen Bereich“, wie der BGH es beschrieb, werde das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten höchstens geringfügig beeinträchtigt.

  • veröffentlicht am 2. Dezember 2010

    LG Potsdam, Urteil vom 27.10.2010, Az. 13 S 33/10
    §
    312 b BGB

    Das LG Potsdam hat entschieden, dass ein Verbraucher, der sein Widerrufsrecht bezüglich einer bei eBay erworbenen Flasche Cognac ausübt, Wertersatz leisten müsste, wenn er diese Flasche vor Ausübung des Widerrufsrechts entkorkt hätte. Zwar hat der BGH kürzlich im Rahmen des Wertersatzes bei Befüllung eines Wasserbetts entschieden, dass auch bei wirtschaftlichem Totalverlust des Händlers kein Wertersatz zu leisten sei, wenn die Ware lediglich zu Prüfzwecken in Gebrauch genommen wurde. Das Urteil des LG Potsdam wurde jedoch kurz vor dieser Entscheidung gefällt. Darin bejahte das Gericht in einem Nebensatz die Wertersatzpflicht im Falle des Entkorkens und führte aus:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. November 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 29.09.2010, Az. 5 U 9/09
    §§ 16, 19a UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Online-Videoportals nicht für Rechtsverletzungen durch fremde Inhalte, die von Dritten eingestellt wurden, haftet. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Betreiber sich diese Inhalte nicht zu eigen mache.  Dies sei aus der Sicht eines „verständigen Internetnutzers“ zu beurteilen. Im vorliegenden Fall fehle es an erster Stelle daran, dass die hochgeladenen Inhalte vor ihrer Freischaltung vom Portalbetreiber überprüft würden, was eine Verantwortungsübernahme gekennzeichnet hätte. Zu einer Vorabkontrolle sei der Betreiber auch nicht verpflichtet gewesen, da es sich bei den von Nutzern zur Verfügung gestellten Inhalten um große Datenmengen gehandelt habe. Die installierte „notice & take down“ Funktion, mit Hilfe derer rechtsverletzende Inhalte angezeigt werden können, Sperrung der beanstandeten Videos und Prüfung neu eingestellter Videos, ob diese dem rechtsverletzenden Video entsprechen, sei ausreichend. Abgesehen davon handele es sich bei den Nutzer-Videos nicht um das Kernangebot des Portals, sondern lediglich um eine Zusatzfunktion. Zu den Kontrollpflichten führte das Gericht aus:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. November 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.03.2010, Az. 30 C 2598/08-25
    § 97 UrhG

    Das AG Frankfurt hat entschieden, dass ein Anschlussinhaber nicht als Störer für eine Urheberrechtsverletzung durch Download eines Musiktitels haftet, wenn der Titel tatsächlich  durch eine andere Person heruntergeladen bzw. im Internet zur Verfügung gestellt wurde. Habe der Anschlussinhaber den/die Mitbenutzer des Internetanschlusses instruiert, den Anschluss nicht für rechtswidrige Handlungen im Internet zu nutzen, sei er damit seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen. Eine Überwachung sei lediglich erforderlich, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestünden, dass der Nutzer den Anschluss zur Rechtsverletzung missbrauchen werde. Anhaltspunkte für einen Mißbrauch bestünden, so das Landgericht Frankfurt am Main in Übereinstimmung mit Oberlandesgericht Frankfurt am Main, grundsätzlich erst dann, „wenn dem Anschlussinhaber frühere Verletzungen gleicher Art durch den Nutzer oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt sind oder bekannt sein müssten“. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2010

    LG Darmstadt, Urteil vom 19.02.2010, Az. 15 O 327/09
    §§ 3; 5 UWG

    Das LG Darmstadt hat entschieden, dass die Verwendung von CE-Kennzeichen für technische Produkte irreführend ist, wenn – wie in der Regel – der Eindruck erweckt wird, es fände durch eine neutrale Stelle eine Überprüfung statt, welche höhere Anforderungen als die gesetzlichen Vorgaben berücksichtige. Im vorliegenden Fall hatte ein Onlinehändler für einen Hosenbügler mit dem Hinweis „TÜV, CE und GS-geprüft“ geworben. Vgl. auch LG Stendal und LG Münster.

  • veröffentlicht am 22. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLandgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2010, Az. 12 O 319/08
    §§ 97 Abs. 1, 19 a UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei Urheberrechtsverstößen auf den Servern eines Sharehosters dieser seinen Prüfungspflichten genügt, wenn er nach Kenntnis der Verstöße die jeweiligen rechtsverletzenden Dateien von den Servern löscht und außerdem bestimmte Stichworte (z.B. die originären, individuellen Werktitel sowie ggf. weitere charakteristische Wörter, soweit diese nicht nur rein beschreibend seien) in die Datenbank (Stichwortverzeichnis) des Namens-Filters aufnimmt. Darüber hinaus seien auch die hochgeladenen Dateien stichprobenartig überprüft worden und zudem stichprobenartig bekannte Webseiten auf Links zu verdächtigen, d.h. potenziell urheberrechtsverletzenden Dateien überprüft worden. Damit scheide eine Haftung als Störer aus, auch wenn durch die durchgeführten Maßnahmen nicht mit letzter Sicherheit verhindert werden könne, dass die urheberrechtsverletzenden Dateien (z.B. unter anderem Namen) erneut hochgeladen würden. Dies sei nach dem derzeitigen Stand der Technik jedoch auch nicht zu erreichen. Das Gericht folgt damit der Vorgabe des OLG Düsseldorf im Urteil zu einem ähnlichen Sachverhalt. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. September 2010

    LG Köln, Beschluss vom 25.08.2010, Az. 31 O 430/10
    §§ 3; 5 UWG


    Das LG Köln hat entschieden, dass das vom Händlerbund e.V. verwendete „Gütesiegel“ mit der Aufschrift „Händlerbund – Mitglied – geprüft – Sicherheit & Qualität“ wettbewerbswidrig verwendet ist, wenn dies „ohne weitere Erläuterung“ erfolgt. Der Händlerbund e.V. fand die Überschrift der hierüber berichtenden Kollegen Lampmann Behn Rosenbaum „reißerisch“, da diese nicht darauf hingewiesen hätten, dass das Gütesiegel an sich nicht wettbewerbswidrig sei, sondern nur, wenn es nicht mit einer entsprechenden Erklärung verlinkt sei. Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. September 2010

    LG Hannover, Urteil vom 30.08.2001, Az. 25 O 3590/01 – 110 –
    §§ 3 UWG a.F.; §§ 3; 5 UWG
    n.F.

    Das LG Hannover hat in diesem etwas älteren Urteil entschieden, dass ein Gütesiegel, das eine Prüfung für einen bestimmten rechtlichen Umstand vorgibt, wettbewerbswidrig in die Irre führt, wenn die Prüfung nicht durch eine neutrale Stelle erfolgt. Die Erwartung, dass das Produkt von einer neutralen, außerhalb des gewerblichen Gewinnstrebens stehenden Stelle geprüft worden sei, diene dazu, der Beklagten einen durch die Verwendung des Begriffs „Gütesiegel“ beabsichtigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, der unlauter sei. Zum Problem der Gütesiegel, wenn eine potentiell voreingenommene Prüfstelle involviert ist, vgl. LG Stendal, LG Darmstadt und unseren Kommentar. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

I